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UeW-ElWM MM Amtsblatt für U SW. Msznicht mii> bi Aabrit M HohtOm-ßniWill. Anzeiger für Hohe«stein-Er«stthal, Oberjungtvitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch- heim, j.uhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rüßdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Grfcheint jeden Wochemag abends für den fo'genden Tag und kostet durch die Austräger das Bicrtcliahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dein Lande entgegen^ auch befördern die Aunoncen-Expeditione» solche zu Origiualpreiseu Nr. (5^. »LULL'«. Sonntag, den 5. Zuli ,908. 58. )ahrg. Das im Grundbuche für Gersdorf Blatt 207 auf den Namen des Gutspächters Herman« ^^Max Hähle eingetragene Mühlengrundstück soll am 2«. August 1SN8, vormittags ^10 Uhr in Gersdorf im Gasthof rum blaue« Ster« im Wege der Zwangsvollstreck««- ver° > steigert werde«. Das Grundstück besteht aus den Flurstücken Nr. 208, 209, 215», 412k, 413, 414, 415, 426, 610, 611, 625 und 626 des Flurbuchs für GerSdorf, ist nach dem Flurbuche 12 Hektar 90,1 Ar groß, einschließlich des vorhandenen Inventars und der Wasserkraft auf 36 000 M. — Pf. geschätzt, und be- ! steht aus Wohn- und Mahlmühlengebäude mit 3 hölzernen Anbauten und 1 Ueberbau, 1 Holzschuppen gebäude, 1 Scheunengebäude mit gewölbtem Stalle und 1 Wirtschaftsgebäude mit gewölbtem Stalle uud Futterboden, Gemüsegarten, Wiesen und bestellten Feldern. Die Brandkafse beträgt 30610 M. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 27. Mai 1SO8 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteizerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für daS Recht der BersteigerungSerlöS an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hohe«ftei«-Gr«ftthal, den 3. Juli 1908. Königliches Amtsgericht. Montag, de« 9. I«lt 1908, vormittags 19 Uhr sollen im VersteigerungSraume des hies. Kgl. Amtsgerichts 24V Dutzend Paar Herren- und Kindersocken und Damenstrümpfe, ca. 2900 Stück Strumpf- und Haudschuhbünder, diverse Rollen Band, 36 große und kleine Holzkiste«, ca. 2 Zentner Packpapier, 2 Ladentafelu, 1 Schreidpult, 10 Kilo Stecknadeln u. v. a. meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Wegen Ret«tg««g der Geschäftsräume können Freitag, den 19. und Go««abe«d, den 11. Jttli 1998 nur dringliche Sache« erledigt werden Hohe«ftei«-Er«stthal, den 19. Juni 1908. Königliches Amtsgericht. Dienstag, den 7. Juli 1S08, Vorm. 1V Uhr soll in La«ge«chursdorf — Treffpunkt: Schütz-nhauS — eine Strumpfmafchi«e, System Theo, dor Lieberknecht in Hohenstein, und eine Köhlersche R««Vkettelmafchi«e meistbietend gegen Bar- zahlung öffentlich oersteigert werden. Walde«b«rg, am 3. Juli 1908. Der Gerichtsvollzieher des Königliche« Amtsgerichts. DaS nachstehende OrtSgesetz wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Hohenstein-Ernstthal, am 4. Juli 1908. Der Stadtrat. Ortsgrsetz über -ie Ausdehnung des Krankenversicherungszwangs in der Stadt Hohenstein-Ernstthal. Auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Bekannt machung vom 10. April 1892 wird für den Bezirk der Stadt Hohenstein-Ernstthal Folgendes festgesetzt: 8 1. Die Anwendung der Vorschriften des § 1 des KrankenoersicherungSgesetzeS wird erstreckt. ») auf diejenigen in § 1 des Gesetzes bezeichneten Personen, deren Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsoertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, b) auf die im Kommunalbetriebe beschäftigten Personen, auf welche die Anwendung des 8 1 des KrankenoersicherungSgesetzeS nicht durch anderweite reichsgesetzliche Vorschriften er streckt ist. 8 2. Die in 8 1 unter » aufgeführten verstcherungSpflichtigen Personen sind, soweit sie nicht einer Betriebs-, Bau», JnnungS-Krankenkasse oder einer KnappschaftSkaffe angehören oder gemäß tz 75 des Krankenversicherungsgesetzes von der Verpflichtung einer Ortskrankenkasse beizutreten befreit sind, bei Vermeidung der in 8 81 des Krankenversicherungsgesetzes angedrohten Strafen verbunden, spätestens 3 Tage nach dem Eintritt ihrer Versicherung-Verpflichtung und ebenso nach dem Erlöschen ihre An- und Abmeldung bei der vom Stadtrate bestimmten Meldestelle selbst zu bewirken. Auch haben diese Personen die Kassenbeiträge insgesamt aus eigenen Mitteln zu tragen und selbst zu den hierfür in den betreffenden Kasfenstatuten bestimmten Stellen und Terminen einzuzahlen. 8 3. Dieses OrtSgesetz tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Hohenstein-Ernstthal, den 25. Februar 1908. Der Stadtrat. Die Stadtverordnete«. I.. 3. vr Patz, Bürgermeister. 1^. 8. G. Redslob, Vorsteher. No. 846 b. IV. Vorstehendes OrtSgesetz wird genehmigt. Chemnitz, am 17. Juni 1908. / Königliche Sreisha«-tman«fchast. / I- . 3. Nitze. Strehle. Das 7. Stück des Gesetz- n«d Verordnungsblattes sowie Nr. 23 bis 31 des Reichs- gesetzblattes sind bei uns eingegangen und liegen 14 Tage lang im Rathause, Zimmer Nr. 2, zur Einsicht aus. Ein Inhaltsverzeichnis dieser Gesetzblätter hängt im Hausflur des Rathauses aus. Hohe«stei«.Ernstthal, den 3. Juli 1908. Der Stadtrat. ! Sekarmtmachrmg. Mit der Regulierung der Ehemnitzerstratze vom Neumarkt bis zur Oststraße und ihrem Ausbau vom Kroatenweg bis zur Aktienstraße soll demnächst begonnen werden. Wir fordern alle Eigentümer von Grundstücken, für welche Rohr- und sonstige Leitungen durch die betroffenen Straßenstrecken führen, hiermit auf, im Straßenkörper etwa nötige oder sonst von ihnen beabsichtigte Arbeiten — wie Herstellung, Erneuerung oder Verbesserung von Schleusen, Waffe» und Gasleitungen — nach vorheriger Anmeldung bei den zuständigen Stellen — Stadtbauamt (Rathaus Zimmer 7) und Gasanstalt — umgehend ausführen zu lassen. Nach erfolgter Erneuerung des Straßenoberbaues können Ausgrabungen nur ausnahmsweise und «ur i« ganz dri«gliche« Fälle« gestattet werden Die Chem«itzerftratze wird zwischen Kroatenweg und Aktienstraße vo« Montag, den 6. Jntt 1SV8 ab bis auf Weiterer für den DurchgangSfahroerkehr gesperrt. ' Hohenstein-Ernstthal, am 4. Juli 1908. Der Stadtrat. ' Kekauntmachung. In der städtischen Gasanstalt ist eine Lastfuhrwerk-Wage von 7500 lcx Tragfähigkeit aufgestellt worden. Die Gasanstalt verkauft infolgedessen ab 1. Juli 1908 Koks nur nach Gewicht und zwar 100 mit 2 M. — Pf. an hiesige und mit 2 M. 20 Pf. an auswärtige Abnehmer. Die Laftf«hrwerkswage kann auch von Private« von früh 7 Uhr bis abends 6 Uhr benutzt werden. Für jedesmalige Benutzung der Wage und Ausstellung eines Wiegescheines wird eine Gebühr von 1 Mark erhoben. Hohenstein-Ernstthal, am 30. Juni 1908. Der Stadtrat. Der 2. Termin Semei«dea«lage» für 1998 ist spätestens bis Sonnabend, de« 11. J«lt d. I. an die Gemeindekaffe — Rathaus, links 2. Zimmer — zu bezahlen. Alle verbleibenden Reste müsse« zwangsweise eingezogen werden. Oberl««gwitz, am 3. Juli 1908. Der Gemeiudevorstand. Lieberknecht. Das Wichtigste. *) In der gestrigen gemeinschaftlichen Sitzung des Rates und der Stadtverordneten zu Leipzig wurde der bisherige Bürgermeister Dr. Dittrich mit 78 von 90 Stimmen zum Obe rbürg er- meister gewählt. * Verworfen wurde gestern vom Reichsgericht die Revision des Redakteurs Martin Schmidt von der .Berliner Morgenpost", der vom Landgericht l in Berlin wegen Beleidigung von Olga Molitor zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. * *) Der König und die Königin von Württemberg unternahmen gestern mit dem Grafen Zeppelin eine etnstündige, tadellos verlaufene Fahrt in dem Luftschiff. * Eine gestern in Düsseldorf abgehaltene Versammlung westdeutscher Baumwoll- spinn er hat nahezu einstimmig beschlossen, eine BetriebSeinschränkung für 4 Monate auf derselben Grundlage wie die süddeutschen Spinner eintreten zu lassen. *) Die geplante Heirat zwischen dem Herzog der Abruzzen und Miß Katharina ElkinS wird, wie verlautet, nicht stattfinden. * *) In der Kammersttzung in Portugal machte der Abg. Arsoun aufsehenerregende Enthüllungen über den KönigSmv'. d in Lissabon. * *) „Daily Expreß" veröffentlicht eine scharfe Kritik der englischen Admiralität bez. der großen englischen Flottenmanöver in der Nordsee. * In der russischen Duma brachten 103 De- putierte einen Gesetzentwurf auf Abschaffung der Todesstrafe ein. Der Antrag ist von der gesamten Linken und mehreren Oktobristen unter zeichnet. * *) In Täbris flammt der Bürgerkrieg von neuem auf. Bei den Kämpfen am Sonntag wurden 370 Personen getötet und 375 verwundet. Dagegen soll in Teheran Ruhe herrschen. * Der Laudarbeiterstreik in Ober- italirn scheint, da die Arbeitgeber die Aus sperrung weiter fortzusetzen beschlossen haben, von neuem aufzuleben. Die Landarbeiter erklärten ihrerseits wieder den Kampf bis zum Aeußrrsten aufnehmen zu wollen. O In Cleveland (Ohio) sind bei einem Brande, der in einem Magazin, wo Feuerwerks körper lagerten, ausbrach, 7 Personen in den Flammen umgekommen. 12 konnten sich dadurch retten, daß sie aus den Fenstern sprangen. Nähere? an anderer Stelle. Äu» dem Pekis. Zur fächstfche« Wahlrechtsreform. Die Wahlrechtsfrage scheint die säch sische Regierung noch lebhaft zu beschäftigen. Wie verlautet, werden jetzt vom Ministerium bei Stadt- gemeinden Umfragen über die Durchführung eine« Wahlrechts auf Grund der Wahlrecht«- kompromisseS veranstaltet. Diese Anfragen sollen sich sowohl auf die Durchführbarkeit eines Wahlrechts auf der Kompromißgrundlage wie aus da« voraussichtliche Ergebnis erstrecken. In erster Linie scheint eS der Regierung darum zu tun zu sein, Anhaltspunkte zur Beurteilung deS WahlauS- schusseS bei einem Pluralwahlrecht zu be kommen. Im EnlenbnrgProzetz wurde gestern in der Vernehmung deS Justizrater Bernstein fortgefahren. Er ist derjenige Zeuge, der während des ganzen Prozesses an Gerichtsstelle verbleiben wird, weil auf sein Zeugnis während fast aller Momente, die sich im Prozeß abspielen, Bezug aenommen werden muß. Um 3 Uhr begann die Vernehmung des Krtmtnalwacht meister« Müller, der seit langen Jahren im Berliner Polizeipräsidium unter o. TreSkow arbeitet. Wie bestimmt verlautet, soll er über die Gerüchte Aus kunft geben, die in bezug auf den Fürsten Eulen burg umgelaufen sind. ES handelt sich hierbei um diejenige Affäre, bezüglich deren Kriminalkommissar o. TreSkow im Moltke-Harden-Prozeß keine Ge nehmigung zur Aussage vom Polizeipräsidenten er halten habe. Diesmal scheint das Polizeipräsidium dem Ersuchen deS Gerichtshofes entsprochen zu haben. Nach Beendigung der Vernehmung Müllers wurde OberlandeSgerichtSrat Mayer in den Saal gerufen. Er hat in dem Prozeß gegen de« Redakteur Städtele präsidiert, der die Grundlage deS heutigen Eulenburg-ProzesseS bildet. Mayer soll insbesondere Auskunft darüber geben, welchen Ein- druck die Zeugen Ernst und Riedel bei ihrer Ver nehmung gemacht haben und ob nach Ansicht de« Zeugen den Aussagen von Ernst und Riedel wahre Tatsachen zugrunde liegen. Der Zeuge präzisiert seine Aussage dahin, daß sowohl Ernst wie Riedel