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2850 PAPIER-ZEITUNG Nr. 77 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW, Louisen straße 32/34, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Aufsteckbarer Tintenbehälter für Schreibfedern von Peter Meis in Crefeld. DRP 152728. (Kl. 70) Eine die Tinte an der Feder haltende Zunge b wird auf beliebige Weise auf der Sehreibfeder befestigt. Diese Zunge b ist mit dem aufrecht schräg nach vorn stehenden Tinten behälter a verbunden. Infolge dieser Anordnung \ \ des Tintenbehälters a \ wird man auch dann \ % noch schreiben können, L wenn die Spitze der -eg---—p— Feder beim Schreiben ■' schräg nach oben zeigt, da auch dann noch, so lange der Tintenspiegel in dem Behälter a höher liegt als die Spitze der Feder, Tinte in die Feder fließen muß. Patent-An spruch: Ein aufsteckbarer Tintenbehälter für Schreibfedern, da durch gekennzeichnet, daß der Behälter schräg nach vorn auf rechtstehend an der Feder zu dem Zwecke angeordnet ist, Zurückfließen der Tinte auch beim Schreiben mit schräg nach oben gerichteter Federspitze zu verhindern. Füllfederhalter mit einer Tintenpatrone von Albert Stroelin in Wasseralfingen (Württ.). a DRP 152 754. (Kl. 70) g - Von den bekannten Füllfederhaltern dieser Art unterscheidet sich der vorliegende durch die Anordnung der Patrone im Halter unmittelbar vor der Ausflußöffnung zur Feder. Die Patrone besteht aus trockenem Tintenteig, welcher in bekannter Weise in eine Umhüllung aus saugendem Stoff gewickelt und dann in einer Hülse c untergebiacht wird. Diese Patrone wird zwischen dem mit Wasser gefüllten Behälter a und dem zur Feder führenden j ] Rohr b so befestigt, daß das Wasser nur durch “m#- die Patrone zur Feder gelangen kann. JO’ Patent-Anspruch: t Ein Füllfederhalter mit einer Tintenpatrone, — dadurch gekennzeichnet, daß die Patrone im \ / vorderen Ende des Halters vor dem Abflußkanal 1 / zur Feder oder in diesen selbst in der Weise ein ¬ gefügt ist, daß der mit Wasser gefüllte Raum des TT Federhalters nur durch die Patrone mit der Feder 7 verbunden ist, in die das Wasser nach erfolgter Färbung in der Patrone dem Bedarf entsprechend fließt. Verfahren zur Uebertragung von Mustern aller Art durch chemische Einwirkung des Originals auf die Uebertragungsfläche von Neue Photographische Gesellschaft, Akt.-Ges. in Steglitz. DRP 153 769. Zusatz zum DRP 147131. (Kl. 15) [Vergl. Papier-Zeitung 1903 S. 3753] Die Erfindung betrifft eine weitere Ausbildung des Ver fahrens des Hauptpatents, und zwar die Herstellung von so genannten Leimbildern nach dem indirekten Verfahren. Bringt man das Wasserstoffsuperoxydbild in eine Lösung von Leim, Gummiarabikum, Gelatine, Eiweiß oder dergl., welche mit Stoffen versetzt ist, deren Reaktionsprodukte mit Wasserstoff superoxyd den Leim usw. koagulieren, so tritt eine solche Koagulierung an denjenigen Stellen des Bildes ein, welche Wasserstoffsuperoxyd enthalten. Es entsteht auf diese Weise ein Bild aus koaguliertem Leim usw., welches wiederum auf verschiedene Weise sichtbar gemacht werden kann. Wenn man die Leimlösung mit einem Farbstoffe, z. B. Frankfurter Schwarz, versetzt hat, so hält der Leim an den jenigen Stellen, an denen er koaguliert ist, den Farbstoff fest, und man erhält nach Behandlung mit Wasser ein Bild nach Art der Gummidruck- oder Pigmentbilder. Bei Anwendung eines katalysierenden Negativs erhält man auf diese Weise ein ■Positiv. Man kann aber auch von einem katalysierenden Positiv wiederum ein Positiv erhalten, indem als Untergrund ein dunkel gefärbtes Papier verwendet und der Leim mit einer hellen Farbe versetzt wird. Ferner kann das Leimbild auch in der Weise sichtbar ge macht werden, daß man es nachträglich mit solchen Stoffen behandelt, welche mit dem Leim oder mit den Stoffen, welche die Koagulierung verursacht haben, Färbungen ergeben. Außerdem kann man beide Verfahren vereinigen, indem man sowohl der Leimlösung von vornherein Farbstoffe zusetzt als auch das Bild nachträglich mit solchen Stoffen behandelt, welche mit dem Leim oder den Koagulierungsmitteln Färbungen ergeben; man erhält alsdann Mischfarben. Beispielsweise wird das nach dem Verfahren des Haupt patents hergestellte Wasserstoffsuperoxydbild in einelOprozentige Lösung von Kölner Leim gebracht, welcher auf je 100 ccm 10 bis 15 g Kasseler Braun und 7 bis 15 g einer 20prozentigen Ferroammoniumsulfatlösung zugesetzt sind. Nachdem das Bild etwa eine Minute in der Lösung verblieben ist, wird es mit Wasser abgespült, wobei an denjenigen Stellen, an denen kein Wasserstoffsuperoxyd vorhanden war, der Leim und der Farb stoff weggespült werden, sodaß ein Bild von gefärbtem, koaguliertem Leim zurückbleibt. Patent-Ansprüche: 1. Verfahren zur Uebertragung von Mustern aller Art durch chemische Einwirkung des Originals auf die Uebertragungs fläche gemäß Patent 147131, dadurch gekennzeichnet, daß das durch Umdruck vom katalytischen Original erhaltene Wasser stoffsuperoxydbild mit Lösungen behandelt wird, die neben Leim, Gelatine, arabischem Gummi und dergl. Stoffe enthalten, die unter der Einwirkung des Wasserstoffsuperoxyds den Leim usw. koagulieren. 2. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, ge kennzeichnet durch den Zusatz von Farbstoffen zu den zur Koagulierung zu bringenden Lösungen. 3. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, da durch gekennzeichnet, daß das zunächst erhaltene Leimbild mit Farbstoffen oder Körpern, welche mit den darin enthaltenen Stoffen Färbungen liefern, behandelt wird. 4. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, ge kennzeichnet durch die gleichzeitige Anwendung der Verfahren nach Anspruch 2 und 3 zum Färben der Bilder. Hektographenplatte von Walther Köttgen in Wilmers dorf bei Berlin. DRP 153 993. (Kl. 15) Bei den bisher bekannten Hektographen zeigt sich nach kurzem Gebrauch der Uebelstand, daß die Hektographentinte, die bekanntlich in die Masse einsinkt, diese ganz anfüllt, so daß bald kein sauberer Abzug mehr zu erzielen ist, weil die Unterlagen für die Hektographenmasse bisher undurchlässig sind. Nach vorliegender Erfindung wird die Hektographen masse auf eine saugfähige Unterlage gegossen, wodurch er reicht wird, daß die Hektographentinte, sobald sie die Masse durchdrungen hat und an der saugfähigen Unterlage anlangt, von dieser aufgesaugt wird. Es wird auf diese Weise erreicht, daß die Hektographenmasse von der einsinkenden Tinte nicht so schnell angefüllt wird wie bisher, sondern längere Zeit brauchbar bleibt. Die saugfähige Unterlage wird zweckmäßig auswechselbar hergestellt. Als solche saugfähige Unterlage kann Löschkarton, Zellstoff, Schwamm, Asbest oder dergl. verwendet werden. Patent-Anspruch: Hektographenplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Hektographenmasse auf eine saugfähige Unterlage gebracht ist, welche die durch die Hektographonmasse sinkende Tinte aufnimmt, sodaß diese nicht in der Hektographenmasse selbst stehen bleibt. Verfahren zur Herstellung von künstlichen Fäden aus Viscose von Fürst Guido Henckel von Donnersmarck in Neu deck i.O.-S. DRP 153817. Zusatz zum DRP 152743. (K1.29) [Vergl. Papier-Zeitung 1904 S. 2262] Es wurde gefunden, daß das durch das Patent 152 743 ge schützte Verfahren, nach welchem die Viscosefäden behufs Sicherung gegen Zusammonkleben mit Metallsulfid überzogen werden, auch in der Weise ausgeführt werden kann, daß man das Metallsalz direkt dem Ammoniumsalzbade zusetzt. Wendet man z. B. Eisensulfat an, von welchem man der gesättigten Ammonsalzlösung bis zu 10 pCt. zusetzen kann, so kommen die Fäden ebenso schwarz gefärbt aus dem Fällungsbade, wie sie bei Anwendung getrennter Bäder das Eisensalzbad ver lassen. Die Nachbehandlung erfolgt wie beim Hauptpatont. Patent-Anspruch: Ausführungsform des durch Patent 152 743 geschützten Verfahrens, dadurch gekennzeichnet, daß man die Metallsalze unmittelbar dem Ammoniumsalzbade hinzufügt.