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Ohorner Anzeiger HaupL- und Tageszeitung für die Stadt und den AnusgerichLsbezirk Pulsnitz und Lie Gemeinde Ohorn Diel» Heilung erschein! täglich mit Ausnahme bei gesetzlichen Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis betrüg! bei Abholung wöchentlich 50 Lips., bei Lieferung frei Haus 65 Rpi. Postbezug monatlich 2.50 RM. Die Behinderung der Lieferung rechtfertigt keinen Anspruch aus Rückzahlung des Bezugspreises. Zeitungsausgabe iür Abholer täglich 2—6 Uhr nachn ittacS. Preise und Nachlaßsätze bei Wiederholungen nach Preisliste Nr. 4 — Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen keine Gewähr. Anzeigen sind an den Erscheinungstagen bis norm- 10 Uhr aufzugeben. — Verlag! Mohr K Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann u. Gebrüder Mohr. Hauptschriftleiter: Walter Mohr, Pulsnitz: Stellv.: Walter Hoffmann, Pulsnitz. Verantwortlich für den Heimatteil. Spor! u. Anzeigen Walter Hoffmann, Pulsnitz; für Politik, Bilderdienst und den übrigen Teil baller Mohr, Pulsnitz. —D. A. II.: 2250. Geschäftsstellen: MberlsN aße 2 und A dolf-Hitler-Sli aße 4. Fernruf 518 und 550 Der Pulsnitzer Anzeiger ist Las zur Veröffentlichung Ler cmNichcn Velmnntmachungen der Amtshauptmannschast zu Kamenz, der Stodtrates zu Pulsnitz und Les Ecnicinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amts gerichts Pulsnitz, sowie des Finanzamtes zu Kamenz Nr. 61 Mvntag, den 14. März 1938 90. Jahrgang Oesterreich gehört zum Reich Gesetz über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich — Volksabstimmung am 10. April Amtlich wird verlautbart: Heute ist folgendes Bundesverfassungsgesetz verlaut bart worden: Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich Auf Grund des Artikels Ul. Absatz 2, des Bundesvcr- fassungsgesctzcs über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung BGB.!, Nr. 255/1934, hat die Bun desregierung beschlossen: Artilel 1: Oesterreich ist ein Land des Deutschen Reiches. Artikel 2: Sonntag, den 18. April 1938, findet eine freie und geheime Volksabstimmung der über zwanzig Jahre alten deutschen Männer und Frauen Oester reichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich statt. Artikel 3: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Artikel 4: Die zur Durchführung und Ergänzung die ses Bundesverfassungsgesetzes erforderlichen Vor schriften werden durch Beiordnung getroffen. Artilel 5: 1. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft. 2. Mit der Voll ziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bun desregierung betraut. Seyß Jnquart, Glaise-Horstenau, Wolff, Hueber, Mcn- ghin, Jury, Neumayer, Rhcinthaler, Fischböck. Das verfassungsmäßige Zustandekommen dieses Bun- desverfassungsgcsetzes ^ird beurkundet. Seytz-Jnquart, Glaise-Horstenau, Wolfs, Hueber. Men- ghik, Jury, Neumayer, Nheinthalcr, Fischböck. Wien, 13. März 1938. Entsprechende!- Neichsgefetz Reichsminister Dr. Goebbels gab vor Vertretern der deutschen Presse die folgenden Gesetze und Verfügungen bekannt: Gesetz über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 1.3 März 1938 Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlos sen, das hiermit verkündet wird: Artikel 1 Das von der österreichischen Bundesregierung be schlossene Bundesverfassungsgesetz über die Wiederverei nigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13.März 1938 wird hiermit deutsches Neichsgcsctz; cs hat folgen den Wortlaut: „Auf Grund des Artikels lll, Absatz 2, des Bundes- verfassungsgcsctzes über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung B. C., Blatt 1, Nr. 255/1934, hat die Bundesregierung beschlossen: Artikel l: Oesterreich ist ein Land des Deutschen Rei ches Artikel II: Sonntag, den 10. April 1938, findet eine freie und geheime Volksabstimmung der über zwanzig Jahre alten deutschen Männer und Frauen Oesterreichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich statt. Artikel III: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Artikel IV: Die zur Durchführung und Ergänzung des Artikels I! dieses Verfassunqsgcsetzes erforderlichen Vorschriften werden durch Verordnung getroffen. Artikel V: Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tam seiner Knndm^ckmna in Krakt Mi! der VollUebuna dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Wien, den 13. März 1938. Artikel 2 Das derzeit in Oesterreich geltende Recht bleibt bis ! auf weiteres in Kraft. Die Einführung des Reichsge fetres in Oesterreich erfolgt durch den Führer und Reichs kanzler oder den von ihm hierzu ermächtigten Reichs minister. Artikel 3 Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erfor derlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu er lassen. Artikel 4 Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Linz, 13. März 1938 Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Innern Der Reichsminister des Auswärtigen Der Stellvertreter des Führers velterreikhiWes Heer Teil der deuMen Wehrmacht Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat verfügt: 1. Die österreichische Bundesregierung hat soeben durch Gesetz die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich beschlossen. Die deutsche Reichsregierung hat durch ein Gesetz vom heutigen Tag diesen Beschluß anerkannt. 2. Ich verfüge auf Grund dessen: Das österreichische Bundesheer tritt als Bestandteil der deutschen Wehrmacht mit dem heutigen Tag unter meinen Befehl. 3. Mit der Befehlsführung der nunmehrigen deut schen Wehrmacht innerhalb der österreichischen Landes grenzen beauftrage ich den General der Infanterie von Bock, Oberbefehlshaber der VIII. Armee. 4. Sämtliche Angehörige des bisherigen österreichi schen Bundesheeres sind auf mich als ihren Obersten Be fehlshaber unverzüglich zu vereidigen. Genera! der In fanterie von Bock trifft sofort die notwendigen Anord nungen. gez. Adolf Hitle r.— Vollmachten snr Gauleiter Mrüel Beauftragt mit der Vorbereitung der Volksabstimmung Der Fübrer hat, wie die NSK. meldet, folgende Ver fügung erlassen: 1. Ich erteile Gauleiter Bürckel. Saarpfalz, den Ruf- ! trag, die NSDAP, in Oesterreich zu reorganisieren. 2. Gauleiter Bürckel ist in dieser Eigenschaft als kom missarischer Leiter der NSDAP, von Oesterreich mit der Vorbereitung der Volksabstimmung betraut. 3. Ich habe Gauleiter Bürckel mit der Vollmacht aus- gestattet. alle Maßnahmen zu ergreifen oder anzuordncn, die zur verantwortlichen Erfüllung des erteilten Auftra ges erforderlich sind. Linz, 13. März 1938. gez. Adolf Hitler. Der Minister schloß an die Bekanntgabe des Wort lautes dieser Gesetze und Verfügungen zündende Worte, in denen er die Größe der Stunde würdigte. Allen Ver sammelten wurde die Feierlichkeit des für das gesamte deutsche Volk historischen Augenblicks durch die Wort« des Ministers in besonderem Maß bewußt. Amsakende Maßnahmen zur Neugestaltung Im Zuge der politischen Neugestaltung Oesterreichs wurden noch folgende wichtige Veränderungen getroffen: Die volkspolitischen Nescrate haben zu b'stehen aufgehört. Die bisherigen volkspolitischen Refe renten unter Leitung von Dr. Walter Pembaur sind be auftragt, die Wiedergutmachung von Schäden, die die Nationalsozialisten erlitten haben, zu organisieren. Das Erekutivkomitee der Ravag wird abberusen. Mit der kommissarischen Leitung wird Dr. Franz Pesendorfer bt«raul, mu der künstlerischen Leitung und Programmge staltung Dr. Ernst Gautebrück. Der österreichische Rund funk wurde der Hauptabteilung 7 Propaganda der Lan desleitung Oesterreich der NSDAP, eingegliedert. Er erkennt die Größe der Stunde, die Ostmarkdeutsche mit den Brüdern im Reich einte und wird von nun an mit den relchLdeutschen Sendern in treuer Kameradschaft zu- sammenarbeitcn. Der Fühicr der Ocfierreichischcn Nationalsozialisten, Landeslciter Major Hubert Klausner, hat den Partei genosse» Joses Ncmctz zum Führer der DAF. in Oesterreich ernannt. Er ist beauftragt, die kommissarische Leitung des Gewcrkschaftsbundes zu übernehmen und die bisherige soziale Arbeitsgemeinschaft (SAG.) zu liqui diere». Die Landesleitung Oesterreich der NSDAP, hat ihren Sitz in die Räume des früheren Hauses der Vaterlän dischen Front verlegt. Im Amt des Landesleiters sichren Parteigenosse Glopotschnigg das Stabsamt, Parteigenosse Dr. Rainer das Politische Amt. Die Obergruppe der SA. in Oesterreich wird nach Mitteilung der Landeslcitung Oesterreich der NSDAP, sofort von Oberleutnant a. D. Dr. Lukesch geführt. ReWdkiMe Truppe Wiener TraditionLbatMon Zu einem Erlebnis von unerhörter Eindruckskraft wurde die Ankunft der ersten reichsdeutschen Jnfanterie- truppen in Wien. Obwohl keine genaue Ankunftszeit seststeht, sammeln sich schon frühzeitig Scharen von Männern und Frauen an den umliegenden Straßen und Plätzen der Wiener Bahnhöfe, auch draußen an der Ausladerampe des Süd bahnhofes in Matzlensdorf. Auch hier, entfernt vom Weich bild der Stadt, das gleiche Bild — Menschen, Fahnen, Jubel und Begeisterung. Plötzlich knappe Kommandos: die Ehrenkompanie des Wiener Infanterieregiments 15 rückt an. Dann rollt der erste Transportzug an. Er bringt die erste reichsdcutsche Infanterie, ein Bataillon aus Augsburg. Als erster entsteigt der Kommandeur des Bataillons, Oberstleutnant Schneider, dem Zug. Generalmajor Stümpfe! geht ihm entgegen und drückt ihm die Hand. Ein Trompetcnsignal: Wie ein Mann spingt das Batail lon aus dem Zug. Harte, wettergebräunte Männer, kräf tige junge Burschen mit lachenden Gesichtern, stehen im nationalsozialistischen Wien. Als Brüder sind sie zu Brü dern gekommen. Und von dort, wo die Wartenden stehen, brandet ein Jnbclschrei her: Heil Hitler! Wieder knappe Kommandos. Das Batkillon marschiert im Paradeschritt aus gleiche Höhe mit den Wiener Ehrenkompanien und macht Front zu den Kameraden. Die beiden Ehrenkom panien präsentieren. Die Nationallieder ertönen. Die Offiziere senken den Degeir, die Tausende und aber Tau-