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Nr. 12 PAPIER-ZEITUNG 413 nach jedem Bogen abgespült werden. Zwei Leute sind damit beschäftigt, die Rahmen abzunehmen, abzuspülen und den Gautschern zu helfen, und ein Mann hilft den Schöpfern die Form schwingen und waschen. Die ganze Mannschaft besteht aus 11 Mann. Einige davon tragen schwimmhosenähnliche kurze Hosen und sind barfuß, denn ihre Arbeit bringt sie in fortwährende Berührung mit dem Wasser, das von den Formen abtropft, und eine große Menge warmen Wassers rinnt fort während über den Fußboden. Gestrichenes Papier Die mir von der Schriftleitung vorgelegte Frage eines Be ziehers, wodurch sich bei gestrichenen Papieren erkennen lasse, ob zur Herstellung der Streichmasse Kasein oder tierischer Leim verwendet werde, läßt sich kaum mit wenigen Worten in faßlicher Weise beantworten. Ich schließe einige Muster von gestrichenem Papier bei, davon ist A Chromopapier, mit tierischer Leimfarbe gestrichen, für mehrfarbigen Druck. Taucht man dieses in heißes Wasser von etwa 70° C., faltet es mit der Farbseite nach innen über einander und drückt es mit Daumen und Zeigefinger fest zu sammen, so hebt sich beim Auseinanderfalten der Farb strich ab. Chromopapier mit Kaseinfarbstrich tut dies nicht. Muster B sind drei verschiedene Sorten Chromopapier für Goldfirnisdruck, ebenfalls mit tierischer Leimfarbe gestrichen, aber durch reichlicheren Zusatz von Chromalaun- oder essig saurer Tonerde-Lösung gehärtet. Diese Papiere lassen bei gleicher Behandlung wie A die Farbstriche nicht zusammen kleben und losreißen, aber die Farbe wäscht sich bei einigem Reiben des angefeuchteten Papiers mit den Fingern ab. Muster C, Kartonnagenglace mit tierischer Leimfarbe ge strichen, ist noch widerstandsfähiger als B. Der Farbstrich wäscht sich erst ab, nachdem die schwache Wachsschicht, welche dieses Papier durch Bürsten erhalten hat, durch längeres Waschen und Reiben mit dem Finger zerstört ist. Alle diese Eigenschaften würde ein ähnliches Papier auch haben, welches mit KaseTnfarbe gestrichen ist. Während aber C nach dem Eintauchen in Wasser auf der Streichseite weiß bleibt, bekäme ein Kaseinstrich wie Muster Ka gelblichen Schein, der beim Trocknen verginge. Diese Farbenänderung fällt sofort auf, wenn man einen Streifen von B und Ka gleichzeitig in Wasser taucht. B bleibt weiß, während der mit Kaseinfarbe gestrichene Streifen Ka gelb wird. Außerdem wäscht sich die Farbe von Ka nach dem Eintauchen in heißem Wasser nicht ab, ohne das Papier selbst mit zu zerreiben. Bei allen buntfarbigen und schwarzen Papieren kann nur die Waschprobe maßgebend sein. A. Weichelt Lohnzahlungsbücher Vom Niederrhein Als eine ihren Zweck verfehlende Vorschrift muß diejenige des § 184 Abs. 3 der Gewerbe-Ordnung bezeichnet werden, welche die Lohnzahlungsbücher betrifft. Dieser Paragraph scheint nur dazu be stimmt zu sein, um dem Arbeitgeber, der ohnedies schon mit be deutenden Lasten bedrückt ist, noch mehr auf Kosten zu treiben, und er bedeutet für dessen Beamte auch eine Menge Arbeit, für die der vom Gesetzgeber beabsichtigte Vorteil nicht herausspringt. In Fabriken wohnt der minderjährige Arbeiter in den meisten Fällen für sich und hat in diesen Fällen auch nur für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Wozu braucht er da ein Lohnzahlungsbuch, da er doch aus der Abrechnung zur Genüge weiß, was er verdient hat? Selbst wenn der minderjährige Arbeiter bei seinen Angehörigen wohnt, wird er nur in den seltensten Fällen sein Lohnzahlungsbuch vom Vater oder seinem sonstigen gesetzlichen Vertreter unterzeichnen lassen, sondern wird dies kurzerhand in höchsteigener Person tun, wozu er ja gesetzlich berechtigt ist. Was nützt dann ein solches Lohnbuch? Das Buch soll doch den Angehörigen eine Kontrolle geben, was ihr Sprößling verdient, es soll erzieherisch wirken. Dies tut es doch in keinem Falle. Der Gesetzgeber scheint diesen Punkt außer Acht gelassen zu haben. Ein wohlerzogener Arbeiter sagt seinen Angehörigen ohnehin, was er verdient hat, und es bedarf keines besonderen Beweises durch ein Lohnbuch, daß sich der Vater überzeugt hat. Man kann das Buch betrachten wie man will, irgend ein moralischer Vorteil ist nirgendwie zu erblicken. Wäre es da nicht an der Zeit, daß die Arbeitgeber bei der Behörde um Streichung dieses Paragraphen bitten? Sie würde sich doch im allgemeinen sehr empfehlen, und dem Arbeitgeber wären dadurch viel Aerger, Mühe und viele Kosten er spart. A. W. Aehnliche Klagen ertönten bei Einführung der Novelle zur Gewerbe-Ordnung dutzendweise in Fach- und Tagesblättern. Auch die Berichte vieler Gewerbe-Inspektoren bezeichnen die Lohnzahlungsbücher als überflüssig, aber obwohl die Staats regierungen derselben Ansicht sein dürften, wäre es nutzlos, die Behörden um Streichung des Paragraphen zu bitten, da Gesetze nur durch ein neues Gesetz aufgehoben werden können. Die Zeit seit Inslebentreten der erwähnten Novelle ist so kurz, daß Reichstag und Bundesrat kaum jetzt schon für Aenderungen zu haben wären, und so müssen bis auf weiteres dem Gesetz ent sprechend die Lohnzahlungsbücher weitergeführt werden. Frankreichs Außenhandel Papier, Pappe, Bücher, Stiche Wert in 1000 Frank 1903 1902 Einfuhr 43 233 42 975 aus Deutschland 22 464 ‘23 208 Ausfuhr 53 548 58 240 . » nach Deutschland 5 391 4 364 Lumpen und Holzstoffe Einfuhr 48 100 49 287 aus Deutschland (Holzstoffe) . . . 7 054 8 090 Ausfuhr (vorwiegend Lumpen) 42 123 36 671 7 von Lumpen nach Deutschland 7129 3 632 Aus »Documents Statistiques sur le Commerce de la France«) Ansichtskarten als Unterrichtsmittel Im Verein »Mittelschule« in Wien sprach Gymnasialprofessor Karl Ludwig in einem Vortrag, über »die stilistische Verwertung unserer Anschauungsmittel« auch über den Wert von Ansichtskarten als Unterrichtsmittel. Der Vortragende bemerkte, es werde mit Recht gefordert, daß der Schüler nur das beschreibe, was er aus eigener Anschauung kennt. Daher ist es notwendig, daß das Objekt, das der Schüler beschreiben soll, entweder unmittelbar vorliege oder in einer gelungenen Nachbildung vor Augen gestellt werden könne. Denkmäler, die eine große Menge von Figuren aufweisen, dürfen nicht zur Beschreibung gewählt werden, weil die Besprechung vieler Figuren weit über das gebotene Maß hinausginge. Dankbare Aufgaben sind die Beschreibung künstlerischer Denkmäler und Monu mente im Wohnort des Schülers. In großen Städten liegen aber diese Kunstwerke oft weit entfernt von der Anstalt und von der Wohnung des Schülers. Man wird dem Schüler freilich Gelegenheit bieten, sich das zu beschreibende Denkmal anzusehen, aber man kann nicht ver langen, daß er es im Gedächtnis behalte. Hier muß dem Gedächtnis beigesprungen werden durch Vorführung von Reproduktionen. In die Hand eines jeden Schülers, der eine Beschreibung liefern soll, gehört eine Abbildung des Denkmals, und da leistet die photographische An sichtskarte, die schon für wenige Pfennige erhältlich ist, den besten Dienst. Außerdem sollen dem Schüler Reproduktionen größeren Formats vor Augen geführt werden. (Nach der »Reichenberger Zeitung«) g. Probenschau Unter dieser Ueberschrift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaren-Faches, die Neues oder Bemerkenswertes bieten, kostenfrei beschrieben. Leder-Zerreißmaschine von Franz Pretzel & Co. in Essen und Berlin N. In dieser Maschine, die den Papierfestigkeits-Prüfern ähnlich gebaut ist (vergleiche Abbildung in der Beilage dieser Nummer), werden Streifen von bestimmtem Querschnitt aus dem Riemen, dessen Zugfestigkeit man prüfen will, zwischen Klemmen eingespannt. Durch Drehen eines Hand rades hebt man ein Gewicht aus seiner Ruhelage, dieses übt auf den Probestreifen umso größeren Zug aus, je größer sein Hebelarm wird. Zugleich mit dem Gewicht und seinem Aus schlag entsprechend bewegt sich ein Zeiger an einer kreis bogenförmigen Skala. Reißt der Streifen, so hält eine Sperr klinke den Zeiger an seinem Ort fest, und man kann an der Skala das Zerreißgewicht in Kilogramm auf das Quadratmillimeter Belastung ablesen. Nach Angabe der Firma soll jeder brauch bare Treibriemen mindestens 3 kg/qmm Belastung aushalten.