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1166 PAPIER-ZEITUNG Nr. 32 die am 26. Mai d. Js. in Berlin stattfindende Genossen sehaftsversammlung. 6. Besprechung der Tagesordnung dieser Genossenschafts versammlung. 7. Verschiedenes. Lahr, 18. April 1900 Der Vorstand der Sektion VII der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Julius Kaufmann, Vorsitzender Erhöhung der Papierpreise in Oesterreich-Ungarn Eine ungarische und zehn österreichische Papierfabriken versandten am 3. d. Mts. folgendes Druckschreiben: Die abermalige bedeutende Vertheuerung der Kohlen sowie der Herstellungskosten überhaupt lässt die bisherige Steigerung der Papier preise als völlig unzureichend erscheinen, zumal weitere Erhöhungen wichtiger Rohstoffe nahe bevorstehen. Wir sind deshalb genöthigt unsere letzten Notirungen aufzuheben und bitten Sie freundlichst zur Kenntniss zu nehmen, dass von heute ab die Preise für Zellstoffpapiere aller Art (maschinenglatt, einseitig glatt oder satinirt) in Stärken von 31 g/qm aufwärts um 1 Krone } 100 . in Stärken von 30 g/qm abwärts um 2 » j P “ erhöht wurden. Auch erlauben wir uns darauf aufmerksam zu machen, dass sämmtliche Preise sich nur Franko Bahn- oder Schiffsstation ver stehen, somit Franko Haus-Lieferung durchwegs ausgeschlossen er scheint. Kartonpapier. In Nr. 28 d. Js. berichteten wir über eine in Berlin stattgefundene Versammlung von Kartonpapier-Fabri kanten, die einen innigen Zusammenschluss sämmtlicher deut scher Kartonpapier-Fabrikanten anstrebte. Eine zweite Ver sammlung der Kartonpapier-Fabrikanten am 18. d. Mts. hat zu bindenden Beschlüssen noch nicht geführt, da verschiedene Firmen nicht persönlich vertreten waren, sondern schriftliche Erklärungen abgegeben hatten. Wenn diese auch mit wenigen Ausnahmen zustimmend lauteten, so wollte man doch bei der Wichtigkeit der Angelegenheit auf die persönliche Theilnahme jener Firmen nicht verzichten. Preisschleuderei in Holzschliff Aus dem Hare Obgleich die Papier-Zeitung sich die grösste Mühe giebt, darauf hinzuweisen, dass es jetzt an der Zeit sei und sich Gelegenheit böte, die in den D .... getretenen Holzschliffpreise wieder aufzubessern, und die meisten Kollegen sich ebenfalls bemühen diesem Winke zu folgen, kann ich nicht unterlassen, bekannt zu geben, dass eine Papierfabrik im Harz von einer ihrer Holzschleifereien im vergangenen Jahre ihren braunen Stoff franko zu 8 M. die 100 kg trocken und jetzt wieder (in dieser Zeit lieferbar) franko zu 8’/« M. mit 4 pCt. Skonto verkauft hat. 5 Waggon sind schon geliefert und 10 Waggon sollen folgen. Bei solcher Wirthschaft kann man sich doch sicher nicht wundern, wenn diese Fabrik mit hoher Unterbilanz arbeitet. Wie lange soll eine solche Fabrik bei solchen Verhältnissen noch bestehen können? Einigen Kollegen habe ich diesen Fall schon mit- getheilt, auch der erwähnten Papierfabrik schon Vorwürfe gemacht und angedeutet, dass darüber nächstens eine Abhandlung in die Fachzeitungen kommen würde. Holzschleifer Wir nehmen an, dass die erwähnte Papierfabrik zu den genannten Preisen nur alte Abschlüsse erledigt. Die Fabrik steht jetzt unter neuer Leitung, und diese wird es wohl unter lassen zu Preisen zu verkaufen, die das Unternehmen in kürzester Zeit zu Grunde richten müssen. Uebrigens kann die eine Firma, die nur wenig Schliff zum Verkauf übrig hat, die Harzer Holzschleifer nicht vom Festhalten an lohnenden Preisen abbringen. Bed. Verein französischer Papierfabrikanten. Die General-Ver sammlung wird am 26. Mai stattfinden. Auf der Tagesordnung wird auch das Programm für den Empfang der die Ausstellung besuchenden Gruppen ausländischer Fachgenossen stehen. Die Generalversammlung wird auch über weitere Erhöhung der Papierpreise beschliessen. Alleinverkauf Aus Süddeutschland Wir erbitten Ihren Rath in nachbeschriebener Angelegenheit, die zwar nicht das Papierfach berührt, aber allgemeines Interesse be ansprucht. Wir arbeiten nun schon beinahe 20 Jahre ununterbrochen mit einem ausländischen Fabrikanten, führten dessen verschiedene Er findungen nach und nach ein und wandten stets viel Geld und Zeit für Reklame auf. Als Gegenleistung überliess uns der Fabrikant den Alleinverkauf für die beiden Kreise G. und N. für seine sämmtlichen Fabrikate und Erfindungen. Wir sind auch davon überzeugt, dass er Wort gehalten und keinerlei Anfragen seitens unserer Konkurrenz berücksichtigt hat. Vor etwa zehn Jahren führten wir einen neuen, ihm patentirten Gebrauchsgegenstand ein und hatten dabei anfangs viele Vorurtheile zu bekämpfen. Der Absatz war in den ersten Jahren gering und die Reklame kostspielig. Endlich brach sich bei dem Publikum die Ueber- zeugung Bahn, dass wir ihm mit dem neuen Gegenstände etwas Ge diegenes bieten; gesteigerter Umsatz lohnte unsere Mühe. Doch wo Rosen, sind auch Dornen. Der Erfolg erweckte den Neid unserer Konkurrenz, insbesondere suchte ein Händler A. uns die Früchte unserer Mühe streitig zu machen. Es gelang ihm nicht, den Gegenstand vom Fabrikanten zu be ziehen. Obgleich jedoch dieser sämmtlichen deutschen Beziehern ver boten hatte, irgend Jemandem nach unsern beiden Kreisen G. und N. zu liefern, fand sich dennoch ein Grosshändler, der das Verbot nicht beachtete und dem A. die Waare lieferte, wohl wissend, dass wir dort den Alleinverkauf inne hatten. Wir haben ermittelt, von welchem Grosshändler A. den Artikel bezog, ihm ist seitens des Fabrikanten verschärftes Verbot zugegangen, trotzdem liefert er an A. weiter, und A. zeigt die Waare fortgesetzt an. Dieses Vorgehen des Konkurrenten ist für uns um so ernster, als wir für nächsten Herbst bereits dem Fabrikanten einen grossen Posten der Waare aufgegeben haben, den wir auf Grund des Allein verkaufs abzusetzen hofften. Alles dies haben wir dem Fabrikanten schriftlich und dessen Reisenden, der uns zweimal im Jahr besucht, mündlich mitgetheilt. Was sollen wir thun, um uns vor weiterem Schaden zu schützen? Wie können wir diesem Gebaren wirksam entgegentreten? X. & Y. Uns ist kein anderer Weg bekannt, als der vom Frage steller eingeschlagene, nämlich den trotz Verbotes nach G. und N. liefernden Grosshändler zu ermitteln, dem Fabrikanten anzuzeigen und diesen aufzufordern, an den Grosshändler nur zu liefern, wenn er sich unter ansehnlicher Konventionalstrafe verpflichtet, nach G. und N. nicht zu verkaufen. Der Alleinverkauf in einzelnen Bezirken lässt sich durch den Mitbewerber dadurch umgehen, dass er sich die Waare durch eine anderswo wohnende Mittelsperson verschafft. Der bevorrechtigte Verkäufer hat dem Schmuggler gegenüber den Vortheil des direkten Bezuges, nämlich geringere Fracht und höheren Rabatt. Wir kennen kein Gesetz, das er gegen den Mitbewerber anrufen könnte. Papierlieferung an Behörden Eine bedeutende rheinische Firma erhielt folgendes Schreiben: Königl. landwirthschaftliche Akademie Poppelsdorf b. Bonn a. Rh., 6. November Die Königliche Ober-Rechnungs-Kammer hat die seitens der hiesigen Akademie für Schreibpapiere verschiedener Art (Normal- Papiere) angelegten Preise als zu hoch bemängelt und dabei angeführt, dass andere Behörden Normal-Papiere zu folgenden Preisen bezogen hätten: Schreibpapier 2 b = IBM. 20 Pf. für 1000 Bogen » 8 a = 9 „ 60 „ „ 1000 » Konzeptpapier 3 b — 8 „ 20 „ » 10C0 » » 4 b = 7 » 26 » , 1000 » Umfragen in verschiedenen Bonner Geschäften haben ergeben, dass diese nicht in der Lage sind, die bezeichneten Papier-Sortimente zu gleichen oder ähnlichen Preisen abgeben zu können. Ich ersuche daher ergebenst um gefl. baldige Mittheilung, zu welchen Preisen Sie der hiesigen Akademie Normal-Papiere liefern würden, und bitte zugleich, den betr. Preis-Angeboten Proben bei fügen zu wollen. Ich bemerke hierbei, dass nach Anordnung des vorgesetzten Ministeriums die Akademie verpflichtet ist, Proben des für den Dienst gebrauch beschafften Papiers zur Prüfung an die mechanisch technische Versuchsanstalt in Charlottenburg einzusenden, und zwar muss diese Prüfung auch dann veranlasst werden, wenn die betreffende Papierlieferung den Werth von 800 M. nicht erreicht. Eine endgiltige Bestellung würde nur auf Grund einer Erklärung Ihrerseits erfolgen können, dass Sie, falls das Papier den durch das Wasserzeichen ge währleisteten technischen Eigenschaften etwa nicht genügen sollte, zur Tragung der Untersuchungskosten (in Höhe von etwa 20 M.) bereit sind. Der Direktor Nach Mittheilung der rheinischen Firma braucht die Land wirthschaftliche Akademie nur 4—5 Ries jährlich von diesen Sorten, soll aber nach Ansicht der Ober-Rechnungs-Kammer die niedrigsten Preise bezahlen, für welche andere Behörden, die vielleicht grosse Mengen nehmen, gekauft haben. Hierbei ist unberücksichtigt, dass Normalpapiere nach Aussehen, Zu richtung und innerer Güte sehr verschieden sind, da die Prü- fung nur Mindestmaasse von Festigkeit usw. feststellt, aber Weisse, Reinheit usw. garnicht in Betracht zieht. Ferner ist ausseracht gelassen, dass jede Waare billiger abgegeben werden kann, die in grossen Mengen und ohne erschwerende Be-