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Nr. 57 PAPIER-ZEITUNG 2109 Ein schöner, origineller Kopf, eine schöne Landschaft oder irgend ein anderes künstlerisches Motiv werden immer Beifall linden, dagegen lasse man überflüssige Ornamente, insbesondere aber Medaillen, Fabrikansichten und viel Text fehlen. Eine Kunstanstalt versendet ihre Kalender fast ausschließ lich an Kunden, welche Interesse für Reklame-Drucksachen haben, und eine besonders schöne Ausführung einer solchen findet auch entsprechende Würdigung. Ein großer Abreißblock mit wenig Reklametext würde den Zweck, den eine Kunstanstalt mit Aussendung ihrer Kalender beabsichtigt, nicht erfüllen. Uebrigens ist der Verfasser im Irrtum, wenn er meint, einfach ausgestattete Abreißblöcke mit ganz großen Zahlen seien billiger als eine reichfarbige Rück wand. Derartige Blöcke sind vielmehr außerordentlich teuer und kosten bei weitem mehr als eine Rückwand samt mittel großem Block. Ein wie oben beschriebener Kalender braucht durchaus keine aufdringliche Reklame zu sein, und wird um so weniger aufdringlich sein, je mehr künstlerischen Wert Darstellung und Ausführung zeigen. Freilich habe ich dabei nicht aus vor handenen Lithographien zusammengestellte, geprägte und ge stanzte Chromobildchen im Auge, sondern eigens für den Zweck geschaffene Entwürfe. —er. Buchbinder-Verbandstag Vergl. Nr. 65 S. 2033 Die wesentlichen Ergebnisse des vom 4. bis 8. Juli in Dresden abgehaltenen Verbandstages fassen wir nach der »Leipziger Volks-Zeitung« wie folgt zusammen: Tarif-Einführung. Folgende Resolution wurde angenommen: 1. Einführung des Tarifs und Abschluß kollektiver Arbeitsver träge außerhalb der jetzigen Tarifzone durch Zusammenfassung mög lichst vieler Städte zu einheitlichem gemeinsamen energischen Vor gehen. 2. Unterstützung dieser Aktion durch anfeuernde Artikel in der Buchbinder-Zeitung. 3. Der Verband Deutscher Buchbindereibesitzer sowie sonstige tariftreue Prinzipale müssen ersucht werden, durch geeignete Kundgebungen die Einführung des Tarifs in der Provinz zu unter stützen. 4. Die notwendigen Geldmittel sind durch die Verbandskasse eventl. durch freiwillige Beiträge der Tarifstädte zu decken. Agitation. Der Antrag, Gaubeamte anzustellen, wird angenommen, ebenso der, anstatt Gauleiter »Bezirksleiter« zu setzen. Folgender Antrag wird einstimmig angenommen: »In Gauen, wo es das Interesse des Verbandes erfordert, kann die Festanstellung von Gauleitern durch den Verbandsvorstand in Gemeinschaft mit dem Aus schuß erfolgen. Jedoch ist bei der Anstellung den Wünschen der Mitglieder des Gaues möglichst zu entsprechen. Die- Stellen müssen öffentlich im Verbandsorgan zur Bewerbung ausgeschrieben werden. Die Einteilung der Gaue muß dem Verbandsvorstand überlassen bleiben.« Der Antrag, 8 pCt. der Beiträge, mindestens aber 10 M. im Viertel jahr, an die Gaubevollmächtigten als Entschädigung zu zahlen, wird ebenfalls angenommen. Hechtsschutz. Ein Antrag des Verbandsvorstandes, nur solchen Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren, die mindestens 13 Wochen Mitglied sind, wird angenommen. Auch in Streitigkeiten betreffend die Arbeiterversicherungsgesetze soll Rechtsschutz gewährt werden. In Zukunft sollen auch die ärztlichen Atteste vom Verbände bezahlt werden. Urabstimmungen. Berlin und Hamburg beantragen, Urabstimmungen stattfinden zu lassen, wenn ein Zehntel der Mitglieder (bisher ein Fünftel) es verlangen. Der Antrag wird angenommen. Verbandstage. Der Antrag, regelmäßig alle 3 Jahre einen Verbands tag stattfinden zu lassen, wird angenommen. (Bisher nur auf Grund einer Urabstimmung oder auf Antrag des Vorstandes und Ausschusses.) Den Ort des jeweiligen Verbandstages soll der vorhergehende Ver bandstag bestimmen. Je 300 (bisher 200) Mitglieder sollen einen Delegierten wählen. Besoldete Vorstandsmitglieder, der Vorsitzende des Ausschusses und der Redakteur dürfen nicht als Delegierte wirken. • Verheiratete weibliche Mitglieder. Der Antrag, wonach weibliche Mitglieder, die wegen Verheiratung oder wegen Familienverhältnisse usw. ihre Beschäftigung aufgeben müssen, wenn sie innerhalb zweier Jahre wieder beitreten, ihrer Rechte nicht verlustig gehen, wird an genommen. e , Bildungsweeen. Der Antrag Magdeburg, für Bildungszwecke mehr Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen, systematisch Vorträge bildenden und erzieherischen Inhalts abhalten zu lassen und mehr als bisher den Verband zu einem Bildungs- und Erziehungsinstitut zu machen, wird angenommen. Unterstützung bei Streiks. Folgende Unterstützungssätze wurden festgesetzt: Für weibliche Streikende 7 M' für solche, welche einem eignen Hausstand vorstehen, 9 M., ledige männliche 12 M., verheiratete 15 M., für jedes Kind unter 14 Jahren 1 M. die Woche. Verbands-Beiträge, Unterstützung Arbeitsloser, Kranker und Hinter bliebener. Es wird beschlossen: Der Beitrag, für männliche Mitglieder wird von 35 auf 45 Pf., für weibliche von 15 auf 20 Pf. erhöht. Zur Bestreitung örtlicher Ausgaben verbleibt den Zahlstellen ein Betrag von 15 pOt. (bisher 20 pCt.) der Beiträge. Arbeitslosenunterstützung wird gezahlt (anstatt 4 sind 6 Klassen eingeführt) für männliche Mit- glieder: 1. Nach 26wchtl.Mitgliedsch.u. Beitragsleist, tgl. 0,50 M. bis 15 M. f. 30 Tg. 2- „ 52 „ , » „ 0,75 „ „ 45 » » 60 » 3. » 104 » » » » » 1,— » „ 60 » » 60 » 4. » 156 „ „ „ » 1,25 » » 75 » „ 60 „ 5. „ 208 „ „ » » „ 1,50 „ „ 95 » » 60 „ 6. „ 260 „ „ 1,75 » „ 105 » » 60 „ Die Unterstützung der 1. Klasse wird nur den auf der Reise be findlichen Mitgliedern gewährt; für weibliche Mitglieder: 1 .Nach 52 wchtl. Mitgliedsch. u. Beitragsleist, p. Tg. 0,7 5 M. b. 22,50 M. f. 30 Tg. 2. » 156 » „ n „ » ,, 1, „ » 35, „ » 35 „ 3. » 260 » » » » » „ 1,25 » » 50, » » 40 » ferner eine Krankenunterstützung für weibliche Mitglieder und zwar: Nach 52wöchentlicher Mitgliedschaft und Beitragsleistung für den Tag 40 Pf. auf die Dauer von 40 Tagen, zusammen 16 M. Die Unter stützung beginnt mit dem achten Tage. Ausgesteuerte Mitglieder können erst nach weiterer 52wöchentlicher Mitgliedschaft und Beitrags leistung aufs neue Krankenunterstützung beziehen. Hinterbliebenenunterstützung für männliche Mitglieder, deren Ehe frauen und Kinder im Falle des Ablebens eines Mitgliedes: Auph Hinterbliebene lediger männlicher Mitglieder werden unterstützt. Be dingung ist, daß das Mitglied drei Jahre dem Verbände angehörte. Die Unterstützungssätze schwanken zwischen 8 M. wöchentlich (4 Wochen lang) und 15 M. wöchentlich (13 Wochen lang). Beschlossen wird ferner, daß Mitglieder, die den Höchstbetrag der Unterstützung bezogen, nach 26 Wochen weiterer Beitragsleistung wieder Unterstützung in derselben Klasse beziehen können, in welcher sie vordem Unterstützung bezogen haben. Umzugskosten sollen künftig gewährt werden: Nach dreijähriger Mitgliedschaft 20 M., steigend bei je 52 weiteren Beiträgen um 5 M. bis 60 M. Der Sitz des Verbandes wird von Stuttgart nach Berlin verlegt. Gehälter der Beamten. Das Anfangsgehalt des Vorsitzenden wird auf 2200, steigend in den ersten drei Jahren um 100, von da um 50 M. jährlich bis 3000 M., festgesetzt. Das Anfangsgehalt des Kassierers und des Redakteurs wird auf 2000 M. (rückwirkend für die jetzigen Be amten für zwei Jahre), der Höchstbetrag mit 2700 M. normiert. Die besoldeten Gauleiter erhalten 1800 M. Anfangsgehalt mit denselben Zulagen jährlich bis 2400 M. Wahlen. Zum ersten Vorsitzenden wurde einstimmig der bisherige erste Vorsitzende Dietrich, Stuttgart, gewählt und beschlossen, ihm vom Tage seines Rücktritts ab einen Ehrensold von 2000 M. jährlich (sein bisheriges Gehalt) zu gewähren. Dietrich erklärte, die Wahl nicht annehmen zu können, da er in Stuttgart bleiben wolle. Hierauf wurde Emil Kloth, Leipzig, zum ersten Vorsitzenden gewählt. Haueisen wird zum Verbandskassierer, Schmidt zum Redakteur wieder gewählt. Zipperer, Leipzig, wird als Ausschußvprsitzender gewählt. Die Diäten werden auf Erstattung der Reisekosten dritter Klasse und 12 M. den Tag festgesetzt. Der nächste Verbandstag findet 1907 in Nürnberg statt. Beschränkung der Frauenarbeit Der Handelsminister macht bekannt, daß in einer Kartonnagenfabrik, in der die Heftmaschinen mit Fuß betrieb von Arbeiterinnen bedient werden, diese Art der Beschäftigung Anlaß zu Bedenken gegeben hat, da sie auf die Dauer zu anstrengend erschien. Der Unternehmer hat selbst angegeben, daß die Arbeite rinnen häufig Pausen machen müßten, weil sie fast eine elfstündige Beschäftigung nicht aushielten, und daß er deshalb schon mehrere Arbeiterinnen von der Arbeit habe befreien müssen. Zu einer Er setzung der weiblichen Arbeiter durch männliche war er indessen nicht geneigt. Der Minister weist darauf hin, daß § 120 d der Gewerbeordnung die Möglichkeit gewährt, Frauen und jugendliche Arbeiter von Beschäftigungen auszuschließen, die für sie ungeeignet sind. Etwaige polizeiliche Verfügungen müssen jedoch das Beschäf tigungsverbot immer auf einzelne, bestimmt bezeichnete Verrichtungen, für die es notwendig erscheint, beschränken. (Frankf. Ztg.) CI. Jubelfest. Am Sonntag, 3. Juli, beging das »Donauwörther An zeigeblatt« in Donauwörth das Fest seines hundertjährigen Bestehens. Aus diesem Anlaß wurden dem Besitzer Herrn Anton Krieger, in dessen Familie das Blatt seit Entstehen sich befindet, zahlreiche Ehrungen und Glückwünsche zuteil. Von Seite des Deutschen Buch druckervereins wurde dem Jubilar ein vornehm ausgestattetes Gedenk blatt, vom Personal ein reizendes Tableau mit Photographie gewidmet. Ein Festmahl vereinigte Freunde und Mitarbeiter sowie das Personal des Jubilars. Das Personal erhielt anläßlich der Feier einen doppelten Wochenlohn.