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Inserat, nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Anuonceo- Speditionen solche zu Originalpreisen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hagau, Hermsdorf, Dermsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. f. w WkWEllMckl Anzeiger Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1 bb durch die Post Mk. 192 frei in'S HauS. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Grgcrn aller: <8ernernde-VerrvcrItrrirgeir der rrrrrlregerröeir Ortschaften. Mittwoch, den 13. Mär) 1907. 57. Jahrgang. Ur. 60. emsssssssW »kirnet Donnerstag, den 14. März 1904, vormittags 10 Mr sollen 1 Metallfarg, eine Anzahl Sarghandhaben und Sargfüste, 3 Gtuhlgeftelle, eine Anzahl Schrankauffätze usw. nierstbietend versteinert Werder!. Bieter wollen sich im Versteigerungsraum des hies Kgl. Amtsgerichts einfinden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Die diesjährige Musterung der Militärpflichtige« der Stadt Sohenstetu-Ernst thal findet im Logenhaus zu Oberlungwitz statt und zwar habe« sich zu stellen am Freitag, den 15 Mär; 190V früh 1-9 Uhr Lie Mannschaften aus den Jahrgängen 1885 und 1886 und die Mannschaften älterer Jahrgänge; am Sonnabend, den 16 Mär; 190V früh 1-9 Uhr die Mannschaften aus dem Jahrgange 1887. All- in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden hiermit angewiesen, zu de« festgesetzte« Zette« an dem bezeichneten Orte persönlich in retnlichem und nüchternem Zustande vor der Königlichen Ersatz Kommission pünkt lich zu erscheine«. Wer zu spät, betru«ke« oder i« schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 1« Mark oder eine Haftstrase von 2 Tagen zu er warten. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Boneile der Losung entzogen werden Die beim Musterungs- und Anshebungsgeschäfte zur Vorstellung kommenden Mannschaften, welche auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können nnd deshalb Augengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben znr leichteren und sicheren Feststellung der Seh schärfe ihre Augengläser mitznbringen. Hierbei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige mit dem Orte fich zu stellen hat, an welchem er seinen Wohnsitz hat. Im übrigen wird noch folgendes bemerkt: I. Durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der ausstellende Arzt nickt amtliche Eig 1,schäft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsitzenden der Königlichen Eisatz kommission zu Glauchau einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder Militärpflichtige kann sich im Must-ru«gst-rmi«e freiwillig zu zwei-, drei oder vier-, bei der Moriue auch zu fünf oder sechsjährigem Dienste melde«, ohne daß ihm hieraus ei« besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder des Truppenteils erwächst; nach einer Verordnung des Königliche« Krieg-ministeriums fallen jedoch die Wünsche solcher Militär pflichtige«, bei ei«er bestimmte« Truppe, für welche der hiesige Bezirk aus hebt, eingestellt zu werden, «ach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche erst im AushebungStcrmine angebracht, so kann auf ihre Berücksichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie ver pflichtet und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht in der Landwehr ersten Auf gebots nur drei anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch dies- freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Losnummer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zum Diensteinlrill meiden wollen, Haden, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eme obrig keitliche Bescheinigung darüber vorzulegen, daß die Familie der Hilfe des Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Ausweise sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung, abzugeben. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als tauglich zum Militärdienst be funden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz- tommission ausgesprochene und im Losungssckcine vermci kic Entschcidang über die Truppen gattung, zu welcher sie bestimmt worden sind, «icht endgültig ist, sondern daß die ent scheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommiffio« ge troffen wird. 4. Etwaige Zurückstellungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß § 63, 7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Musteruugsgeschäfte oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbinge». Spätere Reklamationen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn aie Veran lassung zu denselben erst nach Beendigung des MusterungSgeschäfis entstanden ist. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich be glaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen zu deren Gunsten reklamiert wird haben sich zur Feststellung, ob sie noch arbeits- bezw. aufsichtsfähig find oder nicht, der Ersatzbehörde persönlich vorzustelle«. Ist Ihnen dies nicht möglich, so ist über ihren «esundheitszustand ein von einem beamteten Arzt ausge stelltes Zeugnis betzubringe«. Nach 20 des ReichSmilttärgesetzeS vom 2. Mai 1874 ist für den Fall, daß zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eitern, Großeltern oder Ge schwister nicht gleichzeitig entbehrt werden können, einer von ihnen zurückzustellen, bis ter andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen Zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entlassen werden; Vorläufige Zurückstellung wegen bürgerlicher Verhältnisse ist namentlich dann zulässig, wenn der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder Ge werbetreibenden dessen einzige, zur wirschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes unentbehrliche Stütze ist. 5. Wer au Epilepsie zu leiden behauptet, hat aus eigene Kosten spätestens im MusterungS» termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder ein Zeugnis eines beamteten «Bezirks-, Gerichts-, Polizei- oder Armen-) Arztes b-izu bringen. Die Losung der Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für de« Aushebebezirk Hohenstein-Ernstthal im Logenhaus zu Oberlungwitz am Montag, den 18. Mär; 190V früh 1,10 Uhr oorgeuommen. Das Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen, durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile, eS wird vielmehr für die nicht Er schienenen durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost. / Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 22. Februar 1907. l s Or. Polster, Bürgermeister. i Gehler. Mrger- und 1. Kezirksschule. Die Jahresprüfuugen im Turnen finden heute, Mittwoch, den 13. März, nachmittags von 2—4 Uhr statt. Wir beehren uns hierzu ergcbenst einzuloden. Das Lehrerkollegium Dir. Dietze. v Sonnabend, den 16. März 1907 bleibt dos hiesige Gemeindeamt wegen Reinigung der Geschäftsräume für den Verkehr geschlossen. Das Standesamt ist an diesem Tage von 8 bis 9 Uhr vormittags geöffnet. Nur dringliche, keinen Aufschub erleidende Sachen finden in dieser Zeit Erledigung. Gersdorf, 12. März 1907. Der Gemeindevorstaud Göhler. «Aus dem Keicße. König Friedrich August brachte, so wird uns aus Lissabon gedrahtet, den gestrigen Tag in Cintra zu und leistete abends einer Einladung znm Diner beim deutschen Ge sandten v. Tattenbach Folge. Die Abreise des Königs wird Mittwoch oder Donnerstag erfolgen. Vom fächstsche« Waffergesetz. Die Zwischendeputation der Zweiten Kammer zur Vorberatung des Wassergesetz entwurfs hat in letzter Woche den Gesetzentwurf unter Mitwirkung der StaatSregierung in erster Lesung in etwa vierzig Sitzungen durchberaten und sich bis zum 18. d. M. vertagt, an welch' letzterem Tage sie zur Weiterberatung des Entwurfs in zweiter Lesung, die man bis Ende dieses Monats zu er ledigen hofft, wieder zusammentreten wird. Gegen über einer Notiz, daß die Aussichten auf das Zu standekommen dsS Gesetzes nicht günstig seien, stellt das „Dresdn. Jouru." fest, daß das nicht der Fall ist, daß vielmehr nach dem Ergebnisse der ersten Beratung im Einvernehmen mit der Regierung eine den Interessen der Beteiligten sowohl wie den Ab sichten der Regi.rung Rechnung tragende Grundlage gewonnen worden ist und danach auf ein Zustande- kommen deS schwierigen gesetzgeberischen Werkes, vorausgesetzt, daß auch die Beratungen in der Zwi schendeputation der Ersten Kammer günstig verlaufen werden, wohl gehofft werden kann. Prinzregent Luitpold von Bayer« vollendet am heutigen Dienstag sei» 86. Leben §° jahr. Er wurde am 12. März 1821 in Würz- bürg geboren Seit dem 10. Juni 1886, also bald seit 21 Jahren, verwaltet er für den geisteskranken König Otio, seinen Neffen, die Negierung des König reichs Bayern. Er hat es verstanden, sich während der Zeit seiner Regentschaft die Zuneigung und die Achtung des bayrischen Volkes zu erwerben, und auch über die Grenzen Bayerns hinaus hat man ihn, den Nestor der deutschen Fürsten, als einen echten deutschen Patrioten kennen und achten ge lernt. Mit Bayern vereint sich darum am heutigen Tage das übrige Deutschland, und nicht am mindesten Sachsen, dessen Königshaus ja innige Freundschaft mit dem Hause Wittelsbach verknüpft, in den herz lichsten Glückwunsch für den bayrischen Regenten. A« der Bestchttgungsreise, welche Kolonialdirektor Dernburg, sobald eS die parlamentarischen Verhältnisse zulassen, nach den Schutzgebieten antritt, wird auch der sächsische Textil industrielle, Fabrikbesitzer Hermann Schubert- Zittan, teilnehmen. Ei«e beabsichtigte konfessionelle Spaltung der sächsischen Lehrerschaft. Seit einigen Jahren veranstaltet der „Allge meine Sächsische Lehreroerein" in Leipzig Univer sitätsferienkurse, die sich großen Zuspruches nicht nur von seilen sächfischer Lehrer erfreuen, da viel geboten wird. Nach dem religiösen Bekennt nis wurde kein Teilnehmer gefragt, und so wird's für alle Zukunft bleiben. Diese Einigkeit ist der römischen Kirche ein Dorn im Auge. Wie in Bayern, Württemberg und Bayern, will sie ihren Grundsatz: üivitte et impora! auch in Sachsen der Lehrerschaft gegenüber betätigen: in den festgefügten sächsischen Lehrerverein soll ein Keil getrieben wer den, indem man durch Einrichtung von „F o r t- bildungSkursen für katholische Leh rer S achsenS" eine konfessionelle Scheidewand zwischen den Lehrern aufrichtet. In Wirklichkeit zieht natür lich, wie überall im Reiche bei diesen Gründungen, das Zentrum auch hier die Drähte hinter den Kulissen. In den zahllosen konfessionellen Vereinen, die es überall au§ dem Boden stampft, schafft eS sich an allen Orten sichere Fähnchen, die ihm, speziell in Wahlzeiten unschätzbare Kriegsdienste leisten. Hoffentlich erteilt die schwindsüchtige Gründung ein jäheS Ende durch Mangel an Kursisten. Aus dem Anstande. Eine Niederlage der französifchen Sozialisten. In der Deputierte nkammer haben gestern der Sozialistenführer JaurSs und sein Anhang eine Niederlage erlitten, die sie überaus schwer empfinden werden. Während fich sonst bei irgend welchen Abstimmungen, die der republikanischen Re gierung ein Bein stellen sollten, ein Teil der Mo narchisten und Klerikalen mit den Sozialisten ver bündeten, hat gestern die Kammer in ihrer Gesamtheit in einer wirtschaftlichen F r a ge erster Ordnung gegen die So- zi allsten gestimmt und diesen damit unzwei deutig bewiesen, daß in Fragen, die das nationale und wirtschaftliche Leben berühren, Alles von rechts und links einzig gegen den Ansturm des Sozialis mus zusammensteht. Es gelangte nämlich die Jnter- pellation JaurLS über das Eingreifen der Regierung in den AuSstand der Elek- trizitSarbeit^r zur Besprechung. JauröS be-