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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den AmtsgerichLsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Dielk Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme der gesetzlichen Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt bei Abholung wöchentlich 50 Rps-, bei Lieferung frei Haus 55 Rpi. Postbezug monatlich 2.50 RM. Die Behinderung der Lieferung rechtfertigt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Bezugspreises. Zeitunqsausgabe iür Abholer täglich 3—6 Uhr nachmittags. Preise und Nachlaßsätze bei? Wiederholungen nach Preisliste Nr. 4 — Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen keine Gewähr. Anzeigen sind an den Erscheinungstagen bis vor«. 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr K Hoffmann. Druck. Karl Hoffmann u. Gebrüder Mohr. Hauptschriftleiter: Walter Mohr, Pulsnitz; Stellv.: Walter Hoffmann, Pulsnitz. Verantwortlich für den Heimatteil, Sport u. Anzeigen Walter Hoffmann, Pulsnitz; für Politik, Bilderdienst und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. —D. A. ll.: 2250. Geschäftsstellen: Albertstiaße 2 und Adolf-Hitler-Stiaße 4. Fernruf 518 und 550 Der Pulsnitzer Anzeiger ist kos zur BcrLfievMB miy ler vnitiiäcn Bekanntmachungen der Amtshauvtmannschaft zu Kamenz, de* Stadlrates zu Pulsnitz und des Cemcinderales zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amts gerichts Pulsnitz, sowie des Finanzamtes zu Kamenz Nr. 65 Freitag, den 18. März 1938 90. Jahrgang Der Zahlungsverkehr mit Oesterreich Eine Reichsmark gleich 1 Schilling 50 Groschen Der Führer und Reichskanzler hat folgende Verord nungen zur Durchführung der Wiedervereinigung des Landes Oesterreich mit dem Reich erlassen: Auf Grund des Artikels ll des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 (RGBl, l S. 237) ordne ich an: 1. Gesetzliches Zahlungsmittel im Lande Oesterreich ist neben dem Schilling die Reichsmark. Eine Reichsmark ist gleich einem Schilling fünfzig Groschen. 2. Der Reichswirtschastsminkster wird ermächtigt, alle derzeit zwischen de" ^Deutschen Reich und dem Lande Oester reich geltenden Beschränkungen des Zahlungsverkehrs ab- zuändern oder ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. 3. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Waren österreichischen Ursprungs ganz oder teilweise sür zollfrei zu erklären. 4. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. März 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, Der Reichsminister des Innern Frick Der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin v. Krosigk Der Neichswirtschaftsminister Funk. rledernahme der LesterreWstzen Mtsonaldank Auf Grund des Artikels II des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 tRGBl. I S. 237) ordne ich an: 1. Die Geschäftsführung der Ocstcrreichischcn Natio nalbank geht aus die Neichsbank über. 2. Die Ocsterreichischc Nationalbank tritt in Liquida tion und wird von der Neichsbank für Rechnung des Reiches abgewickclt. 3. Mit der Uebernahme des Geschäftsbetriebes über nimmt die Reichsbank das gesamte Personal der Oester- reichischen Nationalbank unter Aufrechterhaltung der be stehenden gesetzlichen und vertraglichen Rechte in ihre Dienste. 4. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in / Kraft. Berlin, den 17. März 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Reichsminister des Innern Frick j Der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin v. Krosigk Reichsminister und Rcichsbankpräsidcnt Schacht. Durch die oben wiedergegebene Verordnung des Führers und Reichskanzlers wird der Reichsmark ge setzliche Zahlungskraft für das Land Oester reich verliehen. Hierbei wurde festgesetzt, daß eine Reichs mark gleich 1 Schilling 50 Groschen ist, d. h. also, daß Schilling und Reichsmark im Verhältnis von 3:2 in Zah lung gegeben werden können. Die Festsetzung dieses Ver hältnisses innerhalb Oesterreichs und des übrigen Deutsch lands erfolgte vom Führer nach eingehender Prüfung der bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse in der Absicht, den Bedürfnissen des Landes Oesterreich weitestgehend entgegenzukommen. Durch dieses Umtauschverhältnis wird das Lohn- und Preisniveau in Oesterreich aus einer gesunden und entwicklungsfähigen Basis normalisiert, wobei besonders auf die Lohn und Rentenempfänger Rücksicht genommen wurde. Die Verordnung des Ncichswirtfchastsministers, welche bereits in Vorbereitung ist, wird es ermöglichen, daß der Reiseverkehr von Deutschland nach Oesterreich als- ohne jede Beschränkung erfolgen kann und daß der österreichische Warenexport in das übrige Deutschland meitaebende KrlelMerunaen erkäbrt. Bezüglich der Zölle ist beabsichtigt, die bestehenden Zölle nur insoweit ausrechtzuerhalten, als dies mit Rück sicht auf die beiderseitige Wirtschaftsstruktur noch erfor derlich ist. Auch der Abbau der österreichischen Einfuhrzölle sür Lieferungen aus dem übrigen Deutschen Reich befindet sich in Vorbereitung. Es wird der österreichischen Lan desgesetzgebung überlassen, die hieraus bezüglichen Maß nahmen allmählich unter Wahrung der Interessen der österreichischen Wirtschaft im Einvernehmen mit- dem Neichswirtschaftsminister durchzuführen. «Mesbahnen gehen in Reichsbahn an? Die Reichsregierung hat eine Verordnung erlassen, in der cs u. a. heißt: Das bisher von der Unternehmung „Oesterreichische Bundesbahnen- treuhänderisch verwaltete" österreichische Bundesvermögen und das Vermögen des Wirtschaftskör- pers „Oesterreichische Bundesbahnen" werden von der Deutschen Reichsbahn als Sondervermögen des Reiches verwaltet. Der Wirtschaftskörper „Oesterreichische Bundesbah ncn" ist aufgelöst. Die Führung des Betriebs der bisher von diesem Wirtschaftskörpcr betriebenen Eisenbahnen und sämtlicher Nebenbetriebe geht auf die Deutsche Reichs bahn über. Diese tritt in alle Rechtsverhältnisse ein, die aus dem Bestand oder aus der Bctriebsführung des Wirtschnftskörpers stammen. Diese Verordnung tritt am 18. März 1938 in Kraft. Die zur Durchführung, insbesondere zur Eingliede rung der Oesterreichischen Bundesbahnen in die Deutsche Reichsbahn erforderlichen Vorschriften erläßt der Reichs verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsmini ster des Innern. Diese Verordnung ist unterzeichnet vom Reichsmini ster des Innern Dr. Frick und vom Reichsverkehrsminister Dr. Dorpmüller. Gleichzeitig mit dieser Verordnung hat die österrei chische Landesregierung mit Zustimmung der Reichsre gierung ein entsprechendes Gesetz erlassen. Auch AurlandMerreicher stimme« ab Der Führer und Reichskanzler hat angeordnet, daß die im Ausland lebenden Oesterreicher an der Volksab stimmung am 10. April tcilnehmen können. Die Durch führung der Wahlbeteiligung der Auslandsösterrcicher obliegt dem Gauleiter und Chef der Auslandsorganifa- tion der NSDAP., Staatssekretär Bohle. Ausführungs- bcstimmungen werden demnächst bekauntgegcben. Der österreichische GenerMab öbernomme« Im deutschen Generalstab herzlich willkommen geheißen Der Chef des Generalstabs des Heeres, General der Artillerie Beck, hat folgenden Erlaß an den Generalstab des bisherigen österreichischen Bundcsheeres gerichtet: „Mil dem heutigen Tage übernehme ich den Befehl über den Generalstab des bisherigen österreichischen Bun desheeres. Ich heiße die österreichischen Generalsiabsoffi- ziere in den Reihen des deutschen Generalstabs herzlich willkommen. Die Erinnerung an die ruhmreiche Ueber- lieferung des ehemaligen österreichischen Generalstabs soll auch im deutschen Generalstab lebendig bleiben. Hir wollen an die Arbeit gehen, um in einem Geiste die Auf gaben zu erfüllen, die uns der Führer und unser groß deutsches nationalsozialistisches Vaterland stellen." Zur Bekanntgabe dieses Erlasses begab sich der Chef des Generalstabes der 8. Armee, Generalleutnant Ruoff, in das bisherige Ministerium für Landesverteidigung. 5rw Marmorsaal des Ministeriums wurde Generalleut nant Ruoff vom bisherigen österreichischen Generalstab, an der Spitze Staatsfekretär Oberst Angelis, den Feld- marschalleutnants Bever. Haselmaver und Ingenieur Ku ben« empfangen. Nach der in seicrlicher Form erfolgten Bekanntgabe der Uebernahme verweilten die Offiziere noch einige Zeit in zwangloser Unterhaltung. Oesterreicher besuchen Deutschland Mit KdF. in die dcntschcn Gaue. In der nächsten Woche werden 10 00V dcutschöstcrrei- chischr Volksgenossen in 10 KdF.-Sondcrzügcn Berlin, München, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main, Leipzig und Nürnberg besuchen und auf Einladung Dr. Leys von den einzelnen Gauen empfangen und aus genommen werden. Der Aufenthalt der dcutschösterreichi- schcn KdF.-Fahrer ist für etwa neun Tage vorgesehen. Reichsleiter Dr. Ley erläßt zu dieser bedeutsamen Veranstaltung einen Ausruf, in dem es u. a. heißt: Werktätige Großdeutschlands! Die große, ruhmreiche und tapfere deutsche Ostmark ist in das größere Deutschland heimgekehrt. Der Führer hat Deutschösterreich aus Schmach und Schande, Knechtschaft und Sklaverei erlöst. Die Werktätigen des Reiches grüßen die Brüder der be freiten Ostmark und nehmen sie mit offenen Armen in die große Front der Arbeit. Um diesen Gruß zur lebendigen Tat werden zu lassen, ladet die NS.-Gemeinfchaft „Kraft durch Freude" 10 000 Arbeiter und Arbeiterinnen ein, die Segnungen des natio nalsozialistischen Deutschlands kennenzulernen. Folgendes Programm wurde festgelegt und findet be reits ab 21. März seine Verwirklichung: 21.3.-29.3. von Wien nach Berlin 2000 deutschösterreichische Volksgenos sen, von Bruck a. d. Mur nach München 1000 deutsch- österreichische Volksgenossen, von Graz nach München IM) deutschösterreichische Volksgenossen; 22.3.—30.3. von Wien nach Nürnberg 1000 deutschösterreichische Volks genossen, von Linz nach Frankfurt a. M. 1000 deutsch österreichische Volksgenossen, von Attnang nach Ham burg 1000 deutschösterreichische Volksgenossen; 23.3.—31.3. von Wien nach Leipzig lOOO deulschösterreichische Volks genossen, von Klagenfurt nach Stuttgart lOOO deutsch- österreichische Volksgenossen, von Innsbruck nach Düsseldorf 1000 deutschösterreichische Volksgenossen. Diese 10 000 Deutschösterreicher, einfache, schlichte Menschen, sollen sich überzeugen, ob der Nationalsozialis mus von leeren Versprechungen lebt, oder ob seit der Machtübernahme nicht Schritt für Schritt ein glücklicheres und schöneres Deutschland Tat wurde. Am 1. April wer den alle wieder in ihren Betrieben sein und ihren Arbeits kameraden vom neuen Deutschland künden, dessen sind wir gewiß! Bereitet unseren Gästen aus Deutschösterreich einen würdigen und herzlichen Empfang. Vierjahresplan auch sür Oesterreich Entfaltung aller Kräfte für das Aufblühen des Landes. Generalfeldmarschall Göring hat folgendes Tele gramm an den Reichsstatthalter Dr. Seyß-Jnquari ge richtet: „Die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich hat einen weiteren gewaltigen Wirtschaftsaufstieg zur Folge. Der Bierjahresplan, nunmehr auch auf Oesterreich ausgedehnt, wird jetzt auf nqch brei terer Grundlage erfolgreich durchgeführt werden. Ich bitte Sie und Ihre Mitarbeiter, mich in dieser Arbeit mil vok- lem Einsatz zu unterstütze», um die reichen Schätze Ihrer engeren Heimat zu heben, auszunntzcn und alle Kräfte zu entfalten für das Wohl unseres großen Vaterlandes und insbesondere für das Aufblühen des ins Reich zurück- gekehrten Oesterreich."