2458 PAPIER-ZEITUNG Nr. 66 Unzüchtige Postkarten Reichsgerichts-Entscheidungen. Nachdruck verboten Wegen Verbreitung unzüchtiger Postkarten wurde am 28. Januar vom Landgericht Glogau der Reisende Harry Hothcnberg aus Breslau zu 100 M. Geldstrafe verurteilt, nachdem ein früheres Urteil auf seine Revision vom Reichsgericht aufgehoben wurde, weil der Begriff der Verbreitung verkannt war. Er ist Reisender der Kunstanstalt von S. in Dresden und legte als solcher dem Buchbinder Böhme in Neu salz a. 0. Ansichtspostkarten vor, die er von M. in Paris bezogen hatte. Diese Karten sollen unzüchtiger Natur sein. B. bestellte eine Anzahl davon. Die Revision Rothenbergs gegen das neue Urteil erwies sich als begründet. Das Reichsgericht hob auch das zweite Urteil auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Aus dem Urteile ist nicht zu ersehen, ob der Angeklagte oder M. in Paris der Verbreiter ist; möglicherweise ist der Angeklagte nur als Gehilfe anzusehen. *** Einer Frau Schäfer soll für einen merkwürdigen Apparat der Ge brauchsmusterschutz erteilt worden sein, der geeignet sein soll, eine Frau in Abwesenheit des Mannes zn verhindern, Ehebruch zu be gehen. Das »Kleine Journal« in Berlin brachte über diesen Gegen stand ein Gedicht unter der Ueberschrift »Das Ehebruchband«. Der Kaufmann H. E. Exner hat Ansichtspostkarten in Verkehr gebracht, welche außer diesem Gedichte zwei Szenen enthält, die erste vor, die zweite nach der Schäfer’schen Erfindung. Zwischen diesen beiden Szenen ist noch ein Vorlegeschloß abgebildet, durch welches ein Frauenkopf blickt. Die Ehefrau ist auf den Karten so wenig be kleidet dargestellt, daß das Gericht den Charakter der Unzüchtigkeit festgestellt hat. Er wurde deshalb wegen Verbreitung unzüchtiger Postkarten am 10. Dezember 1903 vom Landgericht Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt. In seiner Revision bestritt er, daß die Post karten als unzüchtig anzusehen seien. Solche kindischen Mittel regten höchstens den Spott an, nicht aber die Sinnlichkeit. Mit Rücksicht auf die tatsächlichen Feststellungen verwarf jedoch das Reichsgericht die Revision. WED: J. W. SCHUT Pappenfabriken, LOEN EN b. Apeldoorn, Holland andere Pappen — Günstige Lage für Export! — [161454 latent- CiMorn-JColländer 3. Die Mischung des Stoffes ist eine vorzügliche. 4. Geringer Kraftverbrauch. 6. Billigste Preise bei sehnellster Bedienung- ersten Fachleuten ! "W me Prima Zeugnisse von Kostenanschläge, Projekte und Ingenieur-Besuche, ohne Berechnung! Sämtliche Maschinen u. komplette Einrichtungen für die Papier-, Pappen- und Holzstoff-Fabrikation ce in allen Frössen für Ganz- und Halbzeug, mit und ohne Waschvorrichtung V orzüge dieses Holländers : Bruunschwpeigisch-Hunnoversche Muschinenfubriken Aktien-Gesellschaft # ALFELD-Leine 13 1. Grösste Stoffgeschwindigkeit durch sachgemäss verteiltes II Gefälle und beste Kropf-Konstruktion. j 4. geringer krartverprs 2. Anwendung eines Rührscheits vollkommen über- . 6. Kürzeste Mahldauer. flüssig. € D-ei