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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 18.03.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190303180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19030318
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19030318
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt
-
Jahr
1903
-
Monat
1903-03
- Tag 1903-03-18
-
Monat
1903-03
-
Jahr
1903
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 18.03.1903
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38FF AM wirkliche» Ortschaft: sAbonueuteu: 3« RMchts SWnMi M ßMm-Wtftl Frau Selbmann. sich für oder gegenj die Jesuiten zu entscheiden. um Zur Dresdner Angelegenheit. am Herr Kranke, Bernsdorf Nr. 153. Herr Reichet. Herr GoldschaVt. -MMWMLLL 204 190 172 256 187 240 241 2« 213 300 309 52 20 557 73 38 40 35 48 76 43 26 50 69 35 84 201 (Niederdorf) Erlbach f Kirchberg l Gersdorf Hermsdorf Bernsdorf Rüsdorf - Kuhfchnappel Hüttengrund Grumbach H i r Gaam. Herr Molch, G.rSdors Nr. 16 b. Ursprung und Oberlungwitz (Oberes Doiy Oberlungwitz (Mitteldory Oberlungwitz 2 3 4 5 6 7 Die Volksbewegung gegen die Jesuiten. Bekanntlich hatte sich die „Tagt. Rundsch." von ihrem Münchener Vertreter versichern lassen, „daß, derjenigen Züchter, die gewerbsmäßig Vieh von erkauftem oder in der Hauptsache erkauftem Futter unterhalten; 4) die Fischzucht und die Wildhaltung, soweit sie in Verbindung mit der Land- oder Forstwirtschaft betrie ben werden, sowie 5) der Handel mit selbsterzeugten Produkten (Butter, Käse usw.). Dagegen gelten als Nebenbetriebe und sind daher steuerpflichtig: 1) Bren nereien, Brauereien, Getreide- und Oelmühlen, Mol- kereiev, Fabrikation von Obstwein, Essig, Stärke, Zucker, Konserven; 2) Schneide- und Sägemühlen, Holz schleifereien, Fabrikation von Cellulose und Papier, Ge winnung von Holzkohle, Holzteer, Harz und Pech, Holzimprägnierung; 3) der gewerbsmäßige Kleinverkauf ser rohen und verarbeiteten P odukte in eigenen Laden geschäften oder Niederlagen außerhalb der P odvktionS- stätte, sowie 4) Brüche und Gruben aller Art, Torf stiche, Ziegeleien, Kalkbrennereien usw. Dient das Anlagekapital land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zugleich, und zwar dem Haupt-als auch einem steuerpflich- igenNebenbetriebe, so istdaS Anlagekapital nur mit einem >em Umsaug der Benutzung im Nebenbetriebe ent- prechenden Anteil zur Ergänzungssteuer zu veranlagen. Nach seflgeflellter Beschlußfähigkeit de» Kollegiums eröffnete der Herr Vorsitzende die 3. diesjährige Sitzung. Zur Kenntnißnahme teilte er darauf mit, daß er freulicherweise de» vorjährige Rechnungsabschluß der Spar- kaffe einen Reingewinn von I42S3 Mark ergeben hat, welcher ungekürzt dem Rücklageionds zu dessen Verstärkung überwiesen worden ist; d) daß auf Anordnung der vor gesetzten Behörde von der Verfüllung des Grabens an der Poststraße abzusehen ist, wenn die Stadt Hohenstein- Ernstthal die aufgegebenen Vorkehrungen zur Beseitigung der Uebelstände aussührt und c) daß der HoSpitalauSschuß wegen der vorgeschriebenen Anschaffung von OperationS- instrumenten und wegen der Teilung des Ordinations- zimmers Beschluß zu fassen habe. 2. Wurde genehmigt u) die Einlegung einer Schleuse an dem Fußwege nach dem Logenhause; b) daS Ansuchen an den LandeSauSschuß sächsischer Feuerwehren um Ver leihung des EhrendiplomS an zwei langjährige Feuer wehrleute hier; 6) die vergleichsweise Begleichung einer Landfuhrenrechnung mit 25 Mk.; 6) die Beschlüsse des sparkaffenausschuffes vom 9. d, M.; e) die Leihung des Leichenwagens zur Beerdigung von Entleibten, sofern die selben von ihren Angehörigen zur Beerdigung reklamiert worden sind; k) bedingungsweise ein Gesuch um Erlaß von Anlagenresten. 3. Lehnte man dagegen ein Anlagenerlaßgesuch und eine Grundstiickskaufsofferte ab. 4. Die Gebühren für Einsichtnahmen in die neuen Menselblattkopien wurden auf 75 Pf. und, sobald diese Einsichtnahme zu geschäftlichen Zwecken erfolgt, auf 1,50 Mk. festgesetzt. 5. Die Eingabe des Gastwirtsvereins bezüglich der Bestimmungen über die Erhebung von Abgaben zur Armenkasse bei Lustbarkeiten läßt man auf sich beruhen. sächsischen Hofes übermitteln, daß die Prinzessin nicht dazu angehalten werden solle, daS zu erwartende Kind auszuliefern. Infolgedessen wird die Prinzessin ihre Niederkunft in Lindau abwarten. Weitere Entschlüsse hat die Prinzessin noch nicht gefaßt; daß sie ihrer Familie gegenüber irgendwelche Zusagen geleistet habe, ei entschieden unwahr. Die Verfehlungen der früheren Kronprinzessin sind, wie daS „CH. T." aus guter Quelle zu wissen behauptet, noch viel schwererer Natur und zum Teil auch viel älteren Datums, als allgemein bekannt ist. Dadurch soll sich der Einspruch erklären, der von seiten >er Prinzessin gegen Veröffentlichung des Urteils im Scheidungsprozesse erhoben worden ist. Ei« Mahnwort a« unser Sachfeuvolk. selben ein Zehn-, sowie ein Zweimarkstück und ein Fünf- zigpfenniger MKunze bestreite», das Geld herausgenommen zu haben, und obwohl er sich nicht gerade geschickt ver teidigte, ei, e andere Person des Diebstahls verdächtigt» usw., gelangt das Gericht doch zu der Auffassung, daß nach Lage der Sache das Geld auch auf andere Weis» aus der Tasche gewandert sein könne- ES spricht darum den Angeklagten kostenlos frei. DaS Fünfer l. Zum Kapital „Krankenkassen- Honorare" schrieb ein Münchner Arzt den „M. R. N": „Für meine Bemühungen im ersten Semester 1902 erhielt ich von einer hiesigen Ortskrankenkasse für 84 Konsultationen (und was drum und dran hing) bar 4 Mark und 88 Pfennig au-bezahlt; eS treffen somit auf eine Konsultation 5,08 Pfennig" Um so a Fünferl klagst koan Schnaps, Korn Maurerwcck, koa KaSportion, Blos eppaS um a Fünferl gab«: A Kassenarztkonsuttation! Um so a Fünfer! kriagst aa Koa', Dö di bedeana — na, bilei(b) > — BloS zwo« Persona müaff'n's toa: A Doktor und a — Abtrittwei(b)! Hüttengrund und Bezirk 1 Hohenst.-Ernftthal (Ältst) am 17. März 1903. Vorsitzender: Herr Amtsgerichtsrat Käßberg. Der Kräuterhändler Karl Emil Fächer z. Z-. hier in Untersuchungshaft, w'rd zu 14 Tagen Gesängms v-r urteilt, weil er am 10. März d. I. dem Gostwirt K hierselbst aus dessen Küche ein Paar Stiefel im Werte von 6—7 Mark gestohlen hatte. Vorsätzliche Körperverletzung wird dem Geschäfts- gehilsen Einst LouiS Oehme von hier zur Last gelegt Er hatte am 5. Januar d. I- dem Grtinwarenhändlei H. auS Lichtenst in, als dieser mit seinem leichten Gesche den schwerbeladenen Wagen Oebmes auf der nach Ober lungw tz führenden Goldbachstraße einholte, einen Veit, schsnhieb versetzt und ihn damit über die Hand getroffen — Oehms verteidigt sich mit de. Angabe, er habe nui nach den Pferden, die durch das unvorschriftsmäßigt Fahren H.'s dicht aneinander geraten seien, geschlagen und den H. unabsichtlich getroffen. — Das Gericht erkenn! jedoch gegen Oehme auf 30 Mark Geldstrafe; das Urteil erachtet vorsätzliche Körperverletzung für erwiesen. Angeblich, weil er sein Eigentumsrecht an einem Beile gellend machen wollte, verweilte am 17. Februar d. I. der Handarbeiter Heinrich Paul Eichel von hier in der Wohnstube der Bäckerseheleute Sch-, verließ dieselbe auch nicht auf wiederholt ergangene Aufforderung vor berechtigter Seite. Damit hat er sich aber einen Haus friedensbruch zu Schulden kommen lassen, zu dessen Sühne das Gericht den Beschuldigten in eine dreitägige Gesang, nisstrase nimmt. Die zuletzt verhandelte Strafsache war eigentlich früher angesetzt, aber der Angeklagte de- Falles, Wirt. fchaftSgehilfe Karl Friedrich Kunze aus Oberlungwitz war versehentlich nach Zwickau gefahren, weil er wie so viele andere die Ladeschrift nur zur Hälfte durchgelesen hatte. DaS übliche Telegramm kam aber noch rechtzeitig an, sodaß die beteiligten Zeugen das Ein rissen der Haupt, person abwarten konnten. — Der oben genannte Be- schuldigte betrat die Anklagebank, um sich wegen einer ihm zur Last gelegten Unterschlagung zu verantworten Er hatte am 23 Dezember 1902, als er sich mit Geschirr auf der Straße vor Siegmar keand — sein Ziel wa Chemnitz — eine lederne Geldtasche mit Inhalt gefunden und mit nach Hause genommen. Die Tasche war Eigen- tum des im Aurich'schen Gute zu Reichenbrand bediensteten Milchmädchens Illing und enthielt neben einem Geld- betrag von ca. 26 Mark eine wertlose Brosche und der gleichen Dinge, sowie einen Zettel mit der spezifizierten Einnahme Als schon am nächsten Tage der Name des Finders im Aurich',chen Gute bekannt wurde, und a!S vber Callenberg Reichenbach Callenberg Langenchursdorf Kalken Langenberg Meinsdorf Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Oberlungwitz am 14. März 1903. Anwesend waren 21 Herren Ratsmitglieder. Uncnt- entgegen allen anderen Meldungen, Bayern, dem be- schuldigt fehlten 6 Mitglieder. (wählten Rate Crailsheims folgend, im Bundesrate Lindau, 17. März. Der Advokat Lachenal, der Sonntag in Lindau mit der Großherzogin und der Prinzessin Luise Unterredungen gehabt hat, erklärte einem Gewährsmann der „Franks. Ztg,-, daß die Prinzessin die geplante Reise nach England ausgegeben habe. Lachenal konnte ihr die formelle Zusage des Abonnenten in den einzelnen Orten: Zahl der Ursprung Oberlungwitz (Oberdorf) .... „ (Mitteldory .... „ (Niederdorf u. Anteil Hermsdorf) Erlbach Kirchberg Gersdorf Hermsdorf (Ory Bernsdorf Rüsdorf —St. Egidien . . Kuhfchnappel Grumbach Reichenbach mit Ober-Callenberg Callenberg Langenchursdorf Falken Langenberg Meinsdorf Wüstenbrand Durch die Post befördert . . Ju der Geschäftsstelle «bgeholt und Geschäftsexemplare I . Frau Reuther. Frau Gaam. Herr Koch, Hüttengrund (beim Bade). Altstadt »» Altstadt u. Neustadt ' Neustadt Herr Fritz Neubert. Herr Beyer. Sächsisches. Die neuen Steuern. — Bekanntlich tritt mit dem nächsten Jahre das vom letzten Landtage beschlossene Ergänzung L- steuergesetz in Kraft. Vom Königlichen Ministe rium der Finanzen ist nun soeben die Ausführungs verordnung zu diesem Gesetz erlassen worden. AuS dieser Verordnung heben wir für heute folgendes her- vor: Die Ergänzungssteuer (Vermögenssteuer) ist zu entrichten in halbjährlichen Raten am 30. April und am 30. September jedes Jahres zugleich mit der Ein- Einkommensteuer. Eine Vermehrung oder Verminder ung des ergänzung-steuerpflichtigen Vermögens während des Zeitraumes, für welchen die Veranlagung erfolgt ist, bleibt aus die einmal veranlagte Steuer selbst dann ohne Einfluß, wenn BermögenSteile neu zuwachsen oder wegfallen. Fällt jedoch daS Vermögen ganz weg oder sinkt es soweit herab, daß Befreiung von der Steuer einzutreten hätte, fo erlischt die Steuerpflicht beim nächsten Steuerte! min. Die ErgänzungSsteuer- pflichligen sind berechtigt, von der Gemeindebehörde Auskunft darüber zu verlangen, wie sich die Ergebnisse ihrer Einschätzung nach dem Kataster zusammensetzen. Allgemeine Einschätzungen zur Ergänzungssteuer finden statt in den Jahren 1904, 1905 und 1906, sodann vom Jahre 1907 ab in dreijährigen Perioden. Die Einschätzungen zur Ergänzungssteuer werden im allge meinen von den EinschätzungSkommifsionen bewirkt, doch werden für das gesamte Land 59 besondere Er- gänzungSsteuerkommissionen gebildet. (Die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau sind von deren Zuständigkeit ausgenommen.) Ader, der sich bereit erklärt, mindestens 40 Mark Ergänzungs steuer zu entrichten, wird aus feinen bis zum 1. No vember zu stellenden Antrag von diesen Ergänzungs- kommissionen veranlagt (also nicht von der Einschätz ungskommission). Die Wahl der Mitglieder der TrgänzungSsteuerkommission und ihrer Stellvertreter erfolgt durch die Bezirksausschüsse auf die Dauer von drei Jahren. Die ersten Wahlen finden im November 1903 statt, Rechtsmittel gegen die Veranlagung zur Ergänzungssteuer sollen nicht in demsklben Schriftstücke gegen die Veranlagung zur Einkommensteuer angebracht werden. Reklamationen sind binnen drei Wochen nach erfolgter Zusei tigung der Veranlagung bei der König lichen Bezirkssteuereinnahme einzureichen. AIS Tag der Bermögensseststellung gilt, wie bei der Einkommen steuer, der 12. Oktober. Was die neue Ergänzungssteuer anbetrifft, > ist Gegenstand derselben daS gesamte, nicht von der Grundsteuer betroffene Vermögen des Beitragspflichtigen, vor allem also daS Kapitalv-rmögen und das gewerb liche Anlage- und Betriebskapital. Das letztere ist jedoch von der ErqänzungSsteuer befreit, wenn es dem Hauptbetriebe der Land-und Forstwirtschaft aus eigenen Grundstücken dient. In der vom Königlichen Finanz ministerium zur Ausführung des ErgänzungSsteuerge- setzeS erlassenen Instruktion wird nun festgesetzt, daß zum Hauptbetriebe der Land- und Forstwirtschaft zu rechnen sind: 1) der Obst- und Weinbau, 2) der Gar tenbau, mit Ausnahme der Kunst- und HandelSgärt- nerei; 3) die Viehzucht, mit Ausnahme des Betriebes Wüstenbranv Frau Landgraf. Hochachtung voll Lie 8tsWWe »es „ÄMtles" wundern, wenn die Acrzte den ihnen von der Re gierung gegebenen Bescheid, die Frage sei noch nicht spruchreif, als bitteren Hohn empfinden? Aber diese Verstimmung ist noch nicht alles; bedenklicher sind ihre Folgen „Wenn uns die gesetzgebenden Faktoren nicht helfen," erklärt jetzt der Aerztcverein-bund, „so helfen wir uns selbst! Wir kündigen die Verträge mit den Kaffen und verweigern ihnen unsere Dienste; dann wögen sie sich mit dem Abschaum unseres Staudes begnügen." Man sieht, das Beispiel von Gera macht Schule, eme Art Generalstreik der Merzte gegenüber den Krankenkasse» steht in Aussicht. Den schlimmster Schaden davon würden die kranken Arbeiter haben Außerdem aber würde diese Entwicklung den von der sozialdemok-atischen Agitation geschaffenen allgemeinen Klassengegensatz in einem Mahr verschärfen und ver giften, von dem man bisher noch keine Ahnung gehabt hat. Dars mau eS daraus ankommeu lassen? Einerlei, welche Gründe die Regierung bestimmt haben, in ihrer Vorlage Len Versuch einer Regelung der Aerztcfrage zu unterlassen, der Reichstag hat jetzt die Möglichkeit, das Versäumte seinerseits nachzuholcn Da die Session sich über Ostern hinaus erstrecken wird, so ist Zeit genug, die Angelegenheit gründlich zu er wägen und die Vorlage entsprechend zu erweitern Freilich, die Sozialdemokratie würde sich mit Händen und Füßen widersetzen. Aber so weit ist doch wohl auch im Angesichte von Neuwahlen die Reichstags mehrheit noch nicht, daß sie bereit wäre, den ge- fchworevev Feinden unserer Staats- und Gesellschafts ordnung zuliebe die übrigen BcvölkerungSschichteu in ihren vitalsten Interessen zu verletze». hat das „HohensteinErnstthaler Tageblatt" NU« erreicht! Infolge der auch in den letzten Wochen sich fast tagtäglich meldenden neuen Abonnenten ist die Zahl derselben nunmehr auf ssos gestiegen. Unsere geschätzten Inserenten, denen doch sicher daran liegt, daß kein Groschen für Inserate zum Fenster hinauSgeworfen wird, werden dies: Nachrichi icherlich mit Interesse vernehmen, bietet diese doch Gewähr für sich steigernde Wirksamkeit ihrer Ankündigungen. Damit jeder Geschäftsmann auch des Näheren über die Verbreitung des „Tageblattes" unter- richtet sei, veröffentlichen wir nachstehende Liste der auch diesmal gegen die Aufhebung des Z 2 des JefuitengesetzeS stimmen werde." Heute erklärt die Münchener „Allgem Ztg.", diese Versicherung beruhe ihre- Erachtens auf „willkürlicher Kombination." Diese Erklärung war vorauszusehen; denn daß man den Grafen Crailsheim durch den Freiherrn von PodewilS ersetzt habe, um dem „bewährten Rate" des Ersteren zu folgen, ist sehr wenig wahrscheinlich. Auch daS Gerücht, eS fei zwischem dem Kaiser und dem Grafen Bülow wegen dessen Stellung zur Jesuiteu- fruge eine gewisse Verstimmung eingetreten, an der eine „hohe Frau" nicht unbeteiligt sei, wird dadurch widerlegt, daß am Freitag beide Majestäten den Reichs kanzler mit ihrem Besuche beehrten. Die „DreSd. Nachr." bringen folgendes Privat telegramm auS Berlin: „Es geht hier das Gerücht, Sachsen sei gewillt, sein: Stimmen im Bundesräte für die Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes ab- zugeben und fo die Entscheidung zugunsten des preu ßischen Antrags, für den zurzeit noch keine Mehrheit vorhanden ist, herbeizusühren." Hierzu bemerkt das Blatt sehr scharf: „Die Möglichkeit, daß die sächsische Regierung ihre bisherige Stellungnahme gegen den Bülowschen Antrag preis geben und ihre BundeSratSbevollmächtigten für die Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes instruieren könnte, bloß erwägen, hieße an Verrat glauben, an Verrat des gegenwärtigen Ministeriums au dem pro testantischen Volke Sachsens, an Verrat an der sächsi schen Landesverfassung, die in 8 56 die Aufnahme der Jesuiten verbietet. Würde solcher Verrat Wirklichkeit, so müßten die ohnehin noch leidenschaftlich erregten Gemüter zu einer fieberhaften Entrüstung entflammt werden, die eine Krisis heraufbeschwören könnte, wie sie in unserem engeren Baterlande vielleicht seit einem halben Jahrhundert nicht erlebt worden ist. Ein Ministerium, das die Verantwortung für die Gefahren einer derartigen Krisis zu übernehmen wagt, könnte sich vor der sächsischen LandeSoertretung nicht mehr sehen lassen!" Der Etd ver Jesuiten. Bon katholischer Seite wird stets behauptet, die Jesuiten seien ein Segen. Anders wird man darüber denken, wenn man den Wortlaut d S Eides kennen lernt, den jeder in den Jesuitenorden Eintreiende leisten muß. Dieser Eid lautet: „Ich erkläre in Gegenwart des allmäch tigen Gottes, der gebenedeiten Jungfrau Maria, des heiligen Erzengels Michael, des heiligen Johannes des Täufers, der heiligen Apostel Petrus und Paulus, aller Heiligen des Paradieses und vor Ihnen, mein geistlicher Vater, von Grund meiaes Herzens und ohne Vorbehalt, daß der Papst der Stellvertreter Jesu Christi und das wahre alleinige Haupt der katholischen Kirche ist: daß ihm zusteht, die Macht zu binden und za lösen und daß ihm durch Jesum Christum die Macht gegeben ist, abzusetzev die ketzerischen Könige, Fürsten, Staaten, Republiken und Regierungen, welche alle ungesetzlich sind, indem sie der heiligen Bestätig, ung entbehren und daß man sie mit gutem Gewissen zerstören kann. Soviel an mir liegt, werde ich diese Lehre ebensogut aufrecht erhalten, wie die Rechte und Sitten der Heiligkeit des Papstes gegen die ketzerische oder protestantische Mach», die sich der heiligen römischen Kirche widersetzt. Ich entsage und verweigere jede Treue den protestantischen Königen, Fürsten oder Staaten, ebenso wie jeden Gehorsam ihren Obrigkeiten nnd unteren Beamten. Ich erkläre, daß die Lehren der Anglikaner, der Calvinisten, der Hugenotten ver- dammlich sind und daß diejenigen, welchen ihnen zu entsagen verweigern, verdammt sind. Ich verspreche außerdem und erkläre, daß ich geheim halten werde alle Nachrichten und Befehle, welche mir gegeben werden, daß ich sie weder durch Worte, noch durch Schrift verbreiten will, und daß ich alles ausführen werde, was mir durch Sie, mein geistlicher Vater, oder durch irgend einen anderen Vorgesetzten des Ordens aufgetrageu wird. Das alles schwöre ich bei der tzeiligen Dreieinigkeit und dem heiligen Sakrament, welches ich j?tzt empfangen werde, und ich. nehme alle glorreichen himmlischen Heerschaaren zu Zeugen der Aufrichtigkeit meines Willens, diesen Eid zu halten. Zum Zeugnis drssm, war ich sage, nehme ich daS heiligste Sal.ament des heiligen Abendmahls und ich bekräftige meine Erklärung durch meine Hand und mein Siegel in Gegenwart dieses ganzen heiligen Konvents." Da bedarf es wahrlich keines Besinnens, Unter dieser Ueberschrist klagt die ministerielle „Leipz. Zeitung" in einem an der Spitze des Blattes ver öffentlichten Artikel darüber, daß das Unglück der Krovprinzessin-Affäre von einem Teil der Presse in einer Weise behandelt werde, welche geeignet sei, den sächsischen Hof und das sächsische Volk nach außen hin bloßzustellen und zu diskreditieren. Gewissen Schichten der Bevölkerung, allen voran gewisse Ge sellschaftskreise der Residenz, die ziemlich hoch hinauf reichten, gewähre eL eine Art förmlicher Berauschung, die Verantwortung für den Vorgang von dem schul digen Teile ab- und auf daS Königshaus zu wälzen. Tin Fall, der dem Katholizismus in Sachsen doch nur schaden könne und unverkennbar in starkem Maße auch geschadet hab?, solle von katholischer Seite ein- Aeuten und Apothekern den « . . , dürfen. Würde eine Ergänzung der Novelle behufs besserer Zusammensetzung der Kassevvorstände verab säumt, fo wäre da» Spiel für die Sozialdemokratie gewonnen; denn eine neue Krankenkassen-Novelle würde vor wiederum zehn Jahren nicht zu erwarten sein. Zur Aerzte- und Krankenkassen-Frage schreibt die „Schief. Ztg.": DaS bestehende System, nach welchem die Bestellung von Kassenärzten und die Regelung der Bedingungen ihrer Tätigkeit ganz der Willkür der autonomen Kassevverwaltungen anheim gegeben ist, hat zu einer schweren Benachteiligung des Aerzte- staudes geführi. In den Kassenverwaltungen hat unter der bestehenden Organisation mit ihrem Wahlrecht der sozialdemokratische Einfluß mehr und mehr die Ober- Hand erlangt, und so zeigt sich dieselbe Erscheinung wie überall, wo die Sozialdemokraten als Arbeitgeber auftreten: alle Untugenden, die sie dem Arbeitgeber- tum vorzuwerfeo pflegen, trifft man bei ihnen in der krassesten Form. Im besten Falle wird die ärztliche Arbeit an den Mivdestforderndeu vergeben; in der Regel aber spielen Nepotismus und besonder- politischer Terrorismus eine Rolle wie kaum irgend sonstwo Daß auf diesem Wege ein ganzer Hochaugeschenei Stand wirtschaftlich, moralisch und politisch herunter- gedrückt werden muß, braucht kaum erst noch ausge führt zu werden. Die Tatsachen, welch- der Aerzte- vereinSbuud veröffentlicht hat, rede» für sich allein eine furchtbar beredte Sprache. Und darf man sich 3809. D e Nunen der Boten, w-lche ZeitUNgS' beftellungen und Anzeigen entgegenn hmen, sind folgende: den unter sozialdemokratischem Terrorismus leidende»!am L. WeihnachtSfeikrtage die Söhne de- Gutsbesitzers Aerzten und Apothekern den Schutz glicht versage» s bei Kunze vorsprachen, um sich über den Verbleib de» Tasche zu erkundigen, da fehlte vom baren Celde der- sonf abe Me hab und ch« -ust Sef der daß der f-ll! Pr u»l Fü den kei» heb ger all, log stei Pst der Mt an da» che gek wi, Fu stai Fo, in vor lich Fri Ta» Pr« käu! mol dem F°h hicf Rad nen gest 190 »eg' ver 2. seß frii He fü» de» Ko tre tre Ko Au 3. Hai un sch Gi ab« tic, vo> lick sch' letz rei die M un ein K° die nie Ur M rec Je M sei. an I Feu« Son Weh affe. hier Fab gebe schm Ja d. 8 B-sc rasck Tur zw VL Ko wi be» sta an
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