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1 e Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin XXIX. Jahrg. Berlin, Donnerstag, 1. September 1904 Nr. 70 2577 Der vierteljährliche In Konstantinopel 13 Piaster In Silber. 2583 | Warenzeichen Sozialdemokrat.Pressen.Parteidruckereien 2583 | Märkte 2610, Briefkasten p 0 e p p it 0 ß 8 2583 2584 e p 0 B 0 0 0 p 0 2586 2588 2589 2598 2600 1 S p H $ 0 2577 2578 2578 2578 2579 2579 2602 2604 2606 2608 2611 0 1 e r D Belgien 1 Frank 87 ctu. Bulgarien 2 Frank 30 ct». Dänemark 1 Krone 1 Oere Egypten 130 Milliems Italien 2 Lira 49 centlmea Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 centa und beim Deutschen Postamt 1 0 2580 2581 2581 2582 2582 2582 Postbezug kostet in: Norwegen 1 Krone 47 öre Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Centimes Rußland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 38 öre Schweiz 1 Frank 50 Centimes Serbien 1 Frank 95 cts. Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 bis 60 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger h t s p 0 Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. ALT Bestechung der Angestellten Kleine Mitteilungen Fracht für Verfügungsware (Schiedspruch) . Handelskammer-Berichte 1903 Trocknen von im fertigen Zustand geleimtem Papier, Pappenmaschine, Mechanische Her stellung von Zurichtungen, Bronzeschreib stifte, Druckfiäche für pianographisches Drucken ausgeschlossener Zeilen (D. Erf.) Geschäfts-Nachrichten Deutsche Reichs-Gebrauchsmuster . . . . Briefmarken-Kunde, Geldsendungen mittels Postkarte Zollbefreiung, Einfuhr-Verbot Norwegens Papier-Außenhandel 1903 . . . Unfaliversicherungspflicht der Papiergroßhandlungen Ein Papiergroßhändler fragte bei uns an, ob er seinen Betrieb zur Unfallversicherung anmelden müsse, und zu welcher Berufsgenossenschaft. Wir gaben die häufig wiederkehrende Frage an die Geschäftsführung der Lagerei-Berufsgenossenschaft zu Berlin W 35, Lützowstraße, weiter, und erhielten von ihr folgende dankenswerten Aufschlüsse: »Nach § 1 Absatz 1 Ziffer 7 des Gewerbe-Unfallversicherungs gesetzes unterliegen alle Handelsgeschäfte, mithin auch die Papier- Großhandlungen, der Unfallversicherung, sobald deren Inhaber im Handelsregister eingetragen stehen, und die in dem Betriebe zu ver richtenden Lagerungs- und Beförderungsarbeiten ein von dem Reichs- Versicherungsamt auf 100 Arbeitstage im Jahre festgesetztes Mindest maß erreichen. Zu den Lagerarbeiten, gleichgiltig ob sie im Laden oder in be sonderen Lagerräumen verrichtet werden, sind nach den Entschei dungen des Reichs-Versicherungsamts zu rechnen: Auf- und Abladen von Waren; ihr Verbringen in und aus den Räumen; Verpacken der verkauften Waren; Umpacken, Sortieren, Auszeichnen derselben; Um gehen mit Waren bei der Inventarisierung; sonstige Behandlung der Waren, welche lediglich zu dem Zwecke erfolgt, sie in verkaufsfähigen Zu stand zu versetzen oder sie darin zu erhalten; Aufräumen und Reinigen Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be- stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. SO PI. das Vierteljahr. Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag Abend Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. kaufmännischen Personal. In Betrieben mit Akkordarbeit kann der Werkmeister in der Verteilung der Arbeiten nicht vor sichtig genug sein. Derjenige, der etwas schlechtere Arbeit bekommt, wird immer geneigt sein, dies dem Werkmeister nachzutrag-n und bei passender Gelegenheit zu entgelten. Mißhelligkeiten für den Werkmeister sind fast immer vor handen, bald nach oben, bald nach unten hin. Deshalb ist es Pflicht jedes Werkleiters zu wissen: bin ich Werkmeister oder bin ich es nicht? Schng.^ Ibg. Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Werkmeister Unfallversicherungspflicht der Papier großhandlungen Holländer mit Steinwalzen Holländer-Arbeit Herstellung von gewelltem Papier . . . Galalith Papier- und Buchgewerbe Dänemarks . . Neue Aufgaben für die Zeichenwaren- Fabrikation Schaufenster-Ausstattung Probenschau Buchgewerbe: Berliner Typogr. Gesellschaft. Lehrlings-Behandlung und Erziehung . . Fernsprecher und Geschäft Berichte aus Typographisch. Gesellschaften Werkmeister Eine der undankbarsten Stellungen im gewerblichen Leben ist die des Werkmeisters. Wenngleich mit dieser Bezeichnung zuweilen Mißbrauch getrieben wird, so sind doch gerade in der Papierverarbeitung viele Werkleiter tätig, die nicht den Anforderungen der §§ 133a—f der Gewerbe - Ordnung ent sprechen, jedoch mindestens ebenso verantwortungsvolle Posten inne haben, wie sie der Gesetzgeber für die Tätigkeit der Werkmeister voraussetzt. Wer nicht schriftlich ausdrücklich als Werkmeister an gestellt ist, läuft stets Gefahr, im gerichtlichen Verfahren den kürzeren zu ziehen. Trotz der vielen Entscheidungen, die in solchen Fragen von den zuständigen Gerichten gefällt wurden, ist fast nie klar zu sehen, wer ein Werkmeister ist und wer nicht. Eine bestimmte Grenze läßt sich nicht ziehen. Bald sind diese, bald jene Umstände für die Ansicht des Richters ausschlaggebend. Wurde doch kürzlich ein Werkleiter aus dem Grunde abgewiesen, weil er seine Entlohnung, gleich den übrigen Arbeitern, wöchentlich erhielt, und weil er gleich diesen auf der Lohnliste alphabetisch eingereiht stand. Es ist darum im beiderseitigen Interesse jedem Werk meister, Faktor, Werkführer oder Betriebsleiter zu raten, sich schriftlich als Werkmeister im Sinne der §§ 133a f der Ge werbe-Ordnung anerkennen zu lassen. I N H Papier- und Sohrelbwaren-Handel und -Fabrikation 20 n n 30 » » 40 » „ 30 » » und frei« Zu- 1 3 » » || 26 » w w 52 » n n 104 „ » „ Für Annahme S 2 Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen und Mitteldeutscher Papier-Industrie-V erein 8 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten 5 Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine der Räume. Auch die Beaufsichtigung dieser Arbeiten gilt als ver leit erwähne nur die I sicherungspflichtige Tätigkeit. ohlchon -d •— I Als Beförderung gilt nicht nur der Transport mittels Fuhrwerk, •) FACHBLATT für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Jede anständige Firma wird darauf eingehen, da es auch in ihrem Interesse liegt. Es ist nur gerecht, daß diejenigen, die für die Erzeugung oder Herstellung der Ware die volle Verantwortung übernehmen müssen, auch in materieller Hin- sieht einigermaßen geschützt werden. Denn die Tätigkeit der Werkmeister, besonders in Großbetrieben, ist so vielseitig und aufreibend und mit soviel Verdruß verquickt, daß sich wenige für solch einen Posten eignen. I omiwe nul diej ewigen meibungen zwischen dem gewerblichen und dem