Donnerstag, den 12. Februar 1914. Umschlag zu 35. s s s s s s s s s s s s s ?Ü1 ein populär meäi'rlM8elie8 >Verk vviicl IUu8lra1ion8-Maleriai ^esuctit, unci rvvai auk ciem Oebiete cler Anatomie unä ?atlioIoZie nsvv. ^n^ebote mit ?iobe-?rb2üAen an äie Oe8ciiäft88teIIe äe8 6.-V. unter I^r. 667. S S 8 S S S S S S s s s s Heinrich 8cstöningh, IVIllnster i W., sucht schsrfe Klischees von: /tlbreedt öer 8är (Usupt6gur) 8iög6sal>6ö IVIalleleinö-Kireke ^si->8 Völker8clilaclitciknl<m3l t-öiprig Xsiser Wüliolm II. u. Xsiserin /tugustk V. (?snllanl8) Xronprinr Willielm u. Xroriprinr. Läoiliv (k'snäan^). Nie Klischees sollen in einem 8chulbuche gewöhnlich 8'-Format rum Abüruek kommen uns üen kaum einer halben 8site nicht Übersoll reiten. Angebote mit Abrügen umgebsnü erbeten. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilsenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilsenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. über 15V000 Mitglieder, darunter etwa 5V0V vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: W. Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offenener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberusenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Berficherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die ^kllkblffkli^lllIHskoffb bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. Zinsen. Die Deutschnalionale Kranken- und Begräbniskaffe nimmt in der Regel ohne ärztliche Zügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Beitragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld. ZOO Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse Mitgliederzahl: 6Z000. Ver- mögen: 850000 Mark Summe der Kassenleistungen seit 1889 rund 5 Millionen Mark. Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- o sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Äufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Deutschnationale Volksversicherung, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in IZ50 Ortevereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Slellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskaffe wie Bedingungen der Familienversicherung umsonst durch die s-Wfttzt-lle dn JeutschWtiMlen BmWMililMhilselWst, Leipzig, 7.°"7ch" «7