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780 PAPIER-ZEITUNG Nr 21 Pensionsversicherung der Privatangestellten Die Schaffung einer ausreichenden Pension«- und Hinterbliebenen- Versicherung steht seit einigen Jahren bei Erörterungen von Standes- Angelegenheiten in den Kreisen der deutschen Privatangestellten an erster Stelle. Mit bisher beispielloser Einmütigkeit haben sich die maßgebenden Verbände der Handlungsgehilfen und der übrigen An- gestellten-Kategorien zusammengeschlossen, um dem durch die öster reichische Gesetzgebung angeregten Gedanken einer staatlichen Für sorge für Alter und Hinterbliebene auch in Deutschland Geltung zu verschaffen. Der Gedanke der staatlichen Zwangsversicherung hat dem Empfindungskreis der für Dienstleistungen höherer Art Angestellten privater Betriebe früher mehr oder weniger fern gelegen. Die Idee des seif made man, das bewußte Ziel der späteren Selbständigkeit aus eigener Kraft, hat der älteren Generation der Privatbeamten so gut wie aus- nahmlos in ihren beruflichen Sturm- und Drangjahren vorgeschwebt: wo wäre der Merkursjünger gewesen, dem Gustav Freytags Anton Wohlfahrt nicht als Schrittmacher bei dem ersten schweren Gang in ilie Lehrstätte gedient hätte. Aber es hieße sich einer gründlichen Täuschung hingeben, wenn man diesen Indeenkreis bei der großen Masse der heutigen Angestellten noch als vorhanden voraussetzen wollte. Die zwingende Wucht der wirtschaftlichen Tatsachen hat hier mit dem überkommenen Bestand ehemaliger Existenzaussichten ganz gehörig aufgeräumt. Nicht so bei dem Gehilfen des offenen Ge schäfts, dem der Typus des behäbigen Ladenbesitzers auch jetzt noch als Beispiel seines Strebens gilt; wohl aber bei den Insassen in dustrieller und Großhandelskontore und den sonstigen Hilfskräften gewerblicher Bureaus. Gewiß, jene Gleichförmigkeit des beruflichen Empfindungslebens und der geschäftlichen Betätigungsweise, wie sie die Handarbeiter aufweisen, ist unter den höheren Angestellten nicht ausgebildet. Persönliche Energie und geistige Fähigkeit haben hier einen weit größeren Entfaltungsspielraum als dort, und wenn dem einen nach Maßgabe seines bescheidenen Könnens mit dem Ausfüllen eines 1800 M.-Postens Genüge geschehen ist, so läßt sein Gegenüber seinen Ehrgeiz über die genügsame Selbstbeschränkung des Kollegen weit hinweg schweifen und landet mit seinem ausgeprägten Ziel- willen wohl gar auf dem vielerstrebten Platze des gewichtigen Pro kuristen oder Chefredakteurs. Darüber - hinaus aber ist auch seinem Streben eine Schranke gesetzt, die zu übersteigen nur wenigen ver gönnt ist; die Selbständigkeit ist, wie sich die wirtschaftlichen Ver- hältnisse nun einmal entwickelt haben, für die überwiegende Masse der Privatangestellten ein unerreichbares Land. Mit der Einsicht in das Unabänderliche dieses Zustandes setzte bei den Angestellten das Interesse für die staatliche Versicherung ein. Seitdem sie gelernt hatten, ihr Arbeitsverhältnis nicht mehr als Durch- gangsstadium zur unabhängigen Erwerbstätigkeit anzusehen, standen sie eines Tages mit dem Bewußtsein ihrer Beamtenqualität auf, die ihnen zu einem Stück ihres, beruflichen Selbstbewußtseins geworden war. Im selben Augenblick sank ihre bisher berechtigte Wertschätzung der reinen Selbsthilfe, der Vergleich mit den Besoldungsverhältnissen der öffentlichen Beamten ergab sich von selbst. Ein Blick in den Spiegel gab die Spuren der nachlassenden körperlichen Rüstigkeit zu rück, ein Blick in den Geldbeutel überzeugte von der Unmöglichkeit, aus eigenen Mitteln für Alter und Hinterbliebene Sorge zu tragen, und der Ruf nach Staatshilfe war da. , Dieser Ruf nach Staatshilfe hat seinen Ausdruck in den Forde rungen gefunden, die kürzlich von dem Hauptausschuß für die staat liche Pensions- und Hinterbliebenen-Versicherung der Privatangestellten für die Ausgestaltung der erstrebten Versorgungs-Einrichtung auf gestellt worden sind. Danach soll für die obligatorische Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Privatbeamten eine »be sondere Kassen-Einrichtung« gemäß den Bestimmungen des § 10 des Invaliden-Versicherungs-Gesetzes geschaffen werden, der alle An gestellte ohne Unterschied des Gehalts unterstellt werden. Die An gestellten bis zu 2000 M. Jahres-Einkommen scheiden aus der allge meinen Invaliden-Versicherung aus und treten der besonderen Kassen- Einrichtung bei. Der Reichszuschuß von 50 M. soll auch künftig für jede im Rahmen des Invaliden-Versicherungs-Gesetzes zu gewährende Rente der staatlichen Privatangestellten-Kasse gezahlt werden. Die Beiträge zur Versicherung haben Prinzipale und Angestellte je zur Hälfte aufzubringen. Als Privatangestellte gelten Personen, die gegen Gehalt im Privatdienste tätig oder bei staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Behörden in noch nicht mit Pensionsberechtigung ausgestatteten Stellen beschäftigt sind, soweit sie nicht als gewerb liche Arbeiter, Tagelöhner, Handarbeiter oder als Gesinde Dienste verrichten. In die Versicherung tritt der Angestellte ein. der das 18. Lebensjahr vollendet und das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Zur freiwilligen Versicherung sind Agenten, Kommissionäre, Bücherrevisore, Privatlehrer und Privatgelehrte, Schriftsteller und ähn liche nicht in festen Stellungen befindliche Personen berechtigt. Die Versicherungspflichtigen werden nach der Höhe ihres Einkommens in mindestens 5 Klassen mit verschiedenen Prämien und Renten ein geteilt. Gegenstand der Versicherung ist für den Versicherten der Anspruch auf Gewährung einer Invaliden- bezw. Altersrente, für die hinterlassenen Witwen und Waisen eine Witwenrente bezw. ein Er- Ziehungsbeitrag. Invalidenrente wird nach Maßgabe des Invaliden- Versicherungs-Gesetzes gezahlt, Altersrente erhält der Versicherte ohne weiteres nach Vollendung des (>0. Lebensjahres. Der Anspruch auf Witwenrente erlischt im Falle der Wiederverheiratung, die "Er ¬ ziehungsbeiträge werden bis zum 16. Lebensjahre der Waisen gezahlt. Angestellte, die hei einer vom Reichsaufsichtsamt für die privaten Versicherungen zugelassenen Kasse versichert sind, sollen von der i Zugehörigkeit zur staatlichen Kasse befreit sein, sofern jene Kasse'die I Mindestleistungen der staatlichen Anstalt erfüllt. Man wird das Maßvolle dieser Vorschläge zugestehen müssen. ; Da von den drei größten bürgerlichen Fraktionen des Reichstages zum Etat des Reichsamts des Innern Resolutionen eingebracht worden sind, die die Pensionsfrage der Angestellten zum Gegenstand haben, so darf man nach Ostern eine ausführliche parlamentarische Erörterung darüber erwarten. Die Angestellten-Organisationen haben im Herbst 1908 eine Umfrage über die jetzigen Pensions-Verhältnisse ihrer Mitglieder veranstaltet, bei der 150 000 beantwortete Fragebogen ein gelaufen sind. Das eingegangene Material harrt jetzt der Sichtung durch das Reichsamt des Innern. Walther Graef Friedr. 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