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2394 PAPIER-ZEITUNG Nr. 65 der Postkarten andeutende Linien, sodaß ein Zweifel darüber, daß die Bogen zum Auseinanderschneiden und zur Herstellung von Postkarten bestimmt waren, um so weniger bestehen konnte, als auch die Stärke der Bogen den Postkarten ent sprach. Nachdem die Zollstelle diese Bogen mit Rücksicht auf Ziffer 18a des Artikels »Papier« auf Seite 325 des amtlichen Warenverzeichnisses zum Zolltarif zutreffend nach Tarif- Nummer 27e zur Verzollung gezogen, hat ein weiterer Eingang dort nicht mehr stattgefunden, sodaß die Einfuhr über andere, die Bogen nach 24a zollfrei ablassende Zollstellen nicht aus geschlossen erscheint. Nicht nur die Zollstellen Schlesiens, sondern auch die der sämtlichen deutschen Bundesstaaten wurden damals von dem Vorkommnis unterrichtet. Nichts destoweniger ist es nach einer Mitteilung des Herrn Reichs kanzlers (Reichssehatzamt) neuerdings wiederum versucht worden, augenscheinlich zur Herstellung von Postkarten be stimmtes und dazu vorgerichtetes Papier, das gemäß Ziffer 18 a wie oben bemerkt der Tarifnummer 27e mit dem vertrags mäßigen Zollsätze von 6 M. für 1 dz Rohgewicht zuzuweisen ist, auf anderem Wege unter der Bezeichnung »Farbendruck bilder« in großen Mengen und zwar in Kisten von rund 2 dz Rohgewicht, nach der Tarifnummer 24a zollfrei ein zuführen. Absender waren Fabrikanten in Wien und Trautenau. Unter Bezugnahme auf die ähnliche Fälle betreffende frühere Mitteilung sind von den Zentralfinanzbehörden der sämtlichen deutschen Bundesstaaten gegenwärtig die ihnen untergebenen Zollstellen auf den Gegenstand [aufmerksam gemacht worden. Materialprüfungsamt der technischen Hochschule zu Berlin Schluß zu Nr. 64 Papierprüfung Abteilung 3 ist im Obergeschoß des östlichen Laboratoriums untergebracht und im Grundriß Bild 4 dargestellt. Sie verfügt über folgende Räume: 259 Vorsteher, 257 Registratur, 256 Mikro - Photo graphie und Mit arbeiter, 252 Volontäre, 242 Festigkeits prüfung, 244 u. 245 Chemi sches Laboratorium, 243 Mikroskopier zimmer. Im Zimmer 256 be findet sich ein photo graphisches Mikro skop mit allen Hilfsmitteln, Dunkelkammer usw. Die großen nach Norden gerichteten Fenster des Bild 5 Feuerversicherung Da augenblicklich ein Gesetz über den „Versicherungs- vertrag vorbereitet wird, so bietet dieses die beste Gelegen heit zur Beseitigung der drückendsten Bestimmungen, welche der Ring der Feuerversicherungs-Gesellschaften jetzt durch setzt. Um diese Bestimmungen in einwandsfreier Weise zu ermitteln, würde es sich empfehlen, daß die vom Reichsamt des Innern eingeleitete Kartell-Enquete auf den Feuer versicherungs-Ring ausgedehnt wird. Bei einer solchen Enquete könnte auch das beim Kaiser lichen Aufsichtsamt für Privat-Versicherung angehäufte wert volle Material zu allgemeinem Nutzen Verwertung finden. Der Deutsche Feuerversicherungs-Schutzverband, Berlin W, Linkstr. 18, empfiehlt deshalb dringend, daß möglichst viele Vereine, Korporationen und Einzelfirmen sofort beim Reichs amt des Innern die Ausdehnung der Kartell-Enquete auf den Feuerversicherungs-Ring beantragen sollten. Vertretung bei Konkursen Aus Berlin Vielfach werden in Konkursen die Warengläubiger dadurch ge schädigt. daß verhältnismäßig geringen Waren-Schulden erhebliche Kapital-Schulden, die von Verwandten oder Freunden geltend gemacht werden, gegenüberstehen, so daß der in der Gläubiger-Versammlung nach Maßgabe der angemeldeten Forderungen gewählte Gläubiger- Ausschuß häufig eine Interessen-Vertretung des Schuldners bildet. Daß aber der Schuldner die Gläubiger auffordert, ihm selbst oder seinem Vertrauensmann ihre Vertretung im Konkurse zu übertragen, dürfte bisher kaum dagewesen sein, und es wäre vielleicht angebracht, durch die Papier-Zeitung harmlose Gemüter darauf hinzuweisen, daß sie damit die Vertretung ihrer Interessen in die Hände ihres Gegners legen würden. Anliegende Korrespondenz, die ich nach Durchsicht zurückerbitte, bildet die Unterlage vorstehender Zeilen. X, Papiergroßhändler Aus dem Briefwechsel geht folgendes hervor: Z., Inhaber einer Auskunftei und Inkasso-Anstalt in einer ostpreußischen Stadt, fordert die Gläubiger mittels Vordrucks auf, ihn zu ihrer Vertretung im Konkurs des dortigen Papierhändlers Y. zu be- v ollmächtigen. Kosten sollen den Gläubigern daraus nicht entstehen. Dieselbe Post bringt ein gleichfalls vervielfältigtes Schreiben des Gemeinschuldners Y., worin er die Gläubiger ersucht, ihre Vertretung dem besonders tüchtigen Herrn Z. an zuvertrauen, der für seine Arbeit keine Vergütung fordert. Der Gläubiger X. hat beide Schreiben ablehnend beant wortet, das erste, weil es zu uneigennützig sei, das zweite, weil es widersinnig sei, einen vom Gemeinschuldner vor geschobenen Mittelsmann mit der Vertretung der Gläubiger zu beauftragen. Papierprüfer von Wendler mit Selbstauslösung von Martens Mikroskopierzimmers 248 können nach dem Lichtbedarf ab- geblendet werden. Bild 6 Papierprüfer von Schopper Im Laboratorium 244 und 245 befinden sich besondere Einrichtungen zur Aufschließung von Papier für die mikro-