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Nr. II 373 PAPIER-ZEITUNG Neujahrswunsch-Ablösung — Falsche Wohltat Vergl. Nr. 3 Seite 78 und Nr. 7 Seite 221 Argumente pro domo verfehlen in der Regel die beabsichtigte Wirkung, somit dürfte eine Betrachtung von einem anderen, höheren, nicht materiellen Gesichtspunkte am Platze sein. Selbst in einem Fachblatte soll das Fachinteresse nicht das. allein maßgebende, ent scheidende sein. Juridisch gesprochen, gehören zu einem Ablösen fast ausnahms los zwei Parteien: die eine, die ablösen will, und die andere, die sich ablösen läßt. Die Neujahrs-Ablösung ist jedoch nur einseitig: hier ist nur eine Partei, die ablösen will. Die andere wird garnicht erst ge fragt. Empfindet man nicht die Pflicht, dem Verwandten, dem Freunde zu gratulieren, dann ist eine Ablösung überflüssig; empfindet man jedoch die Pflicht, dann müßte doch anstandshalber die andere Partei um ihre Zustimmung gebeten werden. Noch mehr, die andere Partei erfährt doch gar nichts von dieser stattgefundenen Ablösung, denn die Zumutung, die langen Spalten in der Zeitung nach den Namen dieser guten Verwandten und Freunde durchzusehen, grenzt an — Be leidigung. Die Gefahr droht, daß unsere moderne Ausübung der Wohltätig keit in Phrasentum und Heuchelei ausartet. Das edle, stille Wohltun, das einen vornehmen Charakter kenn zeichnet, scheint verpönt zu sein. Wohl kann man es verstehen und auch gerechtfertigt erachten, wenn einem Wohltäter in größerem Maß stabe eine gewisse Oeffentlichkeit erwünscht erscheint; aber für ge spendete 2 oder 3 M. öffentlich belobigt zu werden, grenzt an Lächer lichkeit. In den meisten Fällen — ich will nicht behaupten in allen — kostet diese Wohltätigkeit dem Betreffenden weit weniger als die Gratulation; selbst abgesehen von der in letzterem Falle erforderlichen Arbeit erfolgt demnach die Ablösung zu Gunsten des Ablösenden, zu Ungunsten des Abgelösten. Die Frage, die so oft den Gegnern der Ablösung entgegengehalten wird: Ist es nicht besser Not zu stillen, Elend zu lindern, als nichtssagende Karten auszusenden, kann nur als Verlegenheits- Argument betrachtet werden, denn man kann nur eine Parallele zwischen gleichartigen Sachen ziehen. In dem einen Falle soll ich eine Pflicht erfüllen gegen die Armen, in dem andern gegen meine Neben menschen, welche nicht meines Geldes bedürfen, sondern eines Zeichens, daß ich mich ihrer erinnere, eines Wortes der Beachtung oder der Freundschaft. Wird dem Armen mit dem Gelde eine Freude bereitet, so wird eine nicht mindere, wenn auch andersartige Freude dem Verwandten und dem Freunde mit der Karte bereitet. Wie oft sind schon Bande, welche zu lockern, sich aufzulösen drohten, durch diese angeblich nichtssagenden Erinnerungszeichen wieder gefestigt worden? Würden wir das »ist es nicht besser« in weiterer Folge aus dehnen, auf den verschiedensten Gebieten anwenden, dann würde schließlich — nichts geschehen in Erwartung, in Vertröstung auf etwas Besseres! • Bricht sich die Wahrheit, die Aufrichtigkeit in unserem öffent lichen Leben Bahn, dann wird auch die Ablösungsfrage verschwinden; für jede Handlung wird dann auch die richtige Bezeichnung gefunden werden. Die Ablösung wird dann das eine Gute: Unterstützung an die Armen beim Jahreswechsel — bewirkt haben, ohne daß das andere Gute: die Erinnerung an Verwandte und Freunde — der Vernichtung anheimfällt. M. P. F. Wir empfehlen den Schreibwarenhändlern, eine Tages- Zeitung ihres Wohnorts zum Abdruck obiger Ausführungen vom zweiten Absatz an (»Juridisch gesprochen usw.) zu ver anlassen. Schriften-Vervielfältigung in Oesterreich Vor längerer Zeit haben die österreichischen Behörden auf Grund von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes Hekto graphen und ähnliche Vervielfältigungsapparate als »Winkel pressen« erklärt und deren Halten ohne besondere behördliche Konzession als Uebertretung des Preßgesetzes geahndet. Manche Behörden gingen, wie die »Zeit« in Wien mitteilt, bei der Er ledigung von Gesuchen um Bewilligung solcher Apparate in klein licher Weise vor, und der Abgeordnete Dr. Vogler stellte im Jahre 1901 einen Antrag zur Beseitigung dieses Zustandes. In einer Sektionssitzung der Wiener Handelskammer wurde dieser Tage vom Kammerkonzipisten Dr. v. Komorzynski ein Bericht er stattet, worin die verschiedenen Vervielfältigungsapparate ge kennzeichnet wurden, und ein Antrag angenommen, wonach man anstreben solle, daß diejenige Bestimmung des Straf gesetzes, auf welcher die erwähnte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes beruht, aufgehoben wird. Ferner soll die Re gierung ersucht werden, die Erlaubnis zum Halten von Ver vielfältigungsapparaten nur in jenen Fällen zu verweigern, in welchen auf mißbräuchliche Anwendung aus bestimmten Tat umständen geschlossen werden kann. Cyelostyles, Hekto graphen und dergleichen sollen nicht mehr als Winkelpressen betrachtet und ihr unbefugtes Halten nicht mehr bestraft werden. Hoffentlich geht dieser bescheidene Wunsch der Handelskammer bald in Erfüllung. Ansichtskarten-Lieferung nach Serbien Zu Nr. 7 Seite 220 Alis Sachsen Herr X. Y. führte sich in gleicher Weise bei uns ein, dessen un geachtet erhielt er von uns die bestellten Waren nur gegen vorherige Geldsendung. Bei seinem zweiten Besuche gelang es ihm, uns mit dem Versprechen, daß er uns den Betrag sofort nach Erhalt der Ware bestimmt übersenden werde, zu überreden, ihm die Ware ohne vor herige Bezahlung zu überlassen. Das Geld kam nicht, unsere Briefe blieben unbeantwortet, und erst, als wir uns an das deutsche Konsulat sowie an die Serbische Exportbank und gleichzeitig auch an Herrn Rechtsanwalt S. Pops, Advokat in Belgrad wandten, kamen wir mit vieler Mühe zu unserem Guthaben. Es ist sehr gut, wenn die Firma in die schwarze Liste auf genommen wird, damit die anderen Fabrikanten von der Firma X. Y. & Co. nicht geschädigt werden. Luxuspapierwarenfabrik Radium-Photographie. In St. Joachimsthal, Böhmen, wo die seit der Entdeckung des Elements Radium vielgenannte Uranpechblende berg männisch gewonnen wird, sind Versuche mit Radium-Photographien erfolgreich durchgeführt worden. Der Vorgang kann von jedem Amateur, der ein Stück Uranpechblende besitzt, wiederholt werden. In einer Dunkelkammer stellt man auf die photographische Platte eine Schachtel aus Holz oder Pappe, in welcher sich die zu photographieren den metallischen Gegenstände, wie Münzen, Schlüssel usw., befinden. Darauf wird eine weitere Schachtel gestellt, welche ein Stück Uranpech blende enthält. Vorteilhaft ist es, dieses Mineral in Pulverform an zuwenden. Die Strahlen, welche von dem darin enthaltenen Radium ausgehen, geben, wenn sie 2—3 Tage auf die Platte wirken, ein ganz deutliches (Schatten-) Bild der metallischen Gegenstände, g. (Leipziger Tageblatt) Probenschau Unter dieser Ueberschrift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaren-Faches, die Neues oder Bemerkenswertes bieten, kostenfrei beschrieben. Union-Zeichenständer und Union-Doppelzeichenständer für per forierte Union-Blockhefte von Union. Deutsche VerlagsgeseUschaft in Stuttgart. Das Bestreben, die von dem neuen Ministerial-Erlaß geforderten Zeichengeräte zweckmäßiger zu gestalten, hat fort dauernd zu größerer Vereinfachung und Verbilligung der Zeichenständer und -Hefte geführt. Die durch DRGM. 213 619 geschützten Zeichenständer und Doppelzeichenständer sind ganz aus Pappe gefertigt. Eine Papptafel von 35X28 cm Größe trägt an drei Seiten etwa 4 mm dicke Pappstreifen, und an beiden Längsseiten liegt über diesem ein dünnerer Pappstreifen, der nach der Tafel zu eine Nute bildet. Die Verbindungen sind durch saubere Klebung und Drahtklammern bewirkt. Block oder Zeichenheft läßt sich bei diesem Ständer von oben in die beiderseitigen Nuten schieben und findet unten ein Widerlager an dem aufgeleimten Pappstreifen. Bei dem ein fachen Ständer ist am oberen Rande durch Leinenfalz eine Papptafel von gleicher Größe angelenkt, deren Bewegung durch ein Sperrband begrenzt ist. Der Doppelständer besteht aus zwei gleichen Ständern, die am oberen Rande gelenkig verbunden sind. Zur Verwendung in diesen Ständern sind die Union-Blockhefte bestimmt, die von derselben Firma auf den Markt gebracht werden. Sie werden aus je 10 Blatt Papier gebildet, die nach Vollendung der Zeichnung entweder an einer Lochreihe abgetrennt oder umgeschlagen werden können. Außerdem bietet die Anordnung im Heft auch den Vorteil, daß der Schüler bei der Wahl des Zeichenpapiers nicht an das nächste Blatt gebunden ist, sondern z. B. bei den aus ver schiedenfarbigen Papieren zusammengesetzten Heften jene Farbe wählen kann, die für den zu zeichnenden Gegenstand am besten paßt. Zu Gunsten dieser Lernmittel spricht die große Einfachheit, welche z. B. ermöglicht, daß der Doppelständer von der untersten bis zur obersten Klasse benutzt wird. Außerdem wird sich beim Gebrauch dieser Ständer kein Klappern im Schulraum entwickeln, da weder Holz noch Metall, außer überklebten Drahtklammern, zu den Ständern verwende wurde.