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UeOin-ErMckr MW 'o Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Gmmbach, St. Egydim, HüttenMvd u. s. w für das Königliche Amtsgericht und den ^tadtrat zu hohenstsin-Lrnstthal. Vrgcrrr «Iler Genrerrröe-VerworltrrngeM bsV Mrnliegenöerr Grtschcrsterr. «rfchei«1 LMM' n - I«lvvat« jede« Wochentag abends für den folgenden Tag und MM M MG M MM MG MS nehmen außer der Expedition auch die klllStriger aus kostet durch die Austräger pro Quartal Mt. I bb MM M. M MM M^ > pcm Lande entgegen, auch befördern dir Annoncen- durch die Post Mk. z yg frei in'S HauS. IW MM Expeditionen solche zu Originalpreisen. für Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kngau, Hermsdorf, Kernsdorf, «r. 11. Sonntag, den 13. Januar 1907. «SS—SSSSSMM 57. Jahrgang. Dis stärkste iw Reich bilden die Nichtwähler! Laue und Gleichgültige sind die schlimmsten Feinde der nationalen Sache. Wer sein Stimmrecht nicht ausübt, der hilft dem Gegner zum Siege! 1903 taben in unserem Wahlkreise UM" fast 8000 Männer nicht gewählt l Nationale Wähler! Rüttelt die Gleichgültigen auf! Macht ihnen klar, wie großes Unrecht Stimmenthaltung ist! Sorge ein jeder von Euch, daß von seinen Bekannten in Stadt und Land niemand am Wahltage fehlt und jeder seine Stimme dm MAte« der Verckigte» Wimten Parteien gibt! Montag de« 14. Januar 1SV7 Vorm. 10 Uhr soll im Ber ^FersTrTNterNNA» stsigerungsraume des hiesigen Kgl. Amtsgerichts 1 Nähmaschine — Marke Erda — meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Für die bevorstehende R-ichstagsWahl ist die Stadt Hohenstein-Ernstthal in die unten auf- gesührten 4 Wahlbezirke geteilt worden. Die Wahlvorsteher, die die Wahl zu leiten haben, und deren Stellvertreter für Behinderungsfälle sind den Bezirken beiverzeichnet. Die Wahl wird Freitag, den LS. Januar 1S«7, in den bei den Wahlbezirken vermerkten Lokalen oorgenommen. Sie beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 7 Uhr nachmittags geschloffen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 10 Januar 1907. vr. Polster, Bürgermeister. We. I. Wahlbezirk: Altmarkt, Bad-, Bismarck , Konrad Claus-, DreSdnerstraße, Kirchplatz, Kirch- gäßchen, Karl-, Lichtensteiner-, Landgraffstraße, Poeten-, Silbergäßchen, Teichplatz, Weinkeller-, Windmühlenstraße, oberhalb des Altftädter Friedhofes. Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Robert Krumbiegel. Stellvertreter: Herrn Kaufmann Emil Beck Wahllokal: Ratskellerwirtschaft, Gesellschaftszimmer. Ul. Wahlbezirk: Am Bahnhof, Gasanstalt, Goldbachstraße, Hüttenmühle, FoisthauS Haynholz, König Albert-, Logen-, Moltkestraße, Pfarrhain, Schiller-, Schubert-, Schul-, Schützen-, Schön burg-, Mettin-, Waisenhausstraße, Zillplatz Zeißigstraße. Wahlvorsteher: Herr Fabrikbesitzer Rob-rt Meisch. Stellvertreter: Herr Fabrikbesitzer Max Clauß. Wahllokal: Hotel zum Schweizerhaus, Gesellschaftszimmer. III. Wahlbezirk: Anton-, Breitestraße, Badegaffe, Bahn-, Central-, äußere Dresdner-, Fiskalische-, Garten-, Hohe-, Herrmann-, Lungwitzer-, Limbacherstraße, MeinSdorfer Weg, Plan, Pestalozzi-, Weberstraße. Wahlvorsteher: Herr Privatmann Karl Scheer. Stellvertreter: Herr Fabrikant Wilhelm Ende. Wahllokal: Gasthaus zum Deutschen Krug, Gesellschaftszimmer. IV. Wahlbezirk: Aktienstraße, Aue, Bergstraße, Braugaffe, Chemnitzer-, Feldstraße, Kroatenweg, Mittel-, Marktstraße, Neumarkt, Neue-, Ost-, Wiesen-, Wilhelmstraße. Wahlvorsteher: Herr Privatmann Gottlob Friedrich. Stellvertreter: Herr Materialwarenhändler Wilhelm Küchler. Wahllokal: Stadtkellerwirtschaft, Gesellschaftszimmer. s. öffentliche Ktadtverordnetrn-Sitzung Dienstag, den 15. Januar 1907, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Hoheusteiu-Ernstthal, am 12. Januar 1907. E. RedSlob, Stadtverordneten-Vorsteher. Kny. Tagesordnung: 1. Erhöhung des Verpflegungssatzes für die Insassen des Armenhauses. 2. Wahl der Ausschüsse. 3. Kenntnisnahmen. j Eine amtliche Bekanntmachung, betr. die neue Gemeinde - Anlagen-Grdnunz für Hohenstein-Ernstthal, befindet sich an der Spitze der 1. Beilage. Nach ZK 22, 25 der deutschen W-Hrordnung vom 22. Juli 1901 beginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die R-kruti-ru«gs- Stammrolle und zwar in der Zeit vom IS. Jannar bis 1. Februar anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der OrtSbehörde desjenigen Ortes,, an welchem der Militärpflichtige seinen danernde« Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitze-, d. h desjenigen Orte«, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vertreters ordentl cher Gerichtsstand sich befindet. Wer innerhalb deS Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem GeburrSort zur Stammrolle, und, wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulege«, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst ersolgt. Sind Militärpflichtige vom Aufenthaltsorte zeitig abwesend sauf der Reise begriffene Handlungs gehilfen, auf See befindliche Seeleute rc), so haben ihre Eltern, gesetzlichen Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in dec vorstehend oorgeschriebenen Weise seitens deS Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienst- Pflicht durch die Ecsatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im erste« Militär» jahre erhaltene Losungsschein vorzulege«. Außerdem find etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff deS Wohnsitzes, deS Gewerbe« und Standes rc ) dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Johr hinaus zu lickgestellt werden. Mililärpflichtige, welche «ach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militär pflichtjahre ihren dauernden Äufenrhalt oder Wohnsitz nach einem anderen AuShebungSbezirk verlegen, haben diese« behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte der- jcnigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tage« zu melden. Versäumung der Meldefristen embindel nicht von der M lvepfl cht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder znr Bertchtigu«- derselbe« unterlätzt, wird mit Geldstrafe bis zu 3t) Mark oder mit Haft bis ,« 3 Tagen bestraft. Es werden daher alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörige« Militärpflichtige«, soweit st- im Jahr- 1837 geboren, bezw. in früheren Must-runge« zurüSgestellt worde« find, im Kalle der Abwesenheit aber deren Eltern, gesetzlich- B-rtreter, L-Hr-, Brot- oder Kabrikherrn hiermit zur Befolgung der vor-rstchtlich-« Be stimmung-«, inSb-sopd-r- aber dazu aufg-ford-rt, in der Zeit vom IS. Januar bis 1. Februar 1907