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2716 PAPIER-ZEITUNG Nr. 73 18. ordentlicher Berufsgenossenschaftstag Nach dem jetzt veröffentlichten Protokoll beschäftigte. sich die Versammlung nach Erledigung des Geschäfts- und Kassenberichts zunächst mit der Frage des Reservefonds. Hierzu gab Direktor Wenzel- Berlin einen ausführlichen Bericht, in welchem er mitteilte, daß der geschäftsführende Ausschuß einer Besprechung der Frage im Reichsamt des Innern beigewohnt habe, bei welcher auch bei den Vertretern des Reichsamts zugestanden worden sei, daß die gegenwärtige Fassung des § 34 des Gewerbe-Unfallversichungsgesetzes keine glückliche sei und daß man, um eine Dotierung des Reservefonds über das gewollte Maß hinaus zu verhindern, eine Aenderung dieser Vorschrift werde eintreten lassen müssen, daß man aber auch bei einer Aenderung des Gesetzesparagraphen nicht von einer größeren Stärkung des Reserve fonds werde absehen können. Einen breiten Raum in den Verhandlungen nahm die Stellung der Berufsgenossenschaften zu den territorialen Schiedsgerichten ein. Hierzu berichtete der Vorsitzende der Buchdrucker-Berufsgenossenschaft Buchdruckereibesitzer Heimann-Köln. Von ihm wie von anderen Ver tretern wurde auf das unhaltbare Abhängigkeits-Verhältnis hinge wiesen, in welchem die Schiedsgerichts-Vorsitzenden zu den Ver sicherungsanstalten stehen. Es sei notwendig, den Vorsitzenden eine Stellung im Hauptamte zu geben und sie mit denselben Garantien der Unabhängigkeit auszustatten, wie sie den richterlichen Beamten zustehen. Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. Hoffmann bemerkte hierzu, daß sich die Ausführungen der Redner im wesentlichen mit den Anschauungen deckten, welche das preußische Handelsministerium schon bei Ein führung der jetzigen Schiedsgerichte vertreten habe. Auch das Ministerium stehe auf dem Standpunkte, daß die Schiedsgerichte mit denselben Garantien ausgestattet sein müßten wie die ordentlichen Gerichte, daß sie also staatlich sein sollten. Einen weiteren Punkt der Verhandlungen bildete die Sicherung der Berufsgenossenschaften gegen Schädigung ihres Vermögens durch Unterschiebung gefälschter Zahlungs-Anweisungen bei der Post. Hierzu berichtete der Verwaltungs-Direktor der See-Berufsgenossenschaft Schauseil in Hamburg und schlug eine Resolution vor, in welcher der Berufsgenossenschaftstag die vom Reichspostamt dem Reichsver sicherungsamt unterbreiteten Vorschläge zur Verhütung der Ein- schmuggelung gefälschter Zahlungs-Anweisungen als nicht ausreichend erachtet und die Einführung eines zwischen der Ober-Postdirektion Hamburg und der See-Berufsgenossenschaft vereinbarten Verfahrens empfiehlt. Dieses Verfahren besteht darin, daß die Berufsgenossen schaft sämtliche Zahlungs- Anweisungen in ein Quittungs- bezw. Einlieferungsbuch einträgt und dies Buch der Ober-Postdirektion ein reicht. Es können also Eintragungen, solange das Buch bei der Ober-Postdirektion ist, nicht gemacht werden. Diese Resolution wurde angenommen. Julius Schwager, Ingenieur BERLIN SW, Grossbeerenstr. 29 empfiehlt seine [160567 Laugen = Eindampfung mit höchster Nutzung der Abwärme R. Ernst Fischer & Co., G. m. b. H. vorm. Herm. Lütke Maschinenfabrik und Mechanische Werkstatt Gegr.1866 BERLIN SW, Wilhelmstr. 124 Gegr, die Warum sind unsere in Staatsinstituten und grösseren Betrieben zahlreich ein geführten [162090 Perforiere Maschinen für Konfetti, Etiketten, Pflaster, Brief- und Rabatt-Sparmarken anerkannt besten ? Weil sie auf Grund langjähriger Erfahrung einfach und stabil aus allerbestem Material gebaut und darum äusserst preis würdig sind. Wer einmal mit unserer Maschine, ganz gleich ob für Hand-, Fuss- und Kraftbetrieb gearbeitet, wird sich den zahlreichen anerkennenden Erklärungen anschliessen. 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