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Nr. 77 PAPIER-ZEITUNG - 2843 jenigen, die zeichnerisch am besten zu verwerten sind. So bietet z. B. der Flieder in seinen Fruchtdolden (mit kleinen, glatten, zierlichen Schoten) ein vorzügliches Modell, ebenso achte man auf die Acker- und Wiesenkräuter und Gräser; wenn im Winter dünner Schnee auf Heide und Wiese liegt, ragen solche Fruchtträger als zierliche Bäumchen fast überall hervor; steif und fest heben sie sich mit ihren zierlichen Verästelungen wie schwarze Zeichnungen von der weißen Schneefläche ab und bieten gerade in dieser pflanzenarmen Zeit willkommene Modelle dar. (Forts, folgt) Stereotypie-Patente Aus Nürnberg Die Prüfung der Patentgesuche auf dem Gebiete des Stereotypie wesens wurde in den letzten Jahren recht schwierig für den Fach mann, welcher zunächst die einfache Ankündigung zu Gesicht bekam, denn die Angaben waren oft so allgemein gehalten, daß es unmöglich war, zu erkennen, ob die Neuheit sich auf die Apparate der Rund oder auf jene der Flachstereotypie erstreckte. Eine diesbezügliche Eingabe an das Kaiserliche Patentamt in Berlin brachte uns heute folgenden, von dankenswertem Entgegenkommen zeugenden Bescheid: Berlin NW 6, 13. September 1904 Ihrem Vorschläge, bei den Veröffentlichungen der Patent anmeldungen einen Unterschied zwischen den Apparaten und Maschinen der Rund- und denjenigen der Flachstereotypie zu machen, wird, soweit nicht im einzelnen Falle Bedenken sich ergeben, Folge gegeben werden. Der Präsident des Kaiserlichen Patentamtes (Unterschrift) An die Maschinenfabrik Kempewerk G. m. b. H. in Nürnberg Eigentumsrecht an Lithographien In Nr. 74 finde ich die Briefkasten-Frage 5727 über »abgeschliffene Lithographien« nebst Antwort. Die Ansicht Ihres Fachmannes ist sicherlich irrig. Ich lasse von den verschiedensten lithographischen Anstalten Jahr für Jahr sehr viel Lithographien herstellen, und es ist auch mir schon vorgekommen, daß eine lithographische Anstalt Litho graphien, ohne meine Einwilligung einzuholen, abgeschliffen hat. Es handelte sich in einem Falle sogar um einen ziemlich bedeutenden Betrag, und ich habe dann die lithographische Anstalt vor die Wahl gestellt, entweder die Lithographien auf ihre Kosten wieder herzu stellen, öder mir den s. Zt. bezahlten Betrag zu vergüten. Die litho graphische Anstalt hat mir dann den Betrag gutgebracht. Wenn der Herr, der unter Nr. 5727 anfragt, die Lithographie be zahlt und entweder die Skizze (das Original) selbst geliefert oder der lithographischen Anstalt, die es ihm vielleicht geliefert hat, ebenfalls extra bezahlt hat, so ist die Lithographie sein Eigentum. Die litho graphische Anstalt hat kein Recht, das Eigentum des Anfragers zu vernichten. Ob der Stein, auf den die Lithographie gemacht worden ist, der lithographischen Anstalt gehört, tut hierbei nichts zur Sache. Die lithographische Anstalt müßte erst bei dem Eigentümer der Litho graphie anfragen, ob er mit dem Abschleifen der Lithographie einver standen wäre, und erst wenn sich der Angefragte damit zufrieden er klärte, durfte die Anstalt den Stein abschleifen. Es handelt sich hier nicht um ein Eigentumsrecht der lithographischen Anstalt, sondern um ein Eigentumsrecht des Anfragers. Wollte die lithographische Anstalt die Lithographie nicht länger auf dem Stein stehen lassen, so mußte sie dem Anfrager ermöglichen, sich Umdrucke von der Lithographie auf einen anderen Stein machen zu lassen, damit die Lithographie ihm erhalten bliebe. Ein anderer Ausweg wäre in diesem Falle gewesen, daß die lithographische Anstalt dem Anfrager den Stein verkauft hätte, wenn sie ihn nicht länger liegen lassen wollte. Für die Besitzer lithographischer Anstalten gibt es kein anderes Recht, als das Recht des bürgerlichen Gesetzbuches, und die Ansicht der Fachleute ist für den Richter noch lange nicht maßgebend. Ich bin fest überzeugt, daß wenn der Anfrager die Sache gerichtlich an hängig macht, der Lithograph verurteilt wird, entweder die Litho graphie wieder herzustellen, oder den dafür berechneten Betrag herauszuzahlen. Für den Anfrager hat die Lithographie in diesem Falle genau den gleichen Wert wie bei der ersten Auflage, denn wenn er eine Neuauflage drucken muß, so braucht er die Lithographie und muß dafür den gleichen Betrag bezahlen, den er das erste Mal bezahlt hat. Allerdings hätte der Anfrager weise gehandelt, wenn er mit dem Lithographen vereinbart hätte, daß dieser die Lithographie stehen lassen muß, bis er ihm die Erlaubnis zum Abschleifen gibt, und ich bin überzeugt, der Lithograph hätte, um den Auftrag zu erhalten, sich sehr gerne dazu bereit erklärt. H., Buch- und Kunstverleger Berichte aus Typographischen Gesellschaften Frankfurt a. M. Typographische Gesellschaft. Am Sonntag, 28. August, fand eine große Drucksachen-Ausstellung statt; darunter waren auch die diesjährigen Johannisfest-Drucksachen. Der Besuch seitens der hiesigen Buchdrucker war sehr gut. In der Sitzung vom 5. September sprach Herr C. Schirmer über »Moderne Reproduktionstechnik«. Redner ging vom Holz schnitt aus und beschrieb die Entwicklung der Illustration bis zur Photographie. Er erläuterte die verschiedenen Repro duktionsverfahren, sowie die Positiv-, Negativ- und Platten- Retusche sehr eingehend. Auch Emailleverfahren, Autotypie und Chromotypie wurden beschrieben. Die Gesellschaft be geht am Sonnabend, 24. September, ihr erstes Stiftungsfest durch einen Herrenabend im Vereinslokale »König von Eng land«. Am Sonntag, 11. September, fand eine Besichtigung des Goethehauses und Museums statt, die seitens unserer Mit glieder recht zahlreich besucht war. Ferner wurde ein Besuch der Darmstädter Künstler-Ausstellung für Anfang Oktober in Aussicht genommen. —r. Leipzig. Typographische Vereinigung. Ueber den Nutzen der Kenntnis fremder Sprachen und praktische Winke bei deren Erlernung sprach Herr Otto Vetter in der Versammlung am 14. September. Die Anforderungen, so führte Redner aus, die bezüglich der Kenntnis fremder Sprachen an den Schriftsetzer gestellt werden, sind recht verschieden. In Universitätsstädten wird in dieser Beziehung am meisten von dem Setzer verlangt, und oft genug erschwert schlecht geschriebenes Manuskript das Entziffern der fremden Sprache. An den falschen Trennungen der Wörter kann man die Unkenntnis des Setzers erkennen, der in anderen Satzarten sehr gut sein mag, aber keinen tüchtigen Werksetzer abgibt. Bei der schnellen Ein führung der Setzmaschine ist es doppelt nötig, in jeder Hin sieht durchgebildet zu sein, und dazu gehört auch die Kenntnis der französischen und englischen Sprache. Beide Sprachen gründlich zu erlernen ist nicht leicht, die Mühe macht sich aber bezahlt, und in den meisten Fällen schützen sie vor Konditionslosigkeit. In Berlin, Leipzig, Stuttgart usw., wo nicht selten griechischer, russischer und hebräischer Satz ver langt wird, werden höhere Ansprüche an den Setzer gestellt, denen er, wenn er weiter kommen will, gewachsen sein muß. Daher gilt für alle vorwärtsstrebenden Setzer der Rat: Lernt fremde Sprachen! wenigstens französisch und englisch. Die Erlernung kann durch Selbstunterricht, mit Hilfe von Unter richts-Kursen und durch Privat-Lehrer erfolgen. Selbstunter richt ist nicht zu empfehlen, weil der Erfolg nur in den seltensten Fällen befriedigend ist. DieTeilnahme an einem Sprach- Kursus ist eher zu empfehlen. Wie auch kürzlich in der Papier- Zeitung über dieses Thema zu lesen war (Nr. 6S, S. 2506), sollten die typographischen Vereine Deutschlands immer mehr solche nützlichen Kurse einführen und nicht nur die Spezial-Fächer der Akzidenzsetzer pflegen. Am vorteilhaftesten aber für die Erlernung fremder Sprachen sind die Unterrichtsstunden bei einem tüchtigen Privat-Lehrer, wenn angängig mit einem oder zwei Kollegen. Um eine Sprache gründlich zu erlernen, ist es nötig, das entsprechende Land aufzusuchen. Hierauf re ferierte Herr Willy Kirstein über die ausgestellten 34 Tafeln des amtlichen Katalogs der deutschen Abteilung auf der Welt ausstellung in St. Louis und bezeichnete dieselben als eine hervorragende Leistung der Reichsdruckerei. Zum Schluß gab der Vorsitzende bekannt, daß am Reformationsfeste (31. Ok tober) die Besichtigung der Cröllwitzer Aktien-Papier-Fabrik in Halle-Cröllwitz unternommen wird, ferner hat die Wiener Typographische Gesellschaft eine Skizzen-Sendung in Aussicht gestellt. M. Vorträge im Königlichen Kunstgewerbe-Museum zu Berlin, Prinz Albrecht-Straße 7. Herr Dr. E. Schwedeler-Meyer wird über Die Deutsche Buchillustration des XIX. Jahrhunderts in folgenden 10 Vorträgen sprechen: Einleitung: Bild und Buch — Kupferstich, Holzschnitt und Lithographie. Chodowiecki — Carstens — die Nazarener als Illustratoren — Genelli. Taschenbücher, Almanache und Kalender — Die Künstler der Düsseldorfer Schule. Retheis Totentanz — Neureuther — Kaulbach — Schwind. Das Werk Ludwig Richters. Adolf von Menzel als Illustrator. Kinderbücher und Jugend schriften, Specter, Hosemann, Pocci, Hoffmanns Struwel peter. Satiriker und Humoristen — Der Kladderadatsch — Die Fliegenden Blätter — Die politische Satire der vierziger