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Neue Papiernormalien in Preußen Bestimmungen über das von den Staatsbehörden zu verwendende Papier Auf das von den Staatsbehörden zu verwendende Papier, mit Ausnahme des Stempelpapiers, finden die nachstehenden Bestimmungen Anwendung: Das Papier ist auf der Grundlage von Stoff- und Festigkeits klassen (siehe nachstehend A und B) in Verwendungsklassen (C) eingeteilt. A. Stoffklassen I. Papiere nur aus Hadern (Leinen, Hanf, Baumwolle). II. Papiere aus Hadern mit höchstens 25 pCt. Zellstoff (aus Holz, Stroh, Esparto, Jute, Manila, Adansonia usw.), jedoch unter Ausschluß von verholzten Fasern. III. Papiere von beliebiger Stoffzusammensetzung, jedoch unter Ausschluß von verholzten Fasern. IV. Papiere von beliebiger Stoffzusammensetzung. Aschengehalt der Papiere aller Stoffklassen beliebig. B. Festigkeitsklassen 2 3 4 5 6 6000 5000 4000 3000 2000 1000 Ö '2 1 02 E. oE 5 E • .5 ö 3 E t» : bß P N 4 sehr groß 190 sehr groß 190 j 3,5 1 = sehr gering groß 80 3 =gering 2 = 7—19 » ziemlich groß 40 i 2,5 3 = mittelmäßig 20 mittelmäßig 2 4= ziemlich groß 1,5 sehr gering 5 = groß 6 = sehr groß 6 = 190 999 1000 und mehr Doppelfalzu ngen o c5 Ö Die Falzklassen s. Spalte 5) sind : Die Stufen für den Widerstand gegen Zerknittern (s. Spalte 4) sind: 7 = außerordentlich 7 groß 3 — 20—39 4 = 40—79 5 = 80 189 1 = 3 -6 0= außerordentlich gering 0 = 0—2 Doppel falzungen Bruchlast, Dehnung, Widerstand gegen Zerknittern und Falzklasse werden bei 65 pCt. relativer Luftfeuchtigkeit er mittelt. Der Berechnung der Reißlänge wird das Gewicht der bei 100° C. getrockneten Probestreifen zu Grunde gelegt. G. Verwendungsklassen Klasse Verwendung Stoffklasse | Festigkeitsklasse Bogen größe cm Gewicht für 10'0 Bogen kg 1 Qua- drat- meter g 1 Papier für dauernd auf zubewahrende, be sonders wichtige Ur kunden I 1 33X42 1 5 Papier zu Kabinetts ordres (Quartgröße) . I 1 26,5X42 12 *) In der Zeit his zum 81. Dezember 1904 soll bei den amtlichen Prüfungen sowohl die Widerstandsstufe als auch die Falzklasse er mittelt werden, und wenn letztere der ersteren nicht entspricht, das günstigere Ergebnis ausschlaggebend sein. Klasse II V erwendung Stoff kl ässe i Festigkeitsklasse Bogen größe cm Gewicht für 1000 Bogen kg 1 Qua drat meter g 2 Papier zu Urkunden (s. auch Klasse 1), Standesamtsregistern, Geschäftsbüchern und dergl.: 2a erste Sorte . . . I 2 33X42 14 2b zweite Sorte . . . I 3 33x42 13 3 Aktenpapier für länger als 10 Jahre aufzu bewahrende Schrift stücke : ,3a Kanzleipapier. . . Briefpapier (Quart- 11 3 83x42 13 große) .... II 3 26,5x42 10,4 Briefpapier (Oktav- große) .... Schreibmaschinen- 11 3 26,5x21 5,2 Du rchschlagpapiei II 3 33X42 7 3b Konzeptpapier . . 11 4 33/42 13 4 Aktenpapier für Schrift- stücke von geringerer Bedeutung und kürzerer Aufbewahru ngsfrist: 4a Kanzleipapier . . Briefpapier (Quart größe) .... III /Reißlänge 3500 m Dehnung 2,75 pCt. 33X42 12 III Widerstand gegen 26,5X42 9,6 —. Briefpapier (Oktav- Zerknittern große) .... III ziemlich groß 26,5X21 4,8 4b Konzeptpapier . . 111 4 33X42 12 — 5 Briefumschläge, Pack- papier: 5a erste Sorte . . . — 3 — — 5b zweite Sorte . . . — 5 ' Gewicht der Brief- Umschläge 5a und b: 1. Umschläge bis zur Größe 13X19 cm 2. Größere Um- — — . — 70 schlage und Um schläge für W ert- Sendungen . . . 115 Gewicht des Pack- papiers: 1. der Klasse 5a — — ■ — • 130 2. der Klasse 5b — — — — 115 6 Schreibpapier zu unter- (nur soweit in ein- geordneten Zwecken des täglichen Ver- zelnen Fällen er- brauchs — 'forderlich 5 oder 6 .— 7 Aktendeckel: 7a für viel gebrauchte oder lange aufzu bewahrende Akten I JReißlänge 2500 m (Dehnung 3,5 pOt. 36X47 81,2 480 für andere Akten . . III (Reißlänge 2500 m 7b (Dehnung 2,5 pOt. 36X47 42,3 250 8 Druckpapier: 8 a für wichtige, länger als zehn Jahre auf- zubewahrendeDruck- Sachen I 4 8b für weniger wichtige Drucksachen . . . III 4 8c zu untergeordneten /nur soweit in ein- Zwecken des tag- (zelnen Fällen er- liehen Verbrauchs — 'forderlich 5 oder 6 —— — Jedes Papier muß eine seinem Verwendungszweck ent sprechende Leimfestigkeit besitzen. Die Bogengröße 33 X 42 ist auch bei Vordrucken, Büchern usw. vorzugsweise in Anwendung zu bringen. Soweit dies nicht angängig ist, sind die nachstehenden Bogengrößen, in der Regel unter Innehaltung der angegebenen Einheitsgewichte, zu benutzen: