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chWMWM TUW 's Freitag, den 7. Februar 1902. Nr. 31. 52. Jahrgang. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Hohenstein-Ernstthal. Drrgnn crller: Geineinöe-Vorrwnltungen öer: rrinliegorröen Orrtschcrfton. durch dl. P°st R, .IS I-.i m-- Hau«. Kp°dl"L',°Ich?i^^^ HohensteinGrnftthal, Ol>erlmrg«iitz, Gersdorf. Kugau, Hermsdorf. Kernsdorf. Zangenberg, Fallen, Langenchursdors, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mttelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, CMenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w Auf Blatt 111 deS Handelsregisters für die Dörfer ist heute das Erlöschen der Firma Wilhelm Zesch in Hermsdorf verlautbart worden. Hohenstein-Ernstthal, am 5. Februar 1902. M, ii «SM Mögliches Amtsgericht. Vom Landtage. Ein Gesuch der sächsischen Regierung um Indemnität. Unter dieser Bezeichnung schreiben die „Dresdner Nachrichten": In allen Erörterungen über die schlimme Lage der sächsischen Finanzen haben die bedeutenden Ueber- schreitungen der von den Landständen für staatliche namentlich Eisenbahnbauten bewilligten Summen eine wesentliche Rolle gespielt. Eine scharfe Berurtheilung erfährt das im Besonderen seitens des Finanzministe riums bisher beobachtete Verfahren in einem soeben erschienenen Berichte der Finanzdeputation 8 der Zweiten Kammer über Titel 51 des außerordentlichen Staatshaushalts - Etats, Bau einer normalspurigen Nebenbahn von Chemnitz durch daS Chemnitzthal n?ch Wechselburg (Nachpostulat) betreffend. In dem Berichte heißt eS: Bei der allgemeinen Vorberathung über Titel de« außerordentlichen Etats gaben insbesondere die Titel 37, 51 und 52 zu schweren Bedenken Anlaß. Bei diesen Titeln werden Nachpostulate eingestellt, die mit den früheren Verwilligungen absolut nicht in Einklang zu bringen sind. Bei Titel 37 wurde die ursprüng lich eingestellte Summe von 700,000 Mk. durch das Nachpostulat von 500,000 Mk. auf 1,200000 Mk. erhöht, während bei den Titel 51 und 52 die ur sprünglich geforderten Summen von 5,334,500 Mk. um 2,695,500 Mk. beziehentlich von 3,097,000 Mk um 2,479,000 Mk. überschritten wurden. Die Uebcr- schreitungen betragen demnach bei Titel 37 71,43 Prozent, bei Titel 51 50,53 Prozent und bei Titel 52 80,05 Prozent der ursprünglichen Forderungen! Die Deputation war der Anschauung, daß solch außerordentliche Ueberschreitungen mit den Grundsätzen der Verfassung nicht in Einklang zu bringen seien und daß dadurch die Rechte der Stände bei Festsetz ung des Etats in wesentlichen Stücken beeinträchtigt werden. Die Deputation billigte daher auch einstim mig die von ihrem Vorsitzenden abgegebene Erklärung, daß solcher Verfahren inkonstitutionell sei. Man brachte auch zum Ausdruck, daß die Chemnitzthalbahn über haupt von den Ständen niemals verwilligt worden wäre, wenn man hätte voraussehen können, daß die Kosten derselben eine so enorme Höhe erreichten. Man kam daher zunächst zu dem Beschlusse, daß die Deputation selbst eine genaue Untersuchung der gesammten Vorgänge bei diesen Positionen anzustellen habe und daß daher daS König!. Finanzministerium zu ersuchen sei, die sämmtlichen bei demselben, wie bei der Generaldirektion der StaatSeisenbahnen und den sonst in Frage kommenden Stellen ergangenen Akten und Schriftstücke der Deputation zur eigenen Prüfung vorzulegen. Bei den weiteren Verhandlungen mit den Königlichen RegierungSkommisiaren suchten die Ver treter deS König!. Finanzministeriums zunächst die übermäßig hohen Nachforderungen zu rechtfertigen. Insbesondere wurde hierbei wiederholt geltend gemacht, daß daS Hochwasser des Jahres 1897 zwin- gende Veranlassung gegeben habe, die Bahnlinie über die nach den hierbei gesammelten Erfahrungen sich er- gebende Hochfluthlinie hinauSzuheben. Dem wurde entgegengehalten, daß das Königs. Finanzministerium schon beim letzten Landtag 1899/1900 Veranlassung hätte nehmen müssen, diese veränderte Planung der Kammer zur Genehmigung vorzulegen und wenn die bezügliches Vorarbeiten der neuen Planung bis dahin nicht beendet waren, den Bau nicht eher zu beginnen, bevor nicht eine anderweite Beschlußfassung seitens der Stände erfolgte. Die neue Planung sei von der Kammer überhaupt nicht genehmigt worden und eS gehe nicht an, daß die Regierung eigenmächtig gewisser maßen neue Projekte ausführe, ohne sich der stän dischen Zustimmung versichert zu haben. Daß das Ergebniß deS neu aufgestellten Kostenanschlages dem König!. Finanzministerium erst im Juni 1901 vorge- legt worden ist bei einer Bahn, die zu dieser Zeit schon zum größten Theile scrtizgestellt war und deren Eröffnung am 1. April dieses Jahre- bevorsteht, be weist in eklatanter Weise die völlige Unhaltoarkeit des gegenwärtig bei Eisenbahnbauten eingeschlagenen Ver- fahrens und die durchaus ungenügende Kontrole des- selben. ES hätten demnach thatsächlich untere In stanzen ohne vorherige Genehmigung der vorgesetzten Behörde im Finanzministerium die Bauten vorgenom- men und über die Staatsgelder demgemäß verfügt. Bon Seiten des Königl. Finanzministeriums wurde darauf hingewiesen, daß man die Überschreitung für unbedenklich gehalten habe, weil auch in den letzten Landtagen wiederholt im allgemeinen Nachpostulate der Kammer vorgelegt worden seien, welche die Bewillig- ung der Stände gefunden hätten. Hierauf wurde entgegnet, daß darin kein ausreichender Grund zu fin- den sei, nunmehr in solcher Weise, wie geschehen, überhaupt zu verfahren. Zudem seien Ueberschreit- ungen in solcher Höhe, wie bei den hier in Frage kommenden Fällen, kaum jemals früher zu verzeichnen gewesen. Die Deputation stehe vielmehr auf dem Standpunkte, daß durch Ueberschreitung der von den Kammern genehmigten Bewilligungssummen in solcher Höhe die verfassungsmäßigen Rechte der Stände ge wissermaßen illusorisch gemacht würden. Von Seiten des Königl. Finanzministeriums wurde ferner mitge- thcilt, daß durch eine Verordnung vom 20. Dezember 1901 an die Generaldirektion der Staatsbahnen An weisung gegeben sei, sämmtliche Bauten bei Eisenbahnen sofort einer Revision zu unterziehen, um sestzustellen, ob etwa Ueberschreitungen gegenüber der etatmäßigen eingestellten Summen eingetreten seien beziehentlich zu erwarten stünden. Wenn eine Ueberschreitung von mehr als 5 Prozent des Voranschlags sich heraus stelle, so sei ungesäumt dem Königl. Finanzministerium hiervon Anzeige zu erstatten, damir dieses wiederum der Kammer entsprechende Miltheilung zugehen lasse. Die Deputation konnte diese Verordnung nur als durchaus zweckmäßig bezeichnen, mußte aber be- dauern, daß ein solches Verfahren nicht bereits seit vielen Jahren geübt worden sei. Bei der Verhandlung über die verfassungsmäßige Frage erklärte die Königl. StaatSregierung, daß sic eine Verletzung der Verfassung nicht anerkennen könne, und das sie demnach keinen Grund sehe, um Indem nität bei den Stünden wegen der gedachten Über schreitung nachzusuchen. Die Deputation konnte aber ihre hierüber einmüthig zum Ausdruck gebrachten An- schauungen nicht verlassen. Nach weiteren Verhand lungen giebl das Finanzministerium folgende Erklär- ung ab: „Wenn auch die Regierung der Ansicht ist, daß Ueberschreitungen des Etats nicht ohne Weiteres eine BerfassungSverletzung involviren und wenn auch nach langjähriger, von der Ständeversammlung zu .einer Zeit angefochtener Uebung die Unternehm ungen, für welche die Bewilligungen erfolgt waren, nicht eingestellt, sondern fortgesetzt worden sind in der Annahme, daß die Ueberschreitungen später auf erfolgte Rechtfertigung nachträgliche Zustimmung der Stände finden werden, so will gleichwohl die Re gierung im Hinblick auf die Höhe der Ueberschreit- ungen bei den Titeln 51, 52 und 37 deS außer ordentlichen Etats ausdrücklich um Indemnität nachgcsucht haben." In Rücksicht darauf, daß die zu Tit. 51 nach- postulirten Gelder bereits verwendet worden sind und in Anbetracht des Umstande«, daß die Eröffnung der Bahnlinie für den 1. April dr. I. in Aussicht ge nommen ist, meinte die Deputation, nachdem sie im Uebrigen die verfassungsrechtliche Frage in ihrem Sinne durch obige Erklärung der Königl. StaatS regierung gelöst sieht, die Bewilligung dieser Position nicht länger beanstanden zu können. Sie beantragt demgemäß, die Kammer wolle beschließen: bezüglich der Ueberschreitung zu Tit. 51 die nachgesuchte In demnität der König!. StaatSregierung zu ertheilen und die als Nachpostulat eingestellten 2,695,500 Mk. nach der Vorlage zu bewilligen. Diese kraftvolle Stellungnahme der Zweiten Kammer, wie sie in dem oben mitgetheilten Bericht der Finanzdeputation 8 gegenüber den sortwährenden Ueberschreitungen der für Sisenbahnbauten feiten» der Stände bewilligten Beträge zum Ausdruck kommt, wird in allen Kreisen der Bevölkerung ungetheilte Zu stimmung und Anerkennung finden. Die Kammer hat damit den Beweis erbracht, daß sie nicht davor zu rückschreckt, auch die letzten verfassungsmäßigen Konse quenzen zu ziehen, wenn durch Maßnahmen oder Duldung der Regierung Eingriffe in die gewährleisteten Rechte der Stände und damit des Volkes vorliegen. Der Finanzdeputation der Zweiten Kammer gehören an die Abgeordneten: May (Vorsitzender), Horst, Kluge, Bochmann, Gleisberg, Klötzer, Leithold, Rentsch, Tüchmann (Berichterstatter, an Stelle des erkrankten Geh. Kommerzienraths Niethammer) und Zeidler. Wir können versichern, daß die Finanzdeputation von vorn herein einmüthig zur verfassungsmäßigen Verfolgung der Angelegenheit entschlossen gewesen ist. Wäre seitens drs Finanzministeriums die Indemnität nicht nachge- sucht worden, worüber, wie wir hinzufüzen können, vom Gesammtministerium Beschluß gefaßt worden ist, w würde ein Zurückgreifen auf die Paragraphen 140 bis 132 der Verfassung (Beschwerde au den König bez. Anklage der Minister) in Frage gekommen sein. Uns ist nicht bekannt, daß jemals ein so ernster Konflikt in Sachsen zwischen der Regierung und den Ständen gedroht hätte. Man erinnert sich hierbei unwillkürlich der KonflMz-it jn Preußen vor 1866, wo die Re- gierung ohne ständische Bewilligung die Steuern fort erhob und die Staatswirthschaft weiterfühlt-'. Doch nach 1866 stand auch Bismarck trotz des durchschla- genden E folges seiner Politit nicht an, vom Landtage Indemnität nachzusuchen. — Es ist zu vermuthen, daß die jetzigen Vorgänge die Personalveränderungen, denen man schon feit längerer Zeit entgegensieht, noch sicherer zur Entwickelung bringen werden. Aller Wahr scheinlichkeit nach aber dürften diese doch nicht vor Schluß des Landtags eintreten. Dresden, 5. Februar. Die Zweite Kammer nahm in ihrer 37. öffent lichen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Zwangserziehung Minde! jähriger in allgemeine Vor berathung. Vorausgeschickt sei, daß sich von keiner Site prinzipielle Bedenken gegen das Gesetz geltend machten. A'S erster Redner sprach Gräse - Annaberg (wild-lib.), der die Vertretung in den BezirkSversamm- lungen bemängelte und eine so hohe Belastung ein zelner Gemeinden befürchtet. — Namens der national liberalen Fraktion gab Abg. Dr. Vogel - Dresden die Erklärung ab, daß eS ihn mit Genugchuung erfülle, daß diese so flüchtige Materie ein! einheitlich Neuregel- ung finden solle; es werde dies einen segensreichen Einfluß auf gewisse Mißstände ausüben, namentlich hoffe er, daß durch das Gesetz die Verrohung der Jugend beschränkt werde. — Abg. Dr. Kühlmorgen- Dresden (kons.): Wenn sich außerhalb des HauseS einige Stimmen erhoben hätten, die eine bedeutende Erweiterung des Gesetzes in der Richtung gewünscht hätten, daß man für Sachsen ein allgemeines Erzieh, ungsgesetz erlassen solle, so könne er auS allgemeinen Rücksichten und in Hinsicht auf die finanzielle Seite nicht dafür eintreten, denn wir würden dann zu Zu- ständen gelangen, wie sie Bebel in feinem Buche „Die Frau" und Bellamy darstellten. DaS Gesetz finde sowohl wegen seiner Tendenz als auch wegen seiner Ziele die Billigung seiner politischen Freunde. Redner gab dann verschiedene statistische Nachweise, auS denen er den Schluß zog, daß die Vorlage berechtigt fei. — DaS Wort nahm hierauf Herr Staatsminister v. Metzsch, der zunächst einige allgemeine Gesichtspunkte geltend machte. Die Regierung habe sich von dem B-streben liten lassen, diejenigen Bestimmungen, welche über daS ZwangSerziehungSwesea iu Sachten bereits bestünden, in ein Gesetz zusammenzusassen, sie sei weiterhin vornehmlich aber auch bemüht gewesen, darin sie Frage der Kosten zu regeln. Gegenüber dem Abg. Vogel führte der Minister auS, daß die Landgemein- »en keineswegs besonders hart getroffen würden; auch Mten diese Gemeinden einen gewissen Bortheil da- durch, daß ihnen zwei Fünftel der Kosten vom Staate er- stattet würden. Sie würden ferner zu einer gewissen Ersparniß insofern gelangen, a!S ihnen auS einer für das ganze Land einheitlich geregelten Zwangserziehung manche jetzt nothwendigen Ausgaben nicht mehr zu- fielen, z. B. durch die Unterbringung Zwanaserzieh- ungSbedürftiger in der Familie. Die Gemeinden sollten sich auch vor Augen halten, daß sie eine Pfl cht der Gesammtheit gegenüber erfüllten, indem sie An- theil nähmen an der Behebung eines Schadens, der unsere ganze Bevölkerung hart betreffe. Nachdem der Herr Minister auf einige Aeußerungen des Abg. Dr. Leuthold bezüglich der Unterbringung Minderjähriger in Zwangserziehungsanstalten eingegangen war, bat er die Kammer zum Schluß, zu erwägen, daß die Re- gierung dieses Gesetz vorgelegt habe, nicht etwa in der Absicht, einer Lieblingsneigung zu folgen, die Lam- mern noch mehr mit einem Gesetz zu belasten, sondern sie sei der Ansicht, daß die Vorlage geboten sei durch die Situation, wie sie auf dem Gebiete des Kinderer- ziehungSwesens zur Zeit sich gestaltet habe. Die Zwangserziehung Minderjähriger sei eine der heiligsten Pflichten, welche die Gesellschaft und der Staat haben; sie sei eine hervorragende sozialpolitische Aufgabe. Die Kammern möchten sich bei Berathung deS Gesetzes ge rade diesen Standpunkt gegenwärtig halten. Nach weiteren Aeußerungen der Abg. Dr. Bogel, v. Kirchbach, Gräfe und Dr. Leupold wurde der Ent- Wurf an die Gesetzgebungsdeputation verwiesen. Bom Reichstage. Berlin, 5. Februar 1902. Die Budgetkommission des Reichstags lehnte den geforderten Neubau des Militärkabinetts ab. Abg. Dr. Haffe (nat.) spracht sich gegen jede weitere Aus gestaltung des Militärkabinetts aus, da von einer solchen eine Concurrenz gegen das Kriegsministerium zu befürchten sein würde. Bei sehr schwacher Besetzung deS Hauses wird die Berathung des Etats des Reichsamts deS Innern, Kapitel Reichsversicherungsamt,fortgesetzt. DirektorCasper vom Reichsamt des Innern erwidert dem Abg. Stadt hagen: Insoweit die Organe der BerufSgenosseuschasten ein Entgelt erhielten, werde dasselbe gar nicht von den Arbeitern aufgebracht, sondern von den Unternehmem. Die ehrenamtlich thätigen Personen bekämen Entschä digungen lediglich in Höhe ihrer wirklichen Auslagen, 1100 Personen bezögen nur 200000 Mk. Die ganze Unfallversicherung komme doch lediglich den Arbeitern zu Gute, die Thätigkeit der Berufsgenossenschaften sei eine Arbeit hochverdienter Männer ausschließlich zu Gunsten der Arbeiter. — Abg. Oertel (kons): Herr Stadthagen hat uns ja an Uebertreibungen gewöhnt, aber das, was er unS gestern erzählte, übertraf doch Alles, was wir bisher von ihm gehört haben. Er hat gestern z. B. gesagt, die Knochen der Arbeiter seien nicht dazu da, die Aerzte zu Lakaien der Unternehmer zu degradiren. Ich habe die ganze Nacht darüber nachgevacht (Heiterkeit), wie ich aas verstehen soll und was sich Herr Stadthagen dabei gedacht hat; solche lebertreibungen bewirken doch höchstens, daß Herr Stadthagen nicht mehr ernst zu nehmen ist. Es fließen, lagt Herr Stadthagen, Millionen von Gewinn aus )en Knochen und dem Blut der Arbeiter in die Taschen »er Unternehmer. Jn den Sophistenschulen des Rassischen AlterthumS und in de., Talmudschulen de» üüijchen Alterthums könnte Herr Smdthagen vielleicht nne Prämie erhalten für solche Behauptungen. Wo ind die Millionen, welche die Unternehmer auS den Unfällen der Arbeiter in ihre Tasche stecken sollen und vicso soll die Statistik der Berufsgenossenschaften tendenziös sein? Herr Stadthagen hat bemängelt, daß der Fragebogen auch von unvermeidlichen Betriebs unfällen spreche und ferner nicht nach der Länge der Arbeitszeit frage. Aber das macht die Statistik doch nicht tendenziös. Redner bestreitet dann, daß die Internehmer im Allgemeinen die Unfallversicherungs- Vorschriften hintansetzten, ebenso daß 91 Prozent aller Unfälle auf daS Schuldkonto der Arbeitgeber entfallen, wie Starthagen die» behauptet. — Abg. Hilbeck weist gleichfalls die Stadthagen'sche Beschuldigung gegen die Berufsgenossenschaften und deren ehrenamtliche Ver waltungsmitglieder zurück. Namentlich sei auch die Verdächtigung halllos, daß durch das System der Vertrauensärzte die verunglückten Arbeiter geschädigt würden. Jn den Schiedsgerichten würden stet» auch nach Bedarf andere Aerzte gehört und dem Gutachten derselben daS gebührende Gewicht beigelegt. Ein par lamentarisches Wort fehle ihm gänzlich gegenüber der erstaunlichen Behauptung Stadthagen'» „eS sei selbst verständlich und natürlich, daß die Unfälle zunähmen, ^enn die Unternehmer hätten ja einen Rutzen davon". Was für einen Nutzen? Stadthagen sehe bei jedem Unfall eine Schuld deS Arbeitgebers, in Wirklichkeit