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Nr. 76 2835 PAPIER-ZEITUNG Matrizen für künstliche Rippung 5760. Frage: Einer meiner ausländischen Kunden sendet mir beiliegende Postpapier- und Matrizen-Probe mit dem Ersuchen, ihm zu sagen, wer die Matrizen liefert, und ob etwa die Benutzer solcher Ma trizen besondere Maschinen oder Einrichtungen verwenden um die Gau frage des Papiers (ohne Prägung) zu erzielen. Da mir nun die Fabri kanten der Matrizen nicht bekannt sind, bitte ich Sie mich hierüber aufzuklären. Antwort: Im übersandten Postpapier-Muster ist mittels Blindpressung eine Art Rippung hervorgerufen ähnlich derjenigen, die in Handpapier durch die Rippen der Schöpfform, in Maschinen papier durch die Rippen der Siebwalze erzeugt wird. Der über sandte »Matrizen-Abschnitt« ist ein Stückchen festes dickesPapier, auf dessen einer Seite erhabene, gerade, parallele Striche aus Gelatine gezogen sind. In einer Richtung laufen diese Striche etwa 1—2 mm, in der anderen etwa 10 mm von einander. Läßt inan wenige Bogen Papier mit dieser Unterlage zwischen Blech platten durch ein Satinierwerk gehen, so erzeugen die Leim striche im Papier die erwähnte künstliche Rippung. Andere Verfahren zur Herstellung künstlicher Wasserzeichen sind in Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation Seite 1003 beschrieben. In Deutschland und Oesterreich befassen sich unseres Wissens mehrere Papiertechniker mit der Herstellung solcher Prägeplatten für künstliche Wasserzeichen. Wir kennen ihre Adressen nicht und teilen auch sonst keine Bezugsquellen mit, um nicht Einzelne zu bevorzugen. Kleine Anzeige dürfte zum Ziel führen. Holzfreier farbiger Karton 5761. Frage: Die Papiergroßhandlung X. in A. bestellte bei uns ea. 8000 Bogen hfr. farbig Karton, Farbe nach Probe, 50/58 cm, 72 kg per 1000 Bogen. Diesen Auftrag nahmen wir mit der Aenderung an, daß wir statt »Farbe nach Probe« schrieben: »möglichst nach Muster«. Da das Vorlagemuster, wonach die Anfertigung geschehen sollte, laut Beilage, zu winzig und außerdem von Fingern abgegriffen war, ersuchten wir zugleich um ein größeres Muster, da auf dem kleinen Abschnitt die Farbe nicht genau zu erkennen sei. Da die Firma X. die Zusendung eines größeren Musters verweigerte, waren wir genötigt, die Fabrikation nach dem Muster a und dem weiter eingesandten kleinen Schnitzel b vorzunehmen. Nach erfolgter Lieferung und Berech nung stellte uns die Firma das Papier zur Verfügung, da das Papier in Färbung nicht nach dem Vorlagemuster ausgefallen sei. Da es keine Fabrik gibt, die Papier in Färbung ganz genau nach einem Vorlagemuster machen kann, wenigstens nicht bei der kleinen Menge von rund 500 kg und bei einer so unbestimmten schwierigen Farbe, gebrauchten wir die Vorsicht, in unserer Auftrags-Bestätigung zu betonen: »möglichst nach Muster«. Die Anfertigung ist nach Muster c ausgefallen und ist unseres Er achtens in Farbe gut getroffen. Aber selbst wenn ein geringfügiger Farbenunterschied da wäre, gäbe das kein Recht zur Beanstandung. Das Papier dient zu Notiz- Tabellen. Die Qualität des gelieferten Papieres ist zudem besser als das Vorlagemuster, was X. anerkennt. Wir bitten Sie um Ihr Urteil. Dürfen wir bei Klage auf Erfolg rechnen? Antwort: Das 7x10 cm große Farbmuster hat unbestimmte hellblaugraue Steinfarbe. Solche Farben nach fremdem Muster gut zu treffen ist eine Kunst, besonders bei so kleinen An fertigungen, wo man zuerst gemachte Fehler nicht durch Nach leeren anders gefärbten Stoffes gutmachen kann. Fragesteller hat seine Aufgabe gut gelöst. Der Ton ist gut getroffen, der geringe Unterschied liegt innerhalb der zulässigen Grenzen. Wie bei einem Prozeß das Urteil lauten würde, wissen wir nicht, die Ansicht des gerichtlichen Sachverständigen wird dafür maß gebend sein. Wir empfehlen friedliche Schlichtung zu beider seitigem Nutzen. Streifiges Papier 5762. Frage; Wir nehmen Bezug auf Ihren Schiedspruch Nr. 212 vom 24. Januar betreffend »Streifiges Papier«. Wir haben einen ähn lichen Fall zu vertreten. Obgleich wir unserem Kunden eine Abschrift Ihres Urteils einsandten und ihn darauf aufmerksam machten, daß sich das Vorkommnis nicht immer vermeiden lasse, will er das Papier doch nur als zweite Wahl annehmen. Wir geben Ihnen einliegend einige Bogen unserer Lieferung. Wie stellen Sie sich hierzu? Wir sind der Ansicht, daß der Kunde das Papier ohne jeden Nachlaß übernehmen muß, da die Brauchbarkeit des Papieres nicht beeinflußt wird. Antwort: Auf die uns übersandten Proben trifft das im Schiedspruch 212 gefällte Urteil genau zu. Wir sind der An sicht, daß die nur bei scharfer Betrachtung der Durchsicht er kennbaren Streifen zu keinerlei Abzug berechtigen. Einer der sieben übersandten Musterbogen zeigt durchgehende Quetsch falten. Wenn in der Ladung viele solcher Bogen vorkommen, so ist die Beanstandung begründet. Was darf auf dem Firmenschild stehen? 5763. Frage: A. kaufte vor Jahren von B. ein Papiergeschäft und übernahm dabei eine alte Firma mit dem wohlbekannten Namen eines früheren Besitzers O. Da das Papiergeschäft dem A. nicht den erhofften Gewinn erbrachte, führte er neue Artikel ein, die zwar vielleicht in den Rahmen des Geschäfts passen können, aber nicht in dem Sinne des früheren Besitzers O., ja in direktem Gegensatz zu dessen Gesinnung sind, ein. Dieser C. war strenger Protestant, ein Gegner der Gebräuche der katholischen Religion. Der jetzige Besitzer führt religiöse Statuen, Rosenkränze, Wachskerzen usw. Von dem übernommenen Papiergeschäft sieht man in seiner Auslage nichts, oder beinahe nichts mehr. Bei frischer Instandsetzung seiner Firmen schilder ließ A. neben der Firma auf dem Schild die neu zugelegten Gegenstände anführen. Ist das nach dem Gesetz statthaft? Antwort: Wenn A. von B. das Recht zur Führung der alten Firma ohne einschränkende Bedingung erworben hat, so kann A. seinen Geschäftsbetrieb erweitern und auf seinen Firmenschild schreiben was er will, ohne dem Vorbesitzer seines Vorgängers Rechenschaft schuldig zu sein. Nach § 17 HGB. ist die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift ab gibt. Es ist aber üblich und mit dem Gesetz vereinbar, auf dem Ladenschild außer dieser »Firma« den Geschäftszweig und dergl. anzubringen. Man könnte eine Zusammenstellung wie »A., Schreibwaren und Heiligenbilder« nur dann mit Erfolg anfechten, wenn darin eine Beleidigung oder Herabsetzung des A. läge. Eine solche können wir darin umso weniger finden, als die Gewerbe-Ordnung vorschreibt, daß an jedem Laden außer der Firma auch der Name des Inhabers deutlich ver zeichnet wird. Shedbau für eine Kartonnagen-Fabrik 5764. Frage: Wir können zu verhältnismäßig billigem Preise 1200 qm Boden erwerben, worauf wir beabsichtigen, ca. 700 qm Shed- Bauten zu errichten. Da diese Bauten bedeutend billiger als Etagen- Bauten sind, und genügend Baugrund vorhanden ist, fragt es sich, ob diese Shed-Bauten für die Kartonnagen-Fabrikation geeignet erscheinen. Haben sich diese Bauten für ähnliche Betriebe bewährt? Lassen sich diese Räume durch Oefen so heizen, daß im Winter die Temperatur hoch genug wird, um den Leim flüssig zu erhalten? Da wir elektrische Kraft verwenden, kommt Dampfheizung nicht in Frage. Welcher Boden-Belag erscheint Ihnen am geeignetesten, Holz- oder Beton-Boden? Antwort eines Papierwaren-Fabrikanten: Shedbauten sind, sofern genügender Platz vorhanden ist, bei sachgemäßer Ausführung für Kartonnagen-Fabrikation sehr wohl zu empfehlen, da bei dieser Bauart gleichmäßiges und gutes Licht erzielt wird. Von besonderer Wichtigkeit ist rich tige Dachkonstruktion, ferner sollen die Abfallrohre genügend groß sein, damit sie bei starken Regengüssen die erheblichen Wassermengen, welche sich infolge der großen Dachflächen ergeben, leicht schlucken können. Ob Oefen für die Heizung ausreichend sind, hängt nur von deren Anzahl und von der Höhe der Räume ab, doch ist Dampfheizung unter Verwendung von Rippen-Heizkörpern vor zuziehen, welche am besten in der Nähe von Türen und Fenstern, sowie einige Meter vom Fußboden entfernt in der Schwebe an gebracht werden, damit die von oben herabfallende kalte Luft abgefangen wird. Für den Fußboden-Belag ist nach meinen Erfahrungen Holz oder Asphalt am besten, Zement ist zu kalt. Bezüglich des Kostenpunktes ist zu beachten, daß ein so lider Shedbau sich ebenfalls ziemlich kostspielig stellt, sodaß unter Berücksichtigung der größeren Baufläche, welche er bean sprucht, ein Etagenbau in den meisten Fällen vorzuziehen ist. Gr. Gelatinefolien auf Papier kleben 5765. Frage: Können Sie uns einen Klebstoff angeben, mit dem man kleine Stückchen Gelatinefolien so auf Papier kleben kann, daß sie sich nicht leicht loslösen? Wir haben bereits die verschiedensten Mittel angewendet, doch mit wenig Erfolg. Antwort eines Klebstoff - Technikers: Man löst eine Tafel bester Gelatine in 1/4 1 heißen Wassers und setzt 1/4 1 Essigsäure zu. Mit dieser dünnen Lösung be streicht man mittels eines in Blechhülse gefaßten Haarpinsels die Gelatineblättchen, läßt sie nur kurze Zeit liegen und klebt sie dann auf das Papier. Wenn das Papier hart genug ist, so kann man die Gelatineblättchen mit reiner Essigsäure auf der Rückseite feuchten, wodurch sich die Gelatine an dieser Seite etwas löst und vielleicht genügend fest am Papier haftet. Zum letztgenannten Verfahren kann man einen Briefmarken-Anfeuchter benutzen.