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WeLlkiMMM TUM Amtsblatt für las Muhl. Mlsgkricht mö Sk» Zt^trat z» H»he»stti«-Kriiftthsl. Organ aller t^emeiudcverlvaltungen der »»«»liegende»» Ortschafte»». c- . , - , !.!„ Fernsprecher Inserate nehmen anher der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dein Lande entgegen. L',L"S !! ""E b°'°.d.ru m. A.nwn„n.E„.di,i°„.. ,-lch° Nr. (60. Zreitag, den (2. )uli (907. 57. )ahrg. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch- heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Griina, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rüßdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Das im Grundbuche für Oberlungwitz Blatt 990 auf den Namen des Gastwirts Franz Vornelius Türpe eingetragene Gasthofs-Grundstück zum Hirsch soll am 21. September 1907 vormittags 1«10 Uhr an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück, nach dem Flurvuche 19,6 Ar groß, samt Zubehör auf 57 156 M. — Pf. geschätzt, liegt in Oberlungwitz an der Hoferstraße und besteht aus Wohnhaus — teilweise unterkellert — mit eingebauter Gaststube, Tanzsaal, Stallgebäude, Hofraum und Garten. Acetylen- und elektrische Beleuchtung ist vorhanden. Brandkafse 33 070 Mark. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen daS Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 20. April 1907 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für daS Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hohenstein-Ernstthal, den 3. Juli 1907. Königliches Amtsgericht. Blinder Eifer alle drei Farben derselben getragen hätte. Mission der zweiten Kommission zusammen, um über die Gesetze und Gebräuche der Krieg - ein rechtsverbindlicher Anspruch auf die Veo günstigungen nicht zuerkannt. male wurde mit 24 gegen 10 Stimmen ab^elehnt. f Artikel 2 über die Massenerhebungen wurde ange- führenden zu beraten. Der deutsche Vorschlag betreffend Notifikation der für Miliz und Frei ¬ genossenschaftliche Haftpflichtoersicherungsanstalten ohne starke Rückversicherung nicht zweckmäßig seien, gebracht werden. Die Bestimmungen der beiden vorangehenden Absätze finden ihre Anwendung auch auf Kabel und Telegraphen mit oder ohne Draht, die Gesellschaften oder Privatleuten gehören. — Deutschland schlägt folgende Abänderung vor zu dem englischen Vorschläge über die Bestimmung für die Anwendung outomatischer, unterseeischer Kontaktminen: Es soll dem Artikel 4 die Bestimmung hinzugefügt werden, daß das Legen von automatischen Kontaktminen auch auf dem Kriegsschauplatz er- laubt sein soll; als Kriegsschauplatz solle derjenige Teil des Meeres gelten, auf welchem eine kriegerische Operation stattfindet oder soeben stottgefunden hat. — Ein deutscher Vorschlag über den Schutz der postalischen Korrespondenz auf dem Meere lautet: 1) Die zur See beförderte postalische Korrespondenz ist unverletzlich, mag sie einen amtlichen oder pri vaten Charakter haben und eS sich um eine Korre spondenz der Angehörigen der kriegführenden Teile oder der Kriegführenden selber handeln. Im Falle, daß das Schiff, welches die Korrespondenz mit sich führt, gekapert wird, soll für ihre Beförderung auf dem schnellsten Wege gesorgt werden. 2) Wird der Unverletzlichkeit der postalischen Korrespondenz Wider stand entgegengesetzt, so sind die Postschiffe denselben Grundsätzen unterworfen wie die anderen Handels schiffe. Demnach sollen die Kriegführenden soviel als möglich davon abstehen, ihr Untersuchungsrecht auf ihnen aukzuüben, und bei einer Durchsuchung soll mit möglichster Schonung vorgegangen werden. Mittwoch nachmittag trat die erste Unterkom- Auf der Suche «ach eiuem Indiskreten. Die „Köln. Ztg." hatte bekanntlich vor kurzem die Grundzüge der Strafprozeßreform veröffentlicht und hatte dafür in der „Nordd. Allg. Ztg." einen hochoffizikllen Nasenstüber bekommen, weil sie nur durch einen VertrauenSmißbrauch ihres GewährS- manneS in den Besitz dieser Kenntnisse gekommen ein könne. Dazu will nun die „N polit. Korr." vissen, daß der Staatssekretär des ReichSjustizamtS sich unmittelbar an diejenigen Bundes- nachdem auch in Kreisen der Wissenschaft die Un zweckmäßigkeit einer solchen Reform anerkannt und vom Grafen PosadowSky die Zusammenlegung als ein Rückschritt bezeichnet sei. Auch die Schaffung von gemeinsamen lokalen Verwaltungsstellen sei für die Unfallversicherung jedenfalls nicht zu em pfehlen, weil solchen Stellen die nötige Vertrautheit mir den Berufsoerhältnissen und die erforderliche Verantwortlichkeit gegenüber den Versicherungsträgern abgehen würde. Zur Reform genüge die Beseitigung einzelner hervorgetretener Mängel, so die bessere Abgrenzung der Entschädigungsverpflichtungen, die Schaffung eines einheitlichen JnstanzenzugeS, Ver änderungen im Bestand einzelner BerufSgenoffen- schaften, bessere Einrichtungen für das Heilverfahren in Verbindung mit den Aerzten und Krankenkassen. Eine in diesem Sinne gehaltene Erklärung wurde einstimmig angenommen. — Ueber die Honorie rung der Aerzte seitens der Berufsgenossen schaften referierte Direktor Schauseil-Hamburg. Er stellte fest, daß, von Einzelfällen abgesehen, gegen die von den Aerzten den Berufsgenossenschaften gegenwärtig in Rechnung gestellten Honorare der Vorwurf der Uebsrtriebenheit noch nicht erhoben werden könne, und wandte sich insbesondere mit vollster Entschiedenheit gegen die Forderung, den Berufsgenossenschaften das Recht der Zahlung der in den Gebührenordnungen vorgesehenen Mindest sätze einzuräumen. Er warnte aber die Aerzte, ihre Forderungen inS Ungemessene zu steigern, und griff scharf die Rückstchtlosigkeit einzelner Verbände von Aerzten an, die ihren Mitgliedern die Liquidierung bestimmter tariflich festgelegter Sätze zur Pflicht machen, ohne vorher mit den Genossenschaften eine Verständigung zu suchen oder diese von den gefaßten Beschlüssen überhaupt nur in Kenntnis zu setzen. — Dann berichtete noch Direktor E. Lange über die Haftpflichtversicherung nach ß 23 des Ge setzes betreffend die Abänderung der Unfallversiche- cungsgesetze. Er kam zu dem Ergebnis, daß berufS- „völkischen" Gebühren mitunter über die Stränge schlagen und Gefahren für das Vaterland wittern, wo tatsächlich keine vorhanden sind, zeigte sich dieser nommen. Die Budgetdebatte im österreichische« Abgeordnetenhause. Im Wiener Abgeoidnetsnhause betonte bei der ersten Beratung deSBudgetprovisoriumSAbg. Stoelzl die Notwendigkeit, die Landesfinanzen zu sanieren. Redner hob hervor, die Deutschnationalen hielten treu zu Kaiser und Reich sowie zu den Bundesgenossen, namentlich zu dem blutsverwandten In daS GÜterrechtSregister ist heute eingetragen worden, daß zwischen dem Strumpfwirker Friedrich Herma«« Ehrt und seiner Ehefrau Aloisia geb. Geter, beide in Gersdorf, durch Ehevertrag vom 8. Juli 1907 Ausschluß der Verwaltung und Nutznießung des ManneS und Güter trennung vereinbart worden ist Hohenstein-Ernstthal, am 9. Juli 1907. Königliches Amtsgericht. die allzu hohen Vermittlungsgebühren, die rücksichts lose Ausnutzung der Stellesuchenden, die ungenügende Ueberwachung seitens der Behörden, sowie über die unlauteren Mittel geklagt, die bei diesem Gewerbe- betrieb häufig in Anwendung gebracht werden. Man wünschte, daß die öffentlichen Arbeitsnachweise der art auSgestaltet werden, daß durch sie jeder Arbeit suchende unentgeltlich mindestens dasselbe erreichen könne, wie jetzt durch die Inanspruchnahme der ge- werbmäßigen Stellenvermittler. Es wurde der Be schluß gefaßt, bei der badischen Regierung vorstellig zu werden, damit sie eine Aenderung der Reichsgesetzgebung in der Richtung anregt, daß der Betrieb der Stellenvermittlung vom örtlichen Bedürfnis abhängig gemacht werde. Heue Strafverfolgungen aus dem Peters- Prozetz. Wie von angeblich unterrichteter Seite verlautet, sind die einleitenden Schritte zu einem Verfahren gegen die Abgeordneten Dr. Arendt und von Liebert bereits geschehen; in welcher Richtung sich daS Vorgehen selbst bewegen wird, kann heute noch nicht angegeben werden. Die Hamburger Reeder und der Seemanns- verband Auf das Anerbieten des SeemannS-Verbandes, die Arbeit wieder aufzunehmen, falls die Reeder mit ihm vor der Handelskammer verhandeln würden, haben die Hamburger Reeder beschlossen, jedeVer- bin düng mit dem Seemannsverbande abzu- lehnen, da der Streik für die hamburgische Schiffahrt keinerlei praktische Bedeutung habe. In das GüterrcchtSregister ist heute eingetragen worden, daß zwischen dem Strumpffabrikanten Paul Richard Wörner und seiner Ehefrau Alma Marie geb. Vorwerk, beide in Oberlung witz, durch Eheoertrag vom 2. Juli 1907 Ausschluß der Verwaltung und Nutznießung des ManneS und Gütertrennung vereinbart worden ist. Hohenstein-Ernstthal, am 3. Juli 1907. Königliches Amtsgericht. Soldaten für Südwestafrika gesucht. In einem Aufruf zur Anwerbung von Mann schaften für die Schutztruppe in Südwestafrika führen die Bezirkskommandos die Vergünstigungen auf, deren die ehemaligen Schutztruppenangehörigen teil- hastig werden können, wenn sie nach Ablauf ihrer Dienstverpflichtung sich im Schutzgebiet a n s i e d e l n. Danach wird ihnen, falls sie auf Heimbeförderung verzichten und sich verpflichten, als Ansiedler im Lande zu bleiben, daS Geld für die Tage in erheiternder Weise im südlichsten Zipfel deS sächsischen VogUandeS, wo man mit dem Nationali- tätenkampfe im angrenzenden Böhmen in enger Fühlung steht. Nach einer Inschrift an den „V. A." fühlten sich die Bewohner deS dortigen Grenzgebietes in ihrem gut sächsischen Empfinden verletzt, weil seit einigen Tagen auf dem Kapellenberge die weiß-rote (tschechische) Flagge wehte. Auch an anderen Stellen deS Grenzgeländes sollten solche Fahnen demonstrativ angebracht sein, so daß die Landleutes?) über solche Fahnen und die „Frechheit" der Tschechen sehr entrüstet waren. Hinterher hat nun die Sache eine sehr harmlose und erheiternde Auf klärung gefunden. Die rot-weißen Fähnchen, die man auf den Höhen der heimatlichen Berge aufge pflanzt hat, dienen nämlich als—Si g n alzeichen für trigonometrische Vermessungsar beiten, die dort ausgeführt werden. Also: Lieb' Vaterland machst ruhig sein! Die gewerbmätzige Stellenvermittelung. Auf dem Verbandstag der badischen Ar beitsnachweise beschäftigte man sich eingehend mit den Mißständen im gewerbmäßigen Stellenver- mtttlungSwesen. Dabei wurde insbesondere über Aue dem Auslände» Die deutsch amerikanischen Handels' - beziehunge«. ! Nach einer der „Tribune" aus Washington zu- ! gehenden Mitteilung beabsichtigt Staatssekretär Root, > dem Kongreß im Dezember den allgemeinen Gegen- ! seitigkeitSvertrag zwischen Deutschland und ! den Vereinigten Staaten vorzulegen. Er sei bereit« bei den jüngsten Verhandlungen über die Verlänger- > ung des HandelsprooisoriumS in der Lage gewesen, ein dahingehendes Versprechen abzugeben. Bo« der Friedenskonferenz. Die Delegierten im Haag sind unerschöpflich im Einbringen neuer Anträge, sodaß daS ArbeitS- material der Konferenz lawinenartig anschwtllt. Neuerdings haben die Vereinigten Staaten von Nordamerika folgenden Antrag eingebracht: Die Anwendung von Kugeln, welche nnnötig schwere Verletzungen verursachen, wie z. B. diejenige ezplo7 dierender Kugeln und im allgemeinen jede Art von Kugeln, die schwerere Verwundungen Hervorrufen, als zur sofortigen Außerkampfsetzung eines Menschen erforderlich sind, soll verboten sein. — Deutsch land bringt einen Ergänzungsantrag ein zu dem französischen Vorschlag über die Rechte und Pflichten der neutralen Staaten zu Lande dahingehend, daß ein neuer Artikel 4a zugefügt werde, demzufolge ein neutraler Staat nicht verpflichtet ist, im Interesse der kriegführenden Parteien die Benutzung der Kabel und Telegraphen, einschließlich der Stationen für drahtlose Telegraphie, die sich auf seinem Gebiete befinden, zu verbieten oder zu beschränken. Jedes Verbot oder jede Beschränkung soll in gleicher Weise auf beide kriegführenden Parteien in Anwendung Aus unseren Rokonien. Wechsel tm Kommando der Kameruner Schutztruppe. Major Pud 0 r, der vorgestern mit dem neuen Gouverneur von Kamerun, Seitz, die Ausreise an- getreten hat, ist bestimmt, den Kommandeur der dortigen Schutztruppe Generalmajor M ü l l e r abzu- iösen und an dessen Stelle zu treten. Am ver- Aus dem (Keieöe. Der „neue Kurs" im preutzifche« Kultus ministerium. Kultusminister Dr. Holle hat sich an mehrere hervorragende Parlamentarier aller Fraktionen des Abgeordnetenhauses mit der Bitte gewandt, ihm Gelegenheit zu einer Aussprache zur Orientierung über die Meinungen der führenden Abgeordneten zu geben. Es handelt sich nach dem „B. T." hierb t nicht um eine geschlossene Konferenz, sondern nur um zwanglose B-sprcchungen m.t den einzelnen Abgeordneten, von denen bereits einige mit dem neuen Kultusminister über schwebende Fragen Rück- spräche genommen haben. Wenn eS von verschiedenen Seiten als ein böses Omen bezeichnet wurde, daß der neue Kultusminister zuerst eine Abordnung der katholischen Lehrerschaft auS Rheinland und Westfalen empfangen habe, so sei daS lediglich ein zufälligsr Zusammentreffen. Jede Deputation der preußischen Lehrerschaft werde im Kultusministerium em pfangen werden, auch wenn sie aus Lehrern bestehe, die ausgesprochene oppositionelle Meinungen ver treten. Der Kultusminister hat Erhebungen über die Wirkung des BremserlasseS in allen Provinzen der Monarchie vornehmen lassen, sür die der Erlaß Geltung hat. Es sind das vor allem die industrieilichen Provinzen Preußens. Die Ver fügung über die Nichtgenehmigung der Orden- Niederlassung der Schwestern der göttlichen Vorsehung in Sterkrade im Kreise Mülheim ist nicht vom Kultusminister selbst, sondern von der zuständigen Provinzialbehöcde ausgegangen. Die Frage unterließt gegenwärtig im Kultusministerium an maßgebender Stelle einer Nachprüfung, doch sei an der Bestätigung der Verfügung nicht zu zweifeln Bom 21. Berufsge«ostenfchaftstage. AuS den Verhandlungen des 21. BerufSge- nossenschaftStageS sei noch folgendes wiedcrgegeben: Die Art der Behandlung, welche die Reserve fondsfrage dieSmals im Reichtage seitens des Ver treters der Reichsregierung erfahren hat, veranlaßte den BerufSgenossenschaftStag, seinen Vorstand zu be auftragen, beim Staatssekretär des Innern eine Audienz nachzusuchen. Präsident Kaufmann teilte zu dieser Angelegenheit mit, daß daS ReichSamt des Innern eine Gesetzesabänderung anstrebt, wonach die Belastung der Berufsgenossenschaften mehr als bisher nach Maßgabe der bestehenden Rentenoerpflichtung geregelt werden soll. — Direk- tor MeeSmann-Mainz führte zur Reform der Arbeiterversicherungsgesetze aus, daß man allmählich von den Wünschen auf Verschmel zung der drei VerstchsrungSzweige zu mehr oder weniger bureaukratischen Organisationen zurückkomme, j c nilyr zweamaßtg jeien, gangenen Montag fand eine von den Offizieren des sich die berufsgenossen- Kommandos veranstaltete Abschiedsfeier statt, bet der schaftlichen Anstalten selbst gegenseitig gewähren Oberstleutnant Quade hervorhob, daß Major Pudor regierungen gewandt habe, die bei den Rückfahrt als AnstedlungSbeihilfe gezahlt. Alsdann fraglichen Konferenzen durch Delegierte vertreten werden auSgeschiedene Schutztruppenangehörige beim waren, um diesen Gelegenheit zu geben, die Wege Kaufe von Regierungsland hinsichtlich de« aufzudecken, auf denen die vertraulichen Aktenstücke Preises bevorzugt, wenn sie ein eigenes Vermögen zur Kenntnis der „Köln. Ztg." gekommen sind. Ob von mindestens 9000 Mk. nachweisen. Endlich können dabei wohl etwas herauskommen wird? !die ausgedienten Schutztruppenangehörigen, die auf eigener Farm wohnen, ein unverzinsliches , „ , , ... Darlehen bis zum Höchstbetrage von 6000 Mk. Daß unsere Ultranat 10 naeen in ihrem hxrvilligt erhalten. Merkwürdigerweise wird jedoch müßten. Als LAt der nächstjährigen Tagung der erste der Schutztruppe angehörige Offizier sei, der!Willigenkorps anzubringenden UnterscheidungSmerb wurde Kiel gewählt. alle drei Farben derselben aetraaen bätte. '