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Klagen aus Kaufmanns-Kreisen Der Verein der Deutschen Kaufleute hat an den Bundesrat eine Eingabe gerichtet, in welcher er darauf hinweist, daß die Ueber- wachung der Schutzbestimmungen für die Angestellten des Handels gewerbes zum Teil durch die unteren Polizeiorgane nicht bewirkt werden könne. Besonders sei das der Fall in Bezug auf die mangelhaften Anlagen der Beleuchtungs-Einrichtungen, die in großen Geschäftshäusern die Ursache zu verheerenden Bränden gewesen seien, die ungenügende Lüftung der Geschäftsräume, die Beschränkung des Luftraumes durch Aufstapelung von Waren, die Prüfung der Heiz- Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Feuergefährlichkeit und ihrer luft verschlechternden Wirkung, die gänzlich fehlenden Heizvorrichtungen und die ungenügende Erwärmung der Arbeitsräume, die mangelhafte Beschaffenheit von Leitern, Fahrstühlen usw., welche Leben und Ge sundheit der Angestellten gefährden usw. Die Eingabe betont, daß diese Mißstände nur abgestellt werden können, wenn eine Einrichtung geschaffen werde, wie in § 139 der Gewerbeordnung vorgesehen. Der Einwand, daß sich die Handlungsgehilfen bei vorkommenden Mißständen selbst an die Polizeibehörden wenden könnten, sei nicht stichhaltig, denn wer dies tue, müsse auf sofortige Entlassung gefaßt sein und könne nicht mal sein Gehalt bis zum Ablauf der Kündigungs frist verlangen, wie dies schon in verschiedenen Gerichtsuiteilen zum Ausdruck gekommen sei. Auch nach dem Austritt aus der Stellung könne der Handlungsgehilfe einen solchen Schritt nicht wagen, weil dann die über ihn eingeholten Auskünfte so ausfallen würden, daß damit seine weitere Existenz gefährdet wäre. Im übrigen würde auch das Verhältnis zwischen Prinzipal und Gehilfen dadurch nicht gebessert, sondern Zerwürfnisse hervorgerufen, die dem Handels stande nicht zum Vorteil gereichen können. Dagegen werde eine Aufsichtsbehörde, wie sie die gewerblichen Arbeiter besitzen, die Möglichkeit bieten, den betreffenden Schutzbestimmungen endlich Geltung zu verschaffen. Schließlich wird gebeten, die Aufsicht auch auf die Schlaf- und Wohnräume derjenigen Handelsangestellten auszu dehnen, die mit freier Station angestellt sind. 167230 Sonder-Erzeugnisse: ‘ Bücherpapiere x Schreibpapiere Werkdruckpapiere Notendruckpapiere Kunst-Druckpapiere Zeichenpapiere Postpapiere Jahres-Erzeugung 13000000 Kilo Verkauf nur an Grosshändler Culico, Leinen, Moleskin, Heuhelten Bausteinen, Schreibleincn HEIMBRUCK & BRANDES, Braunschweig mit selbsttätigem Farbwerk, Einrichtung zur selbsttätigen Ein- und Ausführung des Tisches resp. Schlittens, Greifervorrichtung für die Decken und Friktionskuppelung Farbdruckpresse FOMM“ Das Farbwerk arbeitet naoh dem unter Patentsohutz stehenden Verfahren, bei welchem behufs Erzielung einer vollkommenen Ein färbung jede Auftragwalze nur einmal über die Gravur läuft. Interessenten diene gern mit Referenzen und mit Probe drucken. Bereits eingegangene Nachbestellungen legen Zeug- niss ab für die nutzbringende Verwendbarkeit der Presse in jedem grösseren Betriebe. [128428 Fabrik für Buchbinderei-Maschinen Leipzig-Reudnitz Filiale: BERLIN C 19, Neue Grünstr. 32 hochstein $ Weinberg, Kartonpapier-Fabrik für Natur-, Glace- und Phantasie-Karton für alle Branchen der Papierverarbeitung [157607 P rägepapier mnd Unterdruckpapier Patent Wolter No. 69729 122232 zur Herstellung weisser und farbiger Prägungen und zur Prägung grosser Flächen und Reliefs. Für Grossbuchbindereien und Plakatfabriken von besonderem Interesse! Neu aufgenommen: Saug- u. prägekarton für Farbdruckpresse, in allen Stärken im Format 70/100, und auch in Extra formaten. "irisierend, perlmutt Uw D. R.-P. 147 361 €anh in verschiedenen "•duv Körnungen, -Karton in allen Stärken. Patente resp. Lizenzen Tür’s Ausland zu vergeben.