Volltext Seite (XML)
2420 PAPIER-ZEITUNG Nr. 65 Massenauflagen Beilagen, Reklamezettel, Etiquettes usw. in ein- und mehrfarbigem Rotationsdruck, auch mit fort laufender Nummerierung, fertigen Müllemann «e Bonse KREFELD Ausländische Handlungsreisende in Rumänien Am 1. September 1904 tritt für in- und ausländische Hand lungsreisende in Rumänien eine neue Verordnung in Kraft, die in einer Beilage des Reichsanzeigers abgedruckt ist. Wir entnehmen daraus folgendes: Die Verordnung unterscheidet zwei Klassen von Handlungs- Reisenden: a) solche, die nur bei Kaufleuten und Wiederverkäufern Bestellungen aufnehmen; b) solche, die auch bei Privatleuten und Konsumenten Bestellungen aufnehmen. Die unter a bezeichneten Handlungsreisenden bezahlen keinerlei Gewerbesteuer, die unter b bezeichneten Handlungsreisenden die Gewerbesteuer für die höchste Klasse des betreffenden Kleinhandels. Personen, die mit Mustern reisen, um Boden-Erzeugnisse abzu setzen, sowie Personen, die zu dem Zwecke reisen, für sich oder ihre Werkstätten Arbeit zu suchen, d. h. Handwerker im allgemeinen, An streicher, Bildhauer, Photographen, Buchdrucker usw., Anzeigensammler für Zeitungen und Adreßbücher, werden nicht als Handlungsreisende betrachtet. Handlungsreisende jeder Klasse dürfen nur mit Mustern und Modellen reisen und in keinem Falle die zu verkaufende Ware mit sich führen. Jeder Handlungsreisende muß stets eine Legitimationskarte mit sich führen. Die Legitimationskarten werden von sämtlichen Finanz verwaltungen des Landes nach den Formularen und nach den Vor schriften der dem Finanzministerium beigegebenen Steuerdirektion aus gefertigt. Es gibt besondere Legitimationskarten für die Reisenden der Klassen a (gelbe Karten) und b (blaue Karten), ferner für ru mänische Reisende, die auch das Ausland bereisen (rote Karten). Handlungsreisende aus Staaten, mit denen (wie mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn) Rumänien durch Handelsverträge verbunden ist, werden den Handlungsreisenden der rumänischen Fabriken und Firmen gleichgestellt. Es genügt, daß sie bei ihrer Ankunft im Lande den Paß und eine Legitimationskarte vorlegen, die mit der oben- bezeichneten roten Karte identisch ist oder doch im wesentlichen dieselben Angaben enthält. Die fremden Handlungsreisenden sind verpflichtet, bei ihrer Ankunft im Lande zu erklären, ob sie Bestellungen nur von Kaufleuten und Wiederverkäufern oder auch von Privatleuten aufnehmen wollen. Iin ersten Falle genügt ihre Legitimationskarte, und sie bleiben von jeder Gewerbesteuer befreit; im andern Falle dagegen müssen sie sich bei dem Zollamt eine blaue Legitimations karte lösen und die Gewerbesteuer für ein Vierteljahr im voraus zahlen mit der Verpflichtung, die Steuer auch für die folgenden Vierteljahre zu entrichten, wenn die Reisenden länger als drei Monate im Lande bleiben, Für jedes angefangene Vierteljahr ist der volle Betrag zu zahlen. Gimpelfang. Vor einiger Zeit erschien in der Frankfurter Zeitung und anderwärts eine Anzeige einer Firma R. Link & Co. in London, 55 —56 Chancery Lane, die sich zur Besorgung von Stellen anbot. Die Frankf. Ztg. erhielt dann Zuschriften, deren Verfasser mitteilen, daß sie sich an die obenerwähnte Adresse gewandt und als Antwort ein Formular erhalten hatten, in dem die Bedingungen der Vermittlung fest gesetzt und vor allem die Zahlung von 1 Lstr. im voraus verlangt wird. Der Verfasser einer der Zuschriften teilt mit, daß er der Firma ge schrieben habe, er sei gern bereit, bei Erhalt einer Stellung durch sie ihr die fragliche Summe zu zahlen, aber die Firma habe nichts mehr von sich hören lassen. Ein Vertrauensmann des Briefschreibers in London hat die Firma daselbst besucht und behauptet, daß ihre Einrichtung aus einem Tische, zwei Stühlen und einer Schreibmaschine bestehe, während die Fenster mit Papier beklebt sind. Am auf fallendsten ist die in dem Antwortschreiben der Firma enthaltene Ermahnung an den Empfänger des Formulars, »über alles« ihm von der Firma Mitgeteilte »Stillschweigen« zu bewahren, da sie andern falls sofort ihre Vermittlung einstellen würde. CI. Massenfabrikation von Geschäfts büchern in allen Formaten und Qualitäten Notes ordinär bis fein in grosser Auswahl Diarien Schulhefte Geschäftsbücherfabrik von Gust. Jaeger Ründeroth (Rheinland) Lieferung nur an Grossisten 154382 Massenfabrikation von Kopier- * • * • büchern Blocks Drucksachen als: Rechnungen Wechsel Quittungen etc. lose und in Heften sowie alle ins Fach einschlagende Artikel Kuvertmaschinen mit selbsttätiger Faconverschlusskappen-Gummierung Maschinen für ^i^arren-, Lohn- und ^fktenbeutel usw. Ausstanzmesser unter Garantie für glelohmässlgen, tadellosen Schnitt, liefert BERNH. ECKNER, Masehinen-Fabrik BERLIN SO, Rungestrasse 18 [152878 REINICKE & JASPER Geyr.1572 COETHEN i. Anhalt Spezialfabrik für Knotenfang-Anlagen jeder Art empfehlen hiermit ihren zum Patent in allen Industrie-Staaten angemeldeten ' Eine Briefmarkenausstellung, an der sich auch des Reichspostmuseum beteiligt, wird in der Zeit vom 24. August bis zum 4. September im Architektenhause zu Berlin W stattfinden. Die Ausstellung soll sowohl von Händlern wie auch von Sammlern beschickt werden. Das Reichs postmuseum wird hauptsächlich alte Wertzeichen ausstellen. (Berliner Lokal-Anzeiger) ——= Neuen —= „Reinicke"- Planknotenfang mit oscillierenden Schüttelplatten und Stofflauf von unten nach oben, welcher sich Im Betriebe ausserordentlloh be währt hat und folgende Vorzüge besitzt: Geräuschloses Arbeiten; geringer Kraftbedarf; wenig Raum einnehmend trotz grosser Plattenfläohe; kein Schaum; keine Katzen, für fast alle Stoffe geeignet; lange Betriebsperioden ohne Reinigen der Maschine; kräftiger Bau, wenig Repara turen; schnelles Ausweohseln der Platten; grosse Platten fläohe; grosse Leistung und vorzügliche Reinigung des Stoffes; billiger Preis. [164865