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PAPIER-ZEITUNG Nr. I Versand deutscher Kataloge nach Australien In einem Schreiben der Melbourner Postbehörde vom 29. Juli 1908 ist der Vertreter einer deutschen Firma in Sydney aufgefordert worden, sich darüber zu äußern, ob er 12 Schilling Zoll für eine Anzahl Kataloge bezahlen wolle, die von der Firma für dortige Kunden auf dem gewöhnlichen postalischen Wege in Australien an gekommen sind, anstatt daß der Zoll von jedem Adressaten einzeln erhoben würde. Der Vertreter hat dieses Schreiben ablehnend be antwortet und im Interesse der von ihm vertretenen Firma verlangt, daß die australische Postbehörde jedem einzelnen Adressaten die für ihn bestimmte Postsendung aushändige. Eine Entscheidung auf die eingelegte Beschwerde ist noch nicht ergangen. Nach Abschnitt XIII Pos. 122 des australischen Bundeszolltarifs unterliegen Kataloge einem Zoll von 3 Pence für das Pfund. Da der Zolltarif keine Minimalgrenze in Bezug auf den im einzelnen Falle zu erhebenden Zollbetrag kennt, so ist auch die Zollbehörde grund sätzlich befugt, die Ablieferung einer Drucksachensendung der frag lichen Art an den einzelnen Adressaten von der Erlegung des ent sprechenden Zolles abhängig zu machen, und die Postbehörde hat in ihrem Schreiben an den Vertreter auch auf diese Möglichkeit hin gewiesen. = In dem fraglichen Falle soll das Gewicht jeder einzelnen Sendung 11/4 Unzen, also etwa 1/12 Pfund englisch, betragen haben, sodaß hier nach von jedem einzelnen Empfänger genau ein Farthing, d. h. eine zwar existierende, aber im geschäftlichen Leben niemals vorkommende Münze zu entrichten wäre. Daß für einen solchen Fall die meisten Adressaten die Annahme der Sendung verweigern, und letztere dann an die deutsche Firma zurückgehen muß, ihren Zweck also vollständig verfehlt, liegt auf der Hand. 5 Die Postbehörde scheint aber die von ihr angehaltenen deutschen Kataloge nicht einmal an die Absender zurückzuschicken, sodaß die deutschen Firmen im Glauben sind, ihre Kataloge hätten ihre Be stimmung erreicht, und sich nur darüber wundern können, daß keine Bestellungen seitens der vermuteten Empfänger der Drucksachen erfolgen. Mit Rücksicht auf das unzweifelhafte Anhalten deutscher Kataloge im vorliegenden Falle und auf die Bestimmungen des australischen Zolltarifes dürfte deutschen Fabrikanten im Interesse sicherer Be förderung ihrer Kataloge anzuraten sein, sich hierzu eines Agenten in der Weise zu bedienen, daß diesem die gesamten Drucksachen in einem Pakete mit dem Auftrage zweckmäßiger Verteilung übersandt werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten würden vielleicht dadurch ausgeglichen, daß der Agent in Australien mehr als der Fabrikant in Deutschland in der Lage ist, die richtige Auswahl der Adressaten zu treffen. (Nach einem Bericht des Kais. Generalkonsulats in Sydney) M. Mayer, Coblenz-L. Postpapier mit Wassermarke: „TITAH M M C” ausgezeichnet durch: Grosse Zähigkeit Vorzügliche Schreibfähigkeit... Hervorragende Preiswürdigkeit. Muster gratis und franko! Ed. Mann 4 Co, Ä. empfehlen einseitig glatte Pack- u. Dütenpapiere in Bogen und in Rollen (150267 letztere rotationsmässig gewickelt und von 10 bis 180 cm breit. Filztücher für Papier-, Pappen- und Papierstoff-Fabriken Reinh. Bruch & Co., Filztueh-Fabriken Prouas.-Moresnet, Rheinland (154866 Ejochstein § Weinberg, wsshohss Kartonpapier prägepapier 0 Patent Wolter No. 69729 für Fotografie, Passe-partouts, Pla kate, Buch- u. Steindruck, Broschüren- Umschläge, Fantasie-Postkarten, Trauer karten in matt, polirt und dessinirt, im. 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