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Nr. 18 PAPIER-ZEITUNG 671 Druckfehler. Mangelhaftes Manuskript 5076. Frage: Wir haben für die Großhandlung X. in A. Druck aufträge auszuführen, sind jetzt aber mit ihr in eine Differenz geraten, über die wir uns nicht einigen können, und bitten Sie um Ihr Urteil, dem wir uns unterwerfen. Auf Verlangen sandten wirder Großhandlung X. beiliegenden mit I bezeichneten Entwurf zu einem Preislisten-Umschlag, den wir mit den darauf verzeichneten Original-Korrekturen und den durch 11 bezeichneten Brief zurückerhielten. Die Bestellung erfolgte am 11. November v. Js., die Lieferung sollte bis zum 1. Dezember in A. sein. Eür die erste Seite des Innentextes erhielten wir die mit III bezeichnete Originalvorlage, worauf wir die mit IV bezeichnete Korrektur sandten, die wir mit den von dem Großhaus X. vorgenommenen Aenderungen zurückerhielten. Darauf begannen wir mit der Zurichtung zum Druck, bemerkten aber dann einen Widerspruch bei den für A. bestimmten 3000 Umschlägen. Auf der Vorderseite derselben stand der Name einer Handlung in A., auf der Rückseite jedoch der Name in B. (einem Vorort von A.) und: frei Bahnhof B. Zur Rückfrage hatten wir der kurzen Lieferfrist halber keine Zeit, waren vielmehr auf die Korrektur und vorhandene Korrespondenz angewiesen. Diese enthielt über den fraglichen Punkt nichts, so daß uns nur noch KorrekturIV als Anhaltspunkt blieb. Da auf Vorschrift Nr. HI A. erst hinter B. gesetzt war, dann aber in Korrektur IV wieder durchgestrichen wurde, nahmen wir an, da jede nähere Erklärung dazu fehlte, daß diese Inkonsequenz ihren Grund darin hätte, daß das Haupt- und Versand geschäft in B., das A. er Haus aber nur eine Filiale sei. Die Groß handlung stellt jetzt die 3000 auf der Innenseite falsch gedruckten Umschläge zur Verfügung, erbot sich aber, diese mit einem Nachlaß von 30 M. abzunehmen und begründete dies damit, daß sie mit Brief (Einlage I 5000 Umschläge für B., und 3000 für A. bestellt habe; die gegebene Vorschrift (Einlage H) dementsprechend auch für die Innen seite maßgebend sei. Nachdem sich unser Abnehmer zuerst mit unserm Vorschlag, die Sache Ihnen zu unterbreiten, einverstanden erklärte und eine Kopie dieses Briefes erhielt, ihm auch gestattet wurde Einsicht in die Originalkorrekturen, Vorschriften usw. bei Ihnen zu nehmen, schreibt er uns, daß er auf Ihr Urteil verzichte. Falls wir uns nicht umgehend zu einem Nachlaß von 30 M. verständen, würde er uns die von ihm fertig gestellten, vollständigen Kataloge zurücksenden, und den Betrag für 3000 Umschläge zu 30 M., Schaden der bedruckten Einlage blätter und entgangenen Gewinn von unserm Guthaben kürzen. Wir haben diese Zumutung abgelehnt. Was raten Sie uns? Antwort: Von beiden Seiten wurden Fehler begangen. In der Korrektur III wurde in. der Zeile A .... B ... . das Wort A . . . . gestrichen und dann mit Bleistift das Wort A . . . . hinter das gedruckte Wort B . . . . gesetzt. Ferner wurde ein schriftlicher Zusatz gemacht und darin nur B .... als Versendungsort genannt. Die Großhandlung hätte die Korrektur genauer machen und auch den Zusatz angeben oder mindestens andeuten müssen, daß auf den 3000 Umschlägen, die außen mit A .... bezeichnet sind, statt B .... »A ... .« gesetzt werden muß. Immerhin mußte die Druckerei aus Korrektur III im Zusammenhang mit dem übrigen Briefwechsel vermuten, daß beide Arten von Umschlägen innen denselben Ort tragen sollen wie außen, und wenn sie hierin nicht sicher war, so mußte sie vom Besteller Aufklärung verlangen. War die Zeit knapp, so mußte die Frage telegraphisch auf Kosten des Bestellers erfolgen. In Korrektur IV wurde das im Satz enthaltene Wort A . . . . gestrichen. Hieraus durfte die Druckerei nicht ohne weiteres annehmen, daß diese Korrektur auch für die 3000 B .... er Exemplare gilt, sondern sie hätte im Zweifels falle auch hierüber den Besteller fragen müssen. Wie die Ent scheidung bei gerichtlichem Austrag des Streites ausfallen würde, erscheint zweifelhaft, wir glauben aber nicht, daß die Druckerei von jeder Schuld freigesprochen würde, und empfehlen daher den vom Besteller geforderten Nachlaß von 30 M. zu bewilligen. Erscheint dieser auch hoch, so wären doch die Kosten eines erfolglosen Prozesses voraussichtlich weit höher, abgesehen vom unvermeidlichen Aerger und Zeitverlust. Widerstandsfähiger Anstrich 5077. Frage: Wir bitten um Angabe eines, heißer Soda-Lauge und anderen alkalischen Flüssigkeiten widerstehenden Anstriches auf Walzen, welche aus Holz gefertigt und mit einer 2 cm dicken Holzstoffpapier schicht bewickelt sind, die mit Wasserglas geklebt wurde. Diese Walzen sind für Stückfärbereien bestimmt. Antwort: In der Papier-Zeitung wurden häufig Anstrich massen angegeben, die Papier, Holz oder dergl. gegen Wasser undurchdringlich machen sollen. Inwieweit sich dieseVorschriften bewähren, wissen wir nicht. Auch im Werk »Buntpapier-Fabri kation« von August Weichelt sind zahlreiche derartige Vor schriften enthalten. Eine Anstrichmasse, die heißen alkalischen Flüssigkeiten auf die Dauer Widerstand leistet, dürfte sich schwer finden lassen. Fragesteller kann durch Anzeige in der Papier-Zeitung bewährte Rezepte suchen. C. Wurster : „Die Leimung des Papiers und die Natur des Papierblattes“ in französ. Sprache (»Le collage et la nature du Papier«),—Verlag von [151269 Friedländer & Sohn, Berlin, Karlstr. Distributeur für Klosetpapier Ueberall eingef. Der Distributeur spendet immer nur ein Blatt nach dem andern. System bis her unübertroffen. Apparat von 16Pf an Prospekt frei. Martin Eck Oberursel- Frankfurt a. M. 18 Medaillen. Der,TIRO"-Sehnellhefter ist der bei weitem praktischste! 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