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Lohnabzug bei Urlaub 5180. Frage: Einer meiner Werkführer erbat sich, nachdem er 3 Wochen bei mir angestellt war, Urlaub, um zum Begräbnisse seines Vaters zu fahren. Der Urlaub wurde gewährt. Mein Werkführer blieb 5 Tage fort. Diese Zeit brachte ich beim nächsten Zahltage in Abzug. Am darauffolgenden Lohntage trat der Werkfüher aus und er klärte, er verlange Bezahlung dieser 5 Tage und einiger anderer kleinerer Versäumnisse, die ich ebenfalls abgezogen hatte. Ich ver weigerte die Bezahlung, und mein Werkführer klagte beim Gewerbe gericht um Auszahlung dieser Beträge von zusammen 24 M 80 Pf. § 16 meiner Fabrikordnung besagt nun, daß der Arbeiter für solche Zeiten keinen Lohn beanspruchen kann, in denen er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeit verhindert worden ist, auch wenn die Versäumnis entschuldbar und nicht von erheblicher Dauer ist. Dieser Paragraph wurde beim Einreichen meiner Fabrikordnung von der hiesigen Polizei-Verwaltung beanstandet. Ich verwies darauf, daß dieser Paragraph von vielen anderen Fabriken ebenfalls eingereicht wurde und Genehmigung erhielt. Dann erinnere ich mich, in Ihrem Blatte Entscheidungen gelesen zu haben, die es für zulässig erklärten, den § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Weise aus zuschließen, wie es mein § 16 macht. Auf meinen Hinweis ließ die Polizei-Verwaltung ihren Einwand hinsichtlich des § 16 fallen. Das hiesige Gewerbegericht erklärt trotzdem, daß mein § 16 nicht zulässig sei. Wenn die Polizei-Verwaltung ihm keine Bedenken mehr entgegen gesetzt hätte, dann habe sie ihre Befugnisse überschritten. Können Sie mir eine geeignete Entscheidung nennen? Der Auszahlung des Lohnes für die 5 Tage stehen auch andere Gründe entgegen: 1. ist kein zwingender, in der Person liegender Grund für ein der art langes Fernbleiben vorhanden, 2. ist die Versäumnis als beträchtlich zu bezeichnen, denn insgesamt war der Werkführer bei mir nur 7 Wochen tätig. Antwort: Fragesteller gewährte den Urlaub, ohne ihn ein- zusehränken und ohne die Bedingung daran zu knüpfen, daß für die Urlaubszeit kein Lohn gezahlt würde. Der Werkmeister war verpflichtet, den Urlaub nicht ungebührlich zu verlängern. Ob die 5 Tage im vorliegenden Fall zu viel waren, könnte man nur bei Kenntnis der Entfernungen und der Familienverhältnisse beurteilen. Kürzer als drei Tage konnte ein Urlaub zum ge nannten Zweck kaum sein. § 16 der Fabrikordnung des Fragestellers gilt nur für die Arbeiter seiner Fabrik, nicht aber für den Werkmeister. Die Arbeits- und Lohnverhältnisse der Werkmeister werden, wenn nicht Anderes vereinbart ist, durch §§ 133a bis 133f der Gewerbeordnung sowie durch das bürger liche Gesetzbuch geregelt. Unseres Wissens ist es zulässig, die Giltigkeit des § 616 BGB. im Arbeitsvertrag auszuschließen. Daß dieser Paragraph in der Arbeitsordnung zahlreicher Betriebe der Papierverarbeitung ausgeschlossen ist, geht aus Folgendem hervor: In dem Tarifentwurt, den derVerband der Lithographen, Steindrucker usw. den Steindruckereibesitzern zur Annahme empfiehlt, wird unter Anderm festgesetzt, daß in tariftreuen Geschäften der erwähnte Paragraph der Arbeitsordnung nicht ausgeschlossen werden soll. (Vergl. Nrn. 9 und 11 der Papier- Zeitung Seite 299 und 376). Nach § 619 BGB. dürfen Hie dem Arbeitgeber durch die §§ 617 und 618 obliegenden Pflichten nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden. Daraus, daß § 616 in dieser Aufzählung nicht enthalten ist, geht als Wille des Gesetzgebers hervor, daß § 616 durch Vertrag aufgehoben werden kann. Ob die Dauer der Verhinderung verhältnismäßig nicht er heblich ist, und ob der Grund in der Person des Dienstnehmers liegt, unterliegt dem Ermessen des Richters. Wir glauben, daß er im vorliegenden Fall beide Fragen bejahen dürfte und empfehlen daher, die Klage zurückzuziehen und die Forderung des Werk meisters zu erfüllen. Ueberhitzter Dampf zum Trocknen 5181. Frage: Welche Erfahrungen hat man in Papierfabriken, welchen überhitzter Dampf zurVerfügung steht, gemacht, bei Verwendung desselben als Trockendampf in der Zylinderpartie? Welche höchste Temperatur scheint geraten? Ist ein Gemisch von überhitztem Dampf mit Naßdampf ratsam? Antwort: Bei je niedrigerer Temperatur Papier und Pappe getrocknet werden, desto besser werden sie. Hohe Temperatur ist schädlich. Die Trocknung soll in der Hauptsache durch die Wärme erfolgen, die aus dem Dampf bei seiner Verdichtung zu Wasser frei wird. Die Frage läßt sich nicht beurteilen, wenn man die Zahl und Größe der Troekenzylinder, die Art des fabrizierten Papiers, die Antriebsverhältnisse usw. nicht kennt. Vergleiche den Abschnitt über Trocknen von Papier in Hofmanns Hand buch der Papierfabrikation sowie den Aufsatz »Antrieb und Trockner von Papiermaschinen« in Nr. 3 von 1904. Kraftpapier 5182. Frage: Wenn wir uns nicht irren, kam vor einiger Zeit in Ihrer Zeitung ein Meinungsaustausch vor bezüglich Reißlänge und Zähigkeit von Zellstoffpapieren. Des besten Ergebnisses, welches damals erwähnt wurde, erinnern wir uns nicht und bitten Sie, uns das selbe mitzuteilen. Wir haben hier in Schweden mit unserem Zellstoff papier (Kraftpapier), welches wir im Handel unter dem Namen »X .... - Papier« führen, gute Ergebnisse erzielt, wie einliegende Ab schrift eines von der Königlichen mechanisch-technischen Versuchs- Anstalt zu Charlottenburg erhaltenen Zeugnisses beweist. Aus diesem Zeugnis geht hervor, daß man bei unserm Papier bis zu 8500 m Reiß länge und bis zu 10,3 pCt. Dehnung erzielt hat, und daß die mittlere Reißlänge 6400 m bei 7 pCt. Dehnung und 6950 m bei 5,1 pOt. Dehnung betrug. Sollte bisher kein besseres Resultat vorliegen, so ermächtigen wir Sie, unsere Ergebnisse unter Nennung unserer Firma zu ver öffentlichen. Antwort: In Nrn. 92, 95 und 98 von 1901 wurden unter dem Titel »Festes Packpapier« die Festigkeitseigenschaften schwedischer sowie deutscher Packpapiere aus Natron-Zellstoff mitgeteilt. Danach hatten diese Papiere mittlere durchschnitt liche Reißlänge von 7200—8000 m und mittlere Dehnungen von von 3—3,5 pCt. Ein Packpapier, welches in der Querrichtung nur halb so große Reißlänge und fast dreimal so große Dehnung hat wie in der Maschinenrichtung, erscheint uns trotz sehr hoher mittlerer Reißlänge nicht als ein besonders vor zügliches Erzeugnis. Man sollte eher anstreben Papier her zustellen, das in den Festigkeitseigenschaften beider Richtungen keine großen Unterschiede aufweist, da ja das Reißen doch dort erfolgt, wo das Papier am wenigsten Widerstand bietet, also die höhere Festigkeit in nur einer Richtung nicht zur Geltung gelangt. Zu leichtes Packpapier 5183. Frage: Eine Papiergroßhandlung bestellte bei uns 5000 kg unsat. br. Leder in 51 cm br. Rollen und 90 g/qm Schwere. Das Papier wurde irrtümlich in Schwere von 80 g geliefert und uns aus diesem Grunde zurVerfügung gestellt. Den Absage-Brief fügen wir bei. War der Kunde hierzu berechtigt? Die Behauptung, daß die Verwendung des Papiers für den bestimmten Zweck ausgeschlossen sei, scheint uns nicht stichhaltig, denn für denselben Abnehmer haben wir kurz vorher 1000 kg in derselben Sorte und Rollenbreite, jedoch in Schwere von 70 g geliefert. Antwort: Nach den Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten ist für Packpapier in Rollen Gewichtsschwankung von 6 pCt. auf und ab zulässig. Im obigen Fall beträgt der Gewichtsunterschied 11 pCt., und wir glauben, daß der Besteller berechtigt ist, die Ware als vertragswidrig zurückzuweisen. Wenn auch 80grammiges Packpapier für viele Zwecke, zu denen 90 grammiges genommen wird, zur Not verwendbar ist, so kann es für den besonderen Zweck des Bestellers doch unbrauchbar sein. Fragesteller gibt zu, daß er die Bestellung irrtümlich falsch ausgeführt hat, und muß die Folgen seines Versehens tragen. Zinkätzung 5184. Frage: Wie überträgt man eine Photographie auf Zink, welches zu einem Klischee dienen soll, und wo bekommt man das Zink dazu? Antwort: Man stellt von der Photographie unter Einschaltung eines Glasrasters ein Glasnegativ her, kopiert dieses auf eine mit lichtempfindlicher Schicht überzogene Zinkplatte und ätzt diese so oft und so lange und mit Aetze von solcher Stärke, daß ein brauchbares Autotypie-Klischee entsteht. Zu allen diesen Arbeiten sind so umständliche Einrichtungen und so geübte Leute erforderlich, daß ein Neuling kein gutes Ergebnis erzielen kann. Es empfiehlt sich, daß Fragesteller den gewünschten Druekstock in einer Aetzanstalt bestellt. Es gibt Handbücher der graphischen Künste, die auch die Herstellung von Druck stöcken auf photographischem Weg behandeln. Zellstoffpapier 5185. Frage: Anbei senden wir Ihnen 4 Muster einseitig glatten, lachsfarbigen Zellstoffpapiers, bezeichnet mit 1, 2, 3 und 4, und bitten Sie, uns Ihr fachmännisches Urteil darüber abzugeben, welches dieser 4 Muster das beste ist, und ob, falls nach Muster 1 zu liefern war, Lieferungen nach den 8 andern Mustern als korrekt zu bezeichnen sind. Die Stärken der Muster 2, 3 und 4 sind korrekt, da verschiedene Stärken bestellt wurden. Die mindere Glätte bei den Mustern 3 und 4 rührt von Anfangsrollen her. Wir möchten Ihr Urteil lediglich zu unserer Orientierung haben. Antwort. Das beste Muster ist 1. Es hat sehr schöne Glätte und gute Durchsicht. Die drei anderen Muster sind weniger glatt. Am geringsten ist noch der Unterschied zwischen 1 und 2. Auch an Stoff überragt 1 die drei anderen Muster.