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682 PAPIER-ZEITUNG Nr. 19 Couvertmaschinen mit selbsttätiger Faconverschlussklappen-Gummierung, Maschinen für Cigarren-, Lohn- und Jiktenbeutel usw. Aus stanzmess er unter Garantie für gleichmässigen, tadellosen Schnitt, liefert BERNH. ECKNER, Masehinen-Fabrik BERLIN SO, Rungestrasae 18 [152878 Packpapier 223. Schiedspruch Geschäftsfreund X. bestellte bei uns 3000 kg Packpapier in Formaten und'schrieb vor: »genau wie gehabt«. Gehabt hatte er von diesem Papier das letzte und das vorletzte Mal Rollen in der Farbe des bei folgenden Musters A, und genau in dieser Farbe wurde obiger Posten von uns geliefert. Unser Geschäftsfreund stellt den Posten aber der Farbe wegen Zur Verfügung, beruft sich darauf, daß er dieselben und ähnliche Formateauch im März 1903 in der Farbe des beifolgenden Musters B von uns bezogen hat und verlangt Neulieferung in letzterer Farbe. Wir sind der Ansicht, daß die Vorschrift »genau wie gehabt« nichtgenügt, wenn das Papier in zwei verschiedenen Farben bezogen wurde, und daß es uns nicht erinnerlich zu sein brauchte, daß der Geschäftsfreund früher Formate und diese in einer anderen-Färbung bezogen hat und meinen, daß er den Posten übernehmen muß. Wir bitten um Ihren Schiedspruch und haben auch unseren Kunden X. aufgefordert, sich Ihrer Entscheidung zu fügen. Papierfabrik Y. in />’. * * * Wir bitten um Ihr Urteil in folgender Streitsache: Seit Jah nm beziehen wir von der Fabrik Y. Papier in Rollen in der Farbe A, in Formaten in Farbe B. Unsere letzten Bestellungen erhielt die Fabrik am 2. November 1903 auf Formate, am 7. November 1903 auf Rollen, am 26. November 1908 auf Formate. Der Auftrag vom 7. November 1903 auf Rollen wurde uns im Dezember 1903 in der richtigen Farbe A geliefert. Die beiden anderen Aufträge erhalten wir jetzt zusammen geliefert. Der vom 2. November 1903 ist gleichfalls richtig in Farbe B ausgeführt, während der vom 26. November 1908 in Farbe A (dunkel) angefertigt wurde. Am 2. November 1903 gaben wir zu unserer Be stellung noch ein Farbenmuster mit. Wegen der falschen Färbung verweigern wir die Annahme des Papiers. Der Auftrag vom 26. No vember 1908 wurde dem hiesigen Vertreter der Papierfabrik telephonisch aufgegeben und dabei gesagt, daß wir Farbe und Qualität wie stets gehabt wünschen. Da wir bei dieser telephonischen Bestellung aber ein Format aufgaben, das wir auch schon am 2. November 1903 be stellt hatten, so machten wir, um eine evtl. Rückfrage zu vermeiden, den Vertreter hierauf noch aufmerksam. Die Fabrik bestätigte uns die Order mit »möglichst wie gehabt«. Unserer Meinung nach trifft uns kein Verschulden, daß das Papier in falscher Farbe geliefert wurde, denn ganz abgesehen davon, daß wir uns bei unserer Bestellung vom 26. November 1908 auf unsern Auftrag vom 2. November bezogen, indem wir den Vertreter darauf aufmerksam machten, daß ein Format zwei Mal bestellt wurde, kann sich der Ausdruck »möglichst wie gehabt«, wo wir Formate beordern, doch wiederum nur auf bereits gelieferte Formate beziehen, und Formate hatten wir stets in Farbe B (hell). Die letzte Lieferung dieses Papieres in Formaten fand am 28. März 1908 statt, war also auch noch nicht so lange her, daß sich die Fabrik ihrer am 26. No vember 1908 nicht hätte erinnern oder in ihren Büchern finden können, was wir für Papier gehabt hatten. Papierijroßhandlung X. in A. Beide Parteien haben Fehler gemacht. X. hätte die Be stellung dem am Ort wohnenden Fabrik-Vertreter nicht ledig lich durch das Telephon übermitteln, sondern die telephonische Bestellung schriftlich unter Beifügung eines Farbenmusters bestätigen sollen. Farbenmuster war nötig, weil X Papier von zweierlei Farben bei der Fabrik zu bestellen pflegte. Der telephonische Hinweis auf die Lieferung vom 2. November be zog sich nur auf das Format. Die Papierfabrik Y hätte, da Formatpapier wie gehabt bestellt war, sich nicht damit be gnügen dürfen, Papier von der Farbe des zuletzt gelieferten Rollenpapiers auf Grund der Bestellung anzufertigen, sondern in den Büchern nachsehen müssen, ob nicht X. auch Format papier von ihr bezogen habe, und das Papier in Farbe des früher gelieferten Formatpapiers herstellen oder wegen der Farbe den Besteller befragen sollen. Das gelieferte Papier ist ein vorzügliches Packpapier und das Format beim Kunden von X. gangbar. Wir entscheiden, daß Käufer X. das Papier mit 10 pCt. Preisnachlaß übernehmen muß. [153728 Düten etc. M. 16 p. 100 kg, Postkanne M. 2. Goldkiare flüssige Leime. Klebsrofe für alle Zwecke. — Muster und Liste franko. Knackstedt & Näther Licht- und Steindruckerei HAMBURG. PARIS.. Luxusdruck Karten Chromo Lichtdruckkarten in hervorragend künst lerischer Ausführung und reizvoller Farben gebung. Lichtdruckkarten in allen modern. 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