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744 PAPIER-ZEITUNG Nr. 20 Papierstoffmarkt London, 4. März 1904 Holzschliff. Skandinavische Holzschleifereibesitzer beharren fest auf ihren Preisen, die beständig in die Höhe gehen. Anfragen zur Lieferung für 1905 sind auf dem Markt. Zellstoff. Preise sind fest. Es herrscht gute Nachfrage be sonders für leicht bleichbare Sulfitstoffe. Die Preise für 1 ton = 1016 kg cif London sind: etwa etwa Lstr. M. Pf. Lstr. M. Pf. Sulfitstoff, ungebl. I. Sorte . 8. » » H, » . . 7. » gebleicht . . . . 11. Natronstoff, ungebleicht I. Sorte » » II. » Fichtenholzschliff, trocken, weiß, für sofortige Lieferung . 4. » nächstjährige » » 4. » feucht, sof, » » » „ nächstj. » Strohstoff, deutsch, trocken Nr. 1 2 » n » n „ holländisch Holzschliff. Der Markt ist steigende Richtung. Es herrscht in 1905. 10. 0. 172. 55 bis 8. 15. 0. 177. 60 15. 0. 157. 80 „ 8. 0. 0. 162. 40 10. 0. 283. 45 „ 12. 0. 0. 248. 60 „ 7. 10. 0. 152. 25 » 7. 0. 0. 142. 10 5. 0. 86. 25 „ 4. 10. 0. 91. 85 15. 0. 96. 40 „ 5. 0. 0. 91. 35 2. 2. 6. 48. 10 „ 2. 5. 0. 45. 65 ....... 13. 0. 0. 263. 90 12. 0. 0. 243. 60 11. 0. 0. 223. 80 (1 Lstr. = 20 M. 30 Pf.) Kristiania, 5. März 1904 sehr fest, und die Preise haben schon Nachfrage für Lieferungen 9 •••••••••• i la nordische Jolzpappen, s | ; la nordische helle Lederpappen | ! liefert prompt Julius Krah, Barmen. • 59" *Strassen-* CBrunnen.• a- Maschinen und gewerbliche Anlagen ■ = J0VSWNNMMIMese Fabrik von Armaturen für Dampfkessel, -Ge Zeiqer*2e Sicherheit Venti* o1 uE «| . {vooir- Hih ne -2•"th3 Probir-Yentte 2i -*a* Schmier# Gefässe umpenSi cVentile s.‘ 2 (eder-Manomete, e Hähne,- ‘ .Dampf-WasserSRu.Luft-Druck -Schieber- ät (i , & . 4) । #9 ' Hvdra.nten, zl INU — Feinstes Seiden - Krepp -Papier nach eigenem Verfahren angefertigt, D. R. P. angem. •e Gellte Kreppung, keine Imitation ue Wir fertigen dieses echte Krepp-Papier in 40 der schönsten Farben. Man verlange bemusterte Offerte. Herrmann & Funke, Papierfabrik Berlin W 50, Regensburgerstr. 16 [151116 Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Zigarettenpapier Zu Frage 5078 in Nr. 19. Je mehr ich von dem gerügten Papier verarbeite, umsomehr Ausschuß erhalte ich. Die Reklamation erfolgte nicht, wie es in meinem früheren Schreiben hieß, nach 2—3 Monaten, sondern 6 Wochen nach Abnahme der letzten Sendung. Der Lieferant hat um den Mangel gewußt, denn er hat einige Ries, welche besonders leicht rissen, seiner Aussage gemäß aus diesem Grunde zurückbehalten. Im Klagefalle wäre das Objekt, da 600 M. wert, mit Rechtsanwaltskosten usw. ziemlich teuer. Ich konnte den Mangel erst in der Fabrikation bemerken, d. h. nachdem der Drucker das Papier an mich abgeliefert hatte. Ist nun die Reklamationsfrist immer noch maßgebend? Welche Dauer erreicht diese? Kann ich mich im andern Falle mit Aussicht auf Erfolg darauf berufen, daß das Zigarettenpapier zur Fabrikation ungeeignet sei und Wandlungsklage anstrengen 1 Die an einem Blatt Ausschußpapier angewandte Arbeit ist 25 mal soviel wert, wie das Papier selbst. Da auch der Lieferant auf Ihr Urteil viel hält, wäre ich Ihnen außerordentlich verbunden, wenn Sie es in die Wagschale legen würden. Diese Anfertigung von Papier ist schwer zu haben, und ich müßte mich in erster Linie an den bisherigen Lieferanten wenden. Meine Kundschaft beschwert sich massenhaft über den schlechten Brand, welcher durch die Löcher im Papier hervorgerufen wurde. Antwort: Wir halten auch nach obigen Ausführungen unsere Antwort in Nr. 19 für zutreffend. Bevor Fragesteller das ganze Papier bedrucken, also für den Lieferanten unver wendbar machen ließ, hätte er Stichproben aus mehreren Riesen zu Zigaretten verarbeiten sollen, dann wäre er auf den Mangel der Ware gekommen. Nach obergerichtlichen Ent scheidungen gehört in ähnlichen Fällen probeweise Ver arbeitung zur Untersuchung. Kann Fragesteller dem Lieferanten nachweisen, daß er den Mangel kannte, aber verschwieg, so war die Rüge auch nach 6 Wochen nicht verspätet (§ 377 HGB letzter Absatz). Das Zurückhalten einiger schlechten Riese durch den Lieferer genügt aber zu solchem Nachweis nicht. Da unbrauchbare Ware geliefert wurde, die Fragesteller bei rechtzeitiger gründlicher Prüfung zurückzuweisen berechtigt war, so sollte der Lieferer aus Billigkeit mindestens eine Min derung des Kaufpreises bewilligen. Auskünfte. Barzahlung 5096. Frage: 1. Kann ich nach Maßgabe des Gesetzes eine Firma zwingen, daß sie mir das Auskunftsbureau usw. nennt, das so falsche Angaben über meine Vermögens Verhältnisse gibt, daß ich damit geschädigt werde? Die Firma hat bis jetzt meiner Aufforderung nicht Folge geleistet. 2. Bei einer anderen Firma bestellte ich Waren. Nun will sie mir keine weiteren Waren geben und ersucht mich meine früheren Waren erst zu bezahlen, obgleich diese erst in zwei Monaten fällig werden. Die Firma ersuchte mich nicht einmal innerhalb eines halben Jahres um eine Referenz. Ich besitze bar Geld. Bin ich gezwungen, die Rechnung sofort zu bezahlen? Antwort: 1. Auskünfte werden meist unter der Bedingung erteilt, daß der Auskunftnehmer den Auskunftgeber nicht nennen darf. Der Auskunftnehmer würde also einen Vertrag, der laut Reichsgerichts-Entscheidung den guten Sitten nicht zuwiderläuft, brechen, wenn er den Namen der Auskunftei mitteilte; wir glauben daher nicht, daß das Gericht ihn zu solcher Mitteilung verurteilen würde. 2. Es steht jedermann frei, die Bedingungen festzustellen, unter denen er einem Kunden Ware verkauft. Will Fragesteller die neue Ware haben, so muß er die an den Verkauf gestellten Bedingungen erfüllen. Braunes Packpapier 5097. Frage: Wir bitten um Ihr Urteil, ob folgende Verfügungs stellung von uns gerechtfertigt ist. Wir bestellten bei einer Papierfabrik Tauenpapier laut Muster A, welches direkt von der Fabrik an eine hiesige Strafanstalt zum Verarbeiten gesandt wurde. Die Fabrik bestätigte uns das Papier »genau in-Festigkeit nach Probe A zu liefern.» Wir bekamen keine Ausfallrauster und monierten das Papier erst, als es von der Strafanstalt verarbeitet zurückkam. Dasselbe ist viel weicher und loser als unser Muster, und da wir es nur für große Beutel gebrauchen, vollständig unverwendbar. Wir versuchten trotzdem die Waren abzu liefern, und der Kunde hat uns aus dem oben angegebenen Grunde die Düten zur Verfügung gestellt, da solche sofort bei der Füllung platzen. Antwort: Laut HGB. muß die Ware tunlichst umgehend nach Empfang geprüft werden. Fragesteller haben diese Gesetzes bestimmung nicht beachtet, sondern die Ware ungeprüft ver arbeiten lassen. Sie hätten dafür sorgen sollen, daß die Ware vor der Verarbeitung in der Strafanstalt geprüft wurde. Da sie dies nicht taten, verloren sie ihr Rügerecht. Der Festigkeits unterschied von Muster A und B ist übrigens nicht so groß, daß man deshalb die Annahme des Papiers verweigern dürfte.