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1268 PAPIER-ZEITUNG Nr. 34 Srisf kästen Aeionyme Aafragen bleiben unberüekslchtigt Vielen Fragestellern zur Antwort, dass von Nr. 32 d. Js., worin die Zellstoff-Fabrikanten die 20prozentige Preiserhöhung mittheilten, noch einige Exemplare zum Preis von 20 Pf. von unserer Expedition bezogen werden können. 2276. Frage: Wir senden Ihnen einliegend 2 Papiermuster. Auf Muster A hat der Lieferant Qualität B geliefert. Muster A wurde uns von Süd-Amerika eingesandt um genau danach zu kaufen. Nach unserer Ansicht ist die Glätte bei dem gelieferten Papier B nicht so güt wie bei Muster A. Haben unsere über seeischen Freunde das Recht, die Annahme der Sendung auf Grund der Abweichung auch hinsichtlich Qualität zu verweigern? Die Fabrik behauptet, dass sowohl unsere Vorlage A als auch das gelieferte Papier maschinenglatt sind, und die Differenz in der Glätte berechtigt ist. Entspricht das Papier B den An sprüchen unseres Musters? Es handelt sieh hier um eine grössere Lieferung, die wir der Abweichung wegen nicht gern ohne Revers hinüberschicken möchten. Sind wir berechtigt einen solchen Revers zu verlangen, oder kann der Fabrikant verlangen, dass wir ihm die Sendung so ohne Weiteres ab nehmen? F B"Antwort: A hat etwas bessere Glätte als B. Wir können nicht beurtheilen, ob A maschinenglatt oder schwach satinirt ist. A ist etwas heller, also feiner als B, dafür ist B fester und klingender. Die Unterschiede sind nicht so gross, dass sie vor Gericht unter allen Umständen zur Annahme-Weigerung hin reichten. Erkennt der Fabrikant die Berechtigung der Re klamation nicht an, so wird - er auch keinen Revers geben. (Wir nehmen an, dass Fragesteller unter Revers eine Erklärung des Fabrikanten versteht, wonach dieser bereit ist das Papier zurückzunehmen, falls der überseeische Käufer es für muster widrig findet.) Falls die Zeit nicht hinreicht um dem über seeischen Besteller Ausfallmuster zu schicken und seine tele grafische Antwort abzuwarten, muss Fragesteller nach seiner Kenntniss der Betheiligten vorgehen. Einen 5prozentigen Nach lass seitens des Fabrikanten bei bedingungsloser Uebernahme durch den Fragesteller halten wir für angemessen. 2277. Frage: 1. Welche grosse Fabriken in Deutschland fabriziren speziell Heiligenbilder der katholischen Kirche in kleineren Formaten auf Chromopapier und lackirte Bilder? Ich meine nicht grosse Oeldrucke. 2. Giebt es ein Mittel, um Weissblech zu präpariren, damit Papier mit Leim angeklebt, daran besser haftet? 3. Sind in nächster Zeit Ausstellungen von Plakaten, Reklamen und Reklameartikeln in Deutschland? oder giebt es permanente Ausstellungen von Plakaten in Berlin oder anderen Städten? Können Sie mir vielleicht Firmen auf geben, welche speziell Reklameartikel machen? 4. Welche Tiegeldruckpressen sind anstelle von Handprägepressen schon länger in Gebrauch, mit Wärmezuführung! und von welchen Firmen werden dieselben fabrizirt? Antwort: 1. Bezugsquellen theilt die Redaktion grund sätzlich nicht mit. Zur Beschaffung solcher empfehlen wir die Benutzung unseres »Papier-Adressbuches für Deutschland«, Lesen der Angebote im Anzeigentheil der Papier-Zeitung oder Einrückung eines Kaufgesuches daselbst. 2. Nr. 30 der Papier- Zeitung von 1897 enthält die Vorschrift zu einem Klebstoff, um Papier auf Blech zu kleben. 3. Die Papier-Zeitung berichtet über alle ihr bekannten Plakat- und Drucksachen-Ausstellungen in Deutschland (vergl. den Bericht über die König & Ebhard- sche Plakat-Ausstellung in Nrn. 7 und 9 d. J.). 4. Siehe die Antwort zu 1. 2278. Frage: Herr A. ist Besitzer einer Pappenfabrik und hat seit Jahresfrist unter Leitung des Herrn B. die Glace streicherei und Kaschirerei eingerichtet. B. ist als Leiter dieser Betriebszweige angestellt unter Voraussetzung pünktlicher Pflicht- erfüllung und treuer Besorgung der ihm bereits bekannten Ob liegenheiten. Der Besitzer, Herr A. wohnt nicht am Orte, sondern ein Sohn von ihm, welcher die Geschäfte leitet. Nun kommt es vor, dass Herrn A.’s Sohn die Arbeiten den Leuten zuweist oder die Leute anstellt, oder wenn B. die Leute zu einer Arbeit angestellt hatte, diesen gerade das Gegentheil anordnet, ohne mit B. darüber zu sprechen. Solches Benehmen giebt den Leuten wenig Respekt vor B. Kann B. verlangen, 1. dass sämmtlichen Leuten in den neuen Betriebszweigen die Arbeiten von ihm zugetheilt werden? 2. dass B. den Leuten, welche in Stundenlohn arbeiten, die Stunden und bei Akkord-Arbeitern den Akkordlohn berechne? 3. kann solches Benehmen als Ver tragsbruch angesehen werden? Antwort: 1. Dem verantwortlichen Betriebsleiter steht die Verfügung über die unter seiner Leitung stehenden Arbeits kräfte zu. Der Besitzer oder dessen Vertreter müssen sich an den Betriebsleiter wenden, wenn sie über die Arbeiter verfügen wollen. 2. Die Festsetzung des Stunden- und Akkordlohnes muss im Einvernehmen mit dem Besitzer oder dessen Stellver treter erfolgen. 3. Dadurch, dass der Stellvertreter des Besitzers über den Kopf des Betriebsleiters hinweg Verfügungen trifft, die diesem zukommen, wird das Ansehen des Betriebsleiters vor den Arbeitern und damit die Grundlage gedeihlicher Arbeit erschüttert. Hilft der Besitzer den berechtigten Klagen des Betriebsleiters nicht ab, so kann dieser Aufhebung des Vertrages verlangen, und wenn der Besitzer darauf nicht eingeht, muss der Richter nach Anhörung beider Parteien entscheiden, ob der vom Betriebsleiter aufgeführte Grund stichhaltig ist. 2279. Frage: Welche Ueberschreitung aufgegebener Menge ist bei Extra-Anfertigung von 5000 kg Druckpapier zulässig und muss vom Besteller angenommen werden? Antwort: In den Verkaufsbedingungen des »Vereins Deutscher Papierfabrikanten« heisst es unter 11: »Es gilt als üblich, dass der Besteller ein Mehr- oder Minderergebniss bis zu lOpCt. annimmt, unter 1000 kg bis zu 15pCt.« Diese Be stimmung der »Verkaufsbedingungen« wird jedoch von vielen Händlern nicht anerkannt. Heinlehman nGActGes. • DÜSSELDORF-OBERBILK. ,n Eisenconstructionen jeder Ar Trägerwellblech & Wellblechbauwerke. Hoffmann & Engelmann Gegründet 1850 ~SC Papierfabrik Dae 2 Maschinen 1O9418| Neustadt a. d. Haardt Specialität: Reine Lumpenpapiere Papiere für Bunt- u. Landkartendruck (Dieselben sind undehnbar und liegen absolut flach) Papiere für Kupfer-, Werk- und Lichtdruck Papiere für Holzschnitt-, Autotypiedruck u. s. w. 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Berlin, Leipzig und Hambuig Hierzu eine Beilage von Hermann Hurwitz & Co., Berlin C