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2102 PAPIER-ZEITUNG Nr. 57 Schwedische Packpapiere Schweden versorgt den Weltmarkt mit mehreren Arten zäher brauner Packpapiere, die unter verschiedenen Namen, wie Kraftpapier, Seip, Sealings usw., in den Handel kommen und auch in anderen Papier erzeugenden Staaten nachgemacht werden. Die schwedischen Fabriken dieser Papiere haben vor kurzem eine Preisvereinbarung getroffen, über welche »Svensk Pappers Tidning« u. a. folgendes meldet: Sämtliche schwedischen Erzeuger von Kraft-, Natron- und Sulfat papier haben sich am 1. Juni 1904 über gewisse Preisbestimmungen und Verkaufsbedingungen geeinigt und sich durch Kontrakt auf Ehren wort verpflichtet, die Uebereinkunft einzuhalten. Anwesend waren: Herr Fabrikbesitzer Munkteil für J. H. Munktell’s Papierfabrik, Aktien- Gesellschaft „ Direktor Karl Hard af Segerstad für Munksjö, Aktiengesellschaft „ » Gust. Ackerholm für Oerebro, Papierfabrik, Aktien- Gesellschaft I Frövifors Papierfabrik Fengerfors Papierfabrik Forssa Papierfabrik Bäckhammar Papierfabrik Herr Direktor Wilh. Heßlin für Gustafsfors Fabrikkers, Aktien- Gesellschaft „ Direktor C. H. Sundin für Strömsnäs Fabrik, Aktiengesellschaft. Herr Sundin leitete die Verhandlungen. Herr Munktell hob hervor, daß eine Preiserhöhung von 1 Lstr. die Tonne auf die Preise, welche die britischen Kunden jetzt den ver schiedenen Fabriken bezahlen, durch einiges Auftreten seitens der schwedischen Erzeuger erlangt werden könnte, da die schwedische Ware den ausländischen Markt beherrsche. Da nicht alle Anwesenden der Ansicht waren, daß diese Anregung bereits spruchreif sei, wurde darüber kein Beschluß gefaßt. Bedingungen der Uebereinlcunft lauten u. a. wie folgt: 1. Unter Kraft-, Natron- oder Sulfatpapier wird maschinen geglättetes und einseitig geglättetes Zellstoffpapier, naturfarbig oder in bräunlichen Nüancen, verstanden. 2. Das Gewicht des Papiers beträgt wenigstens 40 g aufs Quadrat meter. 3. Die Bezahlung erfolgt durch ein höchstens vier Monate zinsen freies Akzept oder nach 30 Tagen mit 2 pOt. Skonto. 4. Das Papier wird bis höchstens 2 Oere Fracht aufs Kilogramm in Schweden frachtfrei geliefert. 5. Solches Papier soll vom 1. Juli ab von den Vertragsfabriken in Schweden zu keinem niedrigeren Preise angeboten oder verkauft werden als: 26 Oere das Kilo für ungeglättetes und halbgeglättetes Papier aus Zellstoff. Zuteilung von Sulfitstoff ist zulässig; 24 Oere das Kilo für ungeglättetes und halbgeglättetes Papier mit höchstens 26 pOt. Holzschliff; 23 Oere das Kilo für ungeglättetes und halbgeglättetes Papier mit mehr als 26 pCt. Holzschliff. Papier mit mehr als 40 pOt. Gehalt an Holzschliff ist in die Vereinbarung nicht ein geschlossen. 6. Für die Kalanderglättung wird der Preis um 2 Oere das Kilo erhöht ohne Rücksicht auf die Dicke des Papiers. 7. Wird ein Agent benutzt, so darf dessen Provision 4 pOt. vom Fakturabeträge nicht übersteigen. Unter einem Agenten wird der jenige verstanden, der das Papier in derselben Gestalt und zu dem selben Preise ausliefert, wie er es empfangen hat; diese Person muß bei dem Sekretär des Papierfabrikanten-Vereins als Vertreter der Fabrik angemeldet werden, und keine Fabrik darf mehr als einen solchen Vertreter an einem Orte haben. Den Agenten wird verboten, auf irgend eine Weise die Provision mit den Käufern zu teilen. 8. Fehlgeschnittenes oder sonst bei der Erzeugung mißglücktes Papier darf unter dem festgesetzten Preis in der Menge von höchstens 10 pCt. der zu vollem Preis verkauften Jahresmenge ver kauft werden. F. Tüten-Fabrik in Amerika Nach einer Beschreibung in The Paper Mill erzeugt die Continental Paper Bag Company in Rumford Falls in Maine in einem zehnstündigen Arbeitstag mit über 200 Tütenmaschinen und 600 Arbeitern mehr als 15 Millionen Tüten. Einzelne Maschinen können 300 und mehr Tüten in der Minute liefern. Eine neue patentierte Maschine soll 250 in der Minute erzeugen. Die Druckerei ist mit soviel Zwei- und Drei-Farben-Druck- maschinen versehen, daß eine Million bedruckte Tüten und zwei Wagenladungen bedrucktes Papier täglich geliefert werden können. Eine dazu gehörige Papierfabrik erzeugt das Papier, die ganze Anlage wird mit Wasserkraft-Elektrizität getrieben und soll auf eine Leistung von täglich 20 Millionen Tüten gebracht werden. Zollplackerei in Amerika Nach § 632 des amerikanischen Zolltarifs gehen Abfälle, die sich nur zur Umwandlung in Papier eignen, zollfrei ein. Nach § 463 unterliegen jedoch Abfälle, die nicht besonders aufgeführt sind, einem Eingangszoll von 10 pCt. des Wertes. Auf Grund dieser Bestimmungen haben die Zollbeamten der Einfuhrhäfen mehrfach Lumpen der verschiedensten Art für zollpflichtig erklärt, weil sie kleine Mengen Wolle enthielten, die sich auch zu anderen Zwecken eigneten als zur Papier fabrikation, oder Jutegewebe, die man noch zu Säcken ver arbeiten könne und dergl. Zuletzt sollte eine Ladung Lumpen dem Zoll von 10 pCt. unterworfen werden, weil sich darin Abfälle von leinenen Fäden befanden, die auch zum Putzen von Maschinen Verwendung fanden, und die Zollbehörde glaubte deshalb, daß sie nicht als ausschließlich zur Papier fabrikation geeignet gelten könnten. (Vergl. »Lumpen-Einfuhr nach den Vereinigten Staaten« in Nr. 52.) In schwierigen Fällen dieser Art gehen die Zollbeamten absichtlich möglichst streng vor, damit durch Einspruch der Beteiligten eine Entscheidung der höchsten Instanz herbei geführt wird, die dann fernerhin als Richtschnur dient. Dies ist auch in dem letzterwähnten Falle geschehen, und nach vielfachen langen Verhandlungen ist jetzt endgiltig entschieden, daß die erwähnten Lumpen, wenn sie auch ausnahmsweise und in kleinen Mengen zu anderen Zwecken gedient haben, nach ihrem Wert und Handelsbrauch doch nur für die Papier fabrikation geeignet sind und daher keinem Eingangszoll unter liegen. Papier-Gewerbe-Ausstellung 1904 Nachtrag zu Nr. 61 Es war leider bei der Kürze der Ausstellung nicht möglich, alle Vorführungen eingehend zu beschreiben. Wir erwähnen jedoch gern noch folgende Firmen, die in hervorragender Weise ausgestellt hatten: Bunt- und Luxuspapierfdbrik Goldbach in Goldbach bei Bischofs werda i. Sa. Die Vorführung dieser Firma verdient umso mehr Erwähnung, da sie heute noch von ihrem Gründer, Herrn Kommissionsrat Hermann Gmeiner-Benndorf, geleitet wird, dem auch der Deutsche Papier-Verein seine Entstehung vor 25 Jahren verdankt. Die Fabrik, welche alle Sorten von Buntpapieren erzeugt, beschäftigt etwa 260 Personen und zählt angeblich mehr als 10 000 Firmen zu ihren Kunden. Sie hatte eine große Auswahl ihrer Erzeugnisse vorgeführt und besonders in einer Musterkarte 19 in den letzten zwei Jahren hergestellte Neu heiten vereinigt. Es dürfte nur wenig Buntpapierfabriken geben, welche wie sie alle Arten Glanz-, Glace- Karton-, Cambric-, Leder-, Marmor-, Phantasie-, Gelatine-, Koffer- und Vorsatzpapiere usw. glatt und in vielerlei Pressungen erzeugt. Bretschneider & Gräser, Berlin SW 19, Kommanaantenstr. I i. Auch diese Firma hatte eine große Auswahl ihrer Erzeugnisse in geschmackvoller Weise aufgebaut, sowie eine Briefumschlag- Maschine in Betrieb vorgeführt, deren Format in eigenartiger Weise leicht verstellbar ist. Die Maschine war auch mit einer Einrichtung versehen, welche die herausfallenden, fertigen Briefumschläge in Mengen von 25 Stück automatisch abzählte. Wechsel-Vordruck Infolge des Aufsatzes »Wechsel-Vordruck« auf Seite 1844, Nr. 60, haben wir sofort an die Reichsbank geschrieben unter Einreichung eines Blanko-Vordruckes und erhielten einliegendes Schreiben, welches wir Ihnen zur gefälligen Benutzung überlassen. GescMftsbücherfabrik Das Schreiben der Reichsbank lautet: Reichsbank Berlin C 19, 30. Juni 1904 Nr. 6621 Auf das gefällige Schreiben vom 28. d. Mts. erwidern wir ergebenst, daß der Text des vorgelegten Wechsel-Formulars uns zu einer Beanstandung keinen Anlaß gibt. Reichsbank-Direktorium (Unterschrift) Herren X. Y. Z. Ein ausgefüllter Wechsel mit diesem Vordruck lautet: