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PAPIER-ZEITUNG 380 Nr. 11 Verspätete Lieferung 216. Schiedspruch Mit einem Abnehmer X. sind wir wegen angeblich verspäteter Lieferung in Meinungsverschiedenheiten geraten. Wir haben uns mit ihm dahin geeinigt, daß wir die Angelegenheit Ihnen zur Entscheidung übertragen, und sich beide Teile Ihrem bewährten, unparteiischen Urteil unterwerfen. Der Sachverhalt ist folgender: Am 26. November frag X. in A. um Offerte in Prospektpapier bei uns an. Wir gaben am 28. November unsere Offerte ab mit 14tägiger Lieferzeit. Am gleichen Tage (28.) frag X. telegraphisch an, wann wir 25000 Bogen Prospektpapier Nr. ... in Doppelformat liefern könnten. Darauf depeschierten wir sofort zurück, daß das Papier bei Drahtzusage am Montag (80.) gemacht werden könne. Diesen De peschenwechsel haben wir noch schriftlich bestätigt und am Schluß des bestätigenden Briefes bemerkt, daß, wenn der Auftrag rechtzeitig einläuft, wir die Anfertigung noch am Montag (80.) vornehmen könnten. Der Versand würde dann Dienstag (1. Dez.), spätestens Mittwoch (2. Dez.) erfolgen können. Am 28. November, Sonnabend Abend, trifft nun der Auftrag telegraphisch ein, und wir haben ihn noch am gleichen Tage mit »etwa 1 Woche Lieferzeit« bestätigt. Das Papier wurde dann am Montag unter Hintanstellung wesentlich älterer Aufträge, um den Kunden prompt zu bedienen, auf die Maschine genommen, rasch möglichst satiniert und ausgerüstet. Am Sonnabend (5. Dez.), war es fertiggestellt, und wir haben es auch an diesem Tage berechnet, doch konnte der Versand wegen der zu- weit vorgerückten Abendstunde nicht mehr bewerkstelligt werden. Am darauffolgenden Montag (7. Dez.), bot sich für uns Ladungsgelegenheit nach Mannheim, welcher wir die Sendung für X. beifügten. Dieser Waggon konnte jedoch, weil er nicht rechtzeitig zu erhalten war. erst Dienstag Mittag, 8. De zember, abgehen und ist am 11. in Mannheim eingetroffen. Von Mannheim ging die Sendung in Stückgutfracht nach A., wo sie am 16. Dezember angekommen ist. Am 12. Dezember schrieb uns unser Abnehmer, daß die Sendung noch nicht bei ihm eingetroffen sei, und er die Annahme verweigern müsse, da er seinen Bedarf nun anderweitig gedeckt habe. Tatsächlich hat der Kunde auch die Annahme verweigert, und die Sendung lagert nun bei einem Spediteur. War X. berechtigt, anderweitig zu kaufen, nachdem er aus der Faktura ersehen, daß das Papier bereits unterwegs war, und konnte er die Annahme unserer - Sendung verweigern? Wir sind der Ansicht, daß X. im Unrecht sich befindet, und wir unsere Pflicht vollkommen erfüllt haben, denn bei der Bestellung hat er nicht bestimmt, daß das Papier an einem gewissen Tage an seinem Bestimmungsort sein müsse. Eine besondere Versandinstruktion hat uns unser Kunde ebenfalls nicht gegeben, und so ist es doch naheliegend, daß wir den billigsten Versandweg wählten, wenn eine Gelegenheit dazu wie in vorliegendem Falle sich bietet, besonders, da wir franko zu liefern hatten. Durch unsere Bestätigung vom 28. November, in welcher die Lieferung mit etwa 1 Woche angegeben war, und wogegen nichts eingewendet wurde, ist doch unser Versprechen, das Papier schon Dienstag oder Mittwoch auf den Weg zu bringen, hinfällig geworden. Wir haben schon versucht, uns mit dem Abnehmer in der Weise zu einigen, daß wir uns für den anderweitigen Verkauf des Papiers bemühen, wenn er für den eventuellen Mindererlös aufkommen würde, allein hierzu konnten wir dessen Einverständnis nicht erhalten, und nachdem nun beide Teile behaupten im Recht zu sein, so bitten wir Sie höflichst um Abgabe Ihres unparteiischen Urteils. Papierfabrik K in B. Die uns vom Kunden X., Buchdruckerei-Besitzer in A. ge gebene Darstellung des Falles stimmt mit obiger überein und schließt wie folgt: Es kommen somit folgende Punkte für die Nichtannahme in Betracht: 1. Nichteinhaltung des Versandtages, da der 3. Dezember vor gesehen und die Verladung erst am 6. Dezember erfolgte. 2, Verladung der Sendung auf Umwegen über Mannheim und von Mannheim nach hier (A). 3. Die reglementmäßige Lieferzeit der Bahn beträgt von der Fabrik in B. nach A. für Stückgutsendungen 4 Tage, nach Mitteilung der Bahnverwaltung. 4. Y. hätte unter allen Umständen direkt nach hier verladen müssen, da aus dem Depeschenwechsel klar hervorgeht, daß der Auftrag sehr eilig war. 5. Hätte Y. anstatt der Zusage, am 3. Dezember zu verladen, am 6. Dezember direkt nach hier expediert, so wäre die Sendung, wie aus Pos. 3 hervorgeht, immerhin am 9. Dezember hier ein getroffen, während sie in Wirklichkeit erst am 14. Dezember hier ankam. Durch die Drahtzusage von X. am 28. November abends ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Danach mußte das Papier am 30. November angefertigt werden. Darin, daß der Auftrag telegraphisch erteilt und ein bestimmter Tag für die Anfertigung festgesetzt wurde, liegen die Kennzeichen eines Fixgeschäfts, und die Fabrik Y. mußte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bemüht sein, nach Einhaltung des Anfertigungstages das Papier so schleunig wie möglich auszu- rüsten und dem Käufer zu senden. Daß Y. in seinen Be apiere 148156] em Für den Winter besonders schnellkoplrende Paniere, "emes Millimeter- Zeichen* Cichtpaus-, Paus- .oder« Eransparent- Wiederverkäufern zu günstigsten Bedingungen fabrikteclinlscherPapiere frnt&Zroost, Frankfurta.). 1 Fürüberseelschen Export Speolell hergestellte, bosonders geelgnete Llohtpauspräparate. Für Oesterreich-Ungarn: General-Vertretung und Lager bei THEODOR NEUSS, Wien I. Fleischmarkt 15 Die besten Briefordner, Schnellhefter, Füll mappen, Registratoren, Locher, Kopirkassetten, Clips etc. tragen beistehende Schutzmarke. Eingetragen für die Firma: Aberle & Birk Trossingen 1. Wttbg. 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Es war jedoch Pflicht von Y., die kürzeste und rascheste Verladungsart zu wählen, und er war nicht berechtigt, der Ladung einen Umweg über Mannheim vorzuschreiben, lediglich um an Frachtkosten zu sparen. Y. ist verpflichtet, für die Folgen dieser unstatthaften Versendungsweise aufzu kommen. Der Kunde X. mußte das Papier, um die schleunig bestellten Drucksachen liefern zu können, vor Ankunft der Y.'sehen Ware anderwärts kaufen, und wir entscheiden, daß er mit Recht die Annahme verweigert hat. für Kartonnage, Iliitcn, Packetirung China Leim Kleisterfrei. — Absolut rein für Kaschier-Maschinen Ueberzieh-Maschinen Malt Lcime Russ. Schnellbinder geruchfr., extra schnell bindend für Anleim-Maschinen Bordier-Maschinen Packetier-Maschinen M.35p. 100kg,PostkanneM.2,50 frabin Gummi. Schaumfrei, geschmackfrei, geruchfrei, fleckenfrei, reinste Qualität, hochglänzend. Billige Verarbeitung. M. 40,— p. 100 kg, extra entwässert. Postkanne 6 kg M. .3,—