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2838 PAPIER-ZEITUNG Nr. 77 Der unterzeichnete Verein bittet daher im Namen aller Inter essenten das verehrliche Polizei-Präsidium ganz ergebenst, den 1. April 1905 als Zeitpunkt für die Einführung der neuen Formulare festsetzen zu wollen. Bis dahin dürften die alten Vorräte aufgebraucht sein, zumal von der erwünschten Aenderung sogleich alle Beteiligten be nachrichtigt werden würden, und die Neufertigung könnte dann in Ruhe und unter normalen Verhältnissen vorgenommen werden. Eine ähnliche Eingabe wurde von der Handelskammer zu Berlin an dieselbe Stelle gerichtet. Eine Abordnung beider Körperschaften sprach in derselben Angelegenheit am 15. Sep tember im Polizei-Präsidium vor. Der erfreuliche Erfolg dieser Bemühungen war nach stehender Bescheid: Der Polizei-Präsident Berlin 0 25, 17. September 1904 Abteilung I Alexanderstr. 3/6 J.-No. I. 4302 Dem Vorstande wird auf die Eingabe vom 8. d. Mts. ergebenst erwidert, daß es nicht angängig ist, den Termin für das Inkrafttreten der Polizei-Verordnung über das Meldewesen vom 6. d. Mts. hinauszuschieben. Dagegen ist unter den vorgetragenen Umständen, insbesondere bei der Schwierigkeit, die erforderliche Anzahl der neuen Meldeformulare bis zum 1. k. Mts. fertigzustellen, nach gelassen worden, daß bis Ende Dezember d. Js. auch die bisherigen Formulare für An- und Abmeldungen noch Verwendung finden dürfen. In Vertretung: Friedheim An den Vorstand des Papiervereins Berlin und Provinz Brandenburg hier Die neuen Vordrucke unterscheiden sich von den alten hauptsächlich dadurch, daß für Umzüge innerhalb des Ge meindebezirks besondere Zettel benutzt werden. Sie sind 180x223 mm groß und haben holzschliffhaltiges Papier. Vor druck A (gelbes Papier): Anmeldung innerhalb des Gemeinde bezirks. Vordruck B (grau): Abmeldung innerhalb des Ge meindebezirks. C (weiß): Anmeldung von auswärts Zugezogener. D (grün): Abmeldung nach auswärts Ziehender. E (weiß, besseres Papier): Anmeldung Reisender. F (wieE): Abmeldung Reisender. Papier- und Pappenmarkt Zu Nr. 75 Titelseite Vom Main Es ist bemerkenswert, daß ein Händler für den Aufschlag Stimmung zu machen versucht. Gerade der Zwischenhandel hat doch unter Preisschwankungen — nach oben oder nach unten — stets zu leiden! Tatsächlich wurden für Pappen besserer Art geringe Auf schläge von den Fabrikanten bei den Verbrauchern durchgesetzt, 10—25 Pfennig auf die 100 kg. Dies fiel nicht schwer, da die Er höhung klein war, und dem Pappen-Verbrau eher die Uebersicht des Großhändlers fehlt. In andern Sorten, wo Fabrikant und Verbraucher nicht unmittelbar mit einander arbeiten, sind bis zur Stunde noch keine Aufschläge durchgesetzt worden, nur nehmen viele Fabriken keine langfristigen Abschlüsse mehr an. Der Papiermarkt ist fest, und aller Voraussicht nach werden die Preise ihren jetzigen Stand nach keiner Richtung verlassen. T. Holzschliff zu Tapetenpapier Der Stoff zu Tapetenpapier — wie zu allen gefärbten Papieren — soll sich einerseits leicht und intensiv färben lassen, anderseits splitterfrei sein. Wollte man splittrigen Schliff durch starkes Mahlen ver feinern, so würde der Stoff schmierig, pergamentartig, und seine Aufnahmefähigkeit für Farbe würde geringer. Durch leichtes Kollern dagegen werden splitterartige Holzstoffteile zerfasert, der rösche Charakter des Stoffs aber bleibt un geändert. Das Kollern bewährt sich besonders, wenn Tapeten papier ausschließlich aus Braunschliff hergestellt werden soll. Ist kein Kollergang vorhanden, so empfiehlt es sich, den Stoff in einem Zentrifugalholländer zu mahlen. Holländer mit Mahl zeug aus Stein dürften sich für solche Papiere nicht besonders eignen, weil durch sie der farbabstoßende Pergamentcharakter und die Transparenz des Stoffs zu sehr begünstigt werden. Aus diesem Grunde darf auch die Bearbeitung der einzelnen Eintragungen im Kollergang nicht zu lange dauern. Da — wie aus dem Gesagten hervorgeht — der Charakter des Stoffs bei der Ganzstoffbereitung nur wenig geändert werden kann, so muß dem Schliff der richtige Charakter schon durch entsprechendes Schleifen und — bei Braunschliff — auch durch das Kochen erteilt werden. Der Stoff darf nicht zu schmierig und nicht zu kurz sein. Schliff fiir Druck- und Schreibpapier soll meist ähnlich beschaffen sein. Der rösche Charakter erleichtert auch das Entwässern und gestattet dem zufolge rascheren Gang der Papiermaschine. Erzeugt man in der Schleiferei langfasrigen, röschen Stoff, so kann man mit gleicher Kraft in gleicher Zeit wesentlich mehr Stoff erzielen, als wenn man feinen, schmierigen Schliff erzeugt. A. U. S. Lohnbewegung Berliner Luxuspapier-Arbeiter. (Vergl. Nr. 74 Seite 2728.) In mehreren Betrieben sind Arbeiter und Arbeiterinnen in den Ausstand getreten. So haben, wie wir erfahren, in der Fabrik von Ferdinand Stange, Beuthstraße 8, rund 20 Arbeiter der Kartonnagen- und Falz-Abteilung die Arbeit niedergelegt. Die Firma will die ge forderte Lohnskala bewilligen, aber ihre Akkordsätze, die den Arbeitern guten Verdienst ermöglichen, unverändert lassen. Sie schrieb jedem einzelnen Ausständigen, er sei entlassen, wenn er sich nicht am 23. September zur Arbeit melde. In der Fabrik von Bernhard & Co., Wilhelmstraße 29, waren am 22. September gegen 40 Arbeiter der Heft-, Karton nagen- und Präge-Abteilung ausständig. Hier sind die Arbeiter mit den Akkordsätzen einverstanden, jedoch wollen die Inhaber nicht mit einer »Lohnkommission« der allgemeinen Arbeiter schaft, sondern nur mit ihren eigenen Arbeitern unterhandeln. Auf Freitag, 23. September, Abend, wurde eine Sitzung der »Vereinigung Berliner chromolithographischer Anstalten« ein berufen und Vertreter der ausständigen Arbeiterschaft dazu eingeladen. Man hoffte, in dieser Versammlung gütliche Einigung zu erzielen. Auch die Chromolithographische Kunst anstalt Paul Finkenrath, G. m. b. H., Schlesische Straße 31, beabsichtigte sich an dieser Sitzung zu beteiligen. Ueber das Ergebnis werden wir berichten. Bei der Firma E. A. Schwerdtfeger & Co., Reinickendorfer Straße 54b, ist am 19. September ein partieller Streik aus gebrochen, der sich auf die Goldpresserei, Buchbinderei und Prägerei beschränkt. In diesen Teilen der Fabrik haben über 100 Personen die Arbeit niedergelegt, sodaß der Betrieb in denselben fast gänzlich eingestellt werden mußte. Die Litho graphie und Steindruckerei der Firma ist von dem Streik in keiner Weise betroffen. In diesen Abteilungen wird nach wie vor gearbeitet. Schrenz-Tüten Schrenz-Ware .. M. .. Pf. franko! (Wir drucken den Preis nicht ab, um den Markt nicht zu schädigen. Schriftleitung.) Man darf diesen Preis als den Tiefpunkt ansehen, welchen man in West deutschland vor Jahresfrist herbeisehnte, als die Tütenfabrikanten die erstrebte Einigung nicht erzielen konnten und sagten: »Es muß noch viel schlechter kommen, die Preise müssen erst sinken, bis man Geld zulegt, dann wird es besser.« Einigung zu erzielen ist in West deutschland sehr schwierig Es sind der Tütenfabrikanten zu viele, auch erschweren ungesunde Gebräuche im Geschäftszweig sowie Ver schiedenartigkeit der Hersteller die Bestrebungen zur Einigung. Auch haben unausbleibliche Differenzen in bereits bestandenen Verbänden das Vertrauen zu diesen erschüttert, wennschon deren Segen nicht bestritten werden kann. Und es muß doch anders werden! Entweder habet Einsicht und lernt kalkulieren, Ihr Tütenfabrikanten, dann werden die Preise auch ohne Verband steigen, oder rufet aufs neue einen Zusammenschluß der Fabrikanten ins Leben. Nur nicht ängstlich, wenn auch anfangs Aufträge durch solche entgehen, welche darauf ausgehen sich abzuwirtschaften, welche aber niemals hoch kommen werden. Gesundung der Tütenfabrikation ist so sehr geboten, wie kaum bei einer Kategorie der Papierverarbeitung. Aussprache erbeten. Chile. Zollfreie Einfuhr von Zeitungspapier. Durch eine Ver ordnung der obersten Zollbehörde vom 22. Dezember 1903 war die zollfreie Einfuhr von Zeitungspapier gewissen Er schwerungen unterworfen worden. (Vergl. »Papiermarkt in Chile«, Nr. 75 von 1904.) Durch eine Verfügung dieser Be hörde vom 18. Juni 1904 wurde die genannte Verordnung aufgehoben und bestimmt, daß Papier zum Druck von Zeitungen, Plakaten, Büchern usw. in Zukunft ohne weiteres Verfahren als das der Feststellung seiner Art zollfrei abgefertigt werden soll. Diese Abfertigung erfolgt nach Ziffer 2 der Ausführungsvor schriften zum Schätzungstarif, d. h. die Zollamtsvorsteher haben die Prüfung vorzunehmen und der obersten Zollbehörde Muster des Papiers zu übersenden, damit dieses Amt die An wendung des Gesetzes gleichmäßig gestalten kann.