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612 PAPIER-ZEITUNG Nr. 17 Verfahren zur Herstellung eines Bilduntergrundes für Färben ¬ der ver- vor ge- Schlitz erhalten, in welchen das freie Ende der Spange d oder besser nach dem Umlegen der Verschlußklappe schoben wird. Patent-Ansprüche: 1. Umschlag für Drucksachen und dergl. mit einer an Verschlußklappe angeordneten, mit seitlichen Ansätzen liegender Erfindung bei Herstellung eines Farbenbildes das den Bilduntergrund bildende Häutchen aus Kollodium, Zelluloid oder dergl. weiß gefärbt, sodaß Durchscheinen des Papieres, auf welches das fertige Bild geklebt wird, vermieden wird. Man versieht beispielsweise eine blank geputzte Platte mit einem etwa 5 mm breiten Gelatinerande und übergießt die Platte mit einer Zinkweißkollodiumemulsion. Beim Trocknen bildet sieh eine schneeweiße feste und ganz glatte Haut auf der Platte. Diese wird nun weiter mit einer Gelatineschicht überzogen und nach dem Trocknen noch mit Zaponlack (Auf lösung von Kollodiumwolle in Amylacetat) begossen, weil die erste Zinkweißkollodiumschicht wegen der darin enthaltenen festen Körper nicht wasserdicht ist und deshalb beim weiteren Präparieren mit einer lichtempfindlichen Lösung diese durch dringen lassen würde, was ein verwischtes Bild zur Folge hätte. Nach dem Aufträgen der Zaponlackschicht ist die Platte für die Sensibilisierung fertig. Auf diese Weise erhält man einen Bilduntergrund, welcher ein oder mehrere darüber ent wickelte Bildhäutchen gleichmäßig beeinflußt, sodaß der Papier- oder Kartonuntergrund, auf welchen schließlich das fertige ein- oder mehrfarbige Bild geklebt wird, keinen Einfluß mehr auf die Gesamtwirkung auszuüben vermag. Anstelle von Kollodium kann inan auch Zelluloid oder dergl. anwenden. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung eines Bilduntergrundes für Farbenphotogramme, dadurch gekennzeichnet, daß der aus Kollodium, Zelluloid oder dergl. bestehende unterste Bildträger einen Zusatz eines weißen Füllkörpers, z. B. Zinkweiß, erhält, der das Durchscheinen des Papieruntergrundes, auf welchen das fertige ein- oder mehrfarbige Bild geklebt wird, verhindert. Notenschreibmaschine mit prismatischem Typenträger von Carl Wirts in Köln und Alfred Post in Köln-Ehrenfeld. DRP 147 603. (Kl. 15) Die Noten- und Zeichentypen sind auf jeder Fläche des Typenträgers in verschiedener Höhenlage, einem Notenlinien system entsprechend, angeordnet, damit man Noten und andere Musikschriftzeichen auf mit Notenlinien versehenes Papier drucken kann. Die Einzelheiten wolle man aus der Patentschrift ersehen. Bei der Herstellung von farbigen Chromgelatinebildern hängt die Wirkung des an sich durchsichtigen Bildes nach dem Aufkleben auf Papier von dem jeweiligen Ton oder der Färbung des Papieres ab. Aus diesem Grunde wird nach Vor verfahren zur Herstellung von gespritzten Bildern auf einem nicht gespritzt erscheinenden Grunde von Aktiengesellschaft F. Priester & Eyck in Berlin. DRP 148 310. (Kl. 15) Das bis jetzt gebräuchliche Verfahren, Bilder durch Spritzen zu erzeugen und zugleich den Hintergrund ebenfalls farbig zu behandeln, bestand darin, daß man den Hintergrund mit der betreffenden Farbe bedruckte und sodann unter Anwendung einer Schablone die zu spritzende Stelle mit Farbe besprühte. Bei der Massenherstellung von Postkarten und dergl. nach diesem Verfahren erfordert der Gebrauch der erwähnten Schablonen, die natürlich für jede auf der Karte oder dergl. zu erzeugende Darstellung besonders hergestellt werden müssen, viel Zeit, macht die ganze Herstellung teuer und umständlich und liefert nur bei der größten Genauigkeit ein gutes Ergebnis. Das vorliegende Verfahren soll die Anwendung solcher Schablonen Unnötig machen, wodurch die Herstellung der er wähnten Karten oder dergl. vereinfacht und billiger wird. Es wird nämlich zum Bedrucken des Hintergrundes eine Farbe verwendet, welche die Spritzfarbe nicht annimmt, z. B. eine Fettfarbe, die es ermöglicht, die Spritzfarbe abzuwischen oder abzuwasehen. Die zu spritzenden Stellen der Karte bleiben bei diesem Bedrucken frei und werden dann in ge wöhnlicher Weise, und zwar, wenn zum Druck des Hinter grundes Fettfarbe verwendet wurde, z. B. mit einer in Spiritus gelösten Anilinfarbe gespritzt. Der Fettfarbendruck nimmt die aufgespritzte Spiritusfarbe nicht an, diese prallt vielmehr vom Hintergründe ab, und die nach längerem Bespritzen vielleicht haftenden Farbeteilchen können leicht abgewischt werden. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung von gespritzten Bildern auf einem nicht gespritzt erscheinenden Grunde, dadurch gekenn zeichnet, daß zwecks Ersparung von Abdeckschablonen die Stellen des Grundes mit einer die Spritzfarbe nicht annehmen- den Grundfarbe, z. B. einer Fettfarbe, bedruckt werden. sehenen Zunge, dadurch gekennzeichnet, daß diese Zunge (b) durch eine einzige ihren Halsteil überquerende, mit ihren Enden an den Seitenklappen (ff) befestigte Querspange (d) gehalten wird. 2. Eine Ausführungsform des Umschlages nach Patent- Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Um schlag in einem Stück hergestellte Spange (d) zwecks Haltens der Zunge (b) mit dem freien Ende an den geschlossenen Umschlag angeklebt oder in einen Schlitz desselben ein geschoben wird. 3. Eine Ausführungsform des Umschlages nach Patent- Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spange (d) aus einem besonderen Stück besteht, welches zwecks Haltens der Zunge (b) entweder mit beiden Enden an den Umschlag ge klebt oder mit beiden Enden in je einen Schlitz des Umschlages gesteckt wird. so müssen zwecks Einführens der Zunge deren Ansätze ein wärts gebogen werden: im anderen Falle wird das freie Spangenende zweckmäßig erst nach dem Auflegen der Zunge in den Schlitz eingeschoben, sodaß man die Ansätze nicht zurückzubiegen braucht. Das Bild zeigt den Umschlag mit geöffneter Verschlußklappe a und einer mit der einen Seitenklappe f zusammenhängenden, in zurückgebogener Stellung gezeichneten Spange d. Diese Spange wird, wie die Abbildung zeigt, mit dem freien Ende auf die zweite Seitenklappe f geklebt. Nachdem die Drucksachen in den Umschlag geschoben, wird die Verschlußklappe a umgelegt und die Zunge b nach Zurückbiegen ihrer Ansätze c durch die Spange d geschoben. Die linke Seitenklappe /' kann auch einen senkrechten In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW Louisenstraße 32/34, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Umschlag für Drucksachen und dergl. von Max Möbius in Dresden. DRP 147 830. (Kl. 54) Umschläge für Drucksachen und dergl. mit einer an der Verschlußklappe angeordneten und mit seitlichen Ansätzen versehenen Zunge, welche durch Einführen der Ansätze in zwei parallele Schlitze oder durch Umwinden des Halsteiles der Zunge mit einem in der Mitte am Umschlag befestigten querliegenden Papi erstreifen gesichert wird, sind bekannt. Ihnen gegenüber besteht die vorliegende Erfindung in der An wendung einer querliegenden, von vornherein oder erst nach dem Verschließen mit ihren beiden Enden am Umschlag fest gelegten, in der Mitte freiliegenden Querspange, welche den Halsteil der Zunge übergreift. Der Verschluß ist einfach her zustellen und leicht zu lösens aber gegen zufällige Lösung auch in dem Falle gut gesichert, wenn der Umschlag (und mit ihm die Zunge) aus schwachem Papier besteht. Die Spange kann an einem Ende mit dem Umschlag Zu sammenhängen, während das andere Ende festgeklebt oder in einen Schlitz des Umschlag rückens eingeschoben wird: sie kann aber auch als be sonderer Streifen mit beiden Enden aufgeklebt oder in Schlitze eingeschoben oder auch mit einem Ende aufgeklebt und mit dem anderen in einen | Schlitz eingeschoben werden, photogramme von Dr. Gustav Selle in Brandenburg a. H. Liegt die Spange von vorn- DRP 148 932. (Kl. 57) herein mit beiden Enden fest, P-i