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Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Angebote auf Zifferbriefe 5553. Frage: Muß beim Abgeben einer Offerte, die in Ihrer Redaktion niederzulegen ist, Porto zur Weiterbeförderung beigefügt werden, oder gehen die eingegangenen Offerten zusammen an die anzeigenden Firmen? Antwort: Es ist unnötig, bei Angeboten auf Zifferanzeigen dem Zifferbrief Porto zur Weiterbeförderung beizufügen. Es ist auch überflüssig, zwei Briefumschläge zu verwenden und den äußeren an die Papier-Zeitung, den inneren an die Ziffer zu adressieren. Folgende Aufschrift genügt: Z 157 389 Papier-Zeitung Berlin W 9 Geschichte der Stahlfeder 5554. Frage: Gibt es ein Buch, in welchem die Geschichte sowie die Herstellung der Stahlfeder beschrieben ist? Antwort: Uns ist ein solches Buch nicht erinnerlich, aber die Firma Heintze & Blanckertz, Stahlfederfabrik in Berlin, Georgenkircbstraße 44, besitzt eine große Sammlung von Schriften und Gegenständen, die sich auf. die Geschichte der Stahlfeder beziehen, und wird vielleicht dem Fragesteller Aus kunft geben können. Pflicht zur Buchführung 5555. Frage: Bin ich verpflichtet, wenn ich nicht im Handels- Register eingetragen bin, vorschriftmäßige Buchführung zu halten, oder erst von dem Tage an, wo ich eingetragen bin? Antwort: Nach §38 HGB. ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen. Kaufmann ist aber nach § 1 HGB., wer ein Handelsgewerbe betreibt, also auch der Fragesteller. Aus genommen sind nur die Kleingewerbetreibenden (Krämer usw). Demnach muß er, auch wenn er nicht ins Handelsregister ein getragen ist, Bücher führen. Halbfettdicht Pergamyn 5556. Frage: Ich habe satiniert halbfettdichtPergamyn nach mit folgendem Muster A verkauft, und ausgefallen ist das Papier wie Muster B. Obwohl ich keinen Unterschied finden kann, aus dem eine gerechtfertigte Reklamation oder gar eine Verfügungsstellung hergeleitet werden könnte, will der Besteller die Ware nicht abnehmen, weil sie geringer sei, als das Kaufmuster. Ich bitte Sie um Ihre Ansicht hierüber. Antwort: Wir finden Muster B durchsichtiger und sonst in jeder Beziehung mindestens ebenso schön und gut wie Muster A, halten also die Beanstandung nicht für gerechtfertigt. Eiweiß-Verwendung 5557. Frage: Zu welchem Zwecke wird im Papierfach Eiweiß (Albumin) und ungefähr in welchen Mengen im deutschen Reiche jährlich, (auch Eigelb?) verwendet? Antwort: Eiweiß wird hauptsächlich zum Ueberstrich von Papier verwendet, das lichtempfindlich gemacht wird und photo graphische Kopien aufnehmen soll (sogen. Albuminpapier), ferner zu Abziehbildern. Die für diese Zwecke jährlich in Deutschland benutzten Eiweißmengen können wir auch nicht annähernd an geben. Eigelb findet unseres Wissens in der Papier-Industrie keine Verwendung. Mustergetreu? 5558. Frage: Beigehend sende ich Ihnen 2 Papiermuster Nrn. 1 und 2. Ich habe laut Nr. 1 bestellt, doch ist mir Nr. 2 geliefert worden. Mein Abnehmer reklamiert, und ich bitte Sie, mir zu sagen, um wie viel Prozent Sie Nr. 2 ordinärer, d. h. billiger im Preise halten als Nr. 1. Antwort: Muster 2 ist an Farbe gut getroffen, an Stoff dem Muster 1 ebenbürtig, doch steht es ihm an Glätte ein klein wenig nach. Der Unterschied ist nicht so bedeutend, daß er die Beanstandung rechtfertigte, und wir glauben, daß der Kunde das Papier zum vereinbarten Preis übernehmen sollte. Warenzeichen 5559. Frage: Kann die Schutzmarke auf beifolgendem Aufsatzheft gesetzlich geschützt sein, oder wird sie als Freizeichen betrachtet, da sie schon vor dem Jahre 1874 im freien Verkehr gebraucht wurde? Antwort: Ob das Zeichen geschützt oder als Freizeichen erklärt ist, kann Fragesteller vielleicht aus der Dr. Klemmschen Sammlung von Warenzeichen des Papierfaches ermitteln. (Vergl. Nr. 101 von 1903 S. 3648). Wenn das Zeichen, eine Hand, welche eine Schreibfeder führt, vor 1874 im freien Verkehr gebraucht wurde, also ein Freizeichen war und noch heute Freizeichen ist, so hätte das Kaiserliche Patentamt die Eintragung dieses Zeichens versagen sollen. Fragesteller kann dann auf Löschung des Zeichens klagen. So lange das Zeichen nicht gelöscht ist, gilt es als geschützt. Durchscheinendes Druckpapier 5560. Frage: Mein Kunde verweigert Annahme eines für ihn gefertigten holzfreien Druckstoffes, dessen Ausfall Muster A darstellt, wegen zu großer Transparenz. Muster B war Vorlagemuster für Qualität und Färbung; das Gewicht sollte anstatt 85 g (wie Vorlage) höchtens 65 g/qm sein, also 25 pCt. leichter. Ueber Durchsichtigkeit ist bei Bestellung nichts erwähnt worden, auch nicht, daß das Papier für Bilderdruck bestimmt sei; dagegen sollte es mindestens so weiß sein wie die Vorlage. Ich habe nur bestätigt, daß ich das Papier in Qualität und Färbung möglichst dem übersandten Muster entsprechend liefern würde. Ist nach Ihrer Ansicht die Annahme-Verweigerung berechtigt? Antwort: Das gelieferte Papier A ist wesentlich durch scheinender als die Vorlage B. Die um 25 pCt. geringere Dicke des Papiers allein erklärt dieses größere Durchscheinen nicht, die Ursache muß auch im Stoff liegen. Da aber bei Bestellung über das Durchscheinen des Papiers nichts vereinbart war, und dieses die Kaufbedingungen erfüllt, so ist die Annahmeweigerung nicht berechtigt, denn der Lieferant brauchte nicht zu wissen, daß auf möglichste Undurchsichtigkeit des Papiers entscheidender Wert gelegt wird. Schätzung von Papier-Fabriken 5561. Frage: Wir bitten Sie, uns einen Ingenieur namhaft zu machen, der unsere sämtlichen Maschinen abschätzen Kann. Wir können das zwar selbst besorgen, indessen wollen wir auch gerne einmal das Urteil eines Unparteiischen hören. Antwort: Wir bedauern, diese Bitte ablehnen zu müssen, weil wir unparteiisch bleiben wollen und deshalb weder Personen noch Bezugsquellen empfehlen. Zellstoff-Packpapier 5562. Frage: Ich verkaufte an einen meiner Abnehmer Lieferung A laut Muster, gab den Auftrag an meine Fabrik weiter und erhielt die Ware B. Ist der Unterschied so groß, daß der Kunde berechtigt ist, mir die Ware zur Verfügung zu stellen, und bin ich gleichfalls berechtigt, die Ware meiner Fabrik zur Verfügung zu stellen? Antwort: Die Lieferung B ist an Farbe, Festigkeit und Griff der Vorlage A hinreichend getreu ausgefallen. Wir sind daher der Ansicht, daß Beanstandung nicht berechtigt wäre. Satiniert Druck 5563. Frage: Wir bestellten bei einer Firma 1200 kg Papier von gleicher Qualität, Färbung, Leimung und Satinage wie beiliegendes Muster A. Das gelieferte Papier (Muster B) weicht in der Färbung von der Vorlage ab, ist weniger fest und scheint mehr Holzschliff zu haben als Muster A. Ist die Lieferung so erheblich minderwertig, daß Preis kürzung gerechtfertigt erscheint? Antwort: Die Farbe von B ist weißer, also feiner als die von A, der Unterschied überschreitet nicht die zulässigen Grenzen. Dagegen ist B erheblich weniger fest, was hauptsächlich daran iegen dürfte, daß B laut Prüfung mit Dr. Wurster’s Holzschliff- Reagentien höheren Holzschliffgehalt zeigt. Preisnachlaß von 71/2 pCt. erscheint angemessen. Lackanstrich 5564. Frage: Wir bitten Sie um die Gefälligkeit, uns recht bald sagen zu wollen, auf welche Weise und mit welchen Stoffen wir mittels unserer Lackier-Maschinen (deren Auftragswalzen mit Gummi bezogen sind) auf einem Papier wie beigefügte Probe a einen Glanz möglichst genau oder ähnlich dem beigefügten Abschnitt b herstellen resp. er zeugen können. Es handelt sich dabei um ganz bedeutende Mengen von Bogen großen Formats. Spiritus-, Etiketten- resp. Plakat-Lack hat weder das Aussehen noch die Eigenschaften der Vorlage b. Wofür halten Sie den Glanz aufb? Gelatine- oder Celluloid-Belag ist es wohl nicht? Vielleicht ist es aber, wie uns ein Freund sagt, Dermatoid, das wir leider noch garnicht näher kennen. Kennen Sie dessen Herstellung und Verwendungsweise? Antwort eines Mitarbeiters: Der Anstrich des Musters b löst sich nicht durch Ammo niakwasser, folglich ist er keine Gelatine. Alkohol mit wenig Aether löst die Glanzschicht leicht, auch verbrennt das Papier wie Celluloid, so daß die Vermutung nahe liegt, daß der Strich aus Celluloid besteht, welches auf eine Glastafel gegossen wurde. Das daraufgezogene Papier springt nach sehr baldigem Trock nen mit hohem Glanz vom Glas ab, ähnlich wie Gelatine- Papier. Mittels Lackier-Maschine und nachherigem Satinieren läßt sich derartig glatte Glanzfläche nicht erzeugen. Vielleicht genügt der Glanz, welcher erzielt wird durch einmaligen Kasein-Strich, darauf folgendes Friktionieren und dann ganz schwaches Ueberlackieren. A. W.