Volltext Seite (XML)
PAPIER-ZEITUNG 2839 Schutzvorrichtungen an Papierschneidemaschinen Eigenbericht Am 11. September fand in Jena die vom Vorstande der Papierverarbeitungs - Berufsgenossenschaft veranstaltete Be- sprechung statt, vergl. Nr. 66 Titelseite. Folgende Herren haben daran teilgenommen: Ingenieure Val. Feldmann, H. Rottsieper und W. Schirmer als techn. Aufsichtsbeamte der Deutschen Buchdruckor-Berufsgenossen- schaft; Ingenieure J. Gunderloch, H. Holtzhausen, G. Lincke, K. Reinold, E. Schindler und W. Schirmer als techn. Aufsichtsbeamte der Papiermacher-Berufsgenossenschaft; Herr Schirmer vertrat 2 Berufsgenossenschaften; Ingenieur R. Hütt als techn. Aufsichtsbeamter der Papierverarbeitungs- Berufsgenossenschaft; Ingenieur E. Bauifr als techn. Aufsichtsbeamter der Nahrungsmittel- Berufsgenossenschaft ; Ingenieur P. Hosemann im Auftrage des Vereins Deutscher Revisions- Ingenieure; Oberingenieur R. Krause als Vertreter der Firma Karl Krause in Leipzig, und J. Lnose als Vertreter der Bautzener Kartonnagen-Maschinenfabrik in Bautzen. Ingenieur Hütt, Berlin, eröffnete um 93/4 Uhr vormittags die Sitzung, hieß die Erschienenen herzlich willkommen und dankte im Namen seines Vorstandes für ihr Erscheinen. Dann hob er, an Hand des statistischen Materials seiner Berufs genossenschaft, die hohe, stetige Steigerung der Unfall belastung der Berufsgenossenschaften hervor, die es dringend notwendig mache, eine Verbesserung herbeizuführen. Eine solche sei durchaus möglich; gerade die Schneidemaschinen und ähnliche Arbeitsmascbinen bewirkten zu 50 und mehr Prozent entschädigungspflichtige Unfälle durch Stellen, die sich vollkommen abschützen ließen, oder die durch andere Bauart vermieden werden könnten. Es sei daher äußerst wichtig, wenn die Maschinen gleich von ihren Erbauern mit den notwendigen Sicherheitsvorrichtungen versehen würden. Ganz besonders begrüße er daher die anwesenden Vertreter der Maschinen-Industrio. (Von der Firma H. Füllner in Warmbrunn lag die Mit teilung vor, daß sie sich, sofern es ihr möglich sei, bei der Besprechung vertreten lassen würde; die beiden Firmen Chn. Mansfeld in Leipzig und Wilh. Ford. Heim in Offenbach bedauerten, nicht teilnehmen zu können, und baten um Ueber- Sendung der gefaßten Beschlüsse.) Nach einem von Herrn Hütt vorgelegten Plane wurden nunmehr zuerst die allgemeinen und dann die besonderen Schutzmaßnahmen der verschiedenen, in der Papier-Industrie benutzten Schneidemaschinen besprochen und in eingehender Beratung die nachfolgenden 12 Forderungen einstimmig an genommen: I. Allgemeine Schutzvorkehrungen e, aber zugängliche Zahngetriebe sollen 2. Abschiitztmg von Schwungrädern usu>. Alle außen liegenden und leicht zugänglichen Schwungräder, Riemscheiben und Zahnräder sind abgedeckt zu liefern. (Vollguß oder Blechscheibe.) 3. Abschätzung vorstehemler Keile, Schraubenköpfe, Muttern und dergl. Solche Teile sind zu vermeiden oder einzukapseln. 4. Ausrückvorrichtungen. a) Selbsttätiger Stillstand des Messerhaltcrs. Neu beschaffte Ma schinen müssen so eingerichtet sein, daß auch bei Hand maschinen der .Messerbalken selbsttätig in höchster Stellung zum Stillstand gebracht wird. b) Ausrücker-Sicherungen. Jede durch elementare Kreft be triebene Arbeitsmaschine soll mit eigenem Ausrücker ver- - sehen sein. Der Ausrücker muß gegen unbeabsichtigtes An gehen gesichert sein. 5 Sicherungen an Haiulkurbeln. Handkurbeln, die in einen Ver kehrsweg reichen, sind durch eine Schutzmaßnahme zu sichern, die den Verkehr ablenkt. 1. Zahnräderschutz. Die Abschätzung der Zahnräder muß mög lichst vollkommen gestaltet werden, und zwar nicht nur durch Ver deckung des Umfanges, sondern auch seitlich. Wird das Getriebe nicht ganz umhüllt, so muß der Schutz mindestens 2 cm vom Zahn kranz entfernt bleiben und jedes Ende aufgebogen .sein. Auch versteckt liegendi derart abgeschützt werden. II. Besondere Schutzvorkehrungen 6. Pappschercn, Kartonscheren. Der Preßbalken soll mit seiner Oberkante etwa 8 cm von der Messerschneide entfernt sein. Gegengewicht muß so schwer sein, daß das Messer nicht von se herunterfallen kann. Jede Schere muß mit Preßvorrichtung o er Schutzlineal versehen sein. 7. Hebelschneidemaschinen. Die Hebel an neu beschafften Maschinen dürfen nur aus Schmiedeeisen hergestellt sein. Die Handhebel müssen entweder eine Ueberneigung von 30 Grad oder einen Selbstfang haben, der verhindert, daß unbeabsichtigtes Herunterfallen vor kommen kann. Nach Lösung des Selbstfanges darf der Hebel nicht von selbst herunterfallen. Die Abschützung der Schlitze, Vertiefungen des Messer halters usw. ist so auszuführen, wie die folgende Ziffer 8 a bis e angibt. 8. Schneidemaschinen mit Zahnräderantrieb. Bei Schneide maschinen sind: a) Die Schlitze des Messerhalters entweder so zu gestalten, daß sie nicht bei abgenutztem Messer im Gestell ver schwinden, oder sie sind vollkommen zu verdecken. b) Der Messerhalter ist so auszuführen, daß sich bei kürzestem Messer Rippen nicht in das Gestell hineinbewegen, oder sie sind zu verdecken, oder die Vertiefungen sind auszufüllen. c) In gleicher Weise sind die hohlen Stellen des Rahmens zu behandeln, an denen der Messerhalter vorübergleitet. d) Ein vorderes Schutzkonsol ist zu vermeiden; das hintere Schutzkonsol ist so auszuführen, daß es ohne Vertiefung am Messer anliegt. e) Der Preßbalken ist so auszuführen, daß er vorn keine Ver tiefung hat. 9. Querschneidemaschinen. Das Messer des Querschneiders ist so abzuschützen, daß Nachgreifen unter das Messer verhindert wird. 10. Kreismesserscheren, Ritzmaschinen, Rundschneidemaschinen. Die Kreismesser sind abzuschützen. 11. Ausschneidemaschinen. Bei Ausschneidemaschinen, Falt schachtelstanzen usw. ist den Messern ein Schutzstab vorzulegen, falls nicht die Messer durch Abstreifer geschützt sind. Bei Ausstanzmaschinen mit lose aufzusetzenden Schneideeisen ist dafür Sorge zu tragen, daß Nachgreifen unter den herabgehenden Druckbalken verhindert wird. 12. Biegemaschinen. Bei Biegemaschinen ist das Stauch- oder Schlitzmesser abzuschützen. Als empfehlenwert wurde es angesehen, sämtliche an Ma schinen angebrachten Schutzvorkehrungen durch eine in die Augen fallende Farbe (rot) hervorzuheben, um einerseits das Auge des Arbeiters an das ständige Vorhandensein des Schutzes zu gewöhnen und anderseits dem Auge des Inhabers oder Betriebsleiters das Fehlen des Schutzes auffälliger zu machen. Ferner herrschte die einstimmige Ansicht, daß es von großem Werte sei, brauchbare Schutzvorrichtungen in einem mit Abbildungen versehenen Buche zu veröffentlichen, und es den Mitgliedern der Berufsgenossenschaften zuzustellen. Mit Dank an die Teilnehmer wurden die Verhandlungen um 21/4 Uhr nachmittags von Herrn Hütt geschlossen, nach dem ihm durch Herrn Reinold seitens der Versammlung für die Vorarbeiten und die Leitung der Besprechung gedankt worden war. Uneinbringliche Forderungen Uneinbringliche Forderungen sind nicht immer uneinbringlich, wenn man den richtigen Weg einschlägt. Ein mir befreundeter Papier fabrikant klagte mir, daß er von einer Papierwarenfabrik kein Geld bekommen könne, und jede Klage aussichtslos sei. Ich versprach, ihm zu seinem Gelde zu verhelfen, und ließ mir von der Papierwaren fabrik Tüten anstellen. Die Preise waren zwar nicht günstig, doch kaufte ich in Höhe der Forderung meines Freundes. Nachdem die Ware geliefert war, trat der Papierfabrikant seine Forderung an mich ab und benachrichtigte davon die Papierwarenfabrik. Der Papier fabrikant erhielt von mir den genauen Wert der von mir bezogenen Papierwaren, wobei er einen gewissen Prozentsatz verlor. Das Geld aber war gerettet. Wäre die Forderung meines Geschäftsfreundes ausgeklagt ge wesen, so wäre die Sache noch einfacher gewesen, er hätte nur auf den Fakturenwert Beschlag zu legen brauchen. T. Abort-Papier in den Eisenbahn-Wagen. Der Bequemlichkeit und Reinlichkeit in den Eisenbahn-Abteilen widmet die Preußische Staats bahnverwaltung fortgesetzt die größte Aufmerksamkeit. Bei den in den Personenwagen eingerichteten Aborten läßt sich die Säuberung durch Bahnangestellte während der Fahrt nicht durchführen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat nun vor kurzem angeordnet, daß mit einer diesem Uebelstande abhelfenden Erfindung von den Eisenbahn-Direktionen Versuche angestellt werden sollen, nämlich mit dem von der Firma Brecke & Richter in Hannover hergestellten Schutzsitz »Purus«, der mit auswechselbarem Papierabreißblock ver sehen ist und eine stete Sauberhaltung ermöglicht. Der Staatsbahn- Ausschuß für Personen-, Post- und Gepäckwagen soll über den auch bereits bei größeren Hotels eingeführten Schutzapparat baldmöglichst an den Minister berichten. (Berliner Neueste Nachrichten)