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2846 PAPIER-ZEITUNG Nr. 77 Bekleben von Pappe 278. Schiedspruch Die Kartonnagenfabrik X. io A. verlangt von mir einen Schaden ersatz von etwa 700 M., weil die für sie kaschierten Pappen nach ihrer Ansicht unverwendbar sind. Herr X. stellt augenscheinlich zu hohe Ansprüche, und ich habe ihm vorgeschlagen, unsere Differenz durch Sie als Schiedsrichter schlichten zu lassen, womit er einver standen ist. Sie erhalten von beiden Teilen den auf diesen Fall be züglichen Briefwechsel. Ich räumte den sehr billigen Preis von 10 M. auf je 1000 Bogen, Format 70X100, nur ein, wenn das Ueberzugpapier nicht zu empfind lich sei, und der Glanz durch den Klebstoff nicht beeinträchtigt würde. Herr X. scheint mir etwas gar zu ängstlich, wenn er meint, die Pappen nicht verarbeiten zu können. Er kann mit Leim und Pinsel leicht nachhelfen, wenn Blasen oder Falten vorhanden sind, deshalb ist seine Absicht, mich mit den Kosten für Pappe, Papier und Arbeits löhnen zu belasten, nicht am Platz. Man kann so schwache Pappen (260 auf den Zentner), welche noch dazu nicht mal glatt liegen, sondern auf beiden Seiten eingelegt sind, auf der Maschine sehr schwer kaschieren, ohne daß Falten und Blasen entstehen. Nachdem ich mich nun vergeblich bemüht habe, tadellose Ware herauszubringen, habe ich dann aufgehört und die übrigen Pappen unkaschiert zurückgeschickt, obgleich mir von Herrn X. am 28. Juli geschrieben wurde, ich sollte nur weiter machen, es käme nicht so genau darauf an, wenn auch kleine Fehler unterlaufen. Mein Guthaben fürs Kaschieren beträgt 210 M. 72 Pf., und ich will, um allem Weiteren aus dem Wege zu gehen, vorschlagen, daß Herr X. mit einem Nachlaß von 50 pOt. die Pappen behält und sich weiterer Forderungen an mich begibt. Ich gebe zu, daß die Pappen durch das viele Probieren und Experimentieren nicht alle tadellos ausgefallen sind. Die Farben rosa und blau waren dem Leim gegenüber sehr empfindlich und die Pappen sehr schwach und nicht, wie sonst, flachliegend, sondern auf 2 Seiten so zusammengelegt C D , daß sie beim Kaschieren immer wieder aufgestanden sind und erst durch extra Hilfsmittel angedrückt werden mußten. Doch habe ich auf der andern Seite nichts versäumt und meine Bedenken Herrn X. schon vor Beginn der Arbeit, am 2. Juli, mit geteilt. Er antwortete mir darauf nicht, sonst hätte ich die Arbeit, weil sie den Voraussetzungen bei der Offerte nicht entsprach, garnicht in Angriff genommen. Y. in B. * * * Ich unterwerfe mich in der Sache mit Y. in B. Ihrem Schieds sprüche. Um die nötige Prüfung zu ermöglichen, sende ich Ihnen heute einen Pack 1. mit mehreren bunten Pappen, schwache weiß, rosa und blau Glac, kaschiert, 2. mehrere starke Pappen, mit Affischenpapier kaschiert, 3. mehrere unkaschierte Pappen, 4. schwache, mit weißem Glacepapier kaschierte Pappen mit blauem + gezeichnet, welche ich selbst mit der Hand kaschiert habe. Die in Pos. 4 beigefügten Pappen lege ich deshalb bei, weil Y. behauptet, die Pappen und das Papier seien schuld an der schlechten Arbeit. Ich finde das Gegenteil. Anfang Juli bestellte ich einige 100 Bogen Glacpappe im Voraus, da ich solche sehr nötig brauchte, erhielt auch solche, sie waren je doch so schlecht, daß ich an Y. schrieb, wenn die andern Pappen nicht besser seien, so brauche er mir solche nicht zu senden, da ich so schlecht kaschierte Ware nicht brauchen könnte. Daraufhin erhielt ich nochmals eine Probe, welche mir den Ausfall zeigen soll. Diese Probesendung ist besser, ich habe sie noch in Händen Y. schrieb am 23. Juli, der Ausschuß betrage 10 pCt., und da glaubte ich. über die 10 pCt. würden wir uns schon einigen, und schrieb am 26. Juli, daß Y. die Sache beschleunigen und so gut wie möglich kaschieren soll. Laut Brief des Y. vom 23. Juli waren jedoch die Pappen schon beklebt, als ich meinen Brief vom 26. Juli absandte. Mehrere Bogen des Papiers, mit welchem die Pappen beklebt sind, füge ich bei. Ich hatte allerdings geschrieben, bei den stärkeren, mit Affischen papier beklebten Pappen käme es nicht so genau darauf an, da die kaschierte Seite innen in die Schachteln kommt. Mir die Pappen in einem solchen Zustande zu senden, war aber Y. auf Grund meiner Bemerkung nicht berechtigt. Y. hat ferner den groben Fehler gemacht, daß er die kaschierten schwachen Pappen so CD in einander gelegt sandte, also nicht flachliegend. Ich wüßte nicht, wie die Pappe flach zu machen wäre. X., Kartonnagenfabrikant in A. Wie der Briefwechsel ergibt, übernahm Y das Bekleben von Pappe mit Rollenpapier zu einem bestimmten Preis für die tausend Bögen. X. sandte darauf Pappe von zweierlei Stärke, Glace- und Affischenpapier an Y. und bestimmte genau, welche Papiersorten auf die verschiedenen Pappen geklebt werden sollten. Ein Teil wurde, weil eilig, vorab gesandt, aber von X. als blasig und faltig beanstandet. Daraufhin ließ Y. mit der Arbeit aufhören, sandte nochmals Ausfallmuster, er klärte, das Material nicht besser verarbeiten zu können, und empfahl dem X., er möge, wenn ihm die Ausführung nicht zu sage, sein noch unverarbeitetes Material zurücknehmen und laut folgender Auf- Pf. M. 77 77 77 89 706 M. 65 Pf. Von als 301 9 324 29 19 21 etwa 413/ Ztr. rohe Pappen . . An- und Abfuhr in B . . . . 10827 Bogen Glacpapier . . 4 Ztr. zu wenig erhaltene Pappe 663 Bogen zu wenig erhaltenes Glacepapier Fracht und Anfuhr von B nach A Stellen der Pappe herum, die vor dem Kleben gefaltet waren, sind also z. T. eine Folge der unzweckmäßigen Verpackung der rohen Pappe. Die von X. zum Beweis guter Beschaffenheit der Rohstoffe eingesandten, durch ihn von Hand gestrichenen Pappen sind zwar fast blasenfrei, aber einerseits zeigen diese Pappen keine Spuren vorherigen Faltens, anderseits kann man von Handstrich größere Genauigkeit fordern. Die mit blauem und rosa Papier beklebten dünnen Pappen weisen nur ver einzelte kleinere Blasen und Streifen auf und sind brauchbar. Y. hatte eine Anzahl dicker Pappen versehentlich mit Glace- statt mit Affischenpapier beklebt, X. willigte ein, daß Y. auf diesen Pappen das Glacepapier mit Affischenpapier über klebe. Die uns übersandten Muster dieser Pappen zeigen, daß das farbige Ueberzugspapier durch Schimmelpilze stellenweise schwarz geworden ist. Da zwei Klebstoffschichten über ein ander lagen, und die dicke Pappe, weil eilig verlangt, nach dem Bekleben wahrscheinlich nicht genügend trocknen konnte und sofort verpackt wurde, da ferner die Pappe Sporen von Schimmelpilzen reichlich enthielt, war die Schimmelbildung sehr begünstigt. Diese Pappe ist in diesem Zustand unverwendbar, sie muß neu überklebt werden. Beide Teile haben Fehler begangen. Y. hätte nicht erst nach Verarbeiten der größeren Hälfte, sondern schon früher einsehen sollen, daß er mit seiner Einrichtung die ihm ge lieferten Rohstoffe nicht verarbeiten kann. X. hätte nach Empfang der ersten kleinen Ladung die Arbeit einstellen lassen sollen, statt dessen beschleunigte er die Fertigstellung, ohne den Empfang der zweiten Ausfallmuster-Sendung abzuwarten. Daß diese zweiten Muster besser waren, erscheint unwahrscheinlich. Die Rechnung des Y. im Betrag von 210 M. 72 Pf. ent spricht der Uebereinkunft. Die Schadenaufstellung des X. erscheint übertrieben. Die Pappe ist nicht unbrauchbar geworden, denn die schlecht ge klebte kann neu überklebt und die gut geklebte wie sie ist verarbeitet werden. Das Fehlen eines Teils der Pappe und des Papiers durch Ausschuß usw. ist bei solcher Arbeit un vermeidlich, auch ging die Fracht vertragsmäßig zu Lasten des X. Höchstens die Hälfte des Glacepapiers kann als ver loren betrachtet werden, also beträgt der Schaden hieran höchstens rund 160 M., aber auch an diesen ist X. durch seinen Auftrag vom 26. Juli, wonach wie bis dahin weiter ge arbeitet werden sollte, selbst mit schuld. Y. will von seiner Forderung die Hälfte, also 105 M. 36 Pf., nachlassen, um den Streitfall aus der Welt zu schaffen. Da seine baren Fracht-Auslagen 67 M. 2 Pf. betragen, blieben ihm dann für die Lohnarbeit nur 38 M. 34 Pf., womit seine Selbst kosten nur zu geringem Teil ersetzt wären. Dieses Anerbieten entspricht unseres Erachtens der Billigkeit, und wir entscheiden, daß X. dem Y. 105 M. 36 Pf. bezahlen, die beklebte Pappe übernehmen muß und dem Y. gegenüber aus diesem Streitfall keine Ansprüche besitzt. selbst von Hand bekleben. Bei Absendung dieses Briefes waren schon rund 12 000 Blatt schwache Pappen, also mehr als die Hälfte der ganzen Bestellung, beklebt. Hierauf ant wortete X. noch vor Empfang der neuen Ausfallmuster, er sei in großer Verlegenheit um die kaschierten Pappen, Y. solle nur die Pappen so schnell als irgend möglich kaschieren. In weiteren Postkarten vom 28. und 30. Juli ersuchte X. auch um 99 96 81 Stellung: Für den zahlreichen Bogen beklebter Pappe, die uns X. Muster aus der Lieferung sandte, haben die mit weißem Papier beklebten dünnen Pappen große Blasen zwischen Papier und Pappe. Die Blasen befinden sich meist um diejenigen Bekleben der dickeren Pappen, selbst wenn sie etwas fehlerhaft ausfallen würden, es käme bei diesen nicht so genau darauf an. Y. beklebte die dicken Pappen, stellte aber die Arbeit bei den dünnen Pappen ein und sandte dem X. die noch nicht verarbeiteten Papiere und Pappen zurück. Nach Empfang der beklebten Ware verweigerte X. deren Uebernahme, weil die Pappen faltig, blasig und schmutzig seien, verweigerte die Bezahlung der für Klebearbeit und Fracht geforderten 210 M. 72 Pf. und verlangte von Y. Schadenersatz laut folgender Auf-