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ErnWr WM ^MM MM M M^ nehmen außer der Exped^ion auch die Au-triger <ulf MM /M M MM M^ dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen' iW dM Expeditionen solche zu Originalpreisen. für Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger vro Quartal Bit. 1 öb durch die Post Mk. 1 92 frei in'S HauS. Hohenstein Ernstthal, Mberlungmih, Gersdorf, Kagan, Hermsdorf, Kernsdorf» Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Neichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egvdien, Hüttengrund u. f. w. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Orgarr crllor ^Cenrerrrde-Ver'uocrltuirgeir der? uinliegenöen ^Vntschcrften. Ur. 91. Sonnabend, den 20. April 1907. 57. Zahryann Vräklsr! ^rvsitsr! Es gilt eine ernste Entscheidung. Lest aufmerksam Zeitungen und Flugblätter! Lernt auch die Meinung der Andersdenkenden gründlich kennen! Deutsche Frauen I Euer Wohlergehen, Eure Zukunft, das Glück Eurer Kinder hängt ab von der Größe, von der Einigkeit unseres Vaterlandes! Wer jubelt am lautesten, wenn die Sozialdemokratie siegt! Die Feinde Deutschlands! Denkt daran! Mdlek! Meitek! Men, Nm Mim! Eines Mannes Rede, ist keines Mannes Rede. Kommt alle in die Versammlungen unseres Udr. Clauß und in die seiner Parteigenossen. Laßt Euch diesmal durch kein Machtgebot zurückhalteu. Das im Grundbuch für Krnftthal Blatt 127 auf den Namen des Fletschermeisters Richard Hermann Schottland eingetragene, in Hohenstein-Ernstthal Bahnstraße 21 gelegene, zur Fleischerei eingerichtete Grundstück soll am 12. Joni 1907 vormittags 1,19 Uhr an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 18,8 Ar groß, auf 10650 Mk. — Pf. geschätzt und mit 120,12 Steuereinheiten belegt. Es besteht aus Wohnhaus mit Laden, Schlachthaus, Pferdestall, Wagenschuppen mit Futterboden, Holzschuppen, Hofraum, Garten und Wiese mit Wirtschaftsweg. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 15. März 1907 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hohenstein-Ernstthal, den 15. April 1907. Königliches Amtsgericht. Die Monarchen begegnung in Gaeta. Das große Ereignis in dem kleinen italienischen Hafen Gaeta, das seit einigen Tagen die politische Welt in Atem hält, hat sich gestern vollzogen. Ueber den äußeren Rahmen, in dem sich die Begegnung der beiden Monarchen abgewickelt hat, meldet der Draht: „König Eduard und König Victor Emanuel verweilten 20 Minuten allein im Königssalon der „Victoria and Albert". Gleichzeitig hatte der ita lienische Minister des Aeußeren Minister Tittoni eine Unterredung mit dem Unterstaatssekrelär im eng lischen Auswärtigen Amte Sir Charles Hardinge. Nachdem beide Könige den Königssalon verlassen hatten, begaben sie sich in den Salon, in dem sich die Königin von England und die Prinzessin Victoria befanden. Der König von Italien überreichte beiden prächtige Blumenspenden und unterhielt sich mit ihnen einige Zeit, während König Eduard die Mi nister Tittoni und Mirabello und andere Persönlich keiten ins Gespräch zog. Um 10^ Uhr kehrte König Victor Emanuel, während die Geschütze der Kriegs schiffe Salven abgaben und die Mannschaften in Hurrarufe ausbrachen, nach der italienischen Königs- sacht zurück. Um 11 Uhr begab sich König Eduard on Bord der italienischen KönigSjacht. Beide Könige begaben stch in den Königssalon, wo sie etwa 10 Minuten verweilten, während die Gefolge auf Deck zurllckblieben. Um 11,20 Uhr kehrte König Eduard unter dem Salut der Schiffe und Hurrarufen der Besatzungen an Bord der englischen KönigSjacht zu rück. — Bei dem Frückstück im großen Salon der italienischen KönigSjacht wurden Ansprachen nicht > «wechselt. Bei Beendigung des Frühstücke stießen die beiden Monarchen mit den Gläsern an und tranken auf ihre Gesundheit. Nach dem Früh stück verließen der König und die Königin von Eng land mit der Prinzessin Viktoria und ihrem Gefolge unter dem Donner der Geschütze das italienische Königsschiff. Der Abschied zwischen dem König von Italien und dem englischen Kö ligspaare war Über aus herzlich. Um 2 Uhr gingen die Jacht „Viktoria and Albert" und die anderen englischen Schiffe in See. Nach der Abfahrt der englischen Schiffe begab sich der König von Italien an Land, um nach Rom zurückzukehren." Obwohl der Umstand, daß auch die verantwort lichen Leiter der auswärtigen Politik Englands und Italiens bei dieser Gelegenheit eine Aussprache ge pflogen haben, der Monarchenbegegnung den reinen privaten Charakter nimmt, läßt die italienische Regierung durch die „Agencta Stefani" folgendes erklären: „Die in privater Form erfolgte Begegnung deS Königs von England und des Königs von Italien ist ein neuer Beweis der Gefühle persönlicher Zuneigung, die die beiden Herrscher verbindet. Die Begegnung ist nicht durch politische Zwecke veranlaßt, wird aber die beste Wirkung auf die ebenso tiefen, herz lichen Beziehungen zwischen England und Italien auSüben. Die Begegnung der beiden Herrscher, deren sriedliche'Gestnnungen bekannt sind, ist für alle Welt ein Versprechen und eine Bürgschaft des Friedens." — Direkt an die Adresse Deutschlands wendet stch die „Smmpa" mit einer ähnlichen Beschwichtigung, in der es heißt: In Berlin dürfe man der Begeg nung kein Mißtrauen entgegenbringen. Italien sei von ambitiösen Plänen weit entfernt; eS müsse sich nur in seinem Interesse im Mitrelmeere einen ersten Platz wahren, und deshalb müsse es stch mit Eng land verständigen. Die Begegnung von Gaeta sei eine Bekräftigung dieser Politik. Angesichts solcher „erdrückender" Beweise für die absolute Harmlosigkeit der Zusammenkunft von Gaeta beeilt stch unsere ReichSregierung, stch von dem Verdachte zu reinigen, daß der gestern von uns wiedergegebene Artikel der „Köln. Ztg.", in dem endlich einmal eine schärfere Tonart gegen die eng lischen Quertreibereien angeschlagen war, von ihr (nämlich der Regierung) herrührte. Es handelt stch in Wirklichkeit um eine Redaktionsleistung des rhei nischen Blattes, dem aus der Berliner Wilhelmstraße daraufhin folgende Erklärung zur Veröffentlichung zugegangen ist: „Die Ausführungen der „Köln. Zig." über eine Verschiebung des europäischen Gleichgewichts zu ungunsten Deutschlands werden hier vielfach be- sprachen und sind von einzelnen Blättern sogar al« ein von der deutschen Regierung nach England ge richteter kalter Wasserstrahl ausgelegt wor den. Diese Auffassung ist unzutreffend, denn die deutsche Regierung glaubt zurzeitgarkeinen Anlaß zu haben, Wasserstrahlen nach London zn entsenden. Nach der Auffassung der maßgeben den Kreise hat daS Zusammentreffen der Könige von England und Italien in Gaeta keineswegs einen Charakter, der für die Ruhe Deutschlanos oder für den Frieden der Weit bedrohlich werden könnte. Man erachtet es in diesen Kreisen als durchaus nicht auffällig, daß die Mitteimcerrerse des Königs von England zu einer Begegnung mit dem König von Italien geführt hat, und auch darin, daß der Mi- nistervräsident Tiitoni den König von Italien nach Gaöta begleitete, steht inan nichts UeberraschendeS. Die Fahrten Tittonis nach Rapallo und jetzt nach Gaeta haben nichts miteinander zu tun, und cS ist eine willkürliche Annahme, wenn von ausländischen Blättern behauptet wird, die Reise nach Gaeta solle gewissermaßen ein Gegengewicht gegen die Reise von Rapallo bilden." Der „Köln. Ztg." selbst schlägt aber bei diesem allgemeinen offiziösen BcruhigungSvrei doch das patriotische Gewissen. Sie fügt deshalb aus Eigenem hinzu: „Wir möchten wünschen, daß die in den vorstehenden Zeilen ausgesprochene Auffassung recht behält. Wir hoffen aber und sind auch davon über zeugt, daß unsere maßgebenden Kreise, bis sich daS über allen Zweifel bestätigt, nach dem von uns angedeuteten Rezept verfahren werden, „um", wie wir dort sagten, „für den Fall, daß sich die englische Allerwcltsentente doch nicht um eitle Friedensliebe drehen sollte, gewappnet zu sein". Deutscher Veichetaz. Herlin, 18. April 32. Sitzung. Die Beratung des «tat* de* Keichsamt» be* Innern wird beim Kapitel Krich-grsnndhettsamt Äba. Prinr «arolath (nat.-lib.) fragt an, ob irgend welche Maßnahmen bezw. Anordnungen im Gange seien, um dem Unwesen der schädlichen Ausdüstungen und der übermäßigen Stauberregung der Auwmobile ein Ende zu machen. Das Publikum, das Erholung im Freien sucht, hat ein Anrecht darauf, vor solchen Schädlichkeiten behütet zu werden. Man kämpft an gegen die Tuberkulose, aber mindestens ebenso nötig ist es doch, daß auch die noch nicht erkrankte Lunge gegen solche Gefahren geschützt wird. (Beifall.) Abg. Severing (Soz.) wünscht vermehrte Anstellung von Aerztcn in der Gewerbeaufsicht und empfiehlt dann eine von seiner Fraktion eingebrachte Resolution betr. Arbeiterschutz in Hütten- und Walzwerken und Metall schleifereien. Zwölf Hütten- und Walzwerke, die Redner aufzählt, hätten im Geschäftsjahre 1903/04 einen Roh gewinn von 52 Millionen, in 1905/06 sogar von 78 Millionen Mark erzielt. Einzelne dieser Werke hätten bis zu 23 Prozent Dividende verteilt: da sehe man doch wohl, daß diese Werke sehr wohl im stände seien, etwas mehr für Arbeiter schutz zu tun. Notwendig seien vor allem Festsetzung einer höchstens achtstündigen Arbeitsschicht für die in den Feuer betrieben beschäftigten Arbeiter, ferner allgemeine Ein schränkung der Ueberarbeit, weiter strenge Durchführung der zum Schutze der Arbeiter erlassenen gesetzlichen Be stimmungen und Unfallverhütungsvorschristen und sanitäre Einrichtungen der Arbeitsräume, Staubsaugeanlagen in den Mewllschleiiereien, gut instand gehaltene Wasch- und Badeanstalten, Ankleide- und Speiseräume, sowie in diesen Bereitstellung von Erfrischungsmitteln. Die Zahl der Un fälle in den Hütten- und Walzwerken sei andauernd groß. Deshalb sei auch die Anstellung von Arbeiter-Kontrolleuren zur Ueberwachung der Einhaltung der Schutzvorschriften unerläßlich. Abg. Wattendorff (Zentr.) fordert Maßnahmen gegen Einschleppung von pestverdächtigen Ratten durch holländische Schiffe in Emden, sowie gegen Ausbreitung der Genickstarre in Westfalen. Abg. Korfanty (Pole) befürwortet eine von seiner Fraktion eingedrachte Resolution, die Regierungen zu er- üchen, zu veranlassen, daß sämtliche Unfallverhütungs- Vorschriften und -Verordnungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der in Bergwerken, Eisen-, Blei- und Zinkhütten und ähnlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter ihnen in ihrer Muttersprache zur Kenntnis gebracht werden. Eine weitere Resolution, die Redner gleichfalls näher be- zründet, deckt sich mit der Resoiutiou der Sozialdemokraten, ordert aber außerdem noch Erhebungen über die Lage der Arbeiter in den Walz-, Hütten- usw. Werken. Abg. Hoeffel (Neichsp.) wünscht, es möge den jungen Aerzten gestattet sein, das vorgeschriebenc praktische Jahr latt in Kliniken bei praktischen Aerzten durchzumachen. Sie würden da u. a. auch lernen, bei ihren Verordnungen Rücksicht zu nehmen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Patienten. Auch die Kassenpraxis würden sie besser Handhaben lernen. Dankenswert sei, daß eine der vor liegenden Resolutionen sich auch mit der Wohnungsfrage befasse. Aber wenn er und seine Freunde auch diese Resolution meritorisch annähmen, so halten sie doch daran est, daß diese Angelegenheit in erster Linie Sache der Gemeinden sei. Aba. Mugdan (freis. Volksp.) fragt an, wie es mit einem Gesetze über die Krankenpflege stehe. So wertvoll die religiöse Krankenpflege sei, so genüge sie doch nicht. Man müsse dafür sorgen, daß sich auch Angehörige der gebildeten Stände bereitwilliger als bisher der Kranken pflege widmen. Eine landesgesetzliche Regelung der Krankenpflege würde er nicht für eine glückliche Lösung halten, namentlich auch nicht für eine Regelung des Hebammenwesens. Die Vereinigung von Verwaltung und Wissenschaft, wie sie im Reichsgesundheitsamt bestehe, halte er nicht für zweckmäßig. Staatssekretär Graf Pofadowskq: Zunächst ein Wort zur Wohnungsresolution. Sie wissen, daß ein Viertel des Vermögens der Jnvalidenversicherungsanstalt und nach Abzug des Gemeinvermögens sogar noch mehr ür Wohnungs- und andere Humanstäre Zwecke zur Ver- ügung gestellt werden kann. Es können eventuell schon etzt über 500 Millionen Mark dazu verwendet werden. Die Resolution fordert, daß die Bedingungen für Hergabe von Geldern für solche Zwecke günstig sein sollen, aber der Zinsfuß, zu dem diese Gelder hergegeben werden, ist ja sehr niedrig. Eine Hergabe für Eigenhäuser freilich ist unzweckmäßig, denn da liegt immer die Gefahr einer fpekulativen Ausnützung vor. Zu einem Wohnuuasgesetz hat vor einigen Jahren Preußen einen Entwurf aus- gearbeitet. Wie weit dieses Projekt jetzt gediehen ist, weiß ich im Augenblicke nicht, jedenfalls tun wir in!