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924 PAPIER-ZEITUNG Nr. 25 Schutz der Reisenden gegen Ansteckung im Eisenbahnwagen § 20 Abs. 2 der Eisenbahnverkehrsordnung hat durch Bundesrats beschluß vom 3. Februar 1904 folgende rechtsgiltige Fassung erhalten: Die Beförderung von Pestkranken ist ausgeschlossen. An Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber oder Pocken (Blattern) erkrankte oder einet dieser Krankheiten verdächtige Personen werden nur dann zur Beförderung zugelassen, wenn die beizubringende Bescheinigung des für die Abgangsstation zuständigen beamteten Arztes dies gestattet; sie sind im besonderen Wagen zu befördern. Für Aussätzige und des Aussatzes Verdächtige genügt eine abgeschlossene Wagenabteilung mit getrenntem Abort. An Typhus (Unterleibstyphus), Diphterie, Scharlach, Ruhr, Masern oder Keuchhusten leidende Personen sind in abgeschlossenen Wagenabteilungen mit getrenntem Abort zu befördern. Bei Personen, die einer dieser Krank heiten verdächtig sind, kann die Beförderung von der Beibringung einer ärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden, aus der die Art ihrer Krankheit hervorgeht. Für die Beförderung in besonderen Wagen oder Wagenabteilungen sind die tarifmäßigen Gebühren zu bezahlen. H. B. Haftung des Absenders für die Angaben im Frachtbriefe Nr. 13 der Papier-Zeitung Seite 458 enthält einen Bericht über eine Verfehlung des Absenders gegen § 53 (8) der »bayerischen« Eisen bahnverkehrsordnung. Hiernach könnte der Irrtum entstehen, daß die erwähnte Bestimmung nur für die bayerischen Eisenbahnen gelte. Die Eisenbahnverkehrsordnung hat aber reichsgesetzliche Kraft und findet Anwendung auf die dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisen bahnen Deutschlands mit Ausnahme der Bahnunternehmungen, welche weder zu den Haupteisenbahnen im Sinne der Betriebsordnung noch zu den Nebeneisenbahnen im Sinne der Bahnordnung gehören (Klein bahnen). Im übrigen haftet der Absender nur für die Angaben im Frachtbriefe, die von ihm herrühren oder in seinem Auftrage bewirkt worden sind. Soweit der Eisenbahn selbst die Ausfüllung des Fracht briefes obliegt, ist sie verantwortlich für unrichtige Angaben. Wird die Eisenbahn aber infolge unrichtiger Angaben des Absenders zu falschen Angaben z. B. der Zollbehörde gegenüber veranlaßt und bestraft, so muß der Absender die Strafe (Geldstrafe) ersetzen. Richtige Inhalts- und Gewichtsangabe ist auch deshalb dem Absender dringend zu empfehlen, weil unter Umständen, wenn eine Täuschung der Bahn zur Erlangung geringerer Fracht vorliegt, straf- rechtliche Verfolgung eintreten kann. H. B. R. Ernst Fischer & Co., G. m. b. H. vorm. Herm. Lttke Maschinenfabrik und Mechanische Werkstatt BERLIN SW, Wilhelmstr. 124 bauen als vorzüglich anerkannte Spezialitäten: Perforier-Maschinen für Hand-, Fuss- und Kraftbetrieb, für Konfetti, Etiketten, Pflaster, Brief- und Rabatt-Sparmarken etc. Perforier-, Präge- und Lochzangen für Schaffner, Eisenbahn-Fahrkarten-Stempel, Paginier-Maschinen für Hand-, Fuss- und Kraftbetrieb, mit prima Ziffernwerk, Kopfdruck-Maschinen, Universal-Pressen, [152495 Siegeloblaten-Masohinen, Band-Druckmaschinen für Leinen-, Bast- und Papierband, Rotations-Druckmaschinen für Fahr karten, Bandmaasse etc. Schneide - Maschinen für Karten, Blocks etc. — Vorzügliche Referenzenl = gAqee Lichtdruckkarten M. II- 11 (Ifill Photochromkarten SZ I 06469 1000 Stück M. 25,—. 2000 Stück M. 45,— I • • “ “U Anfertigung nach jeder Kabinetphotograpnie SB Eanammmnaaamazxanznnmemma Muster gratis und franko E 155155] Dietz’sche Hobuchdruckerei, Coburg Friedr. Müller, Maschinenfabrik ^egr.1879 Potsehappel-Dresden Gegr.1879 Doppelseitige Rollen-Bürstmaschine Spezialität: Maschinen für Chromo-, Bnnt- und Kartonpapier, g Spielkarten, s Durchschreib*, Lichtpaus- " und photograph. Papiere, für lithograph. Anstalten, Blechplakat- und Blech- Emballage-Fabriken 15 Otto Enke Fabrik-Marke COTTBUS Geschäftsbücherfabrik a Budhdrucrerei Geschäftsbücer in allen Formaten n. Cinintnru in bester Ausführung Extra-Anfertigungen korrekt, sauber, schnell Feine Leder-Notes, Amateur-Alben, Schreibunterlagen Kopierbücher co Wachstuchnotes co Hotelbonbücher Drucksachen, lose u. in Heften, Wechsel, Quittungen, Rechnungen, Paketadressen, Formulare etc. 153323 Vertreter für Hamburg: Walter JI Mackh, Hamourg Ansichtskarten von sämtlichen deutschen Kriegs schiffen. 100 verschied. Dess, in guter Lichtdruck-Ausführung. Preis: ° sort. 2,50, °/00 sort. 20 M. Für Grossist. Preisermässigung. Gebr. Lempe, Kiel G. F. Friederich, Papierfabrik, Grosskarlbach (Pfalz) fertigt als Spezialitäten: 1155450 Graue Schrenz-, Holzzement- und braune Bastpapiere iji schöner einseitiger Glätte. — Maschinenbreite 150 cm.