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Nr. 69 PAPIER-ZEITUNG 2541 versehen werden soll; durchaus gleichmäßiges und genaues Anlegen des Ueberzugstreifens ist hierbei notwendig, damit der Rand nicht schief wird. Ein kleiner Apparat an der Ma schine versieht den Papierstreifen mit einer Anleglinie, was sehr zu schätzen ist. Die Arbeiterin erhält durch diese Ma schine ohne Unterbrechung einen sauberen und gleich mäßig mit Leim bestrichenen Ueberzugstreifen, Anschmiererin, Abziehbrett oder Pinsel sind erspart, und die Arbeit wird von einer Person ebenso schnell ausgeführt wie früher von zwei. Ferner kann auf der Anleim-Maschine auch die Papierspitze angeleimt werden, jedoch muß die Spitze dann außen an den Karton geleimt werden, was nicht so gut aussieht, als wenn die Spitze innen eingeklebt ist. Auch zum Aufkleben der Unterböden und etwaiger Deckelböden und Bilder von der Rolle ist die Maschine zu benutzen. In Bild 9 ist zugleich eine der letzten Vervollkommnungen der Anleim-Maschine dargestellt, die sich besonders bei Kartons empfiehlt, welche oft auf und zugemacht werden müssen, z. B. Schuhkartons. Eine dünne Hanfschnur a läuft mit auf dem angeleimten Papier und legt sich etwa 'l 2 cm von der oberen Kante um den Rand des Kartons. Der Gang der Schnur ist aus Bild 9 ersichtlich. Einreißen der Schachtel ist dadurch unmöglich gemacht. Rich. Schreiter, Nürnberg Alte Papier- und Drucksachen-Rechnungen Die Papiergroßhandlung von B. Seelig & Co. in Stolp i. P. sandte uns freundlichst eine Papierhandlungs- und eine Buch druckerei-Rechnung aus dem Jahr 1791. Wir drucken sie wortgetreu ab. I: Sür die Königl. fandschafts Direction hieselbst ist auf Deriangen, vom Jen Januar bis ultimo Junii 1791. nachstehendes verabfolget worden AIn 13/4 Kies Relations papiet . „ 2 „ Adler do. „ 4 pfb. Siegellack .... „ 2 Sud? Xoten papier . . . „ Pac papier „ 5 (Quart Rüben Oehl . . . „ 2 Gränzen Buchen Brennhol3 „ unkosten „ 91/2 pfb. (Eifen „ 3/4 pfb. 5 Rth. 20 Sgr. — b. 3 ,, 4 , ■ » 6 „ 16 „ — » — 1 10 1 » ii 2 ii 6 » 1 „ 2( „ — „ 10 „ 16 „ — » 2 1 — ii ii ti 13 ii 3 n —■ „ 2 „ 6 „ 31 Rth. <5 5gr. 3 b. Stolpe den 2;ten Junii 1791. Strölow Obige öl Rth. 15 Sgt 3 pfg. sind mir Dato von der Königl. and schafts Direction dankbarlic bezahlt worden, worüber hiemit quitire. Stolpe ben (ten ulii 1791. Strölom (Dieses 21 cm breite und 30 cm hohe Papierblatt ist an allen 4 Rändern beschnitten. Es zeigt oben in der Mitte als 11X11 cm großes Wasserzeichen den preußischen Adler, dessen Brustschild ein R aufweist. Darunter ist das Wasserzeichen HOHENKRUG zu lesen. Rippung: Nach je drei schwächeren hellen Querrippen kommt in Abständen von 51/2 mm je eine breite helle Querrippe. Die Längsrippen sind 23 mm von ein ander entfernt.) II: Kota von denen aus Deriangen b. 5. £andschafts Rendanten Diestel gedrnckten 26 Rth. (6 Sgr. Sachen l. Don dem Schema fol. 27. 1 3 Bild? a 16 Sgr. 2 2th. — 2. r / n II II II 2 3 Bud? a 16 Sgt. 2 It — 5. II n II 1' II 3 6 Bud? a (6 Sgr. 4 11 — 4- II II II II II 4 12 Bud? a 8 Sqt. 4 II — 5. II ti •1 II II 5 6 Bud? a 16 Sgt. 4 It — 6. II ll II II II 6 2 Bud? a 1 Xth. 2 >, — 7. II n II II tl 7 3 Bud? a (6 Sgr. 2 II — 8. II ii II II II 8 6 Bud? a 16 Sgt. 4 II — 9. II ii II II II 9 4 Bud? a 16 Sgr 2 tl 16 Sgr. Obige Hecs und wanzig Rthlt. (6 Sgr. sind von bes Eerrn Sand, schafts Rendanten Diestel bochadelgebohren an uns postfrei eingesand, welches mit hierdurc schuldigst bescheinigen. Stettin ben 3. may 1791. Herm. Gottfr. Essenbarts (Erben Stettin ben (6. May 179t. Herm. Gottfr. Esenbarts (Erben (Dieses 20 cm breite und 321/2 cm hohe, an allen 4 Rändern beschnittene Blatt ist dünner und weniger rauh als Blatt I. Die Querrippung ist gleichmäßig, die Längsrippen stehen 23 mm von einander ab. Ein 11X11 cm großes Bild-Wasserzeichen zeigt einen Ritter mit Schwert, der mit einem gekrönten und mit Schwert bewehrten Löwen in einem Kahn sitzt. Reehts oben vom Bild steht das Wort-Wasserzeichen Pro Patria.) Schulschreib- und Zeichenhefte in Oesterreich Der Minister für Kultus und Unterricht Dr. Ritter v. Hartel richtete am 23. Juli 1904 an sämtliche Landesschulbehörden folgende Verordnung: Mit Rücksicht auf die häufig vorkommenden Klagen über schlechte Qualität, hohe Preise und unzweckmäßige Ausstattung der an den Volks- und Bürgerschulen zur Verwendung gelangenden Schreib- und Zeichenhefte finde ich mich unter Hinweis auf die früheren hier amtlichen Verordnungen und Erlasse bestimmt, nachstehende grund sätzliche Bestimmungen betreffend die äußere Ausstattung der an Volks- und Bürgerschulen zur Verwendung gelangenden Schreib- und Zeichenhefte vorzuschreiben: a) Papier. Das für die Hefte verwendete Papier soll nicht zu dünn, fest, gut geleimt, glatt, ohne starken Glanz, von gehöriger Weiße sein und einen Stich ins Gelbliche besitzen; bläuliches Schreib papier darf zu Schreibheften nicht verwendet werden. Das Gewicht eines Neurießes des für Schreib- und Rechenhefte zur Verwendung gelangenden Papieres muß mindestens 12 kg betragen. Für Rund schrift-Schreibhefte ist ein etwas stärkeres Papier zu verwenden. Ebenso sind die Zeichenhefte und Zeichenblöcke aus stärkerem Papier herzustellen; letzteres darf weder zu glatt noch zu rauh sein und darf sich nicht leicht aufradieren lassen. b) Format. Für Schreib- (Schönschreib-) und Zeichenhefte ist das Querformat, für alle übrigen Hefte das Hochformat zu wählen. Die Größe soll mindestens 20,5x16,5 cm bei allen Gattungen der Schreibhefte und mindestens 24X19,5 cm bei den Zeichenheften be tragen. Das genaue Format der für die einzelnen Unterrichtsstufen bestimmten Hefte und Zeichenblätter (Zeichenblöcke) setzt die Landes schulbehörde fest. c) Umschlag. Jedes Heft muß einen aus festem, dunkelgefärbtem, nicht leicht schmutzendem Papier hergestellten Umschlag aufweisen, der keinerlei Abbildungen oder Ankündigungen enthalten darf. Auf dem Umschläge ist die Art und Nummer des Heftes (Schreibheft Nr Rechenheft Nr. . . ., Zeichenheft Nr. . . .), der von der Landesschul behörde festgesetzte Preis und der Umfang des Heftes sowie die Firma des Erzeugers ersichtlich zu machen und muß außerdem ein entsprechender Raum für den Namen des Schülers und der von ihm besuchten Schule, Klasse und Abteilung vorhanden sein. Ob hierfür der Umschlag selbst oder ein eigenes, auf diesen befestigtes Schüd zu verwenden ist, bestimmt die betreffende Landesschulbehörde. d) Heftung. Sämtliche Schreib- und Zeichenhefte sind dauerhaft mit Bindfäden zu heften. Die Verwendung von Drahtklammern zur Heftung ist untersagt. e) Lineament. Das Lineament muß fein, aber doch sichtbar in blauer Farbe ausgeführt sein. Näheres über Zeilenweite bezw. Stigmen- weite, Korrekturrand und dergl. für die einzelnen Heftgattungen be stimmt die Landesschulbehörde. Der Gebrauch von gegitterten (qua drierten) oder mit Richtungslinien (Diagonallinien) versehenen Heften oder Schiefertafeln ist untersagt. f) Lösch- und Unterlagsblätter. Jedes Schreibheft soll ein gutes, saugfähiges Löschblatt im Format des Heftes, jedes Zeichenheft ein Unterlagsblatt enthalten. Seidenpapiereinlagen zwischen den einzelnen Blättern der Zeichenhefte haben zu entfallen. g) Umfang. Jedes Heft soll, den Umschlag nicht mitgerechnet, wenigstens 8 Blätter umfassen. Die genaue Bestimmung des Um fanges der einzelnen Heftarten trifft die Landesschulbehörde. Probenschau Unter dieser Ueberschrift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaren - Faches, die Neues oder Bemerkenswertes bieten, kostenfrei beschrieben. Kopierblock mit abtrennbaren Kopierblättern, DRP 154 330 von W. Hilzinger-Reiner in Stuttgart. Der Block enthält abwechselnd je ein Seidenpapierblatt zur Aufnahme der Kopien und dar unter ein Blatt saugfähiges Papier, das beim Kopieren die Stelle der Oelblätter einnimmt. Dies saugfähige Papier ist am linken Rande etwa 11/2 cm breit mit dem Seidenpapier ver klebt, und dieser verstärkte Rand ist für Schnellhefter oder Registratoren gelocht. Der Block bietet den Vorteil, daß beim Kopieren die trennenden Oelkartons oder Löschblätter fort bleiben können. Sind die Kopien unter der Presse gemacht, so trennt man das saugfähige Unterlagepapier von jeder ein zelnen Kopie, indem man es an einer Lochreihe abreißt. Der etwa 2 cm breite Rand verstärkt die Kopie an den Stanz löchern und verhütet Einreißen bei häufigem Gebrauch. Der Kopierblock hat feste Pappeunterlage und dauerhaften Um schlag, so* daß er ohne weitere Stütze in die Kopierpresse gelegt werden kann. (Vergl. Anzeige in dieser Nummer.)