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9108 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 182, 9. August 1909. schreibt Peter Ganter aus München, Herzog Wilhelmstrasze 33, in einem Briefe an eine Hamburger Firma folgendes: »Ich erlaube mir hiermit die ergebene Anfrage, ob Sie geneigt wären, für Hamburg den Generalvertrieb meiner Flugschrift: »Meine Flucht in die Öffentlichkeit, von Peter Ganter« zu übernehmen. Diese Flug-, bzw. Streitschrift ü 1a Zukunft soll durch Straßenkolporteure zu 50 verkauft werden. Abgegeben werden dieselben zu 30 o) netto Kassa! Der Inhalt rollt schonungs los alle die dem Verfasser widerfahrenen Ungehörigkeiten auf, die in dem soeben abgeschlossenen Prozesse nicht oder nur flüchtig zur Sprache gekommen sind. Inhaltlich wird dieses Werk literarisch vornehm und von großem sozialpolitischen Werte sein, da ein hiesiger juristisch gebildeter Schriftsteller von großem Namen die letzte Feder ans Manuskript legte. Sollten Sie die Generalvertretung für den Staat Hamburg zu über nehmen geneigt sein — was eine Abnahme von einer größeren Anzahl dieser Büchlein zur Voraussetzung hat —, so bitte ich um Ihren baldgefälligen Entschluß unter Bekanntgabe der abzu nehmenden Exemplare. Des ferneren bitte ich Ihre Liebens würdigkeit, mir solvente und zuverlässige Kolportagebuchhandlungen zu nennen in den Provinzen: Pommern (Stettin), Ostpreußen (Königsberg), Westpreußen (Danzig), Posen (Posen), Schlesien (Breslau), Sachsen (Magdeburg), Hessen-Nassau (Frankfurt a. M.), Rheinprovinz (Köln), Westfalen (Dortmund), Hannover (Hannover), Schleswig-Holstein (Kiel), Württemberg (Stuttgart), Baden (Frei burg), Elsaß (Straßburg), Lothringen (Metz), Hessen (Darmstadt), Mecklenburg (Rostock oder Schwerin), Bremen, Lübeck, Braun schweig, Olvenburg (für Oldenburg, Lippe, Waldeck), Anhalt (Vernburg oder Dessau), Sachsen-Weimar-Eisenach und die übrigen Herzog- und Großherzogtümer usw. Die Herausgabe soll kommende Woche geschehen.« (nach »B. Z. am Mittag«.) * Verbreitung unzüchtiger Bilder und Schriften. Ver urteilung. — Die 11. Strafkammer des Pariser Tribunals ver urteilte den Buchhändler Eichenberg wegen Verkaufs obszöner Bilder und Schriften in eonbunmoiain zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Mit ihm wurden gleichzeitig mehrere Pariser Händler, Photographen, Frauen und Mädchen (Modelle) zu Gefängnisstrafen verurteilt. * Fortbildungskurso für Buchhändler in Leipzig. — Nach den in den Vorjahren gemachten Erfahrungen sollen auch in diesem Jahre der Öffentlichen Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig Fortbildungs-Kurse angegliedert werden, die die Erhöhung, Erweiterung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Buchhandlungsgehilfenschaft bezwecken. Sie werden in den Abendstunden von ^9—10 Uhr abgehalten werden. Beginn: Dienstag, den 14. September 1909; Dauer bis Mitte März 1910. Die Kurse erstrecken sich, falls sich eine genügende Teilnehmer zahl findet, auf doppelte Buchhaltung, — Buchgewerbekunde, — Stenographie a) eventuell für Anfänger, d) für Fortgeschrittene, — Kunstgeschichte, — Deutsche Literatur, — Französisch für Fort geschrittene, — Englisch für Anfänger. Die ersten vier Fächer sollen je 2stündig, Literatur, Französisch und Englisch aber je 4stündig erteilt werden. Prospekte sind erhältlich bei der Ge schäftsstelle des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Die Anmeldungen werden von dem Direktor der Anstalt, Herrn vr. Curt Frenzel, Sonntag, den 5. September, von ^/zll—i/zl Uhr und am 6., 7., 8., 9., 10. September abends von */r8-9 Uhr, sowie Sonntag, den 12. September von ^ll—Vgl Uhr im Lehrerzimmer der Buchhändler-Lehranstalt (Deutsches Buch händlerhaus, Flügel Platostraße 3,1,Zimmer2) entgegengenommen. Montag, den 13. September, abends Uhr findet eine Vor besprechung statt, zu der sämtliche Teilnehmer zu erscheinen haben. und Übungen je 10 für die zweistündigen Vorlesungen und Übungen je 5 .^; es wird in der Woche vom 12. bis zum 18. September in ungeteilter Summe durch die Geschäftsstelle des Post. Zur Abschaffung des Ankunftstempels auf Briefen. — In der Nationalzeitung wird den sich mehrenden Beschwerden gegen die Abschaffung des Briefankunftstempels der Post beigepflichtet und folgendes ausgeführt: Das Vorhandensein des Ankunftstempels auf Briefen und übrigens auch auf Postkarten ist in zweifacher Hinsicht von Be deutung. Absender und Empfänger des Briefes können ohne Schwierigkeit aus ihm Nachweisen, wann eine Postsendung in die Hände des letzteren gekommen ist, sie können sich aber auch jederzeit der Postverwaltung gegenüber mit Erfolg auf ihn berufen, wenn eine Verzögerung in der Beförderung eingetreten ist. Für die Rechtsverhältnisse zwischen Absender und Empfänger ist der Ankunftstempel als eine amtliche Urkunde in vielen Fällen von Wichtigkeit, ja, man kann sagen: der Ankunftstempel ist in dieser Beziehung wichtiger als der Abgangstempel. In all den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, in denen solche Fragen eine Rolle spielen, ist heute der Beweisführer darauf angewiesen, den Beweis für den Zeitpunkt der Ankunft des Schreibens in anderer Weise als durch Berufung auf den Poststempel zu führen, wenn er es — was meist nicht der Fall ist — überhaupt kann. Jede Be schwerde bei der Postverwaltung über Verzögerungen in der Be förderung von Briefen — und gerade Handel und Industrie sind auch hierbei besonders interessiert — scheitert aber heute an der Unmöglichkeit, aus den Stempelvermerken festzustellen, wann die Sendnng bei dem Bestellpostamt eingegangen ist. Nur wenn diesen schwerwiegenden Nachteilen außerordentliche Vorteile gegen überständen, müßte man sich mit der Abschaffung des Ankunft stempels einverstanden erklären. Die Vorteile bestehen aber lediglich in einer ganz geringfügigen Personalersparnis; von einer- schnelleren Abwicklung des Bestelldienstes, der die Folge der Neuerung sein sollte, hat wohl kaum jemand etwas gemerkt. Japan. — Patentgesetz, Gesetze über Musterschutz, Markenschutz und Gebrauchsmusterschutz. — Das japanische Parlament hat sich in seiner letzten Tagung mit einer Neurege lung des Schutzes des gewerblichen Eigentums in Japan befaßt. Als deren Ergebnis sind im »Japanischen Staatsanzeiger« vom 5. April d. I. mit dem Datum des 2. April 1909 folgende neue Gesetze veröffentlicht: 1. das Patentgesetz (Gesetz Nr. 23), 2. das Musterschutzgesetz (Gesetz Nr. 24), 3. das Markenschutzgesetz (Gesetz Nr. 26) und 4. das Gebrauchsmusterschutzgesetz (Gesetz Nr. 26). Der Handelsattache der großbritannischen Botschaft in Japan hat unter dem Titel »ll'üe »eviseck ckapau686 Uav« relativ^ to patent«, äesi§n8, traäe mark8 anä utilit^ mockel.8« eine englische Übersetzung veröffentlicht, die im Buchhandel (ckapan Oariette kre83, lokoümna) käuflich ist. Die Gesetze werden voraussichtlich am 1. September d. I. in Kraft treten. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Botschaft in Tokio.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) * Gesellschaft deutscher Naturforscher uud Arzte. — Die Gesellschaft deutscher Naturforscher und Arzte wird sich in diesem Jahre in Salzburg versammeln, und zwar in der Woche vom 19.-25. September. Folgende Vorträge sind angemeldet: Hofrat Wiesner über den Lichtgenuß der Pflanzen, — Professor Kapser (Bonn) über Spektroskopie, — Professor Stiels er (Bonn) über Epidemien, — Professor Czerny (Breslau) über exsudative Diathese,— Professor Merzbacher (München) über die Tien-Shan-Expedition, — Professor Friedländer über den antiken Purpur,— Professor Elster (Wolfenbüttel) und vi. Brill über Radium, — Professor Franz Sueß über Gläser kosmischen Ursprungs, — Professor Becke über kristallinisches Gebirge, — Professor Uhlig über den Bau der Ostalpen, — Professor Herz über die Eiszeiten, — Professor Bidlingmaier über die erd magnetische Kraft, — Professor Wähn er über Dislokations- Breccien, — die Wiener Biologen Figdor, Kämmerer, Kurz von Portheim und Przibram über Arbeiten aus der Wiener Biologischen Versuchsanstalt im Prater. Neben den wissenschaftlichen Arbeiten sind in Aussicht ge nommen: alpine Abende, ein Festmahl, Beleuchtung der Feste Hohensalzburg, volkstümliche Vorführungen, eine Liedertafel, Aus flüge nach Neichenhall, durch den Tauern-Tunnel nach Bad Gastein, nach St. Wolfgang und auf den Schafberg und nach Berchtesgaden.