Volltext Seite (XML)
5800 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 122, 30. Mai 1913. Staaten von Amerika ist etwas gestiegen. Die hohen russischen Einfuhr zölle beeinträchtigen den Export nach diesem Lande noch immer in fühl barer Weise. Die Einfuhr österreichischer Musik, die bisher sehr stark war, ist zurückgegangen, da dem Operettenmarkte die sogenannten Schlager fehlten; dagegen wird amerikanische und englische Tanzmusik in letzter Zeit lebhafter verlangt. Die Koste n der Herstellung für Notenwerke sind im Verhältnis zum Vorjahre — mit Ausnahme der Erhöhung der Stichpreise um 10°/o, die auf die Lohntarifbcwegung zurückzuführen ist — die gleichen ge blieben. Dagegen sind die Honorare der Komponisten noch immer im Steigen begriffen, eine Tatsache, die natürlich den Reingewinn für den Musikverlag erheblich herabminbert. Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern war im allgemeinen befriedigend. Auch in diesem Jahre ist der Mangel an tüch tigem Nachwuchs schmerzlich empfunden worden. Es fehlen besonders jüngere gebildete Leute, die Sprachkenntnisse besitzen. Die Berliner Musikalien -Sortimenter befinden sich in einer recht schwierigen Lage. Die Anzahl der Konkurrenzgeschäfte nimmt ständig zu. Die großen Warenhäuser mit ihren besonderen Musikalien abteilungen ziehen das Publikum immer mehr an sich, und in kleineren, dem Buchhandel nicht angeschlossenen Kaufhäusern, die durch Hinter männer Waren zu erhalten verstehen, werden die beliebtesten Musikalien zu Schleuderpreisen ausgeboten, gegen die der Sortimenter nicht kon kurrieren kann und darf. So wird es nahezu unmöglich, die erhebliche Steigerung der Unkosten (Miete, Reklame, Gehälter und Löhne usw.) und die im Verkehr mit dem Verleger in letzter Zeit häufiger eintretende Verminderung des .Händlerrabatts durch eine Hebung des Umsatzes auszugleichen. (Aus »Jahresbericht der Handelskammer zu Berlin für 1912«.) Kleine Mitteilungen. Internationaler Verlegcrkongreß. — An letzter Stunde versendet der Ausschuss zur Vorbereitung des 8. Internationalen Verleger- kongreffes noch folgende Notiz an die Presse: Aus dem 8. Inter nationalen Verlegerkongreß in Budapest, 1.—S. Juni 1913, werden eine Anzahl von Fragen behandelt werden, die znm Teil weit über die Berusskreise hinaus von Bedeutung sind. Insgesamt kommen 12 Referate zur Verhandlung. Von deutscher und österreichischer Seite werden Berichte erstattet über Gründung und Erhaltung natio naler Büchereien, über Gründung eines internationalen Verleger museums, über das Vervielfältigungsrecht an Werken der Photographie, über die Ermäßigung der Postgebühr für eingeschriebene Drucksachen, über Gründung einer Hauptstelle für internationale Verwertung von itbcrsetzungsrechten, über das Etnheitsformat von Büchern. Von ungarischer Seite wird über Maßregeln gegen unmoralische Literatur und über die Esperantosprache mit Bezugnahme aus die verlegertschen Interessen berichtet. Das übrige Ausland ist mit Berichten ver treten über Kino und Phonograph, sowie über die Einrichtung von Volks- und Schulbibliothekcn mit Bezugnahme aus die Interessen des Verlagsbuchhandels, über Ladenpreise im internationalen Musik handel u. a. m. Reben diesem reichhaltigen Arbeitsprograu»» werden verschiedene zwanglose Bereinigungen die Tagung abwechslungsreich machen. Eine Gala-Vorstellung in der Kgl. Oper und et» Ausflug aus der Donau nach Visegrad und Gizellatelep sind besonders hervorzuheben. Österreich und die Berner Konvention. — Wie die »Österr.-uugar. Buchhänblcr-Corr.« mitteilt, ist einer dem Verein der österreichisch- ungarischen Buchhändler und der Gesellschast der Autoren, Kompo nisten und Verleger zugegangenen Zuschrift des Justizministeriums die erfreuliche Tatsache zu entnehmen, daß bas Justizministerium sich mit der Frage des Beitritts Österreichs zur Berner Kon vention zum Schutze des literarischen und artistischen Eigentums beschäftigt. In dieser Zuschrift heißt es: »Wenngleich die Frage, ob die Entscheidung über den Beitritt Österreichs zum Berner Urheberrechtsübereinkommen in die verfassungsmäßigen Wege zu leiten sei, heute noch eine offene ist, so mußte das Justizministerium, und zwar gerade um die Lösung dieser Frage vorzubereiten, sich mit ver schiedenen Vorarbeiten für den allfälligen Beitritt zum Übereinkommen befassen. Diese Vorarbeiten erstrecken sich auch auf eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 28. Dezember 1895, die vor allem den Zweck verfolgt, zu vermeiden, daß nach dem Beitritt zum Berner Überein kommen die inländischen Urheber im Inland ungünstiger behandelt werden als die Urheber der Unionstaaten.« Der Deutsche Handclstag wird am 12. und 13. Juni eine Aus- schußsitzung in Breslau abhalten. Die Tagesordnung enthält u. a. folgende Punkte: Bekämpsung des unlauteren Wettbewerbes, Brief umschläge mit durchscheinender Adresse, Reisegepäck ohne Fahrkarte, Fracht für Mustcrkoffer, Notstandstarise, Expreßgut, Hastung der Eisenbahn für Güter in offenen Wagen, Verfahren vor den Amts-, Gewerbe- und Kausmannsgerichten, Reisekosten der Handelsrichter, Aufsuchen von Bestellungen auf Wäsche, Beziehung von Industrie und Handel zu Regierung und Parlament, Anfechtung amtlicher Ver fügungen, Verdingungen <Verdingungsämter, Behandlung Angehöriger anderer Bundesstaaten), Bestechung der Angestellten lVerpflichtungs- scheine), Amerikanischer Tabaktrust, Schädigung des Brunnenbau gewerbes durch die staatliche Bohrverwaltung, Kriegsschäden. In Österreich verboten: IKy Last dy tbe Oountess dlario I-arisell (nee Uaronoss van tVallerssa) niaes ok tll« amparass lilliradetll ok Austria sack ckauglltsr ok cknles I-uckrvig ok Lavaria. I-onckon 1913, lilvoloigk llasll. Personalnachriihten. Auszeichnungen. — Anläßlich des Geburtstags Sr. Majestät des Königs von Sachsen wurde Herr» R. von Zahn i/Fa. v. Zahn L Jaensch in Dresden der Titel und Rang eines Hosrats, sowie Herrn Max Endcrs, Inhaber der Großbuchbinderei E. A. Enders in Leipzig, der Titel Kommerzienrat verliehen. Sir John Lubbock f. — Der Naturforscher Lord Avebury, der frühere Sir John Lubbock, ist in London im 89. Lebensjahre ge storben. In der Person Sir John Lubbocks verliert die englische Forschung einen ihrer hervorragendsten Vertreter, die englische Öffent lichkeit einen ihrer gewichtigsten Namen. Mit Spencer, Huxley und Tyndall gehörte Lubbock zu den naturwiffenfchastlichen Koryphäen der viktorianischen Zeit. Seit 188» repräsen tierte er im Unterhaus die Londoner Universität, deren Vizekanzler er vorher gewesen war, und als Lord Avebury wurde er 1999 ins Ober haus berufen. Das unoergängliche Verdienst Lubbocks sind biologische, zoologische und botanische Entwicklungsstudien sowie Abhandlungen über die Urzeit der menschlichen Kultur. Er hat das Leben und die Befruchtung der Pflanzen, den Ursprung und die Metamorphose der Insekten, die Entwicklung und den Bau der niederen Tierwelt überhaupt zum Gegenstand eingehender Beobachtungen gemacht. Sein Buch »Ameise», Bienen und Wespen«, das in England selbst in weit über 199 999 Exemplaren verbreitet ist und in sämtliche Kultursprachen übersetzt wurde, hat auch der Natursorschung die mannigsaltigsten und mächtigsten Anregungen gegeben. Die Krönung der Forschungen Lubbocks bilden seine Untersuchungen über die Anfänge der menschlichen Kultur und den Urzustand des Menschen. Seine Hauptwerke auf diesem Felde »Der Ursprung der Zivilisation« und »Die Epochen der Vorgeschichte« sLrakistorio Uwes) haben klassische Geltung erlangt und auch bei den deutschen Gelehrten hohe Anerkennung gesunden. Neben Schilde rungen der Naturszenerien der Schweiz und seines Heimatlandes sind »och seine in Hunderttausenden von Exemplaren verbreiteten populär-naturphilosophischen und fozialethischen Schriften: »Die Schön heiten der Natur«, »Die Freuden des Lebens« und »Der Nutzen des Lebens« zu neunen, die auch ins Deutsche übersetzt wurden. Sprechfaul.^ Für Antiquare. Zu der Notiz in Nr. 114 wird uns von der Buchhandlung I. C. Buser in Basel ergänzend mttgeteilt, daß der betreffende Beruh. Hammel bei ihr im April 1999 dasselbe Experiment unter den gleichen Angaben gemacht habe. Es ist ihm damals gelungen, das Werk zu erhalten. Auch zu jener Zeit war er ohne Arbeit und versprach, den Betrag von einem Datum zum andern zu begleichen, ohne daß er seinem Versprechen »achgekommen wäre. Mahnungen, sowie ein Zahlungsbefehl waren erfolglos. Red. Handbuch der deutschen Industrie. Verlag M. Schröder, Berlin. (Vgl. Nr. 119.) Zu dem Abdrucke des gegen Frau Marie Schröder, Inhaberin der Firma Handbuch der deutschen Industrie in Berlin, ergangenen Urteils wird uns von dem Prozeßvertretcr der Genannten mttgeteilt, daß das Urteil noch nicht Rechtskraft erlangt habe und durch Bc- rusung angefochten werde. Red.