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Gummidruck« uni Färbmaschinen für Tapeten-, Buntpapier-, Pappen-, Kartonnagen-, Sandpapier- etc. Fabriken Neue praktische Konstruktionen! Die Druckmaschinen drucken mit elastischen Gummi-Muster walzen sehr ausgiebige, auch wasserfeste Farben, welche sofort trocknen. [156430 Exakte Maschinen von höchster Leistungsfähigkeit. Ein Bursche kann mehrere Maschinen gleichzeitig bedienen und 50 000 Victor in 10 Stunden sauberen Druck liefern. Elastische Gummi-Musterwalzen Walzen länge Preis der Druckmaschinen Preis der Färbmaschinen mit Aufrollung ohne Aufrollung mit Aufrollung ohne Aufrollung 600 mm M. 650 M. 600 M. 700 M. 600 800 mm „ 700 „ 650 „ 750 „ 650 1000 mm » 800 „ 750 „ 850 » 750 bis 950 mm lang ohne Längsnaht; bis 3 m lang in un erreichter Ausführung und neuen Mustern. Glatte Gummiwalzen in zweckmässiger sauberster Ausführung für jede Ver wendungsart zu sehr vorteilhaften Preisen. Kettenlose Aufhängeapparate mit selbsttätigem Stabeinleger. Lager mit Ringschmierung. Dreifache Trockenfähigkeit gegenüber Kettenapparaten, des halb grosse Raumerparnis; durchaus zuverlässig arbeitend. Diese Apparate bedeuten eine grosse Verbesserung für die Tapeten-, Buntpapier-, Färbe- etc. Industrie. Für jeden Meter Doppellänge mehr 15 Mark. Nr. Stablänge | Länge des Apparates Rundgang : doppelt Preis komplett 1 1000 mm 1 15 Meter M. 1000 2 » 1 20 ., „ 1075 3 » 1 25 .. „ 1150 4 » 1 30» „ 1225 Mehrforbige Plkutdruckmuschinen Druck mit billigen Holzwalzen und Oelfarben: 25000 Bieter in 10 Stunden Streichmaschinen, Rollmaschinen und alle anderen; Maschinen für neuzeitliche Druckindustrie Druckmuschinenwerke Altona (Elbe) Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Schulschreibhefte 5049. Frage: Bei einer im Januar oder Februar 1903 in Berlin statt gefundenen Versammlung des Papier - Industrie-Vereins wurde be schlossen, eine Petition an den Kultus-Minister einzureichen, betr. Einführung einer einheitlichen Schreibheft-Liniatur. Da wir nun seit Jahren in unserm Geschäft diesen Industriezweig mit besonderer Sorg falt pflegen, und verschiedene Kreise bei uns ihren Bedarf decken, so haben wir an dem Gang der Sache hervorragendes Interesse. Wir haben nun von den s. Zt. angeregten Beschlüssen nichts wieder er fahren und wissen auch nicht, ob eine Verfügung darüber vom Mini sterium erlassen ist. Da wir annehmen, daß Ihnen die Sache bekannt Yst, bitten wir Sie, uns Abschrift der Antwort oder Verfügung des Ministeriums zukommen zu lassen. Antwort: Die in der Versammlung vom 19. Januar 1903 beschlossene Eingabe an den preußischen Kultus-Minister wurde am 23. Januar abgesandt und in Nr. 9 der Papier-Zeitung von 1903 abgedruckt. Ein Bescheid des Kultus-Ministers auf diese Eingabe ist uns nicht bekannt geworden, jedoch beweisen die für verschiedene Regierungsbezirke erlassenen Verfügungen, wovon diejenigen für die Regierungsbezirke Breslau und Potsdam in Nrn. 23 und 24 ab gedruckt wurden, daß die kgl. Regierungen im wesentlichen die in der Eingabe des P.-I.-V. enthaltenen Wünsche erfüllen. Eine durch den Minister selbst gegebene Erläuterung des Ministerial-Erlasses vom 27. September 1902 wurde in Nr. 41 abgedruckt. Darnach ist es nicht verboten, auf die Schulhefte Warenzeichen zu drucken. Berechnung imprägnierter Papiere 5050. Frage: Von einer Papierfabrik, welche sich mit der Her stellung einer besonderen Papiergattung befaßt, holten wir Offerte ein für Papier von Format 34X34 cm, 571/2 g/gm. Das Angebot, welchem eine Probe beilag, lautete auf 65 Pf. das Kilogramm franko hier. Das Muster, welches uns die Papierfabrik eingesandt hatte, war aber für unsern Zweck nicht geschmeidig genug, und wir teilten dies der Papierfabrik mit, unter Beschreibung, wie das Papier sein solle. Darauf erhielten wir ein neues Muster, welches eine Imprägnierung erfahren hatte und sich dadurch geschmeidig genug zeigte. Die Papier fabrik bot uns das zuletzt bemusterte Papier zum Preise von 65 Pf. das Kilo, für Imprägnieren 10 Pf. das Kilo an. Wie hat nach dieser Offerte die Berechnung des Papiers zu erfolgen, wenn angenommen wird, die Fabrikation habe genau 500 kg nicht imprägniertes Papier ergeben? 1. Sind die 500 kg Fabrikationsergebnis mit 500X65 und 500X10 Pf. zu berechnen oder 2. ist das Gewicht, welches das Papier nach der Imprägnierung hatte, X 75 Pf., zu berechnen? Das Papier nimmt durch die Imprägnierung einen Wassergehalt von rund 45 pOt. in sich auf. Antwort: Da uns obige Angaben nicht genügend er schienen, um eine Ansicht über den Streitfall zu äußern, er suchten wir die Fragesteller, uns entweder ihren Briefwechsel mit der Gegenpartei zu senden, oder diese aufzufordern, sie möge ebenfalls eine Darstellung des Streitfalles geben und, wie die Fragesteller, erklären, daß sie sich unserem Schieds spruch unterwirft. Darauf wurde geantwortet, daß bereits Klage eingeleitet sei. Da demnach der Fall vor dem zuständigen Richter liegt, der durch Zeugenaussagen und Einfordern von Beweismitteln die Wahrheit erforschen kann, so wollen wir dem Richterspruch nicht vorgreifen. Wir bitten jedoch uns s. Zt. das Urteil mitzuteilen. Schriftstellerei 5051. Frage: Krankheitshalber mußte ich mich von Geschäften fern halten, und da ich ohne Arbeit nicht sein kann, schrieb ich einige Aufsätze, vorwiegend wirtschafts- und sozialpolitischen sowie kultur geschichtlichen Inhalts. Diese Arbeiten wurden von unserem gelesen- sten Lokalblatte veröffentlicht. Bezahlung habe ich nicht direkt gefordert aber auch trotz meiner leisen Anspielung nicht erhalten. Die Frage ist nun die: Wurden die Aufsätze nur aus Gefälligkeit abgedruckt: Oder besteht vielleicht eine Firma oder ein Institut, welches derartige Arbeiten kauft und an die einzelnen Zeitungen abgibt? Denn nur so denke ich mir die Sache gewinnbringend. Wie verwerte ich am besten kleine, für Unterhaltungsblätter geeignete Erzählungen? Ferner während der Saison Reisebriefe oder Berichte vom Rhein und den Kur- und Badeorten hiesiger Gegend? Wer gibt mir genaue Auskunft über das Gefragte? Aus gewissen Gründen möchte ich mit meiner bisherigen Zeitung nicht darüber verhandeln. Antwort: Es hängt von der Art ab, in der Fragesteller seine Arbeiten dem Lokalblatt zur Verfügung stellte, ob er für den Abdruck Bezahlung verlangen kann oder nicht. Ergeben die Umstände keinen Anhalt dafür, daß der Abdruck aus Gefällig-