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Verordnung, Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Hühner pest betreffend, vom 3V. Mai 1903. Nachdem durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Mai dsS. JahreS (Reichsgesetzblatt Seite 223) auf Grund des Z 10, Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Abwehr und Unterdrückung der Bieh- 23, Jun: 1880 seuchen vom Mai^l894 !ür den ganzen Umfang des Reiches vom 1 Juni dieses JahreS ab bis aus weiteres sür die Hühnerpest die Anzeigepflicht im Sinne des § 9 des erwähnten Gesetzes eingeführt worden ist, werden die durch Verordnung vom 22. Juni 1898 (abgedruckt im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung vom Jahre 1898, Nr. 146, sowie im Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1898, Seite 188 fg.) zur Abwehr und Unterdrückung der Geflügelcholera getroffenen Maßregeln hiermit auch für die Hühnerpest vorgeschrieben. Die vorstehende Verordnung ist in den Amtsblättern der Amtshauptmannschaften und Stadträte zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 30. Mai 1903. Ministerium des Innern. V. Metzsch. Dietze Für die bevorstehende Reichstagswahl ist die Stadt Hohenstein-Erustthal in die unten aufge- führten Wahlbezirke geteilt worden. Die Wahlvorsteher, welche die Wahl zu leiten haben, und deren Stell vertreter für Verhinderungsfälle sind den Bezirken beiverzeichnet. Die Wahl wird am Dienstag, den 16. Juni 1903, in den bei den Wahlbezirken vermerkten Lokalen vorgevowmen. Sie beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 7 Uhr vachmittags geschloffen. Hohenstein-Ernstthal, am 2. Juni 1903. Der Stadtrat vr. Polster, Bürgermeister. W. !. Wahlbezirk: Altmarkt, Kirckplatz, Lichtensteimrstsüße, Kirchgäßchen, Badstraße, Poetengaßchen, Wind- mühlenstraße, am Alistädter Friedhof, Karlstraße, Silbergäßchen, Landgrafs-, Dresdner-, Post-, Weivkeller- und Conrad Claußstraße. Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Robert Krumbiegel. Stellvertreter: Herr Kaufmann Emil Beck. Wahllokal: RatSkellerwirtschaft, Gastzimmer links der Hausflur. II. Wahlbezirk: König Albert-, Lerchen-, Zeißigstroße, Hüttenmühle, Haynholz, Moltkestraße, am Bahn. Hof, Bahnhof, Goldbach-, Schubert-, Schul-, Waiscv Hausstraße, Pfarrhain, Zillplatz, Teichplatz, Wettin-, Schützen-, Anton-, Logen- und Schönburgstraße. Wahlvorsteher: Herr Rentier Ferdinand Jäckel. Stellvertreter: Herr Fabrikant Max Clauß. Wahllokal: Hotel zum Schweizerhaut, Gesellschaftszimmer. III. Wahlbezirk: Acußere Dresdner-, Breite-, Lungwitzer-, Limbacher-, Weber-, Hohe-, Herrmann-, Garten-, Bahrst^aße, Büttnergasse, Plan, Brau-, Badegasse, Zentral- und Bergstraße. Wahlvorsteher: Herr Fabrikant Karl Scheer. Stellvertreter: Herr Fabrikant Wilhelm Ende. Wahllokal: Gasthaus zum Deutschen Krug, Gesellschaftszimmer. IV. Wahlbezirk: Neumarkt, Mittel-, Markt-, Chemnitzer-, Wiesen-, Neue-, Fiskalischestraße, Kroatenweg, Aktien-, Ost-, Wilhelm-, Feldstraße und Aue. Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Gottlob Friedrich. Stellvertreter: He r Handelsmann W lnlm Küchler. Wahllokal: Siadlk.llerwirtschoft, Gesellschaftszimmer. Nachdem d,e Austragung der Schulgeldzettel sür die Oster« lfd. Js. i« die hiesige« Schule« ei«getrete«e« Kinder nunmehr beendet ist, fordern wir die Zahlungspflichtigen hiermit auf, das auf die Monate April bis mit Juui er. fällige Schulgeld bis längstens MM IS. Juni 1SSS an die hiesige Ttadtsteuerei««ahme zn entrichten. Gleichzeitig werde« alle Diejenige«, welche mit dem II. Termi« Schulgeld und Fortbildungsschulgeld noch im Rückstände sind, letztmalig aufgefordert, dasfelbe nun- mehr spätestens bis zur obe« festgesetzten Frist abzusühre«. Alle «ach Ablaus dieses Termins «och verbleibe«de« Rückstände werde« dem Ratsvollzieher zur zwangsweise« Beitreibung überwiesen werde«. Hohettstei«-Sr«stthal, den 6. Juni 1903. Der Stadtrat. K vr. Polster, Bürgermeister. St. Die Gemeindeavlagen per II. Termin 19V3 sind bis spätestens zum IS Juni d. I. bei Vermeidung der zwangsweise« Beitreibung an unsere Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Hohenstein-Ernstthal, dm 6. Juni 1903. Der Stadtrat vr. Polster, Bürgermeister. St. Nach Ablauf der zur Zahlung der erstterminliche« Staats-Ei«komme«steuer gesetzten dreiwöchigen Frist werde» Säumige nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß nunmehr das geordnete Mahn- und Beitreibu«gsverfahre« einzuleiten ist Hohenstein-Ernstthal, den 6. Juni 1903. Der Stadtrat. vr. Polster, Bürgermeister. St. ES sind bei unS eingegangen: 1 ., Nr. 20 bis 27 des diesjährigen Reichsgesetzblattes mit folgendem Inhalte: Bekanntmachungen, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendliche» Arbeitern in den zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen und in Bleifarben- und Bleizucker fabriken; Bekanntm., betr. den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentum-; Bekanntm., betr. Abänderung des ^.ahlreglementS vom 28. Mai 1870; Bekanntm., betr. die von dem Stadtrate zu Leipzig geführte EintragSrolle; Bekanntm., betr. das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefähr lichen Gebrauch von Sprengstoffen; Bekanntm., betr. Aenderung der Militär-TranSport-Ordnung; Be kanntm., betr. die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; Bekanntm., betr. die Grundsätze für die Erteilung der Erlaubnis zum Gebrauche der Roten Kreuze-; Bekanntm., betr. die Stempelung der bei der Verkündung des Gesetze- zum Schutze de- Genfer Neutralität-» zeichenS vom 22. März 1902 mit dem Roten Kreuze bezeichneten Waren; Gesetz, betr. PhoSphorzündwaren; Verordnung zur Ausführung der Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen; Bekanntm., betr. Ab änderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten; Bekanntm., betr. die Anzeigepflicht sür die Hühnerpest; Bekanntm., betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera; Bekannt«., betr. den Beitritt Schwedens zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten ge schloffenen Vertrage vom 5. März 1902 über die Behandlung de- Zucker-; Bekanntm., betr. die Ein richtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten; 2 ., daS 13. bis 14. Stück vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Sachsen, enthaltend: Bekanntm., daS Verzeichnis der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltcnen Stellen betr.; Verordnung, die Wahlkreiszugehörigkeit der Stadt Olbernhau für die Landtags- Wahlen betr.; Verordnung, einige Abänderungen der Hosrangordnung vom 21. August 1862 betr.; Be kanntm., die Postordnung vom 20. März 1900 betr.; Verordnung, einige Abänderungen in der Begrenzung und in der Bezeichnung von Bestandteilen der Landtagswahlkreise betr.; Verordnung, Bestimmungen über die Standfestigkeit freistehender hoher Schornsteine betr.; Bekanntm., die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen betr.; Verordnung, die Ergänzung der Verordnung über da- Verhalten der Schulbehörden bei dem Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen vom 8. November 1882 betr.; Bekanntm., die Rangstellung des Rektors und der ordentlichen Professoren an der Tierärztlichen Hochschule betr.; Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 16. Juli 1902, die Gewährung von WohnungSgeldzuschüssen betr. Diese Gesetzblätter liegen im Rathause, Zimmer Nr. 1, 14 Tage lang zu jedermann» Einsicht auS. HoheusteimSrnstthal, am 5. Juni 1903. Der Stadtrat. vr. Polster, Bürgermeister. W. Ae WWn InOiM in NeckiM finden statt im 2. Jmpfbeztrk — Brd.-Kat.-Nr. 151—490 im Tchreiter'fche« Restaurant vo« 3—4 Uhr «achmittags Montag, den 8. Jani d. I. sür die Kinder, deren Familiennamen mit l, Dienstag, „ 9. „ „ „ „ „ „ „ . „ X—k und Mittwoch, „10. „„„„„ „ , „ „ S—2 ansangen und im 1. Jmpfbeztrk — Brd.-Kat.-Nr. 1—150, 491—663 — im Restaurant „Forsthaus" vo« 3—4 Uhr «achmittags Donnerstag, den 11. Juni d. I. für die Kinder, deren Familiennamen mit /»—L4 und Freitag, „ 12. . „ , „ „ „ „ „ „ N-2 anfangeo. Jmpfpfllchtig sind alle 1902 und früher geborenen hier aufhältlichen Kinder, welche noch nicht mit Erfolg geimpft worden sind. AuS einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheriü», Croup, Keuchhusten, FleckyphuS, rosenartige Entzündungen, die natürlichen Pocken usw. herrschen, dürsen die Jmpslinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Jedes Kind, was an einem der eingangSbezkichneten Termine geimpft worden ist, muh acht Tage später im Jmpflokale zur Nachschau dem Jmpfarzte vorgestellt werden. Im Uebrigen ist den BerhaltungSvorschlisten, welche den Eltern der Impflinge auSgehändigt werden, streng nachzukommen. Hinterziehung der Impfung muß gemäß Z 14 des JwpfgesetzeS mit Geldstrafe bi- zu 30 M. oder entsprechender Haft geahndet werden. Oberltt«gwitz, am 4. Juni 1903. Der Gemei«devorsta«d. Lieberknecht Q. 525/03. Q. 987/02. Mittwoch, den 10. dss. Ms., nachm. 1 Uhr gelangen im Uhlmannschen Restaurant in Wüstenbrand eine Lambouriermaschine mit Schnurapparat (ziemlich neu) und 1 Pult, sowie hierauf */,2 Uhr im Bechsteinschen Restau rant daselbst 1 Graphophone mit 18 Walzen gtgeo Barzahlung zur Versteigerung. Limbach, am 5. Juni 1903. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Sonntag, den 7. Juni 1903 53. Jahrgang. Nr. 129. Erscheint n Inserate ,eden Wochentag abends sür den folgenden Tag und VMW MM M M nehmen autz-r der Exp-dmon auch die Au-träger aut kostet durch die Au-träger pro Quartal Mk. Iche MM M^, M MM M dem Lande entgegen, auch befördern die Anuonceu- durch die Post Mk 1,82 frei in's HauS. fW MM Expeditionen solche zu Originalpreisen. . kür Hohenstein Er nstthal, Oberlungwitz, Oersdorf, Lugau, Hermsdorf, Hernsdorf, Ämgenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Mchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w, 21 NTtsblertt für das Königliche Amtsgericht and de« Stadtrat za Hohenstein - Ernstthal. Organ aller Geineinöe-Verrvaltungen der «einliegenden Ortschaften.