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Schleifarbeit regeln. Der Gebrauchsanweisung entnehmen wir folgendes: Wenn eine neue oder neu hergerichtete Oberwalze in die Naßpressen eingelegt wird, oder wenn mit den Pressen nicht kräftig und auf beiden Seiten gleichmäßig gepreßt worden, kann, und die Papierbahn beim Verlassen der Naßpartie nicht genügend oder nicht gleichmäßig entwässert erscheint, was sich in matten Stellen auf den Trockenzylindern und den Satinierwerken äußert, so empfiehlt es sich, bei Sonntags- Stillstand die Naßpressen auf folgende Weise zu untersuchen: Man legt das Spritzrohr, nachdem der Filz entfernt ist, auf die Einlaufseite der Oberwalze, preßt mit dem normalen Zapfendruck und setzt die Presse in Gang. Diejenigen Stellen der Gummiwalze, welche an der Oberwalze nicht genau an liegen, lassen Wasser durch, die anderen bleiben trocken. Man schleift nun mit der beschriebenen Vorrichtung unter leichtem Andrücken des Schlcifbalkens an die trockene Partie der Gummiwalze so lange nach, bis die Presse auf der ganzen Breite kein Wasser mehr durchläßt. Sind die Naßpressen auf diese Weise der Bombierung entsprechend zusammengepaßt, so verwendet man später die Schleif-Vorrichtung nur, um die beiden Ränder der Gummiwalze so weit nachzuschleifen, als sich diese der Papierbahnbreite entsprechend nicht abgearbeitet haben. Die Vorrichtung eignet sich auch zum Nachschleifen der Gummiwalzen in der Gautschpresse, sowie zum Abschleifen und Polieren von Filz wickel walzen. Die neue schwedische Forstgesetzgebung »Svensk Pappers Tidning« schreibt: Die schwedischen Forstpflege-Abgaben, die gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen Forstgesetzes von ausgeführten Holzwaren und Holzstoff erhoben werden sollen, sind in der ausländischen Fach presse recht verschieden beurteilt. Man scheint den Gedanken zu hegen, daß diese Abgaben eine Art Ausfuhrzölle seien, die einen öko nomisch-praktischen Zweck hätten. Nun haben die Londoner Holzschliff-Einfuhrhändler Johnssen, Jörgensen & Wettre dem schwedisch-norwegischen Generalkonsulat in London mitgeteilt, daß diese Abgaben die Aufmerksamkeit der englischen Papierfabrikanten erregt, und daß die englischen Agenten für kanadischen Holzstoff erklärt hätten, diese Abgaben seien eine indirekte Unterstützung für die Ausfuhr von schwedischem Papier. Die Firma giebt schließlich anheim, ob nicht eine offizielle Erklärung des Zweckes der Forstpflegeabgaben am Platze wäre. Wir glauben, daß keine einzige schwedische Papierfabrik daran gedacht hat, daß die fragliche Forstpflegeabgabe die Ausfuhr von schwedischem Papier erleichtern sollte. Eine solche Begünstigung würde entstehen, wenn Holzschliff infolge dieser Ausfuhrabgaben sich für die englischen Papierfabrikanten um ebensoviel höher stellen würde, aber teils sind diese Abgaben so niedrig — 50 Oere für die Tonne trocknen Zellstoffs und 80 Oere für die Tonne Holzschliffs — daß sie in Wirklich keit den Verkaufspreis nicht nennenswert beeinflussen können, teils kann die schwedische Holzstoffindustrie, so bedeutend sie auch ist, über den Holzstoffpreis auf dem Weltmärkte nicht allein bestimmen. Es ist anzunehmen, daß die neue Forstgesetzgebung und die fest gesetzten Abgaben bei der Ausfuhr anfänglich von den Holzwaren- und Holzstoffindustrien lästig empfunden werden, doch war es für Schweden hohe Zeit eine geordnete Forstwirtschaft zu bekommen. Wenn nun die Geldbeträge, die durch Erhebung der Ausfuhrabgaben eingehen, auf eine verständige Weise zum Nutzen der Forstpflege verwendet werden, so kommen sie mit der Zeit den genannten Industrien reichlich zugute, indem eine geordnete Aufforstung einen Holzzugang ergibt, der nicht vorhanden wäre, wenn das bisherige Raubeinschlagverfahren ungehindert angedauert hätte. F. f In Tournhout, Belgien, starb am 21. Juni im Alter von 64 Jahren Josefine Finederike Dufour, verwittivete Diercks, geb. Dessauer aus Aschaffenburg von der Firma Brepols & Diercks zoon in Tournhout. Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion IX: Königreich Sachsen Der Verwaltungsbericht über das Jahr 1903 füllt 104 Quart- Seiten und ist mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Wir ent nehmen ihm folgendes: Das Kataster der Sektion umfaßte 388 Nummern mit 615 Betriebs abteilungen, darunter 84 Papier-, 8 Zellstoff-, 6 Strohstoff-, 154 Pappen fabriken und 283 Holzschleifereien. Die Zahl der im Jahre 1903 durchschnittlich beschäftigten Arbeiter betrug 16 715 gegen 16 720 im Vorjahre; an Löhnen wurden veraus gabt 12 431 378 M. gegen 11 288 670 M. im Vorjahre. sich die Lohnsumme um 1 142 708 M. vermehrt. Der Durchschnittslohn des Arbeiters beträgt 743,72 M. gegen 675,16 M. im Vorjahr, also 10,15 pCt. mehr. 710 Unfälle wurden angemeldet (gegen 582 im Vorjahre). Die nicht unerhebliche Steigerung beruht wohl darauf, daß der Vor schrift wegen Erstattung der Unfallanzeigen jetzt mehr, wenn auch immer noch nicht genug, Beachtung geschenkt wird. Zur erstmaligen Entschädigungsfestsetzung gelangten 176 Unfälle. Heilverfahren innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfall wurde in 43 (8) Fällen eingeleitet und dafür 388OM. 13Pf. (815M. 16Pf.) ausgegeben, wovon rund 800 M. (282 M. 16 Pf.) durch die Krankenkassen erstattet wurden. Die günstigen Erfolge, welche dabei er zielt wurden, geben Veranlassung, auf dem bisherigen Wege zu beharren. Ganz besonders günstig für frühzeitiges Eingreifen der Berufsgenossen schaft haben sich Gelenk- und Knochenverletzungen aller Art ergeben. Bei zeitig einsetzender Anstaltsbehandlung sind versteckte Knochen absprengungen und dergl., welche durch Röntgenbeleuchtung nach gewiesen werden, meist ohne operativen Eingriff vollständig heilbar. Leider wird diesem frühzeitigen Eingreifen nicht nur von den Unfall verletzten, sondern auch von den behandelnden Aerzten teilweise Widerstand entgegengesetzt. Die Verletzten wollen 'sich manchmal nicht heilen lassen um Rente zu bekommen, und die Aerzte möchten wohl die Patienten nicht verlieren. Es wäre vorteilhaft, wenn das Gewerbe-Unfall-Versicherungsgesetz hier einen im Interesse aller Teile liegenden und wohltätig wirkenden Druck gestattete. Dieses Gesetz ist nach Ansicht des Sektions-Vorstandes auch sonst in verschiedener Hinsicht verbesserungsbedürftig. Die Einrichtung der territorialen Schiedsgerichte empfindet die Sektion aus mancherlei Gründen als einen Uebelstand. Berufungen und Rekurse haben gewaltig zugenommen. Wie aus den Ergebnissen der erledigten Berufungen und Rekurse hervorgeht, wurde das Rentenverfahren von Seiten des Vorstandes in wohlwollendster Weise ausgeübt. Indessen sind beim besten Willen die Ansprüche der Rentenverlanger nicht zu befriedigen. So wurden z. B. für teil- weisen Verlust eines Fingers 50 pCt. und für einen gutgeheilten Unter armbruch die Vollrente als Dauerrente im Berufungsverfahren verlangt, während die Ansprecher den alten Lohn verdienen. Leider nimmt das Simulanten- und Uebertreibungswesen von Jahr zu Jahr zu. Unfallverhütung. Statistische Bearbeitung der Unfälle und ihrer Folgen hat dazu geführt, daß der Sektionsvorstand eine Revision der Unfallverhütungsvorschriften beim Genossenschaftsvorstande beantragt ; hat. Diesem Anträge wurde stattgegeben, und eine Vorberatung der Unfall verhütungs Vorschriften hat schon stattgefunden. Die vor erwähnten statistischen Arbeiten haben mit Sicherheit ergeben, daß die dauernde Hauptbelastung der Schleifereien durch vermeidbare Kreissägeunfälle herbeigeführt ist, während bei den Papierfabriken die Trockenzylinder der Papiermaschinen und bei den Pappenfabriken die Pappentrockenzylinder die Hauptbelastung ergeben haben. Es ist zu hoffen, daß durch nachdrückliche Durchführung der als richtig an erkannten Schutzvorschriften eine weitere dauernde Belastung der Genossenschafts-Mitglieder vermieden werden kann. Anläßlich eines Unfalles in Görsdorf (einer Kohlenstaubexplosion) hat der Sektionsvorstand den Arbeiter Hübler wegen der von ihm be wiesenen Unerschrockenheit und Geistesgegenwart der Genossenschaft zur Auszeichnung vorgeschlagen. Die Regierung hat ihm schon die Rettungsmedaille verliehen. Die Uebertragung der Geschäftsführung und der Betriebsrevision an eine Person hat sich für die Geschäfte ausgezeichnet bewährt, hatte aber den Nachteil, daß .zuviel in einer Hand vereinigt ist. Der Sektionsvorstand ist deshalb im Einverständnis mit dem Geschäfts führer bestrebt, durch Heranbildung entsprechenden Ersatzes dafür zu sorgen, daß die Führung der Geschäfte unabhängig von Personen fragen gestellt wird. Die in der Tagespresse zum Ausdruck gekommene Klage, daß Unfallverletzte meist entlassen würden und in anderen Betrieben schwer Unterkommen finden, trifft auf die Sektion nicht zu. Die Ge pflogenheit ihrer Betriebsunternehmer, Unfallverletzten neben der Rente den früheren Lohn weiter zu bezahlen, hat vielmehr dazu geführt, ein gewisses Simulantentum groß zu ziehen. In denjenigen Betrieben, wo zwar die Verletzten in ihren Gesamtbezügen nicht verkürzt, wohl aber der Lohn um die Rente vermindert wird, sind die Ansprüche aus kleinen Unfallschäden erheblich zurückgegangen. Demnach hat