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Nr. 69 PAPIER-ZEITUNG 2539 geteilt, welche von Dr. M. Aurel Stein in der Taklamakanwüste (Ost turkestan) im Winter 1900 bis 1901 ausgegraben wurden. Die Fund stätten sind Dandan-Uiliq und die Ruinen des Enderetempels. Drei dieser Manuskripte sind ostturkestanischen Ursprunges; die vierte Handschrift (Salistambasutra-Manuskript) ist sowohl aus philo logischen als aus historischen Gründen tibetischen Ursprunges, was auch die materielle Untersuchung im hohen Grade wahrscheinlich gemacht hat. Diese vier Manuskripte stammen aus dem 8. Jahrhundert, zwei sind genau datiert (782 a. D. und 787 a. D.), die anderen sind noch älter und gehören spätestens der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts an. Wahrscheinlich sind diese Handschriften vor dem Jahre 719 entstanden. Die untersuchten Materialien liefern zunächst eine Bestätigung der von mir schon früher in betreff der Geschichte des Papieres ge- wonnnenen Ergebnisse, daß nämlich die der arabischen vorangegangene chinesische Papiererzeugung mit der Verarbeitung roher Baste diko- tyler Pflanzen begann, aus welchen die Papiermasse gewonnen wurde, welcher frühzeitig als Surrogat zerstampfte Hadernmasse zugesetzt wurde, und daß der Methode der Zerstampfung des rohen Bastes bald als Verbesserung ein Mazerationsverfahren folgte. Auch daß zur Ver fertigung eines und desselben Papieres die Rohfasern verschiedener Pflanzen benutzt wurden, findet in den neuen Untersuchungen seine Bestätigung. Daß schon von den Chinesen Stärke zur Leimung des Papieres in Verwendung kam, wird durch die neuen Untersuchungen bestätigt. Diese Bestätigungen sind insoferri gewiß von Wert, als sie sich auf ein Material beziehen, welches sowohl in bezug auf Alter als auf Herkunft zum größten Teile fast ganz einwandfrei ist, während unter den früher untersuchten alten asiatischen Manuskripten nur einzelne genau datiert waren, ihr Alter vielfach nicht direkt ermittelt werden konnte und auch bezüglich der wahren Provenienz manche Zweifel erhoben werden können. Ueber die Geschichte der zur Beschreibbarmachung (Leimung) ver wendeten Stoffe ergab sich folgendes: Soweit der Gegenstand auf Grund sämtlicher vom Verfasser bisher unternommenen Untersuchungen alter chinesischer Papiere sich über blicken läßt, waren die Verfahrungsarten der Beschreibbarmachung dieser Papiere folgendem der Vervollkommung zustrebenden Wechsel unterworfen: Anfänglich scheinen alle Papiere »fließend« gewesen zu sein. Es konnte auf solchem Papier nur mit dickflüssigen Tinten (Tuschen und dergl.) geschrieben werden. Uebrigens kommen auch später noch solche »fließenden« Papiere vor. Dies sind also Papiere, welche weder mit einer Leimungsmasse versehen noch auf eine andere Art beschreibbar gemacht wurden. Die ersten Versuche, das Papier beschreibbar zu machen, bestanden darin, daß dasselbe mit einem Schreibgrund (Gips) versehen wurde. Hierauf folgte der Versuch, durch eine aus Flechten bereitete Gelatine das Papier zu leimen. Sodann kam die Imprägnierung des Papieres mit roher trockener Stärke zur Anwendung (Tibet?), daran schloß sich die Anwendung eines Gemisches von dünnem Kleister mit unver änderter Stärke, bis man erkannte, daß es behufs Leimung am zweck mäßigsten sei, bloß Kleister anzuwenden. Die überwiegende Mehrzahl der alten chinesischen Papiere ist auf diese Weise beschreibbar gemacht worden. Es scheint, daß man bald die Zweckmäßigkeit dieses Ver fahrens erkannte und alle anderen aufgegeben hat. Die den chinesischen gefolgten arabischen Papiere sind schon durchweg mit reinem Kleister (ohne Stärkezusatz) geleimt, und wenn in einzelnen sich doch ein reichlicher Zusatz von Stärke findet, so hat dieser nicht den Zweck, zur Beschreibbarkeit des Papieres etwas beizutragen, sondern den der »Füllung«; dies ist aber eine Prozedur, welche dazu dient, das Papier fester, dichter, schwerer und wohl auch weißer zu machen. Unter der Voraussetzung, daß das mit tibetischem Text be schriebene Papier in Tibet selbst erzeugt wurde, was in hohem Grade wahrscheinlich ist, wäre anzunehmen, daß die tibetische Papier erzeugung von der gleichzeitigen chinesisch-ostturkestanischen abwich, indem das dort (wahrscheinlich) erzeugte Papier aus einer einzigen und ganz bestimmten Art einer dikotylen Bastfaser, nämlich aus den Bastzellen der Daphne cannabina oder einer sehr nahe verwandten Pflanze erzeugt wurde, und zwar in sehr vollendeter Weise und ohne Hadernzusatz, endlich daß dieses Papier durch Imprägnieren (Einreiben) mit roher Reisstärke (und zwar bloß auf der Schreibseite) beschreibbar- gemacht «wurde. Tüten und Beutel brutto für netto? Zu Nr. 61, Seite 2251 Vum Rhein Ich beziehe meine Tüten und Beutel in allen Preislagen nach Nettogewicht gegen kleine Preiserhöhung im Vergleich zu Brutto gewicht. Die Verpackungen an meinen Waren sind aber auch so leicht, daß meine Lieferanten bei Nettolieferungen nicht den geringsten Schaden, eher infolge des etwas erhöhten Preises einen kleinen Nutzen haben. Liefern doch Fabriken an Verbraucher kleine Posten billiger Waren nach Vereinbarung zu billigsten Preisen nach Nettogewicht, wodurch der Großabnehmer gezwungen ist, das auch zu tun. All gemein nur nach Nettogewicht handeln wäre das reellste Verfahren. Großhändler Färbungen von guter Lichtbeständigkeit für Tapeten- und Umschlagpapiere Die Farbenfabrik von Leopold Cassella & Go. in Frankfurt a.M. hat eine neue Musterkarte mit Färbeproben herausgegeben, zu deren Herstellung nur die lichtbeständigsten Farbstoffe ver wandt wurden, und zwar teils Diamin-, teils Säurefarben. Diaminfarben sind darin in 4 Farben: gelb, orange, braun und blau in mehreren Tönungen gezeigt. Von den Säure farben wurde Papierechtgelb M schon in Nr. 87 von 1903 unter Probenschau beschrieben. Auf der neuen Musterkarte sind weitere 8 Säurefarben vorgeführt, die teils blau, teils rot in verschiedener Tönung sind. 24 Färbungen von mehr oder weniger neutralem gelblichem, grünlichem usw. Ton sind aus Mischungen solcher Farben hergestellt und für jedes Muster die Menge der verwandten Farbstoffe angegeben. Der zu den Proben benutzte Papierstoff bestand aus 70 pCt. Holzschliff und 30 pCt. Sulfitzellstoff. Färbevorschrift: Die Diaminfarben sind in kochendem, kalkfreiem Wasser zu lösen. Die Farbstoffiösung wird vor dem Harzleim in den Holländer eingetragen. Hierauf gibt man bei hellen Nuancen (bis zu 1 pCt. Farbstoff) 5 pOt. denat. Kochsalz, bei dunklen Tönen 10 pOt. denat. Kochsalz in Lösung zu und läßt 10 Minuten anfärben. Statt Kochsalz kann auch die gleiche Menge kalzin. oder das doppelte Quantum krist. Glaubersalz genommen werden. Bei vielen Diaminfarben wird die Lichtechtheit der Färbungen durch einen Zusatz von Kupfervitriol ganz bedeutend erhöht. Man verwendet etwa ebenso viel Kupfer vitriol wie Farbstoff und setzt die Lösung nach dem Anfärben dem Stoffe zu. Nach gründlicher Vermischung, also etwa nach 10 Mi nuten, wird wie gewöhnlich mit Harzleim und schwefelsaurer Tonerde geleimt. Die Lösungen der Säurefarben sind ebenfalls am besten vor dem Leimen dem Stoffe zuzugeben. Nach sorgfältiger Vermischung wird zunächst Harzleim und dann schwefelsaure Tonerde im Ueberschuß zugesetzt. Bei intensiven Färbungen der Brillant-Croceine empfiehlt es sich, dem Stoffe außerdem etwa 4 pOt. essigsaure Tonerde von 10—12° Be. zuzuteilen, wodurch man nahezu farblose Abwässer erhält. Die Firma sandte uns ferner eine Musterkarte, deren Zweck ist, zu beweisen, daß die gelben Farbstoffe Papiergelb C, Papier- echtgelb M, Diamingelb C P und Diaminechtgelb A R pat. licht echter sind als die wegen ihrer Lichtechtheit geschätzten ähn lichen Farben Tropäolin Q (Metanilgelb Konz.) und Indisch gelb G. 16 Papierstreifen, deren Stoff teils aus 60 pCt. Holz schliff und 40 pOt. Zellstoff, teils nur aus gebleichtem Sulfitstoff besteht, sind mit den erwähnten Farben gefärbt und wurden so dem Sonnenlicht ausgesetzt, daß die Hälfte jedes Musters verdeckt blieb. Die belichteten Stellen sind bei den Streifen, welche mit den vier erstgenannten Farben gefärbt wurden, fast gar nicht verändert, bei den Streifen mit den zwei letzt genannten Farben zeigen sie erhebliche Veränderung. Wanzenwechsel Sie behandeln in Ihrer Zeitung oft den Wechselverkehr. Ich bitte Sie daher um eine Auskunft und Besprechung und glaube, daß diese vielen Lesern willkommen sein wird. Da die Kundschaft fast aller Geschäftszweige ungern Wechsel akzeptiert und auch meistens von selbst nicht pünktlich zahlt, so hat sich die Ausschreibung von Tratten immer mehr eingebürgert. Leider werden diese Tratten sehr oft nicht eingelöst, worauf sie durch die Reihe der Giranten mit Kosten beschwert zurückkommen. Selbst verständlich weigert sich auch noch die Kundschaft, diese durch ihre Nachlässigkeit entstandenen Kosten zu tragen. Um nun diese Kosten zu vermeiden, heften viele Firmen farbige Zettel an die Wechsel, worin der letzte Inhaber ersucht wird, bei der Präsentation und im Falle der Nichteinlösung den Betrag durch Post auftrag oder dergl. direkt bei dem Aussteller einzuziehen; da diese Zettel häufig verloren gehen, so habe ich mir einen Stempel: »Falls bei A B , O « machen lassen, welchen ich auf jede Tratte setze. Ich habe dadurch bereits viele Kosten erspart, habe jedoch jetzt einen Fall, wo eine derart abgestempelte Tratte durch alle Nach männer zu mir zurückkommt mit dem Bemerken, daß der Präsentant nicht verpflichtet sei, eine Notadresse, welche auf einen andern Platz lautet, zu beachten, denn laut Wechselrecht seien nur Notadressen, welche auf denselben Platz lauten, zulässig. Trifft dies zu, so ist dies eine Lücke im Wechselrecht, und Abhilfe wäre nötig. Es berührt doch weder das Interesse des Ausstellers noch des Trassanten oder Akzeptanten nachteilig, müßte im Gegenteil beiden angenehm sein zu wissen, daß durch einen entsprechenden Vermerk die Kosten möglichst verringert werden. Auch würde man bei faulen Zahlern eher den Wechsel mit Protest zur Hand haben, um noch etwas durch die Wechselklage zu er reichen, was vielleicht, bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg durch alle Nachmänner oder Giranten, der 2 bis 6 Wochendauern kann, nicht mehr möglich wäre. Wenn ich einen Wechsel, sei es