Volltext Seite (XML)
KlMslÄ-ElMckr WM Amtsblatt für las Nchl. Amtsgericht mch Sen ZtaStrat zu Hchnstck-kriWal. Organ aller Gemeindeverwaltungen -er «mliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumdack, Tirsch- heiin, Knhschnappel. Wiistenbrand, Griina, Mittelbach, llrsprung, Kirchberg, Lugau, Er bach, Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrnnd n. s. w. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.62 frei ins Hans. Fernsprecher tt Inserate nehmen anher der Geschäftsstelle auch die Austräger ans dem Lande entgegen, Nr. li. auch befördern die Annuncen-Erpeditionen solche zu Originalpreisen Nr. s55. Geschäft»»»«»: K»h«lftraße Mr. 31. Sonnabend, den 6. Juli sW7. 57. Zahrg. dlllWMt LMmkeilkO hslftHck-knWlll. Der genehmigte li. Nachtrag zum Kaffenstatut wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. HshensteimGrnstthal, den 4. Juli 1907. Der Borstand. JnliuS Meier, Dorf II. Nachtrag zum Statut der Allgemeinen Ortskrankenkasse Hohenstein-Ernstthal, vom 24. Mat 1S«7. 1. Im Eingang des Z 13 Absatz 1 Ziffer 3 wird das Wort „dritten" in „ersten" abgeändert. 2. Dieser Nachtrag tritt am 1. Juli 1907 in Kraft. Hohenstein Ernstthal, am 24. Mai 1907. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse. O. S. Julius Meier, Vors. Koch. No. 1609 a. IV. Vorstehender II. Nachtrag wird genehmigt. Chemnitz, um 20. Juni 1907. Königliche Kreishauptmauufchaft. O. S. Von Burgsdorff. Strehle. Zur Urform des Straf prozesses. II. Die im Reichsjustizamt ausgearbeiteten Vor schläge für eine umfassende Reform unseres Straf- profseS liegen jetzt in vollem Umfange vor. Den ersten Teil von ihnen haben wir In der gestrigen Ausgabe mitgeteilt. Wir lassen heute die weiteren in Aussicht genommenen Neuerungen folgen. Die Bestimmungen über Verhaftungen und vor läufige Festnahme sollen einige Abänderungen er- fahren, die vornehmlich auf eine Einschränkung der Untersuchungshaft gerichtet sind. Flucht- verdacht soll nur dann keiner weiteren Be gründung bedürfen, wenn bei dem Fall Zucht haus oder Gefängnis von mehr als einem Jahre zu erwarten sind. Untersuchungshaft soll, falls die Tat mit Gefängnis von höchstens drei Monaten oder nur mit Haft oder mit Geldstrafe vvn höch stens 3000 M. bedroht ist, nur wegen Fluchtgefahr und auch nur dann verhängt werden dürfen, wenn der Beschuldigte im Jnlande weder einen Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt hat, oder wenn ein Ausweis über seine Person nicht zu erlangen ist, oder wenn er unter Polizei-Aufsicht steht. Darüber hinaus sollen aber weitere Einschränkungen der Untersuchungshaft ins Auge gefaßt werden. Die Haft darf, außer dem Falle d.r Sicherheitsleistung, unterbleiben, solange die Flucht oder die Erschwerung der Wahrheitsermittlung auf andere Weise, besonders durch Aufenthaltsbeschränkungen oder sonstige dem Beschuldigten zu machende Auflagen verhindert werden kann. Ist der Haftbefehl vor der Erhebung der öffentlichen Klage erlassen, so beträgt die Haftfrist bei Verbrechen, Vergeht« und den im 8 361 Nr. 3 biS8St.GB. bezeichneten Uebertretungen vier Wochen, bei anderen Uebertretungen zwei Wochen. Die Notwendigkeit der Verteidigung soll ausgedehnt und dem Verteidiger schon in der Vor untersuchung das Recht zur Akteneinsicht in ge wissen Grenzen eingeräumt werden. Der münd liche Verkehr zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger soll ohne Beschränkung gestattet sein. In der Voruntersuchung und im Ermittlungsoer- fahren kann bei der Vernehmung deS Beschuldigten dem Verteidiger und in diesem Falle auch der Staatsanwaltschaft die Anwesenheit gestaltet werden. Die Anwesenheit bei der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen soll der Staatsanwaltschaft, dem Verteidiger und dem Beschuldigten auf Ver langen in weiterem Umfange als bisher gestattet sein. In der Hauptverhandlung sollen die Vorstrafen deS Angeklagten in der Regel erst am Schluffe der Beweisaufnahme und nur insoweit fest gestellt werden, als sie nach Ansicht des Vorsitzenden für die Entscheidung von Bedeutung sind. In Ver- Handlungen vor den Strafkammern soll das Gericht die Erhebung eines einzelnen Beweises ablehnen können, wenn es die betreffende Tatsache bereits zu gunsten deS Angeklagten für erwiesen oder einstim mig für unerheblich erachtet. In dem Verfahren gegen Jugen bliche von 12 bis 18 Jahren soll die Vollziehung der Unter suchungshaft unterbleiben dürfen, wenn die Flucht oder die Erschwerung der Wahrheitsermittlung durch Unterbringung deS Beschuldigten in einer Erziehungs anstalt oder in einem Waisenhause oder durch ge eignete Maßnahmen eines Fürsorgevereins verhindert werden kann. Der Erlaß des Haftbefehls ist dem gesetzlichen Vertreter nach der Einlieferung mitzu teilen, ebenso die Anklageschrift. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter zur Hauptverhandlung zu laden. Diese findet, soweit möglich, gesondert von dem Verfahren gegen Erwachsene statt. Soweit erforder lich, wird durch Vernehmung geeigneter Personen die geistliche und sittliche Reife des Angeklagten festgestellt. Die öffentliche Klage soll, wenn der Beschuldigte bei der Begehung der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, nur dann er hoben werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Sonst soll die StaatS- anwaltschaft die Verhandlungen dem Vormundschafts gericht vorlegen, das die zur Besserung und Beauf sichtigung geeigneten Maßregeln zu treffen hat. ES soll insbesondere eine Mahnung oder Warnung gegen den Täter aussprechen oder darauf hinwirken dürfen, daß angemessene Zuchtmittel gegen ihn an gewandt werden. Eine Erweiterung erfahren die Bestimmungen über die Zulässigkeit der Revision, da Z 380 StPO., nach dem die Revision gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Urteile auf die Ver letzung von Vorschriften über das Verfahren im all gemeinen nicht gestützt werden kann, fortfallen soll. Die Wiederaufnahme des Verfahrens soll dafür nur in engeren Grenzen als bisher zugelassen werden. Die Privatklage wird auf Hausfriedens- bruch, alle Fälle der Körperverletzung, Bedrohungen und Sachbeschädigung ausgedehnt. In einfacheren Sachen soll ferner einabgekürzteSVerfshren eingefllhrt werden, und endlich sind für die Er lassung von Strafbefehlen erweiterte Bestim mungen in Aussicht genommen. Aus dem Der 25°/„ige Stenerznschlag in Sachse«. Mit Ende deS JahreS 1907 läuft bekanntlich die Frist ab, für die der sächsische Landtag die Er hebung eine- 25 prozentigen Zuschlages zur StaatS- einkommensteuer beschlossen hat. In der Presse ist nun bereits vielfach die Frage erörtert, ob eS in Zukunft möglich sein wird, diesen 25 prozentigen Steuerzuschlag in Wegfall zu bringen oder nicht. Auch in den Kreisen der Mitglieder der Zweiten Kammer ist diese Frage schon vielfach erwogen, eS bestand aber hier wenig Geneigtheit, diesen Zuschlag auch noch weiterhin zu bewilligen, und wie die „Dresdner Korrespondenz" aus zuverlässiger Quelle erfährt, ist wenig oder gar keine Aussicht vorhanden, daß der Zuschlag in Zukunft wegfällt. Die Anforderungen, die der gegenwärtig im Finanz ministerium in Bearbeitung befindliche StaatShauS- haltetat an die Steuerkraft des Landes stellt, sind derartig hohe, daß man sich auch in den Kreisen des Publikums mit dem Gedanken vertraut machen mu daß die Steuern auch für die nächsten Jahre in de bisherigen Höhe forterhoben werden. Unter den dem sächsischen Landtage zugehenden Vorlagen befinden sich eine betreffend Neuregelung der WohnungS- geldzuschüsse für die Staatsbeamten, eine Vorlage betreffend die Begründung von 100 neuen Richter st eilen, eine Vorlage betreffend die Regelung der Beamtengehälter usw«, wo- durch Millionen gebraucht werden, die von den Mehrerträgnissen der sächsischen Staatseisenbahnen nicht aufgebracht werden. Kürst Bülow und die Sozialpolitik. Reichskanzler Fürst Bülow erwiderte auf eine Zuschrift des Vorsitzenden des Gesamtverbandes evangeltscherArb eit erverei ne Deutsch lands anläßlich des Rücktritts deS Grafen PosadowSky, in der Sozialpolitik solle nicht ge rastet, sondern auf den alten, bewährten Bahnen weitergearbeitet werden. Dr. Peters und die Kölnische Zeitung. In der PeterSangelegenheit erscheint ein sehr scharfer Artikel in der „Köln. Ztg.", die allerdings selbst Partei ist, weil sie einer Klage seitens Dr. Peter« entgegensieht und von diesem öffentlich be- schuldigt ist, der Sozialdemokratie in seiner dinge- legenheit Handlangerdienste geleistet zu haben. In dem Artikel wird zunächst auSgeführt, daß der Münchner Prozeß eine wirkliche Klärung nicht ge bracht habe. Dann heißt es weiter: „Infolge deS maßlosen Vorgehens der Freunde PeterS ist nicht allein der Sozialdemokrat Gruber der Angeklagte, sondern sehr hohe Staatsbeamte und Einrichtungen deS StaateS. Diesem Treiben muß die Reichsregie- rung im Interesse ihres Ansehens und des Reiches Einhalt tun; sie muß der PeterS-Partei endlich mit einem „Bis hierher und nicht weiter!" entgegen treten, und zwar dadurch, daß sie das Verhalten ihrer Beamten und Behörden rechtfertigt durch die Vorlegung der Geheimakten Peters. Um eine Vorlage dieser Akten zu erreichen, kommen zwei Wege in Betracht: Zunächst der schon auch von uns häufig oorgeschlagene und befürwortete, die Akten einer Reichstagskommission zur endgiltigen Aburteilung zu überweisen, oder aber eS wird gegen die Abgg. Dr. Arendt und General v. Liebert wegen ihrer Aeußerungen gegen den DiSziplinar- gerichtShof und die DiSziplinarkammcr auf Grund deS Strafgesetzbuches wegen Verächtlichmachung von Staatseiurichtungen das Verfahren einge leite t und eS wird bei diesem Verfahren gegen sie daS ganzeMaterialvorgelegt, das dem Dis- ziplinargerichtShof bei seiner Aburteilung vorgelegen hat. UnS scheint der erste Weg der richtigere, weil fast anzunehmen ist, daß auch bei den Disziplinar- Verhandlungen nicht das vollständige Aktenmaterial im Falle Peters vorgelegen hat." Wer die Kosten des Peters-Prozesses trägt. In einer Münchener Korrespondenz wird da rauf hingewiesen, daß der beim AuSgange deS Pro- zesses am schärfsten Getroffene gar nicht der für schuldig befundene sozialdemokcatischeZeitungSschreiber ist, sondern daß der Leidtragende notgedrungen die Königlich Bayrische Staatskasse sein muß. Wohl wird die Parteikasse den „Genossen" Gruber mir jenen 500 Mark des Urteils auSIösen und damit verhindern, daß der herzlich gleichgiltige Verantwortliche einer 50tägigen Haftstcafe verfällt. Anders aber liegt der Fall mit den Kosten des Verfahrens, die mit 20000 Mark kaum zu hoch angenommen sein dürften. Herr Martin Gruber, der PeterSsche Gegner, ist früher Inhaber eines Ab- zahlungSgeschäfteS gewesen. Er hat im kommerziellen Leben keine Seide gesponnen. Wie sollte er jetzt aus dem nicht eben fürstlichen Gehalt als Leiter der „Münchner Post" selbst im Laufe vieler Jahre genug Ersparnisse herausschlagen, um nun diese Tausende von Mark abzutragen. Aus dem Auskande. Vom Kaiserbesuch t« Kopenhagen. Am Donnerstag mittag 12'/, Uhr begab sich das Kaiserpaar mit den Mitgliedern der dänischen KönigS- familie in offenen Wagen nach FrederikSborg. Im ersten vierspännigen Wagen saßen der Kaiser und der König, Prinz Adalbert und Prinz Harald,! im zweiten die Kaiserin und die Königin, der Kron-I prinz und Prinz HanS. Gegen 12^ Uhr erfolgte die Ankunft im Schlöffe FrederikSborg. Kurz nach 1 Uhr wurde im Rittersaal das Frühstück einge nommen. König Friedrich hielt eine Rede, in der er seiner lebhaften Freude darüber Ausdruck gab, den Kaiser und die Kaiserin als Gäste bei sich zu sehen. Kaiser Wilhelm dankte in seiner Erwiderung für die ihm und seiner Gemahlin erwiesene außer ordentliche Liebenswürdigkeit und brachte, der er- inneiungsreichen Stätte gedenkend, ein Hoch auS auf Dänemarks Königshaus. Später wurde der Kirche ein Besuch abgestattet, wo der Schloßorganist die große Orgel spielte. Nachmittags 3^ Uhr erfolgte die Rückkehr nach JredenSborg. Eine besonders lange Unterredung hatte der Kaiser mit dem dänischen Minister deS Aeußeren. Um 10 Uhr erfolgte die Abfahrt der Gäste. Der Ministerpräsident und der Minister deS Aeußeren erhielten deS Kaisers Büste, der dänische Gesandte in Berlin ein goldenes Zigarren etui mit Brillanten. Daneben der übliche OrdenS- segen. Deutschland und Frankreich. Die Bemühungen des Herrn Etienne um das Zustandekommen einer deutsch-französischen „Entente" liegen anscheinend in derHauptsache auf finanziellem Gebiete. Mehreren Berliner Blättern wird von unterrichteter Seite geschrieben : Nach einer Pariser Privatmeldung begrüßen die dortigen Finanz- kreise die anscheinend erfolgreichen Bemühungen Etiennes, eine gemeinsame Tätigkeit der deutschen und der französischen Banken in Marokko und Kleinasien herbeizuführen. Etienne habe sogar die Möglichkeit einer weiteren finanziellen An näherung in Form der Zulassung von deutschen Wertpapieren, vielleicht sogar der deutschen Renten an der Pariser Börse erörtert. Ob Herr Etienne mit deutschen Banken derartige Unterhandlungen geflogen hat, bleibe dahingestellt. Gegenüber einer amtlichen deutschen Stelle hat Herr Etienne von olchen oder ähnlichen Bemühungen nichts merken assen. So weit er hier auf wirtschaftliche oder rnanzielle Angelegenheiten zu sprechen kam, geschah eS lediglich in ganz allgemeinen Wendungen. In Paris hieß e«, die gestern mitgeteilte, auf- allend energische Note des „Malin" über die keife Etiennes nach Deutschland sei veröffentlicht worden, weil Botschafter Cambon, unzufrieden darüber, daß man ihn beiseite gelassen, mit seiner Demission gedroht habe. Eine hochgestellte, mit sichon, Etienne und Cambon befreundete Persön lichkeit erklärte dem „Gil BlaS" in der Angelegen heit folgendes: Etienne hatte wahrscheinlich keine offizielle Aufgabe in Deutschland zu erfüllen, aber es wäre unrecht, zu sagen, daß seine Mission, selbst wenn sie nur eine industrielle oder finanzielle war, der französischen Regierung im gegebenen Augen blick nicht angenehm gewesen sei. WaS Cambon betrifft, so ist die Wahrheit, daß er, da er von dem Verfasser der Depesche und deS Zeitungsartikels als nicht vorhanden betrachtet war, sich in einer sonder aren Lage befand. Er zweifelte nicht an der Korrektheit und dem Taki Etiennes, doch hätte er eS lieber gesehen, daß das Prestige und der Einfluß des französischen Botschafters in Berlin nicht ver mindert würden, auch nicht dem bloßen Anscheine nach. Er unterbreitete den Fall dem Minister Pichon, damit dieser die Sachlage richtig stelle. Pichon bereitete darauf eine Note in den diploma tischen Formen vor und unterbreitete sie Clemenceau. Dieser befindet sich seit einigen Tagen in einem Zustande außerordentlicherErregung und ist andererseits in diplomatischen Noten nicht gerade geübt. DaS Communique PichonS erschien ihm zu flau und er änderte eS in seiner energischen Weise ab. Dadurch erschien die Note deS „Matin" als schneidig und brutal. Cambon fand diese Sache zu weit gehend. Etienne mußte darüber lachen, so sehr überschritt die Note jedes Maß. Englische Verhetzungskünste. In eine Sitzung des Rates der Fortschritts partei in Tokio kam im vorigen Monat eine Ab ordnung von Japanern auS den Bereinigten Staaten und unterbreitete eine im wesentlichen wie folgt lautende Erklärung: „Die Schlichtung der Schwierigkeiten in San Franzisko kann nicht als endgiltig betrachtet werden und eine Wieder holung der Unruhen kann zu irgend einer Zeit er folgen. ES ist absolut notwendig, die Japaner in eine Stellung zu versetzen, in der sic genau die Be handlung erhalten, wie sie den Europäern zuge standen wird. Das Gesetz, daß die japanischen Schulkinder von den anderen trennt, wurde schon vor drei Jahren erlassen, aber die Behörden zögerten, seine Bestimmungen auszuführen. Seine plötzliche Inkraftsetzung letzte» Jahr erfolgte kur- nach der