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Gerichtliche Gutachten der Handelskammer zu Berlin Handlungsgehilfen. Der Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle kann nach allgemeinem Handelsgebrauch Ersatz der Reisekosten nur verlangen, wenn er sich auf ausdrückliche Aufforderung zur Vor stellung an den Wohnort des Ausschreibenden begeben hat. Im Anzeigen-Geschäft ist es üblich, daß das Verhältnis zwischen einem nicht ausdrücklich fest angestellten Anzeigen-Akquisiteur und dem Geschäftsherrn beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit aufgehoben werden kann, und zwar in der Weise, daß ersterer Geschäfte, die er eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen hat, noch zu Ende führen darf. Buchbinderei. Eine Bestellung auf Abruf ist auch im Verkehr zwischen Verlagsbuchhändler und Buchbinder eine feste Bestellung, bei der es in das Belieben des Auftraggebers gestellt ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu jedem Zeitpunkte die Lieferung im ganzen oder in Teilen zu verlangen. Maschinenbau. Im Maschinenfach besteht kein Handelsgebrauch, nach welchem der Besteller einer Maschine, die beim Fabrikanten weder vorrätig noch von diesem früher hergestellt worden ist, verpflichtet ist, außer dem Preis der bestellten Maschine die Kosten des Modells zu zahlen. Dies gilt selbst für den Fall, daß der Besteller eine größere Nachbestellung in Aussicht gestellt, aber nicht erteilt hat. Massenartikel. Bei Massenartikeln, wie beispielsweise bei buntfarbig bedruckten Blechstandgefäßen für Kakao, welche fabrikmäßig hergestellt werden und nur für den Besteller Verwendung finden, hat sich infolge der Schwierigkeiten, genau das in Auftrag gegebene Quantum herzu stellen, der Brauch gebildet, die Lieferung einer um einige Prozent über das bestellte Quantum hinausgehenden oder hinter diesem Quan tum zurückbleibenden Stückzahl nicht zu beanstanden. Ein allgemeiner Handelsgebrauch dahingehend, daß das Mehr- oder Minderquantum sich gerade auf 5 pCt. belaufen darf, läßt sich nicht feststellen. Plakate, a) Im Plakatfach ist es Handelsbrauch, Plakatentwürfe, welche auf Erfordern behufs Erteilung eines in Aussicht stehenden Auftrages angefertigt werden, auf Grund deren aber ein Auftrag nicht erteilt wird, zu berechnen, sofern der Besteller nicht zu erkennen ge geben hat, daß er den Entwurf ohne Berechnung erwarte. b) Nach der Verkehrssitte wird es als ein Verstoß gegen Treu und Glauben angesehen, wenn derartige Plakatentwürfe zur Kenntnis einer Konkurrenzfirma gebracht oder einer solchen zur Anfertigung des in Aussicht genommenen Plakats übergeben werden. c) Da ein Sachverständiger imstande ist, nach einem vorgelegten Plakatentwurf in der gleichen Idee einen ähnlichen, aber doch ab weichenden Entwurf anzufertigen, ist ein Plakatentwurf, welcher einer Konkurrenzfirma vorgelegt worden ist, in der Mehrzahl der Fälle für die Verfertiger des Originalentwurfs wertlos. Reklameartikel. Beim Handel mit Abreißkalendern und ähnlichen Reklameartikeln des Papierfachs wird das Wort »Partiewaren« in doppeltem Sinne gebraucht. Erstens bezeichnet man als »Partiewaren« einen bestimmten Posten individuell vorhandener Ware, welcher als ganzes in der Beschaffen heit, wie er dem Käufer an geboten ist, gehandelt wird. In diesem Falle ist der Käufer nach Handelsbrauch nicht berechtigt, einzelne minderwertige oder unbrauchbare Stücke auszuscheiden und zu bean standen. Eine Beanstandung kann sich nur auf den ganzen einheit lichen Posten erstrecken. Zweitens wird unter »Partiewaren« eine Quantität an sich tadel loser Ware verstanden, welche, weil sie aus Lagerresten besteht und deshalb in verschiedenen Mustern sortiert ist, und weil die Muster veraltet oder nicht ansprechend sind, wegen vorgerückter Saison oder aus ähnlichen Gründen schwer verkäuflich ist und deshalb zu erheb lich herabgesetzten Preisen angeboten wird. Derartige Ware wird auch als Ausverkaufsware oder Job-Ware bezeichnet. In diesem Falle können auch vertretbare, vom Verkäufer erst zu beschaffende Waren in Betracht kommen, und der verkaufte Posten ist nicht als ein Ganzes anzusehen Der Käufer ist deshalb berechtigt, unbrauchbare oder beschädigte Stücke zu beanstanden und zur Verfügung zu stellen. In welchem Sinne das Wort »Partiewaren« im einzelnen Fall zu verstehen ist, muß nach den besonderen Umständen beurteilt werden. Ganz oder teilweise beschädigte Ware pflegt man als Ramsch oder ähnlich zu bezeichnen. Verbot der Versendung von Drucksachen in russischer Sprache in Briefen. Die Hauptverwaltung der russischen Posten und Telegraphen hat, um der Versendung von Drucksachen in russicher Sprache in ge schlossenen Briefen aus dem Auslande nach Rußland vorzubeugen, die Postverwaltungen der Länder des Weltpostvereins durch das internationale Postbureau in Bern davon in Kenntnis gesetzt, daß aus dem Auslande in Rußland eingehende geschlossene Briefe, in denen Drucksachen in rassischer oder in ausländischer und russischer Sprache aufgefunden werden, nicht dem Empfänger zugestellt, sondern nach dem Aufgabeort zurückgesandt werden, auf Grund des Artikels 16 (Ziffer 3 Punkt 2 c und Ziffer 4) des Washingtoner Weltpostvertrags, wonach die Versendung zollpflichtiger Gegenstände in Briefen ver boten ist. Das Zolldepartement hat den Zollämtern infolgedessen vorge schrieben, solche Drucksachen, wenn sie in Briefen gefunden werden, ohne Aufstellung von Besichtigungslisten darüber, jedoch unter An gabe des Grundes der Rücksendung auf dem Briefumschlag, ins Aus land zurückzusenden. (Zirkular des Zolldepartements vom 22. Juni 1904, Nr. 16 985. Damit erklärt sich die russische Postverwaltung für be rechtigt, jeden Brief zu öffnen. ==---- | Für Sieb Zylinder I Patent Andres haben wir ab I. Januar 1904 das Allein - Ausführungsrecht erworben! 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