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2174 PAPIER-ZEITUNG Nr. 58 Papierstoffmarkt London, 15. Juli 1901 Holzschliff. Die Nachfrage ist etwas besser, und da die Holzsch’eifereibesitzer mit den Preisen heruntergehen, so kommen Geschäfte zum Preis von 40 sh = 40 M. 60 Pf. die Tonne cif Ver sendungsort zustande. Zellstoff. Leicht bleichende Sulfitstoffe sind gut gefragt, jedoch ist wenig Ware für dieses Jahr zu erhalten. Natronstoffe sind eben falls gefragt, aber wenig Angebot vorhanden, sodaß die Preise fester geworden sind. Die Preise für 1 ton = 1016 kg cif London sind: etwa etwa Lstr. M. Pf. Lstr. M. Pf. Sulfitstoff, ungebl. I. Sorte . 9. 0. 0. 182. 70 bis 9. 5. 0. 187. 75 , , H, , . . 8. 0. 0. 162. 40 » 8. 5. 0. 167. 45 , gebleicht .... 11. 10. 0. 233. 45 , 12. 0. 0. 243. 60 Natronstoff, ungebleicht I. Sorte 7. 15. 0. 157. 25 „ 8. 0. 0. 162. 40 » „ II. » 7. 5. 0. 147. 15 » 7. 10. 0. 152. 25 Fichtenholzschliff, trocken, weiß, für sofortige Lieferung . 4. 5. 0. 86. 25 „ 4. 10. 0. 91. 35 „ nächstjährige „ , 4. 15. 0. 96. 40 » 5. 0. 0. 91. 35 , feucht, sof. » » 2. 0. 0. 40. 60 » 2. 2. 6. 43. 10 » „ nächstj. „„ . 2. 5. 0. 45. 65 Strohstoff, deutsch, trocken Nr. 1 13. 0. 0. 263. 90 „ „ , , 2 12. 0. 0. 243. 60 , holländisch 11. 0. 0. 223. 30 (1 Lstr. = 20 M. 30 Pf.) Kristiania, 15. Juli 1904 Zellstoff. Die Preise behaupten ihre bisherige Höhe. Nach längerem Stillstand im Geschäft kamen dieser Tage wieder einige Abschlüsse zu den alten Preisen zustande. Holzschliff. Das Fehlen jeden Auftrages ruft Abbröckeln der Preise hervor. Bei unparteiischen Fachleuten erregt dies Verwunde rung, da der Verbrauch bedeutend ist, und die Schleifereien nur äußerst geringe Vorräte haben. New York, 6. Juli 1904 Holzschliff. Der Markt scheint etwas fester geworden zu sein, da in vielen Flußläufen das Wasser knapp wird, und man einen trockenen Sommer befürchtet. Manche Schleifereien haben riesige Holzschliff-Mengen aufgestapelt, bieten jedoch davon jetzt nichts an, da sie auf bessere Preise warten. Zur Zeit werden für die amerikanische Tonne trockenen Holzschliffs ab Verladestelle der Schleiferei etwa 15 Dollar, d. h. etwa 6 M. 95 Pf. die 100 kg absolut trocken gefordert. Zellstoff. Die Nachfrage für vorrätige Ware ist zur Zeit etwas schwach, die Preise sind jedoch nicht zurückgegangen. Die Verb rau eher kaufen nur für den dringendsten Bedarf, und man schließt hieraus, daß der Markt schwächer geworden ist. Die Zellstoffabriken behaupten dem gegenüber, ihre Lage sei fest, da es keine unverkauften Vorräte im Lande gäbe. Die Preise sind unverändert, vergl. Nr. 56. Gebrüder Müller, Coswig-Anhalt fabrizieren äusser Alfa-, Seip- und Klosetpapieren, auch andere dünne Sorten, wie schwedisch Seiden etc., ferner Cellulose-Kraftpapier, Goudronn U. sonstige Packpapiere in schöner einseitiger Glätte. [156594 Briefkasten Anonyma Anfragen bleiben unberückalchtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Geschäftsschädigung? 5579. Frage: Wir haben fürs Sängerfest in X eine Postkarte herausgegeben und die Auflage an unsere Kundschaft verkauft. Dann haben wir eine zweite Aufiage unserm Fabrikanten in Auftrag ge geben. Kürzlich bringt nun einer unserer Abnehmer beiliegendes Blatt mit dem Bemerken, daß ihm nahe gelegt wurde, er möge den weiteren Verkauf unserer Karte unterlassen. Müssen wir uns das ge fallen lassen, und zu welchem Schritt raten Sie uns zur Wahrung unserer Interessen? Wir sind uns keiner unerlaubten Handlung be wußt und finden das Benehmen der Redaktion des X.er Blattes zum mindesten höchst unnobel. Wenn in einem Blatt vor unserer Karte gewarnt wird, so werden wir Mühe haben, die zweite Auflage an den Mann zu bringen. Antwort: In dem beanstandeten Zeitungsartikel wird gesagt, daß die Sängerfest-Postkarte des Fragestellers ein möglichst ungünstiges Bild der Hafeneinfahrt zeige. Ferner werden einige andere Einzelheiten der Karte sachlich be schrieben und dann dem Publikum empfohlen, daß es die amt lichen Postkarten des Sängerfestos kaufen möge, da deren Er trägnis zur Deckung der Festkosten diene. Fragesteller kann gegen den Verfasser des Aufsatzes oder gegen die Zeitung nichts tun. Jedes öffentlich ausgestellte Werk, also auch jede Postkarte, darf kritisiert werden, und solange die Kritik sach lich bleibt, kann man ihrem Urheber nichts anhaben. In dem besprochenen Zeitungsaufsatz ist unseres Erachtens die Grenze der sachlichen Kritik nicht überschritten. Geschmacksmuster-Schutz 5580. Frage: Wie lange besteht der Musterschutz auf Vorlagen zur Anfertigung von Dilettantenarbeiten? Mein verstorbener Vater hat solche verlegt. Ich habe den Verlag mit Geschwistern geerbt. Darf jemand die Vorlagen ohne meine oder der Erben Genehmigung nachmachen? Darf dies jemand nach einer bestimmten Frist tun und im Fall in welcher? Wie lange läuft die Frist, wenn ich das Verlags recht verkaufe für den Käufer? Antwort: Geschmacksmusterschutz wird auf 1 bis 3 Jahre gewährt, kann aber auf höchstens 15 Jahre verlängert werden. Für die ersten 3 Jahre muß für jedes Muster 1 M., von da an bis zum 10. Jahre 2 M. und von da bis zum 15. Jahre 3 M. jedes Jahr gezahlt werden. Wurde einmal die gesetzliche Zahlungs frist versäumt, so hört der Schutz auf. Dieser Schutz bezieht sich auf gewerbliche Muster. Haben jedoch die Vorlagen selbständigen Kunstwert, sind sie also Werke der bildenden Kunst im Sinne des Gesetzes, so genießen sie kostenlos und unangemeldet Schutz während der Lebensdauer des Urhebers und 30 Jahre nach seinem Tod.- Das Urheberrecht ist vererbbar. Tauenpapier 5581. Frage: Bei einer Papierfabrik bestellte ich 3000 kg grünlich Tauen 1t. Muster A in verschiedenen Formaten und Stärken. Das Papier ist eingetroffen und nach Mustern B geliefert. Ich kann das Papier zu gedachtem Zweck, d. h. zu kleinen und großen Beuteln nicht verwenden. Kann ich event. gezwungen werden, es abzunehmen? Ich will das Papier nicht behalten, weil es meiner Ansicht nach lange nicht so fest ist. Ebenso ist die Färbung ganz verschieden, und das Papier besitzt nicht die Reinheit. Ferner sind die ganzen Ausschußbogen im Papier geblieben. Ich machte die Papierfabrik vorher besonders auf alle drei Eigenschaften aufmerksam. Antwort: Die Ausfallproben sind weniger fest als die Bestellproben, und ein Teil der Lieferung hat auch erheblich andere Färbung. Die Lieferung ist auch weniger rein und an scheinend schlecht sortiert. Nach den uns vorliegenden Proben scheint Fragesteller berechtigt zu sein, die Lieferung abzulohnen, mußte dies aber sofort nach Empfang des Papiers tun. Wenn er erhebliche Zeit darüber verstreichen läßt, hat er sein Recht verwirkt und muß abnehmen. Da es sich um mehrere Papier- Sorten handelt, so hat er auch zu prüfen, ob sämtliche Sorten mangelhaft sind. Da es sich um keine unteilbare Einheit handelt, hat er die vorschriftsmäßig gelieferten Sorten abzunehmen. Wir finden beispielsweise, daß die dünneren hellen Proben B mit der Bestellprobe A noch ziemlich genau übereinstimmen und an genommen werden können. Da die Gerichte in solchen Fällen stets Sachverständige zuziehen, und sich deren Urteil im voraus nicht ermessen läßt, so empfiehlt es sich, solche Fälle ohne Zuziehung des Gerichts durch einen sachverständigen Schiedsrichter entscheiden zu lassen, wenn man sich nicht einigen kann. Am besten wäre es, wenn Fragesteller das Papier gegen angemessenen Abzug übernähme, da er es doch zu Beuteln verarbeiten kann.