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858 PAPIER-ZEITUNG Nr. 23 Oesterreichisch-ungarischer Zoll auf veredelte Pappe 5154. Frage: In Ihrem Briefkasten las ich s. Zt. für Lieferung d. h. Einfuhr von Pappen aus Deutschland nach Oesterreich-Ungarn die Zollsätze für 100 Kilo: 50 Kreuzer (G-old) für ordinäre Pappdeckel (wohl graue, Holz- und Lederpappen ?). 1 Goldgulden für Teer-, Stein- und Strohpappen. 3 „ „ Preßspäne, Glace- und Lederpappen (aus Leder). Welche Zollsätze gelten in Oesterreich für die Pappenfabrikate, die ich Ihnen hiermit bemustere? Ich glaube es ist ein Unterschied im Zollsätze auch darin, ob die Pappe einfarbig glatt oder bedruckt (gemasert) ist, oder ob die Pappe geprägt ist? Ist es gleich, ob die Pappe kaschiert oder gestrichen ist? Ist es gleich, ob die Pappe in Glace oder in waschbar gestrichen ist? Auf Anfragen, die ich mit bemusterten Angeboten beantwortete, wurde mir meist die Antwort, daß wegen zu hohen oder nicht genau zu eruierenden Zollsatzes kein Geschäft möglich sei; ein Reflektant schrieb, daß bei dem Zoll von 20 M. für 100 Kilo nichts zu machen sei. Es wäre interessant, zu wissen, wie das österreichische Zollamt nachstehende Sorten rubriziert und in Zoll nimmt. 1. Weiße Holzpappe, gestrichen glatt, oder bedruckt (gemasert). 2. desgl. » mit Prägung. 3. Braunholzpappe „ glatt, oder bedruckt (gemasert). 4. desgl. » mit Prägung. 5. Wenn außerdem die Rückseite gestrichen oder kaschiert ist? 6. Holzpappe, ein- oder zweiseitig kaschiert mit Druck- i , oder Glacpapier (nichte 7. Lederpappe, ein- oder zweiseitig kaschiert mit Druck- i stricEen oder Glacepapier Antwort: Das Buch »Zolltarife der Papier-, Schreibwaren- und Buchgewerbe« von Dr. Richard Bürner, Verlag der Papier- Zeitung, Preis 3 M., enthält die Zollsätze aller Handelsstaaten, also auch von Oesterreich-Ungarn. Obige Fragen lassen sich an Hand erwähnten Buches kurz wie folgt beantworten: Die eingangs erwähnten Zollsätze von 50 Kreuzer, 1 und 3 Gulden (Gold) gelten für die verschiedenen Arten unbearbeiteter Pappe bei Einfuhr aus Vertragsländern. Alle zum Schluß der Frage unter Nrn. 1—7 aufgezählten Arten bedruckter, gestrichener oder beklebter Pappen gehören unter Tarif-Nr. 191 und zahlen aus Vertragsländern, also auch aus Deutschland, 5 Goldgulden, d. h. rund 10 M. die 100 kg, aus anderen Ländern 7 Gold gulden, d. h. rund 14 M. die 100 kg Zoll. Dafür, daß jedes österreichische Zollamt die Position 191 so auffaßt wie wir, können wir freilich keine Gewähr übernehmen. Prachtwerk 5155. Frage: Existiert bereits ein Prachtwerk betitelt »Die deutsche Industrie in Wort und Bild am Anfänge des XX. Jahrhunderts«, welches einzelne industr. Firmen in deutscher, englischer und französicher Sprache behandelt? Gedruckt auf Illustrationspapier, Abbildungen in ff. Autotypie, Einband Original-Prachtband. Ich besitze nämlich eine gute Idee für ein derartiges Werk, möchte jedoch, bevor ich der Sache näher trete, gern wissen, ob ein solches oder auch ähnliches Werk existiert. Antwort: Wir kennen wohl ein dem gefragten ähnliches Prachtwerk in deutscher Sprache, aber keines in drei Sprachen. Silberpapier 5156. Frage: Vor uns Hegt eine Patentschrift Nr. 128 075 (Klasse 55 f) von Herren Ehregott Schroeder und Emü Georg Prillwitz in Berlin, vom 19. Februar 1901, ausgegeben am 28. Januar 1902. Danach haben die Genannten ein »Verfahren zur Herstellung von Silberpapier« zum Patent eingereicht. Dieses Verfahren soll am 19. Februar 1901 patentiert worden sein. Wir finden in der Papier- Zeitung keinerlei Mitteilung über dieses Patent, es ist uns auch nie bekannt geworden, daß das Patent ausgeübt oder ein hiernach her gestelltes Fabrikat in den Handel gekommen wäre. Können Sie uns vielleicht in dieser Beziehung irgendwelche Mitteilungen geben, oder ist Ihnen das Fabrikat bekannt? Antwort: Die Annahme des Fragestellers ist richtig, daß unter Nr. 128 075 ein Patent auf ein »Verfahren zur Herstellung von Silberpapier« an E. Schroeder und E. G. Prillwitz in Berlin erteilt worden ist. Die Patentschrift ist anscheinend von uns übersehen und die Erfindung daher s. Zt. nicht beschrieben worden. Dies wurde inzwischen in Nr. 9 Seite 308 nachgeholt. Ob das Patent ausgeübt wurde oder ein danach hergestelltes Fabrikat in den Handel kam, ist uns nicht bekannt, ebensowenig das Fabrikat. Internationaler Schutz des Urheberrechts 5157. Frage: Mit welchen Ländern hat Deutschland Verträge über den Schutz des geistigen Eigentums abgeschlossen? Antwort: Zunächst hat Deutschland mit Oesterreich- Ungam, Italien und der Schweiz Verträge über den gegen seitigen Patent-, Muster- und Markenschutz abgeschlossen. So dann ist Deutschland durch den am 1. Mai vorigen Jahres er folgten Beitritt zu der »Internationalen Uebereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums« in ein Vertragsverhältnis getreten zu den dieser Uebereinkunft angehörigen Ländern Belgien, Brasilien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Nieder lande, Portugal, Schweden und Norwegen, Schweiz, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika und Japan. Mit den einzelnen Ländern gehören deren Kolonien, mit Großbritannien aber nur Neu-Seeland und Queensland, zur Uebereinkunft. Außerdem bestehen noch mit den meisten Staaten Verträge zum gegen seitigen Schutze des literarischen und künstlerischen Eigentums. Bücherwurm 5158. Frage: Wie wird in alten wertvollen Büchern das Weiter fressen des sogenannten Wurms verhütet? Gibt es ein Pulver oder eine Mixtur, wie Mottenpulver, oder ist gegen diesen Zahn der Zeit nicht viel zu machen? Es bittet um Antwort ein Bibliothekar. Antwort: In den Nrn. 78 und 80" von 1899 wurde über eine Konferenz deutscher Archivare iu Dresden berichtet, auf welcher sich eine ganze Reihe von Bibliothekaren für die Be handlung der Bücher mit Zaponlack entschieden. Dieser Zapon lack wird wie folgt hergestellt: 2 Teile farbloser Celluloid- Abfälle (käuflich bei Celluloidfabriken) werden mit 20 Teilen Aceton übergossen und in verschlossenem Gefäß unter öfterem Umrühren mehrere Tage stehen gelassen, bis das ganze zu einer klaren dicken Masse gelöst ist. Sodann werden 78 Teile Amylacetat zugemischt und der Zaponlack durch wochenlanges Absetzen völlig geklärt. Der nach dieser Vorschrift her gestellte Lack dient zum Ueberziehen der durch Alter, Wurm fraß oder Feuchtigkeit gefährdeten Bücher oder Urkunden, in dem man die Papiere mit dem Lack bepinselt oder überspritzt oder auch einzelne Blätter eintaucht. Auf der eingangs er wähnten Konferenz wurden derart behandelte Papiere vor gezeigt, bei denen der Druck an Klarheit zugenommen hatte. Schriftzüge ließen sich nicht mehr verwischen, während gleich wohl die so vorbereiteten Papiere mit Bleistift und Tinte be schrieben sowie mit Farben bemalt werden können. Filtrier papier konnte, nachdem es mit Zapon überzogen war, in Wasser nicht nur geschüttelt, sondern selbst gekocht und jahrelang in Wasser aufbewahrt werden. Zeitungen, welche auf sehr viel Holzschliff enthaltendes Papier gedruckt sind, werden durch Zaponüberzug vor dem Zerfallen und Brüchigwerden bewahrt. Die zaponisierten Schriftstücke sind nicht nur gegen Feuchtigkeit, sondern auch gegen schädliche Gase gesichert. Gegen die Würmer und Insekten, welche das Papier und den Einband alter Bücher verderben, empfiehlt sich gute Lüftung der Räume und Schränke, öfteres Ausklopfen und — wenn dies nichts nützt — vielleicht auch Bestreuen mit Insektenpulver. Backformen aus Papierstoff 5159 Frage: Ich bin mit Versuchen beschäftigt, meinen sogen. »Cellulose-Schüsseln« (Backformen oder Brotformen, die aus einem Gemisch von Holzschliff und Zellstoff bestehen), größere Härte und Widerstandsfähigkeit zu geben, jedoch hatte bisher kein von mir an gewandtes Mittel Erfolg. In meiner Verlegenheit bitte ich Sie, mir einige Mittel namhaft machen zu wollen, durch deren Beimischung ich meinen aus Holzmasse gefertigten Fabrikaten größere Haltbarkeit und Härte verleihe. Ich lasse Ihnen einige Stücke einer zersägten Backschüssel zugehen. Antwort: Wie die uns eingesandten Muster zeigen, bestehen diese flachen Backformen, welche als Ersatz der aus Holz geschnitzten Brotformen dienen, zu überwiegendem Teil aus Holzschliff. Der Stoff ist so hart, daß er sich sägen und schneiden läßt. Andere Gefäße aus Papierstoff, für die große Härte und Elastizität gewünscht wird, erhalten Zusätze von Harzen und dergl. Bei Brotformen wird dies jedoch kaum zulässig sein, da Harze bei der Hitze des Backofens schmelzen. Ob sich andere Bindemittel finden lassen, die standhalten, ist Sache des Probierens, d. h. dessen, der die Erfindung machen will. Wir geben jedoch zu erwägen, daß die seit Jahrhunderten gebräuch lichen hölzernen Backformen ihren Zweck erfüllen und sehr billig von Holzarbeitern, ähnlich wie Faßdauben, hergestellt werden. Wenn es gelingen sollte, gute Tröge aus zerkleinertem Holz künstlich zu formen, so erscheint es sehr fraglich, ob sie billig genug hergestellt werden können, um die aus Naturholz geschnitzten zu verdrängen. Wir erinnern daran, daß Fässer aus Papier jahrelang fabriziert wurden, aber sieh gegen die aus Holz hergestellten nicht halten konnten.